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Aktuelle Informationen aus der (dentalen) Welt – Dezember 2018

Barmer prescht beim digitalen Bonusheft vor

Das digitale Bonusheft ist gesetzlicher Auftrag, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung arbeitet bereits mit den Kassen an einer für alle Seiten praktikablen Lösung, wie es auf der Vertreterversammlung Anfang November 2018 in Frankfurt (Main) hieß. Jetzt prescht die Barmer vor und bietet ihren Versicherten ein digitales Bonusheft in der kasseneigenen App an. Die neue App gehöre zum sogenannten Gesundheitsmanager in der Barmer-App und sei mit wenigen Klicks aktivierbar. Barmer-Versicherte könnten damit den erhöhten Zuschuss zum Zahnersatz ohne Vorlage des herkömmlichen Bonushefts in Anspruch nehmen. Das erleichtere den lückenlosen Nachweis, heißt es.

Nach einer Analyse der Kasse haben gerade einmal 52 Prozent der anspruchsberechtigten Versicherten, die Zahnersatz erhalten haben, einen um 30 Prozent erhöhten Festzuschuss wahrgenommen. Laut Barmer-Umfrage habe ein Viertel der Befragten sich nachträglich keinen Stempel abgeholt, wenn sie das Zahnbonusheft beim Zahnarztbesuch vergessen hatten. Darüber hinaus besäßen nur rund 66 Prozent der Versicherten in Deutschland überhaupt ein Zahnbonusheft. Barmer-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Christoph Straub: „Allein im Jahr 2016 haben bei der Barmer mehr als 290.000 Versicherte und damit fast jeder Dritte auf einen Extra-Zuschuss beim Zahnersatz verzichtet, weil sie kein Bonusheft hatten oder dieses nicht lückenlos geführt wurde.“ (Quelle: Barmer)

Berufsbild weiter attraktiv – Zahlen aus der KZBV

Für die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) stehen auch weiterhin Fragen im Zusammenhang mit der zuverlässigen Gewährleistung einer wohnortnahen, flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung im Fokus ihrer Aktivitäten. Das belegen Daten und Fakten des aktuellen statistischen Jahrbuches der KZBV, das am 17. Dezember 2018 veröffentlicht wurde.

Die Attraktivität des zahnärztlichen Berufs ist dem Zahlenwerk zufolge weiter hoch: Im Jahr 2017 gab es neben 1.762 erfolgreichen Absolventen des Zahnmedizinstudiums 2.167 Studienanfänger. Die Zahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte lag bei 50.634. Als Angestellte arbeiteten 12.571 Zahnärztinnen und Zahnärzte. Deutschlandweit wurden 41.997 Praxen gezählt. Der Trend zur Praxiskonzentration setzt sich damit weiter fort, heißt es vonseiten der KZBV.

„Vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen - 50 Prozent der Zahnärztinnen und Zahnärzte waren im Jahr 2017 älter als 50 Jahre - bereiten der KZBV im Hinblick auf die künftige Erfüllung des Sicherstellungsauftrages vor allem der sprunghafte Anstieg rein zahnärztlicher Versorgungszentren (Z-MVZ) und deren Ketten, als auch der ungebremste Eintritt versorgungsfremder Investoren in den Dentalmarkt große Sorgen. Es besteht dringender Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, die Gründungsberechtigung für Z-MVZ auf räumlich-regionale sowie medizinisch-fachliche Bezüge zu beschränken“, so die KZBV.

Die Zahl der Kooperationsverträge von Zahnärzten mit stationären Pflegeeinrichtungen hat weiter deutlich zugenommen, es waren Ende 2017 bereits 3.716. Im Jahr 2017 – drei Jahre nach Inkrafttreten der Regelung – habe man 506 neue Kooperationsverträge verbuchen können.

Das Jahrbuch mit anschaulich aufbereiteten Zahlen und Statistiken rund um die vertragszahnärztliche Versorgung, zu den Themen Gesetzliche Krankenversicherung, zahnärztliche Versorgung, Zahnarztzahlen sowie Praxisentwicklung und kann auf der Website der KZBV bestellt beziehungsweise auch als Vollversion im PDF-Format kostenfrei heruntergeladen werden. (Quelle: KZBV)

BLZK setzt ZFA-Ausbildungsoffensive fort

Zum zweiten Mal in Folge hat die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) im letzten Ausbildungsjahr die Marke von 3.000 Neuverträgen bei der Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) übertroffen. 3.107 Jugendliche begannen 2017/2018 eine Ausbildung in bayerischen Zahnarztpraxen. Gerade wegen dieses Erfolgs setze die Berufsvertretung der bayerischen Zahnärzte ihre Ausbildungsoffensive fort. Gemeinsam werben Kammer und Zahnärztliche Bezirksverbände für das Berufsbild ZFA in Berufsschulen und auf Messen.

