Mit Wirkung vom 1. Juni 2020 ist Dr. Jürgen Welsch, Zahnarzt in eigener Praxis in Hofheim/Unterfranken, zum ehrenamtlichen Richter am Bundessozialgericht (BSG) Kassel berufen worden. Er ist dem 6. Senat des Gerichts zugeordnet, der sich mit dem Vertragsarztrecht befasst.
Die Ernennung kam nicht von ungefähr. Welsch war 20 Jahre lang ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht München, er engagiert sich seit 1989 in der zahnärztlichen Selbstverwaltung und in der Standespolitik. Von 2008 bis 2011 war er Landesvorsitzender des FVDZ Bayern.
Schon früh in der Selbstverwaltung engagiert
Der 62-jährige Zahnarzt wurde bereits kurz nach seiner Niederlassung im Jahr 1987 ehrenamtlich in der Selbstverwaltung aktiv: In diversen Ausschüssen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB), denen er später zum Teil auch vorstand. Seit 2000 bis zu seiner Berufung an das BSG arbeitete er als ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht München. Aber auch regional engagiert sich Dr. Welsch: Seit 1998 ist er Obmann im Bezirk Haßberge und arbeitet seit 2006 im Vorstand des Zahnärztlichen Bezirksverbands Unterfranken mit. Von 2008 bis 2011 übernahm er als Landesvorsitzender das Ruder im Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) in Bayern und brachte den standespolitischen Verband in einer Zeit des Umbruchs wieder in ruhiges Fahrwasser. Er ist seit 2017 Fraktionsvorsitzender des FVDZ Bayern in der Vertreterversammlung der KZVB und Vorsitzender des Versammlungsausschusses der KZVB.
Seit 20 Jahren am Sozialgericht München aktiv
Welsch ist für seine Detailkenntnis im Bereich der Vertragszahnärzteschaft und sein Fachwissen über (standes-)politische Mechanismen bekannt. Dazu trägt seine 20-jährige Arbeit am Sozialgericht und natürlich seine langjährige Arbeit in den Parlamenten der zahnärztlichen Selbstverwaltung bei: als Delegierter der Vertreterversammlung der KZVB seit 2010 und seit 2013 in der Vollversammlung der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK), in deren Vorstand er von 2014 bis 2018 mitarbeitete und natürlich bundesweit als Delegierter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.
Letztinstanzliche Auslegung des Sozialgesetzbuchs
Der Vater von vier erwachsenen Töchtern und Söhnen bringt seine mehr als 30-jährige Erfahrung als Vertragszahnarzt mit an das BSG in Kassel. Dort geht es in letzter Instanz um die Auslegung des Sozialgesetzbuches. „Mir geht es darum, dass alle Versicherten die Leistung erhalten, auf die sie Anspruch haben“, sagt Dr. Welsch in einem Interview im „Bayerischen Zahnärzteblatt“ zu seinen künftigen Aufgaben.
Quellen: Pressemeldung des FVDZ Bayern/Geschäftsverteilungsplan des BSG