Seiten: 133-135, Sprache: DeutschEßer, WolfgangDie Umsetzung des gesetzlichen Auftrags im Gemeinsamen Bundesausschuss hat begonnenUnsere Gesellschaft sieht sich im Hinblick auf die Versorgung pflegebedürftiger Menschen vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Mit steigender Lebenserwartung erhöht sich auch die Anzahl der Menschen, die im Alter pflegebedürftig sind. Gleichzeitig ist mit einem vermehrten Auftreten von Multimorbidität, Mobilitätseinschränkungen und Demenz zu rechnen. Aufgrund der demografischen Entwicklung verlagert sich das Auftreten von Zahnkrankheiten ins hohe Alter und dabei hauptsächlich auf Menschen mit Pflegebedarf. Durch diese Veränderungen stellen sich neue Herausforderungen für die zahnmedizinische Versorgung pflegebedürftiger Menschen sowie für zahnärztliche Therapie- und Versorgungskonzepte. Die Ergebnisse der unlängst veröffentlichten Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) belegen eindrucksvoll, dass sich die Mundgesundheit der deutschen Bevölkerung, über viele Altersgruppen und sozialen Schichten hinweg, in den letzten Jahrzehnten erheblich verbessert hat. Dies ist nicht zuletzt ein starker Beweis für den Erfolg von Vorsorgemaßnahmen, die von der engagierten Zahnärzteschaft über Jahre hinweg vorangetrieben wurde. Die DMS V und weitere Studien weisen jedoch auch auf Defizite hin: Von der gut funktionierenden Prävention profitieren insbesondere Menschen mit Pflegebedarf oder in sozial schwierigen Lebenslagen nicht im gleichen Maße wie andere Teile der Bevölkerung. So ist die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen deutlich schlechter, als die des Bevölkerungsdurchschnitts. Pflegebedürftige Patienten und Menschen mit Behinderung gehören zur Hochrisikogruppe für Karies- und Parodontalerkrankungen, denn sie können häufig keine eigenverantwortliche Mundhygiene durchführen, haben Schwierigkeiten eine Praxis aufzusuchen oder sind bei der Behandlung nicht kooperationsfähig.
Diesen Versorgungsbedarf hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Alterszahn- Medizin (DGAZ), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und dem Berufsverbandes Deutscher Oralchirurgen (BDO) deutlich gemacht und das Konzept "Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter" (AuB-Konzept) entwickelt, welches in dieser Zeitschrift bereits ausführlich vorgestellt wurde. Der KZBV-Vorstand hat sich nachhaltig für die Umsetzung wichtiger Teile dieses Konzeptes eingesetzt und die Notwendigkeit einer gesetzlichen Implementierung in vielen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern deutlich gemacht. Dieser Einsatz der KZBV war erfolgreich, denn der Gesetzgeber hat zuletzt 2015 mit dem neuen § 22a SGB V wiederholt wichtige Teile dieses AuB-Konzeptes aufgegriffen.