Die Gerüchteküche vor der ab Freitag anstehenden Wahl des neuen Geschäftsführenden Vorstands (GV) der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kocht offensichtlich auf großer Flamme. Dr. Rebecca Otto, die im Herbst 2020 für den GV kandidiert hatte, ihre Kandidatur aber nach Verlust ihres Delegiertenstatus nicht mehr aufrechterhalten wird, sieht sich vor der am 4. Juni 2021 beginnenden Bundesversammlung der BZÄK gezwungen, diesen Gerüchten öffentlich entgegenzutreten. Sie hat den Vorstand der BZÄK gebeten, den Delegierten zügig ein von ihr am 3. Juni veröffentlichtes Statement zur Kenntnis zu bringen.
Im Endspurt zu den Wahlen zum BZÄK-Vorstand seien mehrfach Delegierte an sie herangetreten um zu eruieren, „ob und wie ich meine ursprünglich angestrebte Kandidatur aufrechterhalten und umsetzen würde. Dabei wurde mir unter anderem auch von in Teilen der Delegiertenschaft zirkulierenden Vermutungen berichtet, dass ich eine Klage anstrebe, um eine Kandidatur durchzusetzen“, schreibt sie in der auch auf ihrer Homepage veröffentlichten Erklärung. Sie bittet den Vorstand der BZÄK, ihr entsprechendes Statement in der Delegiertenschaft noch vor den Wahlen auf geeignete Weise zügig zur Kenntnis zu bringen.
„Mein Engagement war mir immer Ehre und Verpflichtung“
In ihrem Statement heißt es: „Mein langjähriges Engagement in der Standespolitik unseres Berufsstandes habe ich stets und ausschließlich am Wohle und im Sinne aller Kolleginnen und Kollegen ausgerichtet. Mein Engagement war mir immer Ehre und Verpflichtung, für die gemeinsame Fortentwicklung der Belange der Zahnärzteschaft einzutreten. Die Bundeszahnärztekammer und die Kammern der Länder sind hierfür die geeigneten und bewährten Institutionen, ihre Regularien und Satzungen bilden das Fundament für eine erfolgreiche und vertrauensvolle Arbeit, auch in der in Kürze beginnenden Legislatur der BZÄK.“
Arbeit im Rahmen der geltenden Möglichkeiten fortführen
Trotz des überraschenden Verlustes ihres Delegiertenmandate für die BZÄK-Versammlung in der vorzeitig anberaumten Neuwahl der Delegierten durch die Thüringer Kammerversammlung im Dezember vergangenen Jahres, der ihr die Kandidatur unmöglich machte, „möchte und werde ich mein Engagement für eine moderne Standespolitik fortführen, selbstverständlich im Rahmen der geltenden Möglichkeiten, beispielsweise in den Fachausschüssen“, so Otto: „Jedwede anderslautende Spekulationen wie beispielsweise die in Teilen der Delegiertenschaft geäußerten Erwartungen und Vermutungen über eine durch mich angestrebte Klage gegen die BZÄK-Regularien, -Statuten, -Ordnungen oder -Entscheidungen, weise ich entschieden und mit Empörung zurück.“
Angriff auf persönliche Integrität oder Beeinflussung der Wahlentscheidung
Es könne sich hierbei „nur um den Versuch handeln, meine persönliche Integrität als Zahnärztin und Standespolitikerin zu beschädigen. Oder aber um den Versuch, die Delegierten auf unzulässige Art und Weise in ihrer Wahlentscheidung zu beeinflussen.“ Sie erwarte, dass der Vorstand der BZÄK derlei Verleumdungen im Sinne einer freien, fairen und nicht unlauter beeinflussten Wahl wirksam unterbinde und allen Delegierten den Vorgang transparent zur Kenntnis bringe, so Otto abschließend.