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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Januar 2021

GOÄ-Entwurf mit Preisen noch vor der Bundestagswahl

Seit November 2019 liegt ein gemeinsamer Entwurf von Bundesärztekammer und PKV-Verband für die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit einem Leistungsverzeichnis vor, es fehlen allerdings die Leistungsbewertungen. In einem Webinar des PKV-Verbands erklärte Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt, man werde den Entwurf mit mehr als 5.500 Leistungslegenden inklusive Zuschlägen in den kommenden Wochen und Monaten den Verbänden vorlegen. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther sagte, wenn die Politik das Signal gebe, sei man in wenigen Wochen bereit, ein fertiges Papier „mit Leistungen, Preisen und Euro-Beträgen vorzulegen“, wie der Ärztenachrichtendienst und die Ärzte Zeitung berichten. Die Preisfindung solle in einem rationalen und strukturierten Prozess erfolgen, betonte Reuther.

Reinhardt und Reuther wiesen auf die Schwierigkeiten mit der Abstimmung der GOÄ durch die Bundesländer hin, da es in einigen von SPD und Grünen mitregierten Ländern Präferenzen für eine Bürgerversicherung gibt. Er sei optimistisch, weit vor der Bundestagswahl einen fertigen Entwurf vorlegen zu können. Dann solle es in der neuen Legislaturperiode einen erneuten Vorstoß zur GOÄ-Novellierung geben.

Nach den bisherigen Vorschlägen von BÄK und PKV wird es keine klassischen Steigerungsmöglichkeiten mehr geben, Mehr- und Minderaufwendungen seien jetzt bereits eingepreist. Jetzt müssten Preise gefunden werden, die nicht steigerungsbedürftig seien. Bereits jetzt würden aber 90 Prozent der Leistungen zum Schwellenwert abgerechnet, so Reinhardt. (Quelle: änd.de/Ärzte Zeitung)
 

BZÄK beklagt Engpässe bei Handschuhen

Die Bundeszahnärztekammer hat auf ihrem Twitter-Account darauf hingewiesen, dass es für die Zahnarztpraxen vielfach an Schutzausrüstung fehlt, vor allem Handschuhe seien vielfach knapp und teuer. Man habe die Politik bereits im Sommer 2020 auf drohende Engpässe hingewiesen, Zahnarztpraxen hätten gerade bei Handschuhen einen besonders hohen Bedarf nicht nur für die Behandlungen, sondern auch für die Aufbereitung. Der Verbrauch an medizinischen Einmalhandschuhen sei durch Corona stark gestiegen, bestimmte Qualitäten seien nicht mehr zu bekommen, Bestellungen dauerten lang und die Preise seien hoch, heißt es.

Gegenüber dem Ärztenachrichtendienst erklärte die BZÄK, man stehe mit dem Bundesgesundheitsministerium, Gesundheitspolitikern und der Dentalindustrie im Kontakt. Man dränge darauf, Lieferketten wirklich zu sichern und den Aufbau nationaler und europäischer Herstellung zu fördern. Nötig sei auch eine nationale Reserve an Schutzkleidung. Ziel sei es aber, dass Zahnärzte sich die nötige Ausstattung zu annehmbaren Preisen selbst beschaffen könnten. (Quelle: BZÄK on Twitter/änd.de)

Patric Frank neuer Chief Marketing Officer bei Ivoclar Vivadent

Mit langjähriger Erfahrung im Marketing und Brand Management für internationale Unternehmen unterstützt Patric Frank die weitere Expansion des Dentalspezialisten aus Liechtenstein ab sofort als CMO.

Patric Frank
Patric Frank
(Foto: Ivoclar Vivadent)
Die Ivoclar Vivadent AG (Schaan/Liechtenstein), weltweit eines der führenden Dentalunternehmen mit einer umfassenden Produkt- und Systempalette für Zahnärzte und Zahntechniker, setze weiter auf globale Expansion und eine verstärkte Präsenz in den wachsenden Märkten. Um dieses Ziel zu erreichen, bedürfe es nicht nur innovativer Produkte und Dienstleistungen für die jeweiligen Regionen, sondern auch einer umfassenden, auf Brand und Customer Experience ausgelegten Marken- und Marketingstrategie, so das Unternehmen.

Mit Patric Frank, der bereits seit Anfang 2019 in der Unternehmensgruppe tätig ist, besetzt Ivoclar Vivadent zum 1. Januar 2021 die Position des Chief Marketing Officer (CMO) und verleiht damit dieser Aufgabe entsprechende Bedeutung. In seiner neuen Rolle als Mitglied der Geschäftsleitung verantwortet Patric Frank im Corporate Management alle Global Business Units sowie die Planung und Umsetzung der globalen Marketingstrategie, heißt es. Besonderes Augenmerk werde Frank darauf legen, zum einen die globale Bekanntheit und das positive Image der Marke weiter auszubauen und zum anderen die kundenorientierte Ausrichtung zu perfektionieren.

Patric Frank komme dabei zugute, dass er bereits seit Anfang 2019 in der Unternehmensgruppe tätig ist – zunächst als Co-CEO der Ivoclar Vivadent Tochter Kapanu. Das Start-Up mit Sitz in Zürich hat sich auf visuelle Datenverarbeitung und Machine Learning für dentale Anwendungen spezialisiert und unter anderem die Smile-Visualisierungs-App IvoSmile entwickelt.

Im Juni 2019 übernahm Patric Frank bei Ivoclar Vivadent zusätzlich die Leitung des Bereichs Global Brand & Marketing Communications, wo er unter anderem für das Markenmanagement, Customer Experience, digitale Kommunikation und wissenschaftliches Marketing zuständig war. Patric Frank verfügt über langjährige Erfahrung im Marken-Management weltweit tätiger Unternehmen. Er war zuvor in verschiedenen Sales- und Marketing-Funktionen für Salomon, Sonos und Logitech tätig. (Quelle: Ivoclar Vivadent)

 

Servicegenossenschaft DZG eG will betriebswirtschaftliche Unterstützung für jede Praxisphase bieten

Mit fünf Partnern ist die Deutsche Zahnärzte-Genossenschaft DZG eG als Service-Plattform gestartet. Sie will niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten betriebswirtschaftliche Dienstleistungen für jede Praxisphase anbietet. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hat die Servicegenossenschaft mit vier Partnerorganisationen ins Leben gerufen und zum Januar 2021 an den Markt gebracht: mit den Genossenschaften ABZ eG und Die ZA, mit der Solvi GmbH und der auf Heilberufe spezialisierten Kanzlei lennmed.de. Auf der Serviceplattform www.dzg-eg.de ist jetzt ein Dienstleistungs- und Beratungsangebot für die Zahnarztpraxis „von Zahnärzten für Zahnärzte“. Dort ist ein Leistungskatalog zusammengestellt, der Praxisinhabern in jeder Phase ihres Praxisbetriebs die nötige betriebswirtschaftliche und juristische Beratung und Unterstützung liefert.

Ob jemand eine Praxis gründen oder sie abgeben will, ob er oder sie die Praxis erweitern oder den laufenden Betrieb optimieren will – über die Webseite findet sich alles, was man für die Umsetzung braucht. Zurzeit umfasst der Katalog rund 30 Leistungen, darunter Software-Tools für Buchhaltung und Personalmanagement, IT-Beratung, Controlling, Factoring, Praxiswertermittlungen, Standortanalysen, Führungskräfteschulung, Rechtsberatung. Alle Leistungen sind einzeln buchbar oder können nach eigenem Bedarf zu Paketlösungen zusammengestellt werden.

