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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – November 2022

Niedergelassene sollen von Gas- und Strompreisbremse profitieren

Auch Arzt- und Zahnarztpraxen sollen von der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse profitieren, die vom Bundeskabinett am Freitag, 25. November 2022, beschlossen wurde und jetzt in zwei Gesetzentwürfen vorgelegt werden wird. Das berichtete das Deutsche Ärzteblatt unter Berufung auf eine Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage des Blattes. „Alle, die einen Gas- und Stromzähler hätten, seien mit erfasst, erklärte eine Sprecherin. Arztpraxen fallen demnach unter die Definition ‚Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)‘“, heißt es im Beitrag. Dort wird auch erläutert, was ab 2023 (voraussichtlich ab März) für Gas, Wärme und Strom gelten soll. Bei Gas und Wärme sollen maximal 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021 zu gedeckelten Preisen bezogen werden, bei Strom maximal 80 Prozent. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)
 

Dr. Thomas Breyer bleibt Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen

Am 26. November 2022 wurde Dr. Thomas Breyer (60) erneut von der Kammerversammlung der sächsischen Zahnärzteschaft zum Präsidenten der Landeszahnärztekammer gewählt. Der in Meißen in eigener Praxis tätige Zahnarzt geht damit in seine zweite Amtszeit. 2018 wurde er erstmals zum Kammerpräsidenten gewählt.

Dr. Thomas Breyer zu seiner Wiederwahl: „Unser Berufsstand steht vor großen Herausforderungen: Niederlassungsmüdigkeit aufgrund unzureichender politischer Rahmenbedingungen, Fachkräftemangel und nicht zuletzt die weltweiten Krisen, die uns alle zusätzlich belasten. Ich werde mich auch in meiner zweiten Amtszeit gemeinsam mit meinem Vorstand dafür einsetzen, die Freiberuflichkeit der Zahnärzteschaft zu erhalten. Unsere Patientinnen und Patienten sollen auch in Zukunft bestmöglich zahnmedizinisch versorgt werden.“

Der neu gewählte Vorstand der Landeszahnärztekammer Sachsen (von links): Dr. Christine Langer, Dr. Ellen John, Vizepräsident Dr. Burkhard Wolf, Präsident Dr. Thomas Breyer, Dr. René Tzscheutschler, Vizepräsident Dr. Christoph Meißner, Dr. Florestin Lüttge, Dr. Thomas Hermann und Dr. Knut Brückner.
Der neu gewählte Vorstand der Landeszahnärztekammer Sachsen (von links): Dr. Christine Langer, Dr. Ellen John, Vizepräsident Dr. Burkhard Wolf, Präsident Dr. Thomas Breyer, Dr. René Tzscheutschler, Vizepräsident Dr. Christoph Meißner, Dr. Florestin Lüttge, Dr. Thomas Hermann und Dr. Knut Brückner.
Foto: LZKS

Als Vizepräsidenten wurden Dr. Christoph Meißner und Dr. Burkhard Wolf (beide Dresden) gewählt. Den Vorstand komplettieren: Dr. Knut Brückner (Leipzig), Dr. Thomas Hermann (Markkleeberg), Dr. Ellen John (Dresden), Dr. Christine Langer (Torgau), Dr. Florestin Lüttge (Leipzig) und Dr. René Tzscheutschler (Schwarzenberg/Erzgebirge). (Quelle: LZK Sachsen)
 

KZV Westfalen-Lippe: Modellregion Bad Berleburg für zahnmedizinische Versorgung

Gemeinsam, nachhaltig und zukunftssicher – so wollen die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) und die Stadt Bad Berleburg die zahnmedizinische Versorgung in der „Stadt der Dörfer“ aufstellen. Im Kern geht es um eine gemeinsame und nachhaltige Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger. Darum haben Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der KZVWL, und Bernd Fuhrmann, Bürgermeister von Bad Berleburg, einen Letter of Intent (LOI) unterzeichnet, der Bad Berleburg als Modellregion für neue Ansätze zur Sicherstellung der flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung ausweist.