Bei der „Berufsbildung 2018“, die am 13. Dezember 2018 in Nürnberg zu Ende ging, rührte die BLZK erneut die Werbetrommel für zahnärztliches Assistenzpersonal. An der größten Ausbildungsmesse im deutschen Sprachraum nahmen 250 Aussteller und etwa 65 000 Besucher teil. Am Informationsstand der BLZK habe großer Andrang geherrscht. Mithilfe eines Phantomkopfs und einer Intraoralkamera an der Behandlungseinheit bekamen die Jugendlichen Einblicke in ihr künftiges Betätigungsfeld. Ausgestattet mit Einmalschutzkleidung, Handschuhen, Mund- und Nasenschutz sowie Schutzbrillen, simulierten die „Fachkräfte von morgen“ die Assistenz bei der Patientenbehandlung.

Gesundheitsministerin am Messestand

Prominenteste Messebesucherin war Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml. Sie informierte sich am Stand bei der Referentin Zahnärztliches Personal der BLZK, Dr. Silvia Morneburg, über Ausbildungsinhalte und Weiterbildungsangebote, die es für ZFA in Bayern gibt. (Quelle: BLZK)

Straumann kooperiert mit Keramikimplantatanbieter Z-Systems

Die Straumann Gruppe (Basel) übernimmt einen Anteil von 34 Prozent am ebenfalls in der Schweiz ansässigen Unternehmen Z-Systems, das auf Keramikimplantate spezialisiert ist. Die Anteile sind eine Gegenleistung für eine Investitionshilfe, die Straumann an Z-Systems für den Ausbau der Produktionskapazitäten leistet, so die Unternehmensmitteilung. Außerdem wird man beim Vertrieb zusammenarbeiten. Gemeinsam mit Z-Systems biete man die größte Palette vollkeramischer Implantatsysteme in der Zahnmedizin an, so Marco Gadola, CEO der Straumann Gruppe. Die Kombination von Expertise, Forschungskapazitäten, Vertrieb und globaler Reichweite mache die Unternehmen zu einer führenden Kraft im globalen Markt für Keramikimplantate. (Quelle: Straumann Group)

Freier Verband fordert Korrekturen im TSVG

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) fordert anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag am 13. Dezember 2018 Korrekturen im TSVG. Der Verband kritisiert, dass die Bundesregierung in ihrem Gesetzesentwurf weiterhin keinen Regelungsbedarf für zahnärztliche MVZ (Z-MVZ) und den damit verbundenen Zustrom von Kapitalinvestoren ins Gesundheitssystem sieht. Damit gebe es keine Entwarnung für Zahnärzte. „Wir werden nicht müde zu betonen, dass Z-MVZ keine Verbesserung für zahnärztliche Versorgung bedeuten. Ganz im Gegenteil: Z-MVZ sind eine Bedrohung für die flächendeckende hochqualitative und wohnortnahe Versorgung einer immer älter werdenden Bevölkerung“, erklärte Harald Schrader, Bundesvorsitzender des FVDZ. Es sei bekannt, dass junge Zahnärzte mehrheitlich selbstständig und freiberuflich arbeiten möchten und in ihre Heimatregion zurückkehren wollen. Deswegen seien ZMVZ auch aus Sicht junger Zahnärzte nicht notwendig, sagte Schrader.

FVDZ beschäftigt sich mit Alternativen zum Z-MVZ

„Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zeigt mit den Regelungen zu Z-MVZ, dass er die Berufsvorstellungen der Zahnärzteschaft verkennt“, argumentierte der Bundesvorsitzende. „Wir begrüßen jedoch, dass die Bundesregierung die vom Bundesrat eingebrachten Empfehlungen zu MVZ-Gründungen prüfen wolle“, verkündete Schrader. Zahnärzte hätten ein großes Interesse an neuen Formen der Berufsausübung. Deswegen beschäftige sich der FVDZ „schon lange mit Alternativen zu kapitalgetriebenen ZMVZ, damit ein seit Jahrzehnten gut austariertes zahnärztliches Versorgungssystem weiterhin bestehen kann“, heißt es. (Quelle: FVDZ)

Bundeskartellamt genehmigt Güldener-Zukauf

Das Bundeskartellamt in Bonn hat am 6. Dezember 2018 die Freigabe für den geplanten Kauf von Anteilen an der Dr. Güldener-Gruppe/DZR durch die ApoBank erteilt. Damit kann die Bank 50 Prozent minus eine Aktie vom schweizerischen Eigentümer-Fonds PROFI erwerben (siehe unten). (Quelle: Bundeskartellamt)