„Mit der DZG machen wir den Kolleginnen und Kollegen in den Praxen ein einmaliges Angebot“, sagte Dr. Frank Wuchold, Vorstandsvorsitzender der DZG eG, bei der Vorstellung der neuen Servicegenossenschaft in Berlin. „Die Idee ist, den Kolleginnen und Kollegen alles, was sie für die Organisation ihrer Praxis brauchen, aus einer Hand zu liefern.“ ´Gerade die kleineren Zahnarztpraxen stünden zunehmend unter wirtschaftlichen Druck. „Wir treten gemeinsam an, um diese Praxen zu unterstützen, um sie zukunftsfest zu machen.“ (ausführlicher Bericht folgt) (Quelle: DZG)
 

FVDZ zu IT: Schlanke Regelungen sind in der Praxis umsetzbar

ZA Harald Schrader
ZA Harald Schrader
Foto: FVDZ
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) begrüßt, dass es der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gelungen ist, eine praktikable IT-Sicherheitsrichtlinie zur vertragszahnärztlichen Versorgung vorzulegen. „Für eine solche schlank gehaltene Sicherheitsrichtlinie hat sich der Freie Verband immer eingesetzt“, sagte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader. Sie basiere im Kern auf den durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits bestehenden Regelungen und sei daher mit überschaubarem zusätzlichem Aufwand in den Zahnarztpraxen umsetzbar.

Relevante sicherheitstechnische Voraussetzungen für den Aufbau und Betrieb der Praxis- EDV und deren Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) bekämen damit einen akzeptablen verbindlichen Rahmen, betonte Schrader. Kritisch sieht der FVDZ-Bundesvorsitzende allerdings, dass der den Praxen entstehende Aufwand nach wie vor nicht ausfinanziert ist: „Die bei der Umsetzung entstehenden Kosten und auch die Folgekosten werden nicht kompensiert, obwohl uns die Umsetzung ins Pflichtenheft geschrieben wird.“ Der FVDZ fordere deshalb, den administrativen Aufwand der Praxen über eine IT-Pauschale unabhängig von erbrachten zahnärztlichen Leistungen zu erstatten, so Schrader. (Quelle: FVDZ)
 

Dentsply Sirona übernimmt Datum Dental

Dentsply Sirona hat am 21. Januar 2021 den Kauf von Datum Dental Ltd. bekannt gegeben, einem führenden Anbieter des OSSIX-Biomaterialienportfolios. Das in Israel ansässige Unternehmen habe sich im Bereich der dentalen Regeneration mit seinen innovativen Produkten für die klinisch überragende und vom Unternehmen selbst entwickelte GLYMATRIX-Technologie einen Namen gemacht. Datum Dental ergänze die bestehende Implantologie-Strategie von Dentsply Sirona, rund um das Angebot der Implantatsysteme Ankylos, Astra Tech Implant System und Xive sowie den patientenindividuellen CAD/CAM-Abutments und Suprastrukturen von Atlantis, die auf erprobte Qualität und sinnvolle Innovationen setzt.

Zudem besitze Datum Dental eine leistungsstarke Forschungs- und Entwicklungs-Pipeline (F&E) mit mehreren vielversprechenden Produkten, die sich durch ein überzeugendes Leistungsspektrum auszeichnen, während Dentsply Sirona über die Kapazitäten verfügt, weitere Investitionen in die zukünftige Entwicklung zu tätigen.

Die Übernahme von Datum Dental eröffne Dentsply Sirona bedeutende Chancen für das Implantologie-Segment, heißt es in der Unternehmensankündigung. Bereits seit 2016 bestehen Vertriebsverträge zwischen Dentsply Sirona und Datum Dental. Aktuell vertreibt Dentsply Sirona das vollständige OSSIX-Portfolio (OSSIX Plus, OSSIX Volumax und OSSIX Bone) in den USA, in Kanada, Kolumbien, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Irland, Skandinavien, Polen, Rumänien, der Türkei und Hongkong. Die Transaktion wird im Anschluss an die üblichen Zustimmungserfordernisse voraussichtlich im Januar 2021 abgeschlossen, heißt es. (Quelle: Dentsply Sirona)
 

Neue ZE-Festzuschüsse ab 1. Januar 2021 in Kraft

Die ab dem 1. Januar 2021 geltenden neuen Festzuschussbeträge für Zahnersatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten. Sie waren zuletzt mit den zum 1. Oktober 2020 wegen der erhöhten Boni für die Versicherten geändert worden. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat auf ihrer Internetseite die entsprechenden Abrechnungs- und Planungshilfen für die Praxis aktualisiert. (Quelle: G-BA/KZBV)
 

Ärzte: IT-Sicherheitsrichtlinie ab 22. Januar 2021 in Kraft

Für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen gelten neue verbindliche Anforderungen an die IT-Sicherheit. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hatte dazu im Dezember die gesetzlich vorgeschriebene IT-Sicherheitsrichtlinie verabschiedet. Sie tritt am 23. Januar offiziell in Kraft. Die entsprechende Fassung für Zahnärzte wird am 1. Februar 2021 veröffentlicht werden und in Kraft treten, wie die KZBV am 19. Januar mitteilte.

„Es ist uns mit dieser Fassung der IT-Sicherheitsrichtlinie gelungen, praktikable und realistische Vorgaben für Praxen zu erarbeiten, die aufwandsarm umzusetzen sind“, erklärte Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV. „Vieles davon wird im Praxisalltag bereits angewendet, da es durch die europäische Datenschutzgrundverordnung vorgegeben ist. Die Richtlinie konkretisiert die Verordnung und macht sie praxistauglich“, betonte Kriedel.

Die IT-Sicherheitsrichtlinie legt Sicherheitsanforderungen an Arzt- und Psychotherapeutenpraxen sowie in der KZBV-Fassung an Zahnarztpraxen fest. Sie beschreibt das Mindestmaß der zu ergreifenden Maßnahmen, um die IT-Sicherheit zu gewährleisten. Dabei geht es um Punkte wie Sicherheitsmanagement, IT-Systeme, Rechnerprogramme, mobile Apps und Internetanwendungen oder das Aufspüren von Sicherheitsvorfällen.

Die Vorgaben sollen dabei helfen, IT-Systeme und sensible Daten in den Praxen noch besser zu schützen. Die ersten Anforderungen greifen zum 1. April 2021. Die Anforderungen richten sich nach der Größe der Praxis. Zusätzliche Anforderungen an die IT-Sicherheit gibt es zudem bei der Nutzung von medizinischen Großgeräten wie CT oder MRT und für dezentrale Komponenten der Telematikinfrastruktur, etwa bei der Installation des Konnektors. Verantwortlich für die Umsetzung der Sicherheitsanforderungen ist der Inhaber der Praxis. Dabei können sich Praxen von IT-Dienstleistern beraten und unterstützen lassen.

Die Zertifizierung dieser Dienstleister hat die KBV in einer zweiten Richtlinie geregelt. Zertifizierte Dienstleister wird die KBV auf ihrer Internetseite veröffentlichen. (Quelle: KBV)
 

Anonyme Online-Befragung angestellter Zahnärztinnen und Zahnärzte

Die Zahl angestellter Zahnärztinnen und Zahnärzte steigt seit Jahren. Die Bundeszahnärztekammer führt hierzu von Januar bis Mai 2021 eine Online-Umfrage durch. Mit Hilfe der Befragungsergebnisse können die Kammern ihr Dienstleistungsangebot noch besser auf diese ständig wachsende Zielgruppe abstimmen. Die 16 Fragen richten sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte jeden Alters. Ausdrücklich sind auch ehemals Selbstständige mit eigener Praxis sowie ehemals Angestellte zur Befragung eingeladen. Die Umfrage ist über diesen Link zu erreichen. (Quelle: LZKBW)
 

Dirk Dembski ist neuer Vorstand bei der Curasan AG

Seit dem 1. Januar 2021 leitet Dirk Dembski (47) als Vorstandsvorsitzender die Geschicke der Curasan AG. Das Unternehmen mit Sitz im Rhein-Main-Gebiet ist nach eigenen Angaben ein weltweit führender Anbieter von Medizinprodukten zur regenerativen Knochenheilung, Arthrose-Therapie und Blutstillung im Dental- und Orthopädiebereich.

