Zum 10. Jahr des gemeinsamen Engagements im AuB-Konzept zieht die Bundeszahnärztekammer ein positives Resümee, sieht aber weiter Handlungsbedarf. Dazu heißt es im Klartext 7/20: „2010 stellten Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ) und die Arbeitsgemeinschaft für zahnärztliche Behindertenbehandlung im Berufsverband Deutscher Oralchirurgen (BDO) ihr gemeinsames Konzept ,Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter‘ vor. Das ,AuB-Konzept‘ widmete sich erstmals systematisch der Versorgung von älteren Menschen, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung – vulnerable Patientengruppen, die im Vergleich zur Gesamtbevölkerung meist eine schlechtere Mundgesundheit haben.
Politische Überzeugungsarbeit
Niederschlag im Sozialgesetzbuch (SGB) fand es erst Jahre später und nach viel politischer Überzeugungsarbeit der BZÄK und der anderen beteiligten Verbände. Ein wichtiger Punkt war dabei 2017 die Aufnahme einer neuen Richtlinie durch Erweiterung des Paragraphen 22a SGB V. Sie bildet die Grundlage für überwiegend präventive Leistungen für die zahnärztliche Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf beziehungsweise mit Beeinträchtigung. Demnach sind in der aufsuchenden Versorgung nun auch wesentliche Präventionsleistungen wie zum Beispiel die Erhebung des Mundgesundheitsstatus verankert.“
Konzept für Menschen mit Handicap weiterentwickeln
„Mit diesen wichtigen Erfolgen ist der Einsatz für Menschen im hohen Alter und mit Handicap noch nicht zu Ende. Auch im Jubiläumsjahr des AuB-Konzepts gilt es, die Ausgestaltung zu prüfen und zielgruppenspezifisch weitere Maßnahmen aufzunehmen. Das Konzept ist mit Blick auf die aktuellen Erkenntnisse und die vorhandenen Problemlagen insbesondere für Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln, so dass auch mit therapeutischen Maßnahmen besonders Betroffene zielgenau erreicht werden können“, so BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich.
Die zahnärztliche Behandlung dieser Patienten, die einen überdurchschnittlich hohen Mehraufwand (zeitlich, personell, instrumentell, apparativ) auslösen, sollte durch Honorarzuschläge gefördert werden. Der Zugang vulnerabler Bevölkerungsgruppen zur zahnärztlichen Versorgung bleibt auch weiterhin ein wichtiges Anliegen der BZÄK.