Vierter Konnektor zugelassen

Die Gematik hat jetzt mit dem VSDM-Konnektor der secunet Security Networks AG einen vierten Konnektor für den Einsatz zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur zugelassen. „Damit haben alle Konnektoren, die bis dato das Zulassungsverfahren der gematik durchlaufen haben, die Anforderungen an die Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit zum Einsatz in der Telematikinfrastruktur erfüllt“, so Benno Herrmann, Leiter der Unternehmenskommunikation der Gematik. (Quelle: Gematik)

Adhäsivbrücke: Neuer Befund und neue Positionen im Bema

Am 1. Januar 2019 tritt eine Änderung bei den Festzuschüssen für Zahnersatz und im Bema in Kraft. Neu aufgenommen wird in die ZE-Festzuschüsse der Befund 6.8.1 (Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender Zahnersatz je Flügel einer Adhäsivbrücke). Dies folgt der Aufnahme der Adhäsivbrücken in den Bema zum 1. Juli 2017 (Bema-Nr. 93a und 93b). Für den Befund 6.8.1 wurden die Nummern 95e (Wiedereingliederung einer einflügeligen Adhäsivbrücke) und 95f (Wiedereingliederung einer zweiflügeligen Adhäsivbrücke) in den Bema aufgenommen, um die Abrechnung der Wiedereingliederung dieser Arbeiten zu ermöglichen. Als zahnärztliche Leistungen können neben den Nummern 95e beziehungsweise 95f die Nummern  89 (Beseitigung von Artikulationsstörungen ) und 95d (Wiedereinsetzen einer provisorischen Brücke) angesetzt werden. Als Laborleistungen nach BEL II werden 0010 Modell, 0051 Sägemodell, 0052 Einzelstumpfmodell, 0053 Modell nach Überabdruck, 0120 Mittelwertartikulator, 1550 Konditionierung je Zahn/Flügel , 8070 Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung , 8200 Instandsetzung Krone/Flügel/ Brückenglied und 9330 Versandkosten aufgeführt. (Quelle: Beschlüsse des G-BA)

Ausgaben für Zahnbehandlung und ZE leicht gestiegen

Die gesetzlichen Krankenkassen haben auch im dritten Quartal 2018 ihre Rücklagen erneut ausbauen können. Nach den offiziellen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums haben sie im 1. bis 3. Quartal 2018 einen Einnahmenüberschuss von rund 1,86 Milliarden Euro erzielt. Damit hat sich der Überschuss im Vergleich zum 1. Halbjahr, in dem die Krankenkassen ein Plus von 720 Millionen Euro verbuchten, mehr als verdoppelt. Die Betriebsmittel und Rücklagen der Krankenkassen sind bis Ende September auf einen Wert von rund 21 Milliarden Euro gestiegen. Im Durchschnitt entspricht dies etwa 1,1 Monatsausgaben und damit mehr als dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn fordert die Kassen erneut auf, die Rücklagen abzubauen und die Versicherten an den Überschüssen zu beteiligen. So sollten sie die Rücklagen nutzen, um die Zusatzbeiträge zu senken.

Einnahmen in Höhe von rund 180,6 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 178,7 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 3,4 Prozent gestiegen. Der Ausgabenanstieg für zahnärztliche Leistungen in den ersten drei Quartalen betrug 2,5 Prozent, der für Zahnersatz 1 Prozent. Insgesamt wurden für zahnärztlichen Behandlungen inklusive Zuzahlungen der Patienten in diesem Zeitraum 229 Millionen Euro mehr ausgegeben als in den ersten drei Quartalen 2017, auf Zahnersatz entfielen davon 28 Millionen Euro (Gesamtausgaben 10.779 Millionen Euro). Gemessen an den Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung liegt der Anteil der zahnärztlichen Versorgung bei 5 Prozent, der für Zahnersatz bei einem Prozent. Für die vertragsärztliche Behandlung wurden inklusive Zuzahlungen 32.854 Millionen Euro ausgegeben, 818 Millionen Euro mehr als im Vergleichszeitraum 2017. (Quelle: BMG)

Dr. Thomas Breyer neuer Präsident in Sachsen

Dr. Thomas Breyer (56) wurde Ende November 2018 in Dresden zum neuen Kammerpräsidenten gewählt. Der in Meißen in eigener Praxis tätige Zahnarzt löst Dr. Mathias Wunsch (Bautzen) im Amt ab, der nach den laut Satzung möglichen drei Amtsperioden nicht wieder kandidierte.