Dirk Dembski, CEO der Curasan AG
Dirk Dembski, CEO der Curasan AG
Foto: Curasan AG
Die Ernennung des neuen CEO stelle die Weichen auf technologie-basiertes und vertriebs-orientiertes Wachstum. Dembski soll das Unternehmen nach erfolgtem Eigentümerwechsel auf die Erfolgsspur bringen, heißt es. Das Unternehmen hatte im Februar 2020 Insolvenz angemeldet, die Donau Invest Beteiligungs-Ges. m.b.H. mit Sitz in Wien hatte das Unternehmen nach Abschluss des Insolvenzverfahrens Ende September 2020 nachhaltig kapitalisiert. Dembski könne auf langjährige Erfahrungen in den Bereichen Biotechnologie und Medizintechnik zurückgreifen, unter anderem als Geschäftsführer bei der Chinesischen Naton Medical Group, als Vice President Sales & Marketing bei Olympus Biotech und als Aufsichtsrat bei der Bone Therapeutics SA. Alexander Baratta, bisher Interims-CEO und zukünftig Vorsitzender des Aufsichtsrats: „Wir freuen uns, dass wir Dirk Dembski für unser Unternehmen gewinnen konnten. Er bringt sowohl die persönlichen als auch die fachlichen Qualifikationen mit, um das Wachstum der curasan AG erfolgreich voranzutreiben.“

„Die Produkte der Curasan AG sind seit Jahrzehnten bei Medizinern rund um den Globus für ihre Qualität und ihre Wirksamkeit bekannt und geschätzt. Wenn es um Regeneration nach muskuloskelettalen und dentalen Defekten sowie Schmerzmanagement geht, zählen wir zu den ersten Ansprechpartnern. Im nächsten Schritt werden wir Lücken im Portfolio kurzfristig durch ergänzende disruptive und innovative Produkte schließen. Gleichzeitig arbeiten wir an Lösungen, die die muskuloskelettale Heilung revolutionieren sollen. Unser erklärtes Ziel ist es, dem Körper zu helfen, sich selbst zu heilen, anstatt wie heute üblich medizinische Reparaturen vorzunehmen. Unterdessen bauen wir unsere internationale Präsenz aus und investieren in unsere Markenbekanntheit mit einem engagierten Marketing- und Vertriebsansatz an allen Touchpoints mit allen Stakeholdern“, fasst Dembski die Strategie des Unternehmens zusammen. (Quelle: Curasan AG)
 

Änderungen des Anspruchs auf Kinderkrankengeld

Eltern, die sich wegen coronabedingter Einschränkungen an Kitas und Schulen von der Arbeit freistellen lassen müssen, sollen dafür auch die sogenannten Kinderkrankentage einsetzen können. Die Zahl der Krankentage pro Elternteil wird zudem von zehn auf 20 verdoppelt. Alleinerziehende erhalten 40 statt der üblichen 20 Tage.

Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz soll rückwirkend zum 5. Januar für gesetzlich Krankenversicherte gelten. Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes. Die Bundeszahnärztekammer hat die für die Zahnarztpraxis geltenden Änderungen zusammengestellt. Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hat die Informationen dazu auf ihrer Website eingestellt. (Quelle: LZK BW)
 

Ärztliche Atteste für Impfungen: Formlose Bescheinigung ausreichend

Ärzte, die ihren Patienten künftig ein Attest über Vorerkrankungen als Anspruchsnachweis für eine vorrangige Corona-Schutzimpfung ausstellen, müssen hierbei keine Details angeben. Eine formlose Bescheinigung, dass eine entsprechende Erkrankung besteht, ist nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums ausreichend.

Demnach genügt es, wenn der Arzt dem Patienten bescheinigt, dass eine Erkrankung im Sinne von Paragraf 3 Ziffer 2 beziehungsweise von Paragraf 4 Ziffer 2 der Impfverordnung vorliegt. In den beiden Paragrafen sind die Krankheiten aufgeführt, bei denen eine Impfung prioritär erfolgen sollte, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Zu den Vorerkrankungen nach Paragraf 3 Ziffer 2 der Impfverordnung (Priorisierungsgruppe 2) gehören laut KBV zum Beispiel Trisomie 21, Demenz oder geistige Behinderung sowie Menschen nach Organtransplantationen. Zu den Vorerkrankungen nach Paragraf 4 Ziffer 2 der Impfverordnung (Priorisierungsgruppe 3) gehören Diabetes mellitus, Herzerkrankungen (Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit oder arterielle Hypertension), zerebrovaskuläre Erkrankungen oder Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma bronchiale, Autoimmunerkrankungen oder Rheuma, Immundefizienz oder HIV-Infektion, chronische Nierenerkrankung, chronische Lebererkrankung, Adipositas (BMI über 30).

Erforderlich werden die Atteste erst ab der Priorisierungsgruppe 2 beziehungsweise 3, die jetzt noch nicht geimpft werden. Nach der Impfverordnung der Bundesregierung benötigen Patienten mit Vorerkrankungen der Priorisierungsstufen 2 und 3 (hohe beziehungsweise erhöhte Priorität) ein ärztliches Attest, damit sie ihren Anspruch auf eine vorrangige Impfung nachweisen können. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Betreffende nicht schon aufgrund seines Alters bevorzugt Anspruch hat – Priorisierungsgruppe zwei ab 70 Jahre, drei ab 60 Jahre. Hier kann der Nachweis über den Personalausweis erfolgen. (Quelle: KBV)
 

Zahntechniker in die TI: Spahns nächstes Digitalisierungsgesetz geht ins Kabinett

Am 20. Januar 2021 soll das Bundeskabinett das inzwischen dritte, von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in dieser Legislaturperiode vorgelegte Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen beschließen. Das berichtet der Ärztenachrichtendienst (änd) unter Bezug auf den ihm vorliegenden Kabinettsentwurf des „Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungsgesetzes (DVPMG)“.

Danach sollen nun auch weitere Gesundheitsberufe und Gesundheitshandwerke – Heil- und Hilfsmittelerbringern, Erbringern von Soziotherapie und auch „zahnmedizinische Labore“ – Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) erhalten. Außerdem soll die Technologie der TI zukunftssicherer aufgestellt werden. Dazu ist ein sogenannter Zukunftskonnektor oder Zukunftskonnektordienst von der Gematik zu entwickeln.

Die elektronische Gesundheitskarte soll künftig nur noch als Versicherungsnachweis und nicht mehr als Datenspeicher dienen. Elektronischer Medikationsplan und Notfalldaten sollen dann nur noch in der elektronischen Patientenakte geführt werden. Das Gesetz sieht zudem eine Reihe von Erleichterungen bei den bisherigen TI-Anwendungen vor, auch Messaging-Dienste und E-Mail-Verkehr sollen künftig abgesichert über die TI laufen. Außerdem sollen die Nutzer von Datenschutzfragen entlastet werden, indem bereits in Gesetzgebungsverfahren eine Datenschutz-Folgeabschätzung durchgeführt wird. Auch soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stärker in die Abstimmungen und Entwicklungen der TI einbezogen werden. Ein Referentenentwurf des Gesetzes vom November 2020 ist auch auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums eingestellt. (Quelle: änd.de/BMG)
 

Neue Gesellschafter bei der Dental-Union

Das Dentalfachhandelsunternehmen Altmann Dental GmbH&Co. KG (Bamberg) ist mit Wirkung zum 1. Januar 2021 der Dental-Union GmbH (Rodgau) als neuer Gesellschafter beigetreten. Auch die Firma Bönig Dental GmbH (Bamberg/Plauen), eine Mehrheitsbeteiligung der Altmann Dental, hat sich der Dental-Union angeschlossen. Das teilt die Geschäftsführung der Dental-Union Mitte Januar 2021 mit. (Quelle: Dental-Union)
 

Dentista e.V.: Reduzierter Beitrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende Kolleginnen und Kollegen seien in ganz besonderer Weise gefordert, wenn es um die Vereinbarkeit von Praxis und Familie geht – und das sicher nicht nur im Pandemiejahr 2020. Zwischen Homeschooling, der Sicherstellung der Kinderbetreuung und dem Aufrechterhalten eines Praxisbetriebs unter erschwerten Bedingungen entstand ein Spannungsfeld, das kaum zu bezwingen scheint – und doch gemeistert werden musste. „Umso wichtiger ist für diese Kolleginnen ein starkes Netzwerk, ein Verband, der Unterstützung bietet, wo auch immer möglich“, so Dr. Susanne Fath, Präsidentin des Dentista e.V. – Verband der Zahnärztinnen. Um den Zugang zum Verband etwas zu erleichtern, habe Dentista e.V. deshalb im Rahmen der Mitgliederversammlung beschlossen, den Beitragssatz für Alleinerziehende ab 2021 um 50 Prozent zu reduzieren. „Wir hoffen, damit vielen Kolleginnen den Beitritt zu unserem Verband noch leichter zu machen und so schnell Unterstützung bieten zu können.“

Dies erstrecke sich vom rein kollegialen Austausch über die Diskussion gezielter Hilfsangebote bis hin zum Aufbau eines Vertreternetzwerks. Auch die Mitwirkung in der Dentista-Arbeitsgruppe „Alleinerziehende“ sei möglich – und ausdrücklich auch zu begrüßen. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft sowie einen Aufnahmeantrag zum Download finden sich unter https://dentista.de. Interessierte Kolleginnen, die sich aktiv einbringen und in der Arbeitsgruppe Alleinerziehende beteiligen möchten, wenden sich bitte an die AG-Leiterin Dr. Martina Werner unter mewerner81@icloud.com. (Quelle: Dentista e.V.)
 

