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PKV-Verband und Bundesärztekammer fordern Politik zum Handeln auf – Bundesgesundheitsminister Lauterbach will sehen, was möglich ist

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hielt ein Grußwort auf dem Deutschen Ärztetag.

(c) Jürgen Gebhardt/Ärzteblatt/BÄK

Seit mehr als zehn Jahren „hängt“ die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), schon parallel zur Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, wurde an einer neuen GOÄ gearbeitet. Und auch jetzt gibt es wenig Hoffnung auf einen Abschluss der Novellierung.

Weder unter der schwarz-gelben Koalition noch unter den Großen Koalitionen kam das Projekt zum Abschluss – der damalige FDP-Gesundheitsminister Daniel Bahr hatte die Beteiligten – Bundesärztekammer (BÄK) und den Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) sowie die Beihilfe – aufgefordert, einen in Leistungsbeschreibungen und Bewertungen auch mit den Fachgesellschaften konsentierten Vorschlag für eine neue GOÄ vorzulegen. Die Ampel-Koalition hat das Thema GOÄ allerdings nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen – ebenso aber die Einheitsgebührenordnung und die Bürgerversicherung außen vor gelassen. Somit herrscht weiter Stillstand – und die GOÄ ist erneut Thema des Deutschen Ärztetags, der am 24. Mai 2022 in Bremen eröffnet wurde.

Entwurf weitgehend fertiggestellt

Zum aktuellen Stand der gemeinsamen Vorbereitungen für eine neue GOÄ erklärten der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, und der Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV), Dr. Florian Reuther, daher in einer gemeinsamen Pressemitteilung am 23. Mai: „Die Bundesärztekammer und die Private Krankenversicherung haben zusammen mit der Beihilfe in jahrelanger intensiver und vertrauensvoller Zusammenarbeit den gemeinsamen Entwurf für eine Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) weitgehend fertiggestellt. Wir bereiten derzeit eine Testphase der neuen GOÄ für den Echtbetrieb vor. Auf deren Grundlage wird dann die endgültige Einigung erfolgen.

Das rechtliche Regelwerk ist bereits komplett fertiggestellt und konsentiert. Unter Einbeziehung von 165 ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften wurden die Leistungsbeschreibungen erarbeitet – damit ist der aktuelle Stand der modernen Medizin in insgesamt rund 5.600 Ziffern präzise definiert. Auch die Verhandlungen über die Preise laufen derzeit intensiv. Nun geht es darum, die Auswirkungen auf die Ärztinnen und Ärzte und die Versicherten abzusichern. Wir sind uns einig, diese Restarbeiten in der bewährten Gemeinsamkeit sorgfältig und schnell zu beenden.

Wir fordern den Bundesgesundheitsminister auf, diesen Konsens der Beteiligten umzusetzen. Der gemeinsam von Ärzteschaft sowie PKV und Beihilfe entwickelte Vorschlag garantiert eine rasche Integration zukünftiger medizinischer Innovationen und stärkt die ‚sprechende Medizin‘, also die persönliche Zuwendung der Ärztinnen und Ärzte zu ihren Patientinnen und Patienten.“

Lauterbach sieht nur „engen Spielraum“

Reinhardt hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) dieses Regelwerk zu seinem Grußwort auf der Eröffnungsfeier des Deutschen Zahnärztetags in Bremen überreicht. Lauterbach erklärte, man werde schauen, was man tun könne – denn der Koalitionsvertrag der Ampel sieht vor, dass nichts passieren soll, was das empfindliche Gleichgewicht von Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) im Gesundheitssystem verschieben könnte. Es gebe nur einen engen Spielraum, so Lauterbach in Bremen. Immerhin nahm er das dicke Buch mit dem Goldaufdruck GOÄ beim Abgang vom Podium mit sich.

Für die Zahnärzteschaft ist die Hängepartie um die GOÄ ebenfalls ein Thema, da für eine Reihe von Leistungen – vor allem beim Röntgen, aber auch für chirurgische Leistungen – aus der GOZ auf die GOÄ-Ziffern verwiesen wird. Der jetzt von PKV und BÄK erarbeitete GOÄ-Entwurf enthält vielfach komplette Neubeschreibungen und Neubewertungen von Leistungen – anders als bei der GOZ-Novellierung, bei der viele Teile weitgehend unverändert blieben, ebenso wie der seit 1988 nicht angepasste GOZ-Punktwert.

 

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