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„ePA für alle“ soll ab 29. April 2025 bundesweit „hochgefahren“ werden – Übergangsfrist für „Leistungserbringende“ sollte für Einarbeitung genutzt werden

(c) LeoWolfert/Shutterstock.com

Die „ePA für alle“ soll schon Ende April bundesweit ausgerollt werden. Das teilte der geschäftsführende Bundesminister für Gesundheit den Gesellschaftern der Gematik GmbH am 15. April 2025 per Brief mit. Spätestens ab 1. Oktober 2025 muss die ePA von Ärzten, Zahnärzten etc. auch verpflichtend genutzt werden.

Vor einer Woche hatte der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf dem DMEA-Kongress in Berlin bereits angekündigt, dass die ePA voraussichtlich in den kommenden Wochen in einer „Hochlaufphase“ bundesweit kommen soll. Die Nutzung solle aber für die Leistungserbringer wegen der noch vorhandenen Schwierigkeiten mit der Infrastruktur und Software noch nicht verpflichten und sanktionsbewehrt sein. Zuvor hatten unter anderem die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und andere wegen der noch bestehenden Probleme vor einen schnellen Rollout und einer verpflichtenden Nutzung gewarnt.

„Leistungserbringende“ sollen sich mit der ePA vertraut machen

In dem Schreiben heißt es, der Starttermin werde nun auf Dienstag, 29. April 2025, gesetzt – kurz nach den Osterferien. Man habe aus den Erfahrungen in den drei Modellregionen drei Prinzipien abgeleitet: Die Sicherheit der ePA stehe an vorderster Stelle. Hier habe man mit dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik Maßnahmen umgesetzt, die jetzt Voraussetzung für die bundesweite Nutzung seien. Ob „Leistungserbringende“ die ePA nutzen könnten, hänge „stark von den jeweilig eingesetzten Systemen ab“, daher solle ein längerer Zeitraum eingeplant werden, in dem die Nutzung dann steige. Sie sollten zudem positive Nutzererfahrungen machen, die Treiber der ePA sein sollen. „Daher sollen Leistungserbringende in der Einführungsphase der ePA nicht unter Druck geraten für Umstände, de sich nicht zu verantworten haben“, heißt es im Schreiben.

In der „Hochlaufphase“ sollen sich die Anwender in den Praxen mit der ePA vertraut machen, sie in die Abläufe integrieren und Erfahrungen sammeln. Diese sollen „Mehrwerte“ in der Versorgung entstehen lassen.

Lauterbach: Fundament für die Digitalisierung

„Mit der Bereitstellung von etwas 70 Millionen elektronischen Patientenakten ist nicht nur ein erster Meilenstein erreicht, sondern das Fundament für die Digitalisierung unseres Gesundheitssystems gelegt“, schreibt Lauterbach an die Gematik-Gesellschafter. Die ePA war eines seiner Prestige-Projekte als Bundesgesundheitsminister, nachdem er zu Beginn seiner Amtszeit zunächst einen Stopp angeordnet hatte, um das Projekt neu aufzustellen. Der Neustart blieb für viele aber hinter den Erwartungen zurück, auch die ePA für alle wird weniger können, als erhofft. Dafür erhöhte Lauterbach auch über seine neue Abteilungsleitung im Ministerium den Zeitdruck im Projekt. Der offizielle Start der ePA erfolgte am 15. Januar 2025 in drei Testregionen in Hamburg, Franken und Westfalen-Lippe. Gut möglich, dass Lauterbach mit Blick auf die Wahl des neuen Bundeskanzlers und der Vereidigung seines Nachfolgers/seiner Nachfolgerin am 6. Mai 2025 noch einen zumindest formalen Erfolgspunkt in seiner Bilanz als Bundesgesundheitsminister verbuchen möchte.

KZBV weiter kritisch – zu wenig praktische Tests möglich

Die KZBV war in Sachen bundesweiter Rollout skeptisch, sie hatte schon Anfang April ihre grundsätzlichen Bedenken erneut in einer Pressemeldung angebracht. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer, im KZBV-Vorstand für die Telematikinfrastruktur zuständig, hob neben der ungeklärten Sicherheitsfragen nicht zuletzt auf die fehlenden Tests ab. In den Modellregionen Franken und Hamburg testen seit dem 15. Januar 2025 neben Arztpraxen, Apotheken und Kliniken auch 14 Zahnarztpraxen die ePA. In einigen Zahnarztpraxen funktioniere das Arbeiten mit der ePA grundsätzlich gut, so Pochhammer. Die Mehrheit berichte aber von technischen und organisatorischen Problemen. „Zudem konnte aufgrund der vielen Verzögerungen der Austausch von Gesundheitsdaten – der eigentliche Zweck der ePA – kaum getestet werden. Bislang gebe es nur einige wenige Fälle, in denen intersektoral Dokumente ausgetauscht werden konnten“, berichtete der KZBV-Vizevorsitzende.

KZBV bietet umfangreiche Informationen zur ePA an

Für die Zahnarztpraxen hat die KZBV eine Themenseite mit Informationen und Aufzeichnungen der ePA-Webinare der Gematik und den Beiträgen aus einer Serie in den „Zahnärztlichen Mitteilungen“ zusammengestellt. Wie die KZBV mitteilt, wird noch an einem standardisierten zahnärztlichen Basiseintrag zur Behandlungsdokumentation gearbeitet. Das erste zahnärztliche Medizinische Informationsobjekt (MiO) ist das elektronische Bonusheft, das dann auch in die ePA eingepflegt werden soll. Dafür stellt die KZBV den Praxen Informationen zum Einpflegen und für die Patienten zur Verfügung. Als weiteres MIO ist ein E-Zahn-Implantatpass angedacht.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bietet eine umfangreiche Seite für Ärzte und Psychotherapeuten an, die allerdings schon jetzt deutlich mehr Daten in die ePA einpflegen müssen.

Quelle: Quintessence News Telematikinfrastruktur Praxisführung Praxis Team Politik

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