Die Frage, ob bei bestimmten Patientengruppen eine Antibiotikaprophylaxe vor einer zahnärztlichen Behandlung notwendig ist, kann zur Herausforderung im klinischen Alltag werden. Neben der bekannten Leitlinie zur Endokarditisprophylaxe zur antibiotischen Abschirmung von Patienten mit erhöhtem Endokarditisrisiko existiert aktuell lediglich eine weitere Empfehlung für Patienten vor und nach einer Organtransplantation. Für viele andere Risikopatientengruppen – beispielsweise Dialyse- oder Endoprothesenträger – gibt es nach wie vor keine Richtlinien, sodass eine patientenindividuelle Entscheidung durch den Zahnarzt getroffen werden muss. Es liegt in der zahnärztlichen Verantwortung zu entscheiden, ob unter Berücksichtigung bestimmter patientenindividueller Kriterien (Immunkompromittierung, Bakteriämierisiko und orale Entzündungslast), die Indikation für eine antibiotische Abschirmung vor der zahnärztlichen Behandlung besteht. Dieser Beitrag fasst aktuelle Erkenntnisse zusammen und gibt Hilfestellungen zur Entscheidungsfindung bei der Frage nach einer notwendigen Antibiotikaprophylaxe.
Manuskripteingang: 04.10.2024, Manuskriptannahme: 09.10.2024
Schlagwörter: Antibiotika, Antibiotikaprophylaxe, Risikopatienten, Immunkompromittierung