Breyer zur Wahl: „Mit dem demografischen Wandel in der Gesellschaft und der zunehmenden Bürokratie liegen große Herausforderungen vor den Zahnärztinnen und Zahnärzten. Wir brauchen eine starke Kammer, die diesen gewachsen ist. Ich werde die Interessen der sächsischen Zahnärzte mit vollem Einsatz vertreten. Die Patientinnen und Patienten sollen auch weiterhin eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung im Freistaat erhalten. Dem bisherigen Präsidenten danke ich ausdrücklich für seine hervorragende Arbeit für die Zahnärzteschaft.“

Als Vizepräsidenten wurden Dr. Peter Lorenz und Dr. Christoph Meißner gewählt. Den neuen Vorstand komplettieren: Prof Dr. Klaus Böning, Dr. Knut Brückner, Dr. Thomas Hermann, Dr. Ellen John, Dr. Christine Langer und Dr. René Tzscheutschler.

Zuckerreduktion: Gesetzentwurf geht nicht weit genug

Die im Entwurf des Bundesernährungsministeriums für eine Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten vorgesehenen Ziele gehen Medizinern nicht weit genug. Bitzer, Sprecherin der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK), erklärte: „Die Reduktionsstrategie schwächelt ausgerechnet bei den entscheidenden Themen Softdrinks und Kindermarketing. Bei Softdrinks reicht es nicht, wenn Bundesernährungsministerin Julia Klöckner eine ‚deutlich zweistellige Zuckerreduktion‘ fordert – darunter kann die Industrie auch eine verhältnismäßig geringe Reduktion von 15 oder 20 Prozent verstehen. Notwendig ist für herkömmlich süße Cola und Limonade eine Zuckerreduktion um 50 Prozent. Dass sich diese technisch schnell umsetzen lässt, beweist das Beispiel Großbritannien.“

Auch die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) fordert, den Zuckergehalt in herkömmlich gesüßten Softdrinks zu halbieren, ähnlich wie dies in Großbritannien erreicht wurde. „Die deutsche Politik ist in diesem Punkt deutlich zu wenig ambitioniert“, so DDG-Präsident Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland. Sollte es zudem nicht bis Ende 2020 zu einer messbaren Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten kommen, seien gesetzliche Schritte notwendig: „Wir erwarten, dass Frau Klöckner dann entsprechend nachbessert.“

Als unzureichend kritisieren die DDG und DANK auch das Ziel, dass Produkte mit Kinderoptik „keine ungünstigere Nährstoffzusammensetzung aufweisen sollen als solche, die sich nicht speziell an Kinder wenden“: „Es ist kein Fortschritt, wenn Kinderprodukte genauso ungesund wie normale Produkte sind“, sagt Bitzer: „Hier wird ausgerechnet eine besonders vulnerable Gruppe nicht geschützt, vermutlich um Absatzinteressen der Industrie nicht zu beschränken.“ DANK fordert, an Kinder und Jugendliche gerichtetes Marketing ganz zu verbieten, wenn das Produkt nicht nach den Maßstäben der Weltgesundheitsorganisation als gesund eingestuft werden kann (Nutrient Profiling Tool). (Quelle: Pressemitteilungen der DANK und DDG)

Eckpunkte zum neuen Telematik-Gesetz noch 2018

Die Eckpunkte für das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigte Telematik-Gesetz, mit dem die Vernetzung und die Nutzung von E-Health-Anwendungen vorangetrieben werden soll, könnten noch in diesem Jahr vorliegen. Die Ärzte Zeitung berichtet, dass der stellvertretende Leiter der Abteilung für Digitalisierung im Bundesgesundheitsministerium auf dem Fachkongress Telemedizin in Berlin dies erklärt habe. Der Referentenentwurf solle dann Anfang 2019 folgen.

Vernetzt werden sollen damit die ca. 208.000 Arzt- und Zahnarztpraxen, rund 2.100 Krankenhäuser und 20.000 Apotheken, die Pflegeeinrichtungen sollen zügig folgen. Keine Lösung gibt es bislang für die nichtakademischen Heilberufe wie Hebammen, Physiotherapeuten, Gesundheitshandwerker. Ihre Anbindung ist ungeklärt, auch was die erwarteten Kosten von bis zu sechs Milliarden Euro angeht. (Quelle: Ärzte Zeitung online)

ApoBank will Anteile an Dr. Güldener aufstocken

Die ApoBank (Düsseldorf) will offensichtlich ihre Anteile an der Dr. Güldener Gruppe (Stuttgart) aufstocken. Eine entsprechende Anfrage an das Bundeskartellamt in Bonn wurde Anfang November 2018 bereits gestellt. Die Bank will danach ihre Beteiligung von 24 Prozent auf 50 Prozent minus eine Aktie an der PROFI