Seit 1. Januar 2021: Mindestlohn 9,50 Euro brutto

Seit dem 1. Januar 2021 gilt ein gestiegener Mindestlohn. In der Zahnarztpraxis oder dem Dentallabor angestellte Mitarbeitende müssen mindestens 9,50 Euro brutto pro Stunde erhalten. Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hat eine Übersicht mit allen Informationen dazu, zu den Ausnahmen und Sonderfällen wie Zulagen etc. zusammengestellt. Diese enthält auch Rechenbeispiele. Der Mindestlohn gilt auch für geringfügig Beschäftigte und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Praktikanten. (Quelle: LZK BW)
 

Übersichtlicher und benutzerfreundlicher: Gematik überarbeitet Fachportal

Die für die Vorgaben der Telematikinfrastruktur zuständige Gematik hat ihr Fachportal überarbeitet. Auch die sogenannten Leistungserbringer wie Ärzte und Zahnärzte finden hier alle Informationen und technische Hinweise zu den Komponenten, Installationen und Anwendungen. „Von der Spezifikation über Installationschecklisten bis hin zum Zulassungsantrag erhalten hier Hersteller & Anbieter, IT-Dienstleister, Leistungserbringer, Primärsystemhersteller sowie Krankenversicherungen alle TI-relevanten Fachinformationen“, heißt es auf der Seite. (Quelle: Gematik)
 

Online-Handbuch soll Kommunikation zu Corona-Impfstoffen verbessern

Ein neues Online-Handbuch soll dabei unterstützen, die Kommunikation zu Corona-Impfstoffen zu verbessern. Der praktische Leitfaden, der sich unter anderem an Ärzte, Journalisten und Politiker richtet, zeigt auf, wie Fehlinformationen über die Covid-19-Impfung widerlegt und Ängste abgebaut werden können.
„The COVID-19 Vaccine Communication Handbook. A practical guide for improving vaccine communication and fighting misinformation“ wurde von einem Team renommierter Experten aus den Bereichen Impfen und Kommunikation erstellt. Es liefert auf 20 Seiten Fakten zur Corona-Schutzimpfung und gibt praktische Tipps im Umgang mit Mythen rund um Covid-19. Das Handbuch steht im Internet kostenfrei zum Download zur Verfügung. Es verlinkt zudem auf ein Wiki mit Details zu jedem der Hauptthemen, die kontinuierlich aktualisiert werden.

Wichtige zuverlässige Quellen für Mediziner, die sich zum Thema Covid-19 und Impfen aktuell informieren wollen, sind die Internetseiten des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts, die ein umfangreiches Informationsangebot bieten. Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und viele weitere wichtige Informationen rund um das Thema Impfen gibt es zudem in Form einer kostenlosen STIKO-App. Abrufbar in der App sind unter anderem die Fachinformationen aller Impfstoffe sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Impfungen. (Quelle: KBV Praxisnachrichten)


PKVen zahlen Beitragsrückerstattungen in Milliardenhöhe

Auch 2019 erhielten mehrere Hunderttausend Privatversicherte eine Rückzahlung ihrer Krankenversicherung, weil sie keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen haben. Dieses Prinzip komme gut in der Bevölkerung an, so der PKV-Verband. Allein im zuletzt ausgewerteten Jahr 2019 beliefen sich diese Beitragsrückerstattungen auf insgesamt 1,44 Milliarden Euro. Das entspricht 3,5 Prozent der eingenommenen Beiträge.
Bei der Beitragsrückerstattung handelt es sich um Barauszahlungen an die Versicherten, die über einen längeren Zeitraum hinweg keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Sie ist ein Anreiz, auf das Einreichen kleiner Rechnungen zu verzichten. „Versicherte mit Anspruch auf Rückerstattung verhalten sich erfahrungsgemäß gesundheits- und kostenbewusster und verursachen so weniger Ausgaben. Davon profitieren sie nicht nur selbst, sondern das kommt auch den übrigen Versicherten zugute“, heißt es.

Die Höhe der Rückerstattung ist vertraglich festgelegt und gilt für den jeweiligen Tarif. Die Barauszahlung erfolgt in der Regel, wenn im Versicherungsjahr keine Rechnungen eingereicht wurden. „Häufig steigt die Beitragsrückerstattung, je länger die Leistungsfreiheit dauert. Nach drei Jahren können es beispielsweise vier bis sechs Monatsbeiträge sein“, so der PKV-Verband.

Die Bundeszahnärztekammer hatte im Oktober 2020 berichtet, dass in der Corona-Pandemie vor allem Privatversicherte überdurchschnittlich häufig auf Zahnarztbesuche verzichteten. Sie hatte unter anderem darauf verwiesen, die mögliche Beitragsrückerstattung in Verbindung mit der vor allem zu Beginn der Pandemie häufig genannten Sorge vor Infektionen mit Sars-CoV-19 führe vermutlich auch dazu, dass Privatversicherte wichtige Kontroll- und Vorsorgetermine beim Zahnarzt nicht wahrnehmen würden. (Quelle: PKV-Verband/QN)
 

Ethikrat: „Bereichsbezogene Impfpflicht“ wäre möglich

Die Diskussion um eine Impfpflicht zum Beispiel für medizinisches Personal wird auch angesichts der zum Teil größeren Zurückhaltung gegenüber einer Impfung gegen Covid-19 in diesen Berufsgruppen intensiver geführt. Unter bestimmten Umständen könne über eine bereichsbezogene Impfpflicht nachgedacht werden, so der Deutsche Ethikrat. Die Vorsitzende des Ethikrats, Alena Buyx, erklärte am 12. Januar 2021 in den ARD-Tagesthemen, dass der Ethikrat aus ethischen Gründen „eine allgemeine Impfpflicht“ ausgeschlossen habe. Man habe aber auch erklärt, dass unter bestimmten Umständen über eine „bereichsbezogene Impfpflicht“ nachzudenken sei. Sie grenzte diese Umstände aber deutlich ein auf Gruppen, die Patienten betreuen, die anders nicht geschützt werden können. Außerdem müsse man dafür sicher wissen, dass Geimpfte das Virus nicht doch weitertragen könnten.

Die Diskussion um die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen, vor allem im Gesundheitswesen, wird unter anderem vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder befeuert, der den Ethikrat aufgefordert hatte, sich damit zu befassen. Auch der Präsident des Weltärztebunds, Prof. Frank-Ulrich Montgomery, hält einer berufsspezifische Impfpflicht für sinnvoll, der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, allerdings nicht.

Auf politischer Seite wird eine Impfpflicht derzeit abgelehnt. Sowohl Prof. Karl Lauterbach als auch die Justizministerin Christine Lambrecht schlossen eine Impfpflicht aus. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte, er habe sein Wort gegeben, dass es keine Impfpflicht geben werde. Eine aktuelle Zusammenfassung der Diskussion hat der Ärztenachrichtendienst am Dienstagabend zusammengestellt. (Quelle: änd.de)
 

Privatversicherte können ab Januar 2022 eine ePA nutzen

Seit dem 1. Januar 2021 können gesetzlich Versicherte bei ihren Krankenkassen den Zugang zu einer elektronischen Patientenakte (ePA) erhalten, bis zum Sommer läuft eine Testphase in Berlin und Westfalen-Lippe.

