RatgeberSeiten: 41-43, Sprache: DeutschDobbertin, Maximilian / Jäger, JohannesBeispiel HessenMitglieder einer Landeszahnärztekammer sind grundsätzlich alle Zahnärzte, die ihren Sitz oder u. U. ihren Wohnsitz in dem betreffenden Bundesland haben. Ihre Rechte und Pflichten werden durch die gesetzlichen Vorschriften, etwa im hessischen Heilberufegesetz, und durch die einschlägigen Statuten der jeweiligen Landeszahnärztekammer, besonders die Satzung und die Berufsordnung, geregelt. All diese Vorschriften dienen dazu, diejenigen ethischen Werte, die für eine erfolgreiche Behandlung von Patienten notwendig sind, zu wahren. Darüber hinaus befassen sie sich mit der Interaktion zwischen Zahnarzt und Patient. Sie konkretisieren unter anderem die Schweigepflicht und die Gebührenerhebung.
Schlagwörter: Zahnärztekammer, Landeszahnärztekammer, Kammer, Rechte, Pflichten, Heilberufegesetz