Bürgermeister Bernd Fuhrmann (links) und der Vorstandsvorsitzende der KZVWL, Dr. Holger Seib (rechts), unterzeichneten im Beisein von Zahnärztinnen und -ärzten aus der „Stadt der Dörfer“ gemeinsam den Letter of Intent.
Bürgermeister Bernd Fuhrmann (links) und der Vorstandsvorsitzende der KZVWL, Dr. Holger Seib (rechts), unterzeichneten im Beisein von Zahnärztinnen und -ärzten aus der „Stadt der Dörfer“ gemeinsam den Letter of Intent.
Foto: Stadt Bad Berleburg
„Gemeinsam mit der Stadt Bad Berleburg wollen wir neue Ideen entwickeln, wie wir die zahnärztliche Versorgung festigen und zukunftssicher gestalten können. Zudem arbeiten wir partnerschaftlich mit den Zahnärztinnen und Zahnärzten vor Ort zusammen und unterstützen bei allen Maßnahmen, die Praxen zur Sicherstellung der Versorgung selbst beitragen können“, sagt Dr. Holger Seib zum Vorhaben. Bernd Fuhrmann ergänzt: „Die nachhaltige Sicherstellung und Weiterentwicklung der zahnärztlichen Versorgung ist für unsere Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Bad Berleburg als Wohn-, Arbeits- und nicht zuletzt als Gesundheitsstandort immens wichtig. Deswegen freuen wir uns, als Modellregion im ländlichen Raum vorweggehen zu können, um gemeinsam mit der KZVWL und den niedergelassenen Zahnärztinnen und -ärzten attraktive Zukunftsperspektiven für die zahnärztliche Versorgung in Bad Berleburg zu erarbeiten und damit gleichzeitig neue Impulse für andere ländliche Regionen zu geben.“

Lösungen, die im Rahmen der Modellregion erfolgreich umgesetzt werden, sollen sorgfältig evaluiert und – wenn möglich – in ganz Westfalen-Lippe etabliert werden. „Die KZVWL ist sich ihres Sicherstellungsauftrages bewusst und ergreift eigeninitiativ Maßnahmen. Dabei werden innovative und deutschlandweit einzigartige Wege beschritten. Die Stadt Bad Berleburg nimmt sich ebenfalls der zahnärztlichen Versorgung an und ist sich der regionalen Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger bewusst“, sagt Dr. Holger Seib. (Quelle: KZVWL)
 

VZÄplus: Regelung zur Parität zum 1. Januar 2023 in Kraft setzen

Der Verband der ZahnÄrztinnen+, kurz VZÄplus, fordert, dass die geplante gesetzliche Vorgabe für mehr Repräsentanz von Frauen in den Vorständen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung wie von der Ampel-Koalition vorgesehen am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Die KZBV hatte in ihrer Stellungnahme zu einem entsprechenden Änderungsantrag der Regierungskoalition ein Verschieben auf dem 1. Januar 2029 gefordert.

„Wie aus den regelmäßigen, jahrelangen Forderungen und dem Verbandsprogramm des VZÄplus bekannt, steht dieser Verband für Parität der Geschlechter und Altersgruppen innerhalb aller Gremien und Vorstandsebenen der zahnärztlichen Selbstverwaltungsorgane. Somit ist diese geplante gesetzliche Frauen- und Männerbeteiligung aus unserer Sicht längst überfällig, da bundesweit schon an anderen Stellen bewiesen wurde, dass es dieses Druckmittel unbedingt braucht“, so der Verband. Er widersprach dabei auch dem Freien Verband: Die zahnärztlichen Selbstverwaltungen bildeten insgesamt das Schlusslicht bezüglich weiblicher Beteiligung.

Ohne gesetzliche Quote funktioniere es offenbar deshalb nicht, „da eingefahrene, männlich dominierte Verwaltungswege in den KZVen den kompetenten, bereitstehenden Frauen Hürden in den Weg stellen“, heißt es. Es sei „nicht tolerierbar, die Kompetenz von 50 Prozent der Berufsausübenden und 90 Prozent der Studierenden weiterhin zu ignorieren“. Die vorgezogenen Vorstandswahlen in einigen KZVen sollten zudem auf ihre gesetzliche Grundlage geprüft werden. (Quelle: VZÄplus)
 

Sonderregelung zur Telefonischen Krankschreibung bis Ende März 2023 verlängert

Vertragsärzte können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege auch in den Wintermonaten weiterhin telefonisch krankschreiben. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die bis Ende November befristete Sonderregelung bis 31. März 2023 verlängert.