In der Privaten Krankenversicherung wird die Nutzung der elektronischen Patientenakte zum 1. Januar 2022 beginnen, „weil dann die ePA mit wesentlich umfangreicheren Funktionen ausgestattet sein wird.“, so der PKV-Verband. Ab Januar 2022 werde das elektronische Rezept eingeführt, sodass die verordneten Medikamente in der Apotheke mit einem Grafik-Code auf dem Smartphone besorgt werden können. Weitere Unterlagen wie beispielsweise der Impfausweis, der Mutterpass oder das Untersuchungsheft für Kinder sollen von 2022 an ebenfalls digital aus der ePA abrufbar sein. Dann sollen auch alle Krankenhäuser an die elektronische Patientenakte angeschlossen sein.

Ab 2022 können die Versicherten überdies die Datenschutz-Regeln für ihre elektronische Patientenakte deutlich präziser einstellen und an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Zum Start im Jahr 2021 könnten die Versicherten zunächst nur entscheiden, ob sie allen Ärzten die komplette Einsicht in alle ePA-Daten erlauben oder ob sie den Zugriff für Dritte insgesamt verwehren wollen.

Die ePA erfordere den Aufbau einer sicheren und leistungsfähigen Telematikinfrastruktur. Daher beteilige sich der Verband der Privaten Krankenversicherung seit 2020 als Gesellschafter an der für Einführung und Betrieb der Telematikinfrastruktur verantwortlichen Gematik GmbH. Die dort entwickelten Funktionen sollen für alle gesetzlich und privat Versicherten gleichermaßen zur Verfügung stehen. „Der PKV-Verband ist entschlossen, gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern die Nutzung von eHealth zugunsten aller Versicherten in Deutschland voranzutreiben. Damit wird eHealth zu einem wichtigen Teil der medizinischen Versorgung in Deutschland“, so der Verband. (Ouelle: PKV-Verband)
 

„Alles außer Zähne“ in den März verschoben

Aufgrund der verschärften Corona-Regeln kann „Alles außer Zähne“ selbst in digitaler Form im Januar nicht stattfinden. Neuer Termin ist der 19. und 20. März 2021. „Wir haben einen hohen Anspruch an unseren Event“, sagt Organisator Carsten Schlüter von M:Consult. „Nach den neuesten Auflagen ist es uns aber nicht erlaubt, unsere Pläne am 15. und 16. Januar umzusetzen. Deshalb haben wir beschlossen, den Kongress in den März zu verschieben.“

Carsten Schlüter
Carsten Schlüter
Foto: M:Consult
Der Kongress, der unternehmerisch orientierte Zahnärzte zum Jahresauftakt vereint, war als Hybrid-Event geplant worden. Dass auch der Weg in die rein digitale Welt versperrt sein würde, sei nicht zu erwarten gewesen. „Wir möchten kein Digital-Event veranstalten, bei dem die Referenten zu Hause in ihrem Arbeitszimmer sprechen. Unser Ziel war es, mit unserer eigenen Plattform eine Veranstaltung zu kreieren, bei der jeder Teilnehmer – ob vor Ort oder Zuhause am Computer – das Gefühl hat, mittendrin zu sein.“ Dazu wäre aus organisatorischer Sicht einige Manpower in Düsseldorf notwendig gewesen, um dort Vorträge, Interviews und Experten-Diskussionen zu filmen. Dies wurde nun von den Behörden untersagt.

Mit der Verschiebung hoffen die Veranstalter, auch wieder vor Ort Teilnehmer begrüßen zu dürfen. „Garantieren können wir das natürlich nicht, aber die Chancen steigen zu dem späteren Termin“, sagt Carsten Schlüter. Erste Gespräche mit Teilnehmern und Sponsoren seien gut gelaufen. Alle Partner hätten sofort zugesagt, am neuen Termin dabei zu sein. Auch alle Referenten hätten für März bestätigt.

Das Organisations-Team möchte nun die Zeit nutzen, um die digitale Plattform mit weiteren Features auszubauen, heißt es. Weitere Informationen auf www.alles-ausser-zaehne.de. (Quelle: M:Consult)


Hessen baut neue zentrale Staatsanwaltschaft für Gesundheitswesen auf

Das Land Hessen baut eine neue Zentrale Staatsanwaltschaft für Medizinwirtschaftsrecht in Fulda auf. Die neue ZSMS hat offiziell zum Jahresbeginn ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie löst die alte, bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt angesiedelte Zentralstelle für Medizinwirtschaftsrecht in Frankfurt (Main) ab.

Die Frankfurter Zentralstelle, eine der ersten Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, war schon im Herbst 2020 aufgelöst worden, weil im vergangenen Jahr Vorwürfe wegen Bestechlichkeit gegen ihren ehemaligen Leiter bekannt geworden waren. Die neue ZSMS in Fulda übernimmt die Frankfurter Verfahren, beginnt aber mit neuem Personal und soll einen kompletten Neustart in der Verfolgung von Wirtschaftskriminalität im hessischen Gesundheitswesen bringen. Die ZSMS setze dabei auch auf die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. (Quelle: Ärzte Zeitung/Justizministerium Hessen)

 

Arbeitsschutz in Pandemiezeiten: Online-Umfrage läuft noch bis 20. Januar 2021

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. hat die zweite Auflage seiner Online-Umfrage zum Arbeitsschutz in Pandemiezeiten gestartet. Bis zum 20. Januar 2021 sind Medizinische, Tiermedizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte sowie angestellte Zahntechniker*innen und Auszubildende in diesen Berufen aufgerufen, sich daran zu beteiligen.

„Im Mai hatten wir zum ersten Mal gefragt, wo die größten Probleme beim Arbeitsschutz liegen und was unsere Kolleginnen und Kollegen in diesen Pandemiezeiten beschäftigt“, erklärt Präsidentin Hannelore König. „Aus diesen Ergebnissen konnten wir entnehmen, dass unsere Berufsangehörigen vor allem die Gefahr einer Infektion während der Arbeitszeit belastete. Diese Befürchtung war aufgrund der fehlenden Schutzausrüstung sehr gut nachvollziehbar und inzwischen gibt es auch Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, deren Covid-19-Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wurde. Es zeigte sich, dass bei den Arbeitnehmer*innen die Sorge um eine Infektion geringer war, wo es eine wertschätzende Kommunikation gab beziehungsweise die Arbeitgeberseite ihrer Fürsorgepflicht nachkam.“ Die erste Umfrage bot auch einen Einblick in die Nutzung der Kurzarbeit. Hier zeigte sich, dass in erster Linie die Zahntechniker*innen betroffen waren. Fast jede*r Zweite (47 Prozent) musste die Arbeitszeit reduzieren, bei den ZFA waren es 37 Prozent, bei den MFA 10 und den TFA 8 Prozent.

Inzwischen hat die zweite, stärkere Welle der Pandemie Deutschland erreicht und die Situation ist kritischer als im Frühjahr. Daher will der Verband medizinischer Fachberufe e.V. mit der Wiederholung der Umfrage herausfinden, wie sich die Lage entwickelt hat. „Aus bisherigen Berichten wissen wir, dass sich viele Praxen mittlerweile auf die Lage eingerichtet haben. Ob damit aber auch das Gefühl der Sicherheit am Arbeitsplatz gestiegen ist, bleibt abzuwarten“, so Hannelore König weiter. „Wir vermissen noch immer von der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege den Arbeitsschutzstandard für Arzt- und Zahnarztpraxen. Und auch die Aufnahme von MFA und ZFA in die Teststrategie sind nur eine Empfehlung. Inwieweit diese und weitere Maßnahmen des Arbeitsschutzes tatsächlich angewendet werden, wollen wir jetzt herausfinden und hoffen auf eine große Beteiligung der Berufsangehörigen. Nur so können wir als Gewerkschaft auf die Schwachstellen aufmerksam machen und entsprechende Maßnahmen mit den Verantwortlichen ableiten.“ Link zur Onlineumfrage: https://www.vmf-online.de/2-umfrage-arbeitsschutz-corona. (Quelle: VmF)

Collagen Matrix erwirbt das GUIDOR-Geschäft mit Knochenersatzmaterialien von Sunstar

Collagen Matrix, Inc., ein weltweit führender Anbieter von regenerativen, kollagenbasierten, aus Xenotransplantaten hergestellten Medizinprodukten und Portfoliounternehmen von Linden Capital Partners („Linden"), gab Ende Dezember 2020 die Übernahme des Geschäftsbereichs Degradable Solutions von Sunstar bekannt, einschließlich der „GUIDOR“-Markenlinie von resorbierbaren synthetischen medizinischen Implantaten.

