Seiten: 183, Sprache: DeutschFath, SusanneSeiten: 187-190, Sprache: DeutschMeierhöfer, RudolfObwohl die Zunge das größte Organ in der gesamten Mundhöhle darstellt, spielt sie diagnostisch in den meisten Zahnarztpraxen kaum eine Rolle. Ganz anders ist dies in vielen östlichen Medizinsystemen. In der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) ist die Zungenbetrachtung und die diagnostische Interpretation von Zungenveränderungen ein sehr wichtiger anamnestischer Teilbereich des gesamten Medizinsystems. Einen ähnlichen Stellenwert hat die Zunge als essentielles Diagnoseverfahren auch in Indien, Tibet und in der arabischen Welt. Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts war auch in unserer westlichen Medizin die Beobachtung der Zunge ein fest integrierter Bestandteil von ärztlichen Untersuchungen. Allerdings wurde dabei sehr wenig dokumentiert und auch die erhobenen Verdachtsbefunde eher selten schriftlich festgehalten. Das ist auch der Grund, weshalb in unserer westlichen Medizin Lehrmaterial weitgehen fehlt und so viele der diskreten Hinweise von Zungenveränderungen auf spezifische Erkrankungen im Körper nicht beachtet werden.
Seiten: 191-193, Sprache: DeutschSchuh, Paul LeonhardDer Fortschritt der technischen Möglichkeiten und Entwicklungen kommt der Medizin in vielen Fachbereichen zugute. Es bietet dem behandelnden ärztlichen bzw. zahnärztlichen Team einige Vorteile, von denen unter anderem die Patienten profitieren können. Die Dokumentation wird einfacher und die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, vielfältiger. Was bieten uns diese High-End-Kameras und wie kann das zahnärztliche Behandlungsteam davon profitieren?
Seiten: 195-197, Sprache: DeutschSchmidt, SabineDas Thema Dokumentation ist von großer Wichtigkeit für die Zahnarztpraxis. Unsere Erfahrungen zeigen jedoch, dass häufig unzureichend dokumentiert wird - dies wiederum führt unter anderem zu massiven Honorarverlusten. Hinzu kommt, dass das Patientenrechtegesetz und die Rechtsprechung strengere Anforderungen an die Dokumentation und Aufklärung der Patienten stellen. Doch wie umfangreich muss die Dokumentation durchgeführt werden? Was muss alles dokumentiert werden? Diese und viele andere Fragen stellen sich viele Zahnarztpraxen.
Seiten: 199-203, Sprache: DeutschFresmann, SylviaWie war das noch gestern ...Kennen Sie das noch? Parodontale Befunde mühsam auf einem Befundblatt mit unterschiedlich farbigen Buntstiften dokumentieren? Dafür brauchte man immer eine Assistenz. Bei einer schweren Parodontitis konnten das schnell über 900 Einzelbefunde sein, ... sechs Messpunkte an jedem Zahn. Um die Beziehungen der Befunde untereinander darzustellen, mussten die Werte auf einem einzigen Befundblatt eingetragen werden. Das war aufwendig, zeitraubend und auf keinen Fall übersichtlich! Das Ganze wurde dann in Ordnern abgeheftet oder in der Karteikarte des Patienten gelagert und regelmäßig wiederholt ... Das war gestern! Mit dem Einzug der Computer in die Zahnarztpraxen wurde das beschriebene Verfahren deutlich vereinfacht, was zu enormen Erleichterungen führte.
Seiten: 205-206, Sprache: DeutschNemec, SabineIn the following boxes the different steps of a dental implant surgery are described. Unfortunately they are all mixed up. Please bring them into the correct order by numbering the boxes 1-9. Please read the following text and answer the multiple choice questions. Several answers may be correct.
Seiten: 207-209, Sprache: DeutschCzerny, CarstenWenn man in der Praxis die Patienten befragt, was ein gesunder Mund für Eigenschaften mit sich bringen muss, bekommt man meist folgende Antwort: Attraktivität, Schönheit und Gesundheit. Darauf legen unsere Patienten also am meisten wert. Das bezieht sich dann auch häufig auf den im sozialen Umgang wichtigen sichtbaren Bereich. Daher kommt es nicht selten auch dazu, dass von Zahn 5 bis Zahn 5 alles in bester Ordnung sein muss, im hinteren Bereich ab Zahn 6 das Bewusstsein für dentale Gesundheit sich verändert. Fragt man Zahnärzte und zahnärztliches Personal, verschiebt sich der Blickwinkel naturgemäß.
Seiten: 211-213, Sprache: DeutschRitter, Lutz / Grosch, MichaelIn der heutigen zahnärztlichen Praxis fallen zunehmend digitale Daten verschiedenster Quellen und Qualitäten an. Dabei müssen verschiedenste Daten auch nach gesetzlichen Vorgaben archiviert und langfristig lesbar bleiben. Beispielsweise müssen Röntgenaufnahmen und die zugehörigen Aufzeichnungen nach der Röntgenverordnung bei Patienten unter 18 Jahren bis zum 28. Lebensjahr und bei Patienten ab 18 Jahren zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Die Einhaltung der Aufbewahrungspflicht für derart lange Zeiträume, gepaart mit großen Datenmengen, wie sie z. B. bei digitalen Volumentomographen (DVT) anfallen, stellt eine erhebliche Herausforderung dar, die ohne professionelle Hilfe nur schwer umzusetzen ist. Die gesamte Datenmenge aus digitaler Dokumentation, Patientenstamm, Röntgenbilder ggf. CAD/CAM-Restaurationen kann schnell eine beträchtliche Größe erreichen, die eine Datensicherung zu einem aufwändigen Unterfangen werden lässt. In diesem Übersichtsartikel sollen zunächst Anhaltspunkte zur eigenen Bedarfsabschätzung gegeben und anschließend verschiedene Verfahren zur Datensicherung vorgestellt werden.
Seiten: 215-217, Sprache: DeutschGalal, Marc M.Warum gute Vorsätze doch zum Erfolg führenVorsätze fassen ist das eine. Sie zielstrebig zu verfolgen, das andere. Und genau daran scheitern viele Menschen. Lieber verlassen sie sich auf ihren (angeblichen) Instinkt, um ein Ziel zu erreichen. Oder auch daran vorbeizusteuern, weil sie zu viele vermeintlich unvermeidbare Haken schlagen. Dabei stehen sich Instinkt und Wille gar nicht wirklich im Weg. Es kommt vielmehr darauf an, beides geschickt miteinander zu verknüpfen und sich für den Erfolg zunutze zu machen. Für das gesamte zahnärztliche Team gilt dies nicht nur in der Praxis, sondern auch privat.
Seiten: 231-232, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoWenn in der Praxis mal wieder viel zu tun ist, kommt es schon einmal vor, dass man am Schreibtisch isst und dabei weiterarbeitet - während die Kolleginnen und Kollegen sich in die Pause begeben. Dann wäre es doch nur gerecht, wenn dem Mitarbeiter, der am Platz bleibt, die Pausenzeit nicht abgezogen wird. Aber wie sieht es arbeitsrechtlich wirklich aus?