Die seit Jahren in der Therapie der obstruktiven Schlafapnoe (OSA) etablierten und durch verschiedene S3-Leitlinien bestätigte Unterkieferprotrusionsschienen (UPS) benötigen zur wirksamen, nebenwirkungsarmen Anwendung eindeutige zahnärztliche Handlungsempfehlungen. Insbesondere unter dem Aspekt der Aufnahme von UPS in die Richtlinie „Methoden vertragsärztlicher Versorgung“ war die diesbezügliche Leitlinie überfällig. Zahnärztliche Anamnese und Diagnostik können sowohl Hinweise auf das Vorliegen einer schlafbezogenen Atmungsstörung geben, Voraussetzungen für einen Behandlungserfolg mit UPS verbessern, mit UPS einhergehende Risiken vermindern als auch die Indikation zur Therapie stellen. Bestimmung der Kieferrelation für die therapeutische Startposition mit definierten einstellbaren Hilfsmitteln wie auch Auswahl der Geräte im individuellen Fall geschieht durch schlafmedizinisch fortgebildete Zahnärzte. Patienten werden vor Behandlungsbeginn über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt, bei Eingliederung zu allen Aspekten einer UPS-Therapie geschult und instruiert. Die Wirksamkeit der UPS-Therapieposition wird schlafmedizinisch beurteilt und bestätigt. Nachjustierung erfolgt – falls nötig – in kleinen Schritten von bis zu 1 mm. Der Recall erfolgt ärztlich wie zahnärztlich therapie-, also lebensbegleitend. Der in der Leitlinie entwickelte aktuelle klinische Algorithmus UPS bietet erstmalig allen in der Therapie involvierten Gruppen eine verlässliche Orientierung in Form von klaren Handlungsempfehlungen.
Manuskripteingang: 15.03.2023, Manuskriptannahme: 30.03.2023
Schlagwörter: Leitlinie, Unterkieferprotrusionsschiene (UPS), obstruktive Schlafapnoe (OSA), Ergebnisorientierung, Anwendungssicherheit