Die 1999 gegründete Degradable Solutions AG hat ihren Hauptsitz in Schlieren, Schweiz, und gehört seit 2011 zur Sunstar Group. Das Unternehmen entwickelt und vermarktet ein hochleistungsfähiges, synthetisches Portfolio von Geweberegenerationsprodukten. Die Guidor-Familie von Knochenersatzmaterialien, bekannt als „easy-graft" und „calc-i-oss", sowie die Guidor-bioresorbierbare Matrix-Barrieremembran werden weltweit für den Einsatz bei zahnchirurgischen Eingriffen und Restaurationen vertrieben.

Shawn McCarthy, CEO von Collagen Matrix, sagte nach der Transaktion: „Die synthetischen Technologien von Guidor ergänzen unsere proprietären, kollagenbasierten Produkte und ermöglichen es uns, sowohl unseren OEM-Kunden als auch unseren globalen Vertragsentwicklungskunden ein umfassendes Portfolio an Produkten der regenerativen Medizin anzubieten. Wir sind bestrebt, sinnvolle Innovationen zum Leben zu erwecken, und diese Investition erweitert unsere Möglichkeiten, Kombinationsprodukte zu entwickeln und zu liefern, die ein immer breiteres Spektrum an klinischen Anwendungen im Dentalmarkt und darüber hinaus ansprechen."

Die Degradable Solutions AG hat auch neuartige Elektrospinnfähigkeiten entwickelt, die zu einer erstmaligen nicht gewebten, synthetischen, elektrogesponnenen Dentalmembran geführt haben, die vor kurzem eine CE-Kennzeichnung erhielt. Collagen Matrix erwartet, dieses Produkt ab 2021 in ausgewählten Märkten einzuführen und die Entwicklung weiterer Produktlösungen für neue Bereiche mit ungedecktem medizinischem Bedarf einzuleiten

Collagen Matrix, Inc. ist ein Entwickler und Hersteller von medizinischen Produkten auf Kollagenbasis, die für die Reparatur und Regeneration von Gewebe und Knochen verwendet werden. Das Unternehmen 1997 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Oakland, New Jersey. Es entwickelt proprietäre Produkte, die an OEM-Kunden auf Vertrags- oder Eigenmarkenbasis für die Endmärkte Orthopädie, Wirbelsäule, Sportmedizin, Dental und Neurochirurgie verkauft werden. (Quelle: Collagen Matrix)

KBV: Krankenkassen verweigern Erstattung von Hygienekosten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisiert das Verhalten der Krankenkassen bei den Vergütungsverhandlungen. Die Verhandlungen zur Erstattung der stark gestiegenen Hygienekosten in Arztpraxen sind gescheitert. „Der GKV-Spitzenverband lehnt es ab, Geld für notwendige zusätzliche Hygienemaßnahmen bereitzustellen. Auch zu den Gesundheits-Apps und der elektronischen Patientenakte gibt es keine Einigung“, so die KBV.
„Die durchweg ablehnende Haltung der Krankenkassen ist äußert befremdlich. Sie schadet der Patientenversorgung“, kritisierte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Er erwarte jetzt eine sachgerechte Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nach dem Scheitern der Verhandlungen im Bewertungsausschuss eingeschaltet wurde.

Die KBV fordere seit Jahren eine kostendeckende Finanzierung der Hygienemaßnahmen in Arztpraxen. Hintergrund ist, dass durch eine Vielzahl neuer Gesetze, Vorschriften und Richtlinien die Anforderungen und damit auch die Ausgaben und Zeitaufwände für Hygiene enorm gestiegen sind. Nach einer Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung mussten die Praxen im Jahr 2018 durchschnittlich 24.287 Euro für Hygienekosten aufwenden. Bei den Zahnärzten sind es rund 70.000 Euro pro Jahr, wie eine Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte belegt.

Zur Kompensierung der hohen Hygienekosten fordert die KBV die Aufnahme von Hygienezuschlägen in den EBM. Ärzte mit besonders hohen Hygieneaufwendungen sollen spezifische Zuschläge zu den jeweiligen Einzelleistungen erhalten. Darüber hinaus sieht der KBV-Vorschlag für die allgemeinen Hygienekosten je betroffener Arztgruppe Zuschläge zu den Grund- und Versichertenpauschalen vor. Die Zahlung sämtlicher Zuschläge soll extrabudgetär erfolgen.

Keine Einigung gibt es auch bei den erhöhten Beratungsleistungen für die Verordnung von Gesundheits-Apps. Hier gebe es viel Gesprächsbedarf bei den Patienten, der nicht gewürdigt werde. Auch die Vergütung für das Befüllen der elektronischen Patientenakte ist noch offen. (Quelle: KBV)


Neue Vorständin startet bei der ApoBank

Jenny Friese
Jenny Friese
Foto: ApoBank
Jenny Friese wurde formal zum 1. Januar 2021 von der Aufsicht als Vorständin für das Ressort Großkunden und Märkte bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) bestätigt. Damit ist sie seit Gründung der Bank 1902 die erste Frau im Vorstand.
Zu ihrem Ressort zählt das Asset Management der Standesbank und die Betreuung der institutionellen Anleger. Ferner verantwortet Friese das Firmenkundengeschäft mit den Unternehmen der Gesundheitsindustrie sowie den Bereich Treasury.
„Ich freue mich sehr auf die neue Herausforderung, die Kunden und Mitarbeiter“, sagt die 46-Jährige. „Die ApoBank ist seit jeher erste Adresse für Existenzgründer im Heilberufssektor und strategischer Partner für Gesundheitsunternehmen am Markt. Zeitgleich wird verstärkt ihre Expertise in der Anlageberatung von privaten und institutionellen Kunden nachgefragt. Diese Position möchte ich weiter stärken und ausbauen.“
Friese wechselte von der Commerzbank nach Düsseldorf zur Heilberufebank. Bei der Commerzbank war sie zuletzt als Bereichsvorständin für Privat- und Unternehmerkunden verantwortlich. (Quelle: ApoBank)


Professor Gernot Marx ist neuer DIVI-Präsident

Prof. Gernot Marx
Prof. Gernot Marx
Foto: DIVI
Professor Gernot Marx ist neuer Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Er folgt auf Prof. Uwe Janssens (Hamburg), der in der Corona-Pandemie zum Gesicht der DIVI und wichtiger Experte in den Medien geworden war und jetzt als Past Präsident fungiert.
Marx, Facharzt für Anästhesie- und Intensivmedizin und Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care des Aachener Universitätsklinikums, wird in den kommenden zwei Jahren die Fachgesellschaft führen. Sein besonderes Anliegen: den Schub und die Erfahrungen mit der Corona-Pandemie für die Intensivmedizin und die DIVI zu nutzen. „Wir behandeln schließlich nicht nur 55.000 Covid-19-Patienten – sondern jedes Jahr auch mehr als zwei Millionen Intensivpatienten in ganz Deutschland!“
Wichtig für seine Präsidentschaft ist es Marx vor allen Dingen, Ziele und Strategien für die DIVI zu setzen. Es gelte zum Beispiel, das DIVI-Intensivregister weiter auszubauen. Digitalisierung, Telemedizin und künstliche Intelligenz (KI) sind weitere Schwerpunktthemen. Es ist ihm ein Anliegen, die Weichen für eine bessere Versorgung von Intensivpatienten zu stellen. Dies könne gelingen durch digitale, regionale Gesundheitsnetzwerke, die Anwendung von Telemedizin, Apps und die Nutzung zahlreicher digitalisierter Daten, um KI für die Patienten auf Intensivstationen anzuwenden. „Meines Erachtens ist die Intensivmedizin der Bereich, wo es am schnellsten möglich ist, Potenziale der KI in echten Patientennutzen umzuwandeln!“, ist Marx überzeugt. Es sei die Aufgabe der DIVI, diese Chance für die Patienten zeitnah zu ergreifen. (Quelle: DIVI)
 

