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Höhere und längere Dosierungen sollten unter ärztlicher Kontrolle erfolgen

(c) puhhha/shutterstock.com

Vitamin D sollte nur in kleinen Dosen in Eigenregie eingenommen werden, fasst die Ärztezeitung eine aktuelle Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 14. Mai 2021 zusammen. Höhere Vitamin-D-Dosierungen sollten nur unter ärztlicher Kontrolle und unter Berücksichtigung des individuellen Vitamin-D-Status erfolgen. Wer eigenmächtig Vitamin D einnehmen wolle, solle nur auf Präparate mit einer Tagesdosis von bis zu 20 Mikrogramm (800 Internationale Einheiten, IE) zurückgreifen. „Bei dieser Menge sind gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten“, so das BfR.

Bei einer – nicht medizinisch begründeten – regelmäßigen täglichen Aufnahme von Vitamin D über hochdosierte Präparate steigt dem BfR zufolge das Risiko für Gesundheitsschäden wie die Bildung von Nierensteinen oder Nierenverkalkung. Es gebe auch Fälle von akutem Nierenversagen in Folge einer unkontrollierten Einnahme von Vitamin-D-Präparaten in Eigenregie.

Vorsicht auch bei Vitamin-D-Einnahme als Coronaschutz

Seit einiger Zeit machen im Internet Empfehlungen für die Einnahme von Vitamin-D-Präparaten die Runde, aktuell auch begründet mit Hinweisen, eine Infektion mit dem Coronavirus oder ein schwerer Verlauf einer Covid-19-Erkrankung könnten damit verhindert werden.

Es gebe zwar Hinweise darauf, dass ein unzureichender Vitamin-D-Serumspiegel mit einem erhöhten Risiko für akute Atemwegsinfekte einhergeht, hieß es nun vom BfR. Bei Covid-19 sei die Datenlage dazu aber aktuell noch unsicher. Insbesondere habe bisher nicht gezeigt werden können, dass gut mit Vitamin D versorgte Menschen von einer zusätzlichen Vitamin-D-Gabe profitieren. „Eine generelle Empfehlung zur Einnahme von Vitamin-D-Präparaten zur Vorbeugung einer Sars-CoV-2-Infektion oder eines schweren Verlaufs einer Covid-19-Erkrankung ist daher derzeit nicht begründbar“, heißt es in der Mitteilung des BfR.

„Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel, sondern Lebensmittel“

Eine generelle Vitamin-D-Einnahme von bis zu 20 Mikrogramm pro Tag ist aus Sicht des BfR lediglich für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner zu erwägen. „Denn Vitamin D wird unter dem Einfluss von Sonnenlicht in der Haut gebildet. Viele ältere Menschen bewegen sich jedoch kaum im Freien.“ Zudem nehme die Vitamin-D-Bildung im Alter deutlich ab.

In der Stellungnahme des BfR wird abschließend der Unterschied zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln definiert: „Nahrungsergänzungsmittel sind nicht dazu bestimmt, eine Erkrankung zu heilen oder zu lindern. Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel, sondern Lebensmittel, die die normale Ernährung ergänzen können. Sie müssen sicher sein und dürfen keine gesundheitlich unerwünschten Wirkungen haben.“

Quelle: Ärztezeitung Nachrichten Bunte Welt

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