Durch die Verlängerung der Sonderregelung können Patientinnen und Patienten nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu sieben Kalendertage zu bescheinigt bekommen. Bei fortdauernder Erkrankung ist telefonisch eine einmalige Verlängerung der AU-Bescheinigung um weitere sieben Kalendertage möglich. Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden telefonisch krankzuschreiben, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt.

Auch die Ausstellung einer „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ (soll weiterhin telefonisch möglich sein. Die zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband hierzu getroffene Vereinbarung soll ebenfalls verlängert werden. (Quelle: KBV)
 

Bürokratieindex 2022: eAU sorgt für deutlich höheren Zeitaufwand in den Praxen

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verursacht in den Arztpraxen einen hohen Zeitaufwand. Die Zahl der zusätzlichen Stunden, die für das digitale Verfahren anfallen, beläuft sich auf insgesamt rund 1,25 Millionen im Jahr. Das geht aus dem aktuellen Bürokratieindex für die vertragsärztliche Versorgung hervor, den die Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) am 17. November 2022 gemeinsam mit der Fachhochschule des Mittelstands vorgestellt hat.

Anstatt die Praxen zu entlasten, habe die Digitalisierungspolitik sie mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nachweislich immer noch mehr belastet, kritisierte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel vor Journalisten. Eine Digitalisierung dürfe nicht auf Kosten der ärztlichen Behandlungszeit gehen.
„Pro Fall verursacht das digitale Verfahren der eAU aktuell 50 Sekunden mehr bürokratischen Aufwand als die papiergebundene Bescheinigung“, konstatierte Professor Volker Wittberg von der Fachhochschule des Mittelstands, Leiter des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau. Bei jährlich etwa 90 Millionen ausgestellten eAU summiere sich dies auf 1,25 Millionen Stunden mehr Bürokratie in den Praxen.

Ein Grund, dass die eAU länger dauert als die Papier-AU, ist dem Bericht zum Bürokratieindex zufolge der zeitaufwändige elektronische Signier- und Versandvorgang. Dafür gehen im Schnitt 30 Sekunden drauf. Während dieser Zeit können Ärzte am Computer häufig nicht weiterarbeiten und auch keine Papierbescheinigungen ausdrucken.

Zudem muss immer noch eine Vielzahl an AU-Bescheinigungen im Nachhinein als Ersatzbescheinigung nochmals auf Papier ausgestellt werden, weil später entweder eine Fehlermeldung zum digitalen Versand auftaucht oder der digitale Versand erst gar nicht möglich ist. (Quelle: KBV)
 

Medizin: Studieninhalte und Examensinhalte driften immer weiter auseinander

Mit Blick auf jüngste Spekulationen, nach denen im Frühjahr 2023 nun ein überarbeiteter Entwurf einer neuen Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte vorliegen soll, hat die Co-Vorsitzende des Studierendenausschuss des Hartmannbundes, Anna Finger, Zweifel an einer termingerechten Umsetzung des Projekts geäußert und eine Beschleunigung des Verfahrens angemahnt. „Eigentlich soll die neue Approbationsordnung 2025 in Kraft treten, aber inzwischen glaubt bei den Studierenden niemand mehr an diese Zielsetzung“, erklärte Finger. Selbst wenn im Frühjahr ein überarbeiteter Entwurf vorliegen sollte, müsse dieser dann noch das normale Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor er umgesetzt werden könne. Dies sei angesichts der Abhängigkeit des Verfahrens von den Bundesländern kaum noch vorstellbar. „Unsere Universitäten brauchen nach Beschluss eines neuen Ausbildungsplanes für das Medizinstudium außerdem auch noch Zeit, um die Lehre entsprechend umzugestalten. Teilweise sind sogar neue Professuren notwendig“, sagte Finger. Das sei in eineinhalb Jahren nicht mehr zu schaffen, was bedeute, dass man weiterhin ein veraltetes Studium studiere.

Peter Schreiber, ebenfalls Vorsitzender des Studierendenausschusses, sieht darin noch ein weiteres Problem: „Der Gegenstandskatalog des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) und die aktuelle Approbationsordnung driften immer weiter auseinander. Der Katalog wird immer umfangreicher und das Studium kommt inhaltlich einfach nicht mehr mit. Bevor der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) nicht in der Approbationsordnung verankert ist, nimmt also die Unsicherheit der Studierenden vor den Examina zu und damit auch die Angst, durchzufallen.“ Die Studierenden sind sich einig: Der Masterplan 2020 muss endlich realisiert werden. (Quelle: Hartmannbund Studierendenausschuss)
 

Aktion Weihnachtsspende: Voco unterstützt Ärzte ohne Grenzen mit 20.000 Euro

Spenden statt schenken – so lautet auch in diesem Jahr das Motto des Cuxhavener Dentalherstellers Voco. Bereits zum vierten Mal in Folge verzichtet das familiengeführte Unternehmen zu Weihnachten auf Geschenke für Kunden und Geschäftspartner und spendet stattdessen 20.000 Euro an die internationale Hilfsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“.

Ärzte ohne Grenzen

„Voco ist fest im hohen Norden verwurzelt, gleichzeitig sind wir mit unseren Teams und Produkten auf allen Kontinenten zuhause. Es liegt uns daher sehr am Herzen, weltweit Menschenleben zu retten und Leid zu mindern“, so Olaf Sauerbier, Geschäftsführer von VOCO. „Wir haben großen Respekt vor der Arbeit von ‚Ärzte ohne Grenzen‘ und sind uns sicher, dass unsere Hilfe genau dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird.“

Sauberes Trinkwasser für 600.000 Menschen

„Mit der Summe, die die VOCO GmbH an uns gespendet hat, können wir viel Gutes bewirken“, sagt Amy Neumann-Volmer, Vorstandsvorsitzende der deutschen Sektion von „Ärzte ohne Grenzen“. „Ich danke dem Unternehmen von Herzen. Solche Spenden sind ein ganz wichtiger Baustein, damit wir Menschen in Not unabhängig und in mehr als 70 Ländern weltweit helfen können. Mit 20.000 Euro kann ‚Ärzte ohne Grenzen‘ zum Beispiel mehr als 900 an Tuberkulose erkrankte Menschen mit wirksamen Kombinationspräparaten behandeln oder auch in einem Geflüchtetenlager 600.000 Menschen mit sauberem Trinkwasser versorgen – inklusive dem nötigen Material wie Wassertanks, Pumpen, Zapfhähnen und Chlor.“ (Quelle: Voco)
 

Holger Wessling verlässt die ApoBank für eine neue berufliche Aufgabe

Holger Wessling
Holger Wessling
Foto: ApoBank
Holger Wessling (54) wird den Vorstand der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) im Frühjahr 2023 verlassen, um eine neue berufliche Aufgabe außerhalb des Unternehmens anzunehmen. Mit der vorzeitigen Vertragsauflösung sowie dem genauen Zeitpunkt des Ausscheidens von Holger Wessling wird sich der Aufsichtsrat der Bank in seiner nächsten Sitzung Anfang Dezember befassen. Wessling kam 2016 als Vorstand für das Ressort Großkunden und Märkte zur apoBank. Nach der Übernahme des Privatkundenressorts im Juni 2020 war er seit Mai 2021 verantwortlich für das Ressort Finanzen und IT. Zuletzt hatte er vorübergehend zusätzlich das Risikoressort übernommen.

„Holger Wessling ist ein herausragender Bankmanager, der Kundenorientierung, Analytik und Unternehmertum vereint. Souverän und mit ruhiger Hand hat er in den vergangenen sechs Jahren seine Ressorts durch herausfordernde Zeiten geführt und hohe Anerkennung bei Kunden, Mitarbeitenden sowie beim Aufsichtsrat erworben“, sagte Dr. med. dent. Karl-Georg Pochhammer, Vorsitzender des Aufsichtsrats. „Wir bedauern seine Entscheidung sehr, respektieren aber gleichzeitig seinen Wunsch, eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen.“

Matthias Schellenberg, Vorsitzender des Vorstands, dankte Wesseling im Namen der Kolleginnen und Kollegen, verbunden mit guten Wünschen für die Zukunft. „Mit Holger Wessling verlässt ein fachlich hoch geschätztes Vorstandsmitglied die ApoBank.“ Holger Wessling selbst hob den besonderen Charakter der Bank hervor und erklärte, er werde auch weiterhin der Bank eng verbunden bleiben.

Das Risikoressort wird ab 1. Januar 2023 vorbehaltlich der formalen Zustimmung durch die Aufsicht Sylvia Wilhelm übernehmen, die bereits im September neu in den Vorstand der Bank berufen wurde. Ebenfalls zum 1. Januar 2023 neu in den Vorstand berufen wurde Thomas Runge, der seit 2019 Chief Operating Officer bei der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG ist. Der Fokus seiner neuen Funktion bei der Bank wird auf IT, Produkten und Prozessen liegen. Die Verantwortlichkeiten im Vorstand werden entsprechend zeitnah neu geregelt, heißt es. (Quelle: ApoBank)

 

Hohe Auszeichnungen für Dr. Helfried Bieber und Prof. Dr. Dietmar Oesterreich

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat zur Eröffnung ihrer Bundesversammlung am 4. November 2022 zwei Persönlichkeiten mit besonderen Auszeichnungen für ihre Verdienste um die deutsche Zahnärzteschaft geehrt. Der frühere Vizepräsident der BZÄK und langjährige Präsident der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, wurde mit dem selten vergebenen Fritz-Linnert-Ehrenzeichen der Deutschen Zahnärzte für seinen jahrzehntelangen großen Einsatz für den Berufsstand und nicht zuletzt für die Prävention und Mundgesundheit geehrt.

BZÄK-Präsident Prof. Christoph Benz (Mitte) zeichnete Prof. Dr. Dietmar Oesterreich (link) mit dem Fritz-Linnert-Ehrenzeichen und Flottenarzt a.D. Dr. Helfried Bieber (rechts) mit der Ehrennadel in Gold der Deutschen Zahnärzteschaft aus.
BZÄK-Präsident Prof. Christoph Benz (Mitte) zeichnete Prof. Dr. Dietmar Oesterreich (link) mit dem Fritz-Linnert-Ehrenzeichen und Flottenarzt a.D. Dr. Helfried Bieber (rechts) mit der Ehrennadel in Gold der Deutschen Zahnärzteschaft aus.
BZÄK/Tobias Koch

Flottenarzt a.D. Dr. Helfried Bieber, bis September 2022 oberster Zahnarzt der Bundeswehr, erhielt für seine Verdienste in der Zusammenarbeit der Zahnärztinnen und Zahnärzte der Bundeswehr mit der Kollegenschaft und seinen Einsatz unter anderem in internationalen Gremien und für die Freiberuflichkeit die Ehrennadel der Deutschen Zahnärzte in Gold. (Quelle: QN)
 

BSI: Austausch der Konnektoren technisch nicht erforderlich

Der Austausch der Konnektoren für die TI wegen abgelaufener Sicherheitszertifikate ist offensichtlich nicht so zwingend, wie von der Gematik dargestellt. Nach Computerexperten und Mitgliedern des Chaos Computer Clubs hat nun auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Anfrage erklärt, dass der komplette (und teure) Austausch der Hardware auch für die Konnektoren von CGM technisch nicht erforderlich sei. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, wäre der Austausch laut BSI vermeidbar gewesen, wenn die Gesellschafter der Gematik das gewollt hätten. Es wäre auch eine Softwarelösung zur Laufzeitverlängerung der Sicherheitszertifikate möglich gewesen, die das BSI mitgetragen hätte. Die Gematik erklärt dazu, dies sei bekannt gewesen, die Gesellschafter hätten sich wegen der möglichen Risiken aber trotzdem für den Hardwareaustausch ausgesprochen. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)

 

Entlastungsmaßnahmen Energie: Zahnarztpraxen werden einfach übergangen

Acht Milliarden Euro sollen als schnelle Finanzhilfe zur Vermeidung von Insolvenzen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aus der Härtefallregelung der „Entlastungsmaßnahmen Gas und Strom“ an die Krankenhäuser fließen. „Wieder einmal werden die ambulanten Praxen außen vor gelassen“, kritisiert der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Harald Schrader. „Auch die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind von den hohen Energiepreisen extrem belastet. Sie können, ähnlich wie die Kliniken, die gestiegenen Kosten nicht einfach an ihre Patienten weitergeben.“ Ventile, um den Kostendruck zu mindern, gebe es im preisreglementierten Gesundheitswesen nicht. Die Strompreisbremse sei gut, aber für viele nicht genug. Zahnarztpraxen gehörten zu den ambulanten Praxen im Gesundheitswesen, die durch den hohen Einsatz an technischen Geräten sowohl für die Behandlung als auch die Sterilisation von Instrumenten einen hohen Stromverbrauch haben – mit nur geringen Einsparpotenzialen.

„Es ist nicht zu verstehen, warum der ambulante Bereich zwar in der Gesetzgebung immer weiter gedeckelt, aber bei der Entlastung übergangen und einfach nicht als integraler Teil der Gesundheitsversorgung mitgedacht wird. Zahnarztpraxen gehören ebenso wie Kliniken zur kritischen Infrastruktur.“, machte Schrader deutlich. „Allmählich habe ich den Verdacht, dass der ambulante Bereich aus ideologischen Gründen vom Gesundheitsminister möglichst kurzgehalten werden soll.“

Der einseitige Fokus auf die Kliniken werde Auswirkungen auf das bisher gut funktionierende Netz der flächendeckenden Versorgung haben, sagte der FVDZ-Bundesvorsitzende. Er warnte vor Einschränkungen der zahnärztlichen Versorgung auch in der Zukunft: „Wenn jetzt das Licht in den Praxen ausgeht, dann wird es nach der Krise nicht wieder angeschaltet.“ (Quelle: FVDZ)
 

E-Rezept: Einlösen mit eGK erst ab Sommer 2023

Das Einlösen von elektronischen Rezepten (E-Rezept) mit der elektronischen Gesundheitskarte soll erst ab Sommer 2023 in den Apotheken möglich sein. Das teilte die Gematik am 3. November 2022 Donnerstag mit. Der Grund für die Verzögerung ist, dass der Bundesdatenschützer das bisher vorgesehene Verfahren nicht genehmigt hatte.

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) gab unterdessen bekannt, den weiteren Rollout-Prozess für das elektronische Rezept vorerst stoppen zu müssen. Es sei für die Ärzteschaft nicht zumutbar, noch bis Mitte des nächsten Jahres nahezu ausschließlich papiergebundene E-Rezepte auszustellen, heißt es in einer Pressemitteilung. Auch die Zahnärzteschaft in Westfalen-Lippe hat die Unterstützung für den Rollout aus diesen Gründen vorerst gestoppt, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung fordert ein Ende des Hin und Her.

„Die konsequente Haltung der KVWL ist richtig“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Ohne eine einfache digitiale Lösung könne das E-Rezept nicht flächendeckend ausgerollt werden. (Quelle: KBV)
 

Schon 470.000 Anträge über das EBZ

470.000: Das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens – Zahnärzte (EBZ) ist in der Versorgung angekommen. Das bisherige Verfahren vom Antrag über die Genehmigung bis zum Beginn der Behandlung wird mit dem EBZ erheblich beschleunigt und vereinfacht. Bisher wurden in den vergangenen Monaten etwa 470.000 Anträge elektronisch versendet und von den Krankenkassen beschieden. Das belegt den erfolgreichen Start dieses zahnärztlichen Leuchtturmprojektes. Das EBZ ist laut KZBV das Zugpferd digitaler Anwendungen und eine Blaupause für eine sinnstiftende Digitalisierung des Gesundheitswesens. Weitere Informationen gibt es auf der Themenseite der KZBV. (Quelle: KZBV)
 

ZFA: Zahl der neuen Ausbildungsverträge stabil

Etwa gleichbleibende Gesamtzahl der ZFA-Ausbildungsverhältnisse im Vergleich zum Vorjahr: Wegen der Pandemie gab es 2020 einen Rückgang an Ausbildungsverhältnissen, dies konnte 2021 erfreulicherweise umgekehrt werden. Das meldete die Bundeszahnärztekammer Ende Oktober. Auch 2022 konnte das Niveau der Zahl von neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) gehalten werden. Bundesweit wurden zum 30. September 2022 insgesamt 14.215 Ausbildungsverträge für ZFA neu abgeschlossen (Alte Bundesländer: 12.756; Neue Bundesländer: 1.459). (Quelle: „Klartext“ 10/22 der BZÄK)


Viertes Europaforum der BZÄK in Brüssel

Am 25. Oktober veranstaltete die BZÄK ihr viertes Europaforum in Brüssel. Am Gedankenaustausch über aktuelle gesundheits- und binnenmarktpolitische Themen nahmen Vertreterinnen und Vertreter aus den in Brüssel ansässigen EU-Institutionen teil. Im Mittelpunkt standen europapolitische Themen, die für die Zahnärzteschaft von Interesse sind, wie der Vorschlag für die Schaffung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) sowie die problematischen Erfahrungen mit dem EU-Rechtsrahmen für Medizinprodukte (MDR).

Im Mai hatte die Europäische Kommission den Verordnungsvorschlag für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum vorgelegt, um die nationalen Gesundheitssysteme interoperabel zu verbinden. Damit soll auch ein Innovationsschub für Gesundheitsforschung, Gesundheitswesen und Biowissenschaften erreicht werden. Aufwand und zusätzliche Bürokratie für die Praxen müssen jedoch abgewendet werden, so die Forderung von BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler.

Drohende Versorgungsengpässe bei Medizinprodukten, auch bei vielen Dentalprodukten, bestünden durch die MDR-Vorgaben bei gleichzeitig zu wenig Prüfern, so BZÄK-Vizepräsident Konstantin von Laffert. Bis Mai 2024 müssen alle Medizinprodukte nach den neuen MDR-Vorgaben rezertifiziert werden, sie dürfen ansonsten nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Unterdessen gibt es aber noch immer nicht genügend benannte Stellen, die rezertifizieren. Schnelle Abhilfe sei nötig, um den Praxisalltag auch in Deutschland nicht zu gefährden. (Quelle: „Klartext“ 10/22 der BZÄK)
 

GKV-FinStG: Am Wohl der Patientinnen und Patienten vorbei

Auch die Zahnärzteschaft in Hessen sieht die Auswirkungen des jetzt beschlossenen GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes auf die zahnärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Sorge, vor allem hinsichtlich der modernen Parodontitis-Therapie. „Nur durch die konsequente Aufklärung und kontinuierliche Behandlung der von Parodontitis betroffenen Menschen können wir diese weit verbreitete Krankheit wirksam bekämpfen“, sagt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen. „Es ist erschütternd zu sehen, dass das Bundesministerium für Gesundheit Entscheidungen trifft, die so offensichtlich am Wohl der Patientinnen und Patienten vorbeigehen. Die Zahnärzteschaft hat auf Landes- und Bundesebene in den letzten Wochen immer wieder darauf aufmerksam gemacht hat, welche weitreichenden negativen Konsequenzen das GKV-FinStG insbesondere für Versicherte hat, die unter der Volkskrankheit Parodontitis leiden“.

Ähnlich bestürzt angesichts der Entscheidung des Bundestages zeigt sich Dr. Michael Frank, Präsident der Landeszahnärztekammer Hessen: „Die Verabschiedung des Gesetzes in dieser Form ist ein herber Rückschlag für die auf Prävention ausgerichtete moderne Zahnmedizin in Deutschland. Nicht nur in Bezug auf die Parodontitis, aber gerade in diesem Bereich sind die nunmehr zu erwartenden Einschnitte besonders schmerzhaft. Dass man zwar im Vorfeld die Argumente der Zahnärzteschaft gehört und dem ersten Anschein nach auch die Nachteile für Millionen gesetzlich versicherter Menschen erkannt hatte, nun aber den Entwurf in dieser Gestalt verabschiedet, ist nicht nachvollziehbar. Die Äußerung aus Regierungskreisen, es werde durch das Gesetz keine Leistungskürzungen und keine Einschnitte in der Versorgung für die Patientinnen und Patienten geben, mutet vor diesem Hintergrund zynisch an. Wir sehen in Deutschland seit Jahrzehnten die kontinuierlichen Erfolge zahnärztlicher Vorsorge. Diese Erfolgsgeschichte hat mit der Verabschiedung des GKV-FinStG einen herben Dämpfer erhalten.“ (Quelle: KZV Hessen)
 

 

 

Quelle: Quintessence News Nachrichten Politik Wirtschaft Praxis Telematikinfrastruktur Team

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