Impfung: KZBV, BZÄK und DGZMK mit gemeinsamem Positionspapier

In einem gemeinsamen Positionspapier nehmen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund und Kieferheilkunde (DGZMK) Stellung zu den Prioritätengruppen bezüglich der Impfreihenfolge gemäß Corona-Impfverordnung und der Einordnung der Zahnärzte. Danach sind Zahnärzte und ihre Mitarbeiter – wie schon in einer ersten Stellungnahme von KZBV und BZÄK kurz vor Weihnachten festgehalten – grundsätzlich in die zweite Prioritätengruppe der ImpfV eingeordnet worden.
Weiterhin unklar ist noch, wo die Zahnärzte und Praxisteams eingeordnet werden, die in den rund 180 Schwerpunktpraxen Patienten betreuen, die an Covid-19 erkrankt sind oder bei denen der Verdacht einer Infektion mit Sars-CoV-2 besteht oder die in Quarantäne sind. Dies gilt auch für die Zahnärzte und Mitarbeiter, die Patienten in den besonders gefährdeten Alten- und Senioreneinrichtungen und Pflegeheimen betreuen. „BZÄK und KZBV gehen davon aus, dass diese unter die erste Prioritätengruppe gemäß Paragraf 2 Nr. 2 bzw. Paragraf 2 Nr. 4 ImpfV gefasst werden müssen und haben diese Auffassung in ihrer Stellungnahme gegenüber dem BMG beziehungsweise der STIKO vorgetragen. KZBV und BZÄK werden diese Frage zeitnah mit dem BMG zu klären versuchen“, heißt es dazu im Papier vom 5. Januar 2021. Die BZÄK hat auf ihrer Website auf den Sonderseiten zum Coronavirus weitere Informationen zum Thema „Impfen“ zusammengestellt. Auch auf der Internetseite der KZBV sind entsprechende Informationen bereitgestellt worden. (Quelle: BZÄK)
 

3.500 Teilnehmer bei ZäPP

Gleich in den ersten Befragungsjahren war das Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) durch die motivierte Mitarbeit der vielen teilnehmenden Zahnarztpraxen ein großer Erfolg, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Mit etwa 3.500 eingegangenen Erhebungsbögen allein im Jahr 2019 lag die bundesweite Rücklaufquote bei fast 10 Prozent. Diese - im Vergleich zu ähnlichen Untersuchungen - überaus positive Resonanz erlaube substanzielle Auswertungen zu den Rahmenbedingungen der vertragszahnärztlichen Versorgung. An der aktuellen Erhebung können sich auch Zahnärzte beteiligen, die im Vorjahr noch nicht mitgemacht haben. „Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer zählt!“, so die KZBV. Weitere Informationen zu ZäPP sind auf der Internetseite der KZBV bereitgestellt.  (Quelle: KZBV)
 

Zukunftsweisende Partnerschaft: Teemer und Doctolib bündeln Kompetenzen

Teemer und Doctolib gehen eine Partnerschaft ein: Mit dem Termin- und Patientenmanagement des französischen Unternehmens Doctolib und der ersten webbasierten Praxissoftware teemer (AZR.dent, Hamburg)) kommen zwei Vorreiter auf dem Weg zur Digitalisierung der Zahnarztpraxen zusammen, heißt es in der Unternehmensmitteilung. Eine gemeinsame Schnittstelle zwischen den beiden smarten Systemen gewährleiste dank Echtzeit-Synchronisation einen nahtlosen Arbeitsfluss in den Praxen. „Von der Terminvergabe bis zur Praxisverwaltung bieten beide Systeme alles aus einer Hand per Klick – mobil, einfach und sicher“, so die Ankündigung.
Ziel der Partnerschaft sei es, die Praxisteams nachhaltig zu entlasten, die Praxen wirtschaftlicher zu machen und den Patienten eine optimale Behandlung sowie einen zeitgemäßen Service mit der Online-Terminverwaltung zu bieten. Eine deutliche Reduktion von Terminausfällen durch intelligentes Terminmanagement, eine Endgeräte- und ortsunabhängige Nutzung für Einzelpraxen oder Praxisverbünde sowie die intuitive, kinderleichte Bedienung und eine mehrfach zertifizierte Sicherheitstechnologie machten das Team-up von Doctolib und teemer zu einem zukunftsweisenden Tool mit Mehrwert. Mehr Informationen auf der Website von teemer. (Quelle: ARZ.dent)
 

Frist für Fortbildungsnachweise bis 31. März 2021 verlängert

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Ausfall von Fortbildungsveranstaltungen hat das Bundesministerium für Gesundheit auf Bitte der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zugestimmt, die Frist zur Erbringung des Fortbildungsnachweises nach Paragraf 95d SGB V bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Das meldete die KZBV Anfang Januar 2021 auf ihrer Facebook-Seite. Zahnärztinnen und Zahnärzte werden gebeten, wenn möglich, verstärkt Online-Fortbildungsangebote in Anspruch zu nehmen. (Quelle: KZBV on Facebook)


8 Prozent weniger Ausbildungsverträge zur ZFA

Für das Ausbildungsjahr 2020/2021, das im August 2020 begonnen hat, lässt sich bis zum 30. September für abgeschlossene neue Ausbildungsverträge bei Zahnärzten ein rückläufiger Trend feststellen: Bundesweit wurden rund 12.700 Ausbildungsverträge für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) abgeschlossen, im Vorjahreszeitraum waren es rund 13.800 Verträge und damit rund 8 Prozent mehr.
Wegen der Pandemie und den damit verbundenen ökonomischen Restriktionen konnte das seit dreizehn Jahren anhaltende Niveau bei der Zahl von neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen für ZFA nicht gehalten werden. Die Ausbildungsleistung der Zahnarztpraxen sank um rund 10 Prozent. Das meldet die Bundeszahnärztekammer unter Verweis auf die Daten der Landes- und Bezirkszahnärztekammern.
Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die zusätzlichen Förderoptionen für Ausbildungsplätze. Die Förderrichtlinien zum Bundesprogramm „Ausbildung sichern“ seien im Dezember 2020 angepasst worden. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), zu denen Zahnarztpraxen gehören.
Die Förderung umfasst vier Fördermaßnahmen: die Ausbildungsprämie, die Ausbildungsprämie plus, den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit und die Übernahmeprämie. Alle Details hat die BZÄK auf ihrer Internetseite zusammengestellt. (Quelle: BZÄK-Infodienst „Klartext“ 12/2020)


ePA startet in Testphase – ab Juli verbindlich

Die elektronische Patientenakte startet zu Jahresbeginn 2021 zunächst mit einer Testphase. Ihr flächendeckender Einsatz in den Praxen ist ab Juli geplant: Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sind dann gesetzlich verpflichtet, die digitalen Akten mit Befunden, Therapieplänen etc. zu befüllen und Daten auszulesen, sofern der Versicherte dies wünscht.

Schon ab 1. Januar 2021 sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anzubieten. Sie wird als App bereitgestellt, sodass Nutzer per Smartphone oder Tablet sie mit eigenen Daten oder Daten der Krankenkasse befüllen können. Für die Versicherten ist die Anlage und Nutzung der ePA freiwillig. Da jede Kasse frei entscheiden kann, welche ePA-Variante sie ihren Versicherten anbieten möchte, unterscheiden sich Aussehen und Funktionalität der einzelnen Akten voneinander. Alle müssen jedoch Ende zu Ende verschlüsselt sein und eine Zulassung der gematik besitzen.

Praxen sollten bis 1. Juli 2021 vorbereitet sein: Nur wenige ausgewählte Praxen in Berlin und Westfalen-Lippe werden ab Anfang 2021 in einem Feldtest die ePA erproben. Danach werden nach und nach alle Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser mit der notwendigen Technik versorgt. Bis zum 1. Juli 2021 müssen laut Gesetz alle Ärzte und Psychotherapeuten die notwendige Ausstattung vorhalten, um Daten über die Telematikinfrastruktur in die ePA zu übertragen oder auszulesen. Andernfalls droht eine Kürzung der Vergütung um ein Prozent. Der Zeitplan ist sehr knapp, denn für die ePA ist der E-Health-Konnektor nicht ausreichend. Ein weiteres Software-Update auf den sogenannten ePA-Konnektor ist erforderlich. Aller Voraussicht nach werden erst im zweiten Quartal 2021 die ersten von der Gematik zugelassenen Software-Updates zur Verfügung stehen. Alle drei Hersteller wollen dafür den notwendigen Feldtest Anfang des Jahres starten, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Neben einem elektronischen Heilberufsausweis benötigen Praxen ein ePA-Modul für ihr Praxisverwaltungssystem, dass eine komfortable Übertragung der Daten, möglichst per Drag and Drop, gewährleisten soll. Diese ePA-Module werden ebenfalls durch die Gematik bestätigt. Eine Erstattung der Technikkosten für diese Komponenten ist im Rahmen der TI-Finanzierung geplant.

Die ePA ist eine patientengeführte Akte. Das heißt, nur der Patient entscheidet, ob und wie er die Akte nutzen und wem er welche Daten zur Verfügung stellen möchte. Er bestimmt auch, welche Dokumente in der ePA gespeichert und welche wieder gelöscht werden. Ärzte und Psychotherapeuten dürfen nur mit Einwilligung des Patienten auf die ePA zugreifen. Jeder Zugriff wird protokolliert. Der Patient kann über die App jede einzelne Praxis mit Berechtigungen für die in der ePA enthaltenen Dokumente versehen. Später können Berechtigungen sogar für jedes einzelne Dokument vergeben werden. Versicherte, die die ePA nicht über eine App verwalten können, haben die Möglichkeit, ihre Daten in der Praxis mittels elektronischer Gesundheitskarte und Patienten-PIN freizugeben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat zur ePA weitere Informationen auf ihrer Internetseite bereitgestellt. Als eine erste Anwendung für Zahnärzte ist das digitale Bonusheft in Vorbereitung, mehr Informationen dazu auf der Internetseite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. (Quellen: KBV/KZBV)

 

„DENTALPUNK“: Neuer Marketingpodcast für Zahnärzte

Patienten sind nach wie vor die wichtigsten Botschafter einer Zahnarztpraxis. Doch wie findet der Wunschpatient ins Wartezimmer? Antworten gibt es jetzt bei „DENTALPUNK“. In seinem neuen Podcast interviewt Lars Kroupa alle 14 Tage ausgewählte Experten zu neuen Möglichkeiten für die Zahnarztpraxis, um aus einem Zahnarztbesuch nicht nur einen für die Mundgesundheit erfolgreichen Termin, sondern auch ein 360-Grad-Markenerlebnis zu machen.

Patienten sind heute anspruchsvoller geworden. Sie erwarten nicht nur selbstverständlich eine gute medizinische Betreuung, sondern auch ein entsprechendes „Drumherum“. Gerade bei Selbstzahlerleistungen und bei hochwertigen, komplexen oder über eine längere Zeit laufende zahnmedizinische Behandlungen kommt es für die Patientenzufriedenheit darauf an. Und zufriedene Patienten sind nach wie vor die beste Werbung – ganz gleich, ob für den Hauszahnarzt „um die Ecke “ oder für die Spezialistenpraxis. Wie kann eine Zahnarztpraxis diese anspruchsvollen Patienten gewinnen und an sich binden? Wie wird im zunehmenden Wettbewerb die Praxis zur Marke im Kopf des Patienten? Kann man Patienten auch zu Influencern für die eigenen Leistungen machen?

© Kroupa
DENTALPUNK betrachtet die Kommunikation von Gesundheitsleistungen aus dem Blickwinkel und mit dem Background moderner Vermarktungsmechanismen der Dental- und Konsumgüterindustrie. Was können Praxen davon lernen oder auch für sich nutzen, Stichwort „Influencer“ in Social Media, um ihre Wunschpatienten zu gewinnen? Konkrete Tools und Praxistipps begleiten diese Marketing-Reise „zum Hören“ und führen den Weg zur Zahnarztpraxis als „Top of Mind“-Marke.
Lars Kroupa kennt sowohl die Welt der Zahnarztpraxen als auch die Welt der Werbung und des Marketings aus langjähriger Tätigkeit in der Dentalbranche und als erfolgreicher Agenturinhaber, Fotograf und Filmemacher weit über Dental hinaus. Seine besonderen Gesprächspartner kommen aus beiden Welten und bringen viele neue Anregungen und Ideen mit. Den neuen Marketingpodcast für Zahnarztpraxen in Kooperation mit Quintessence Publishing gibt es ab 4. Januar 2020 alle 14 Tage immer montags direkt hier oder auf Spotify. (Quelle: QN)

 

KZBV und BZÄK zu Impfverordnung: Zahnärzte grundsätzlich Gruppe 2

Nach der am 21. Dezember 2020 in Kraft getretenen Impfverordnung (ImpfV) für die Impfungen gegen Sars-CoV-2 sind Zahnärzte und ihrer Mitarbeiter grundsätzlich in die zweite Prioritätengruppe der ImpfV eingeordnet worden. Das teilen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer in ihrer gemeinsamen Information zur ImpfV vom 23. Dezember 2020 mit.

Unklar ist noch, wo die Zahnärzte und Praxisteams eingeordnet werden, die in den rund 180 Schwerpunktpraxen Patienten betreuen, die an Covid-19 erkrankt sind oder bei denen der Verdacht einer Infektion mit Sars-CoV-2 besteht oder die in Quarantäne sind. Dies gilt auch für die Zahnärzte und Mitarbeiter, die Patienten in den besonders gefährdeten Alten- und Senioreneinrichtungen und Pflegeheimen betreuen. „BZÄK und KZBV gehen davon aus, dass diese unter die erste Prioritätengruppe gemäß Paragraf 2 Nr. 2 bzw. Paragraf 2 Nr. 4 ImpfV gefasst werden müssen und haben diese Auffassung in ihrer Stellungnahme gegenüber dem BMG beziehungsweise der STIKO vorgetragen. KZBV und BZÄK werden diese Frage zeitnah mit dem BMG zu klären versuchen“, heißt es dazu in der Information.

Die KZBV hat auf ihrer Internetseite zudem aktuelle Informationen speziell zum Thema ImpfV und Impfung gegen Sars-CoV-2 zusammengestellt. (Quelle: KZBV/BZÄK)

 

SRH Hochschule für Gesundheit: Bachelorstudiengang DH mit neuer Leitung

Die SRH Hochschule für Gesundheit hat den Bachelorstudiengang Dental Hygienist (B.Sc.) am Campus Rheinland in Leverkusen neu aufgestellt. Neue Studiengangsleiterin ist Prof. Dr. Thea Rott. Ihr zur Seite steht der Leverkusener Zahnarzt Prof. Dr. Dr. Philipp Plugmann als Professor für interdisziplinäre Parodontologie und Prävention. „Gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. Philipp Plugmann unseren innovativen und zukunftsträchtigen Bachelorstudiengang Dental Hygienist hier am Campus Rheinland in Leverkusen etablieren zu dürfen, macht mich sehr glücklich“, so Rott.

Studierende erwerben laut Hochschule während des Studiums das notwendige Wissen und die praktische Kompetenz, um komplexe Aufgaben der zahnmedizinischen Prävention und Therapie von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen zu übernehmen. Absolventen könnten eine Prophylaxe-Abteilung aufbauen und leiten und somit Zahnärzte im Rahmen des Zahnheilkundegesetzes entlasten. „Aufgrund des demographischen Wandels, veränderter Anforderungen sowie des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen wird die Nachfrage nach Dentalhygieniker*innen weiter stark steigen. Mit der auflagenfreien Akkreditierung unseres NC-freien Studienmodells können wir einen wichtigen Beitrag für den Gesundheitsstandort Deutschland leisten“, so Plugmann.

Um ein praxisnahes Studium garantieren zu können, seien viele Kooperationen geschlossen worden, so mit Schütz Dental und Bego. Beide Unternehmen beteiligten sich auch an der Auslobung von studiengangsbezogenen Deutschlandstipendien. So konnten unter Beteiligung von Schütz bereits zwei Stipendien an Studierende der SRH Hochschule für Gesundheit im Wintersemester 2020/2021 vergeben werden., heißt es in der Meldung. Mehr Informationen auf der Internetseite der SRH Hochschule für Gesundheit. (Quelle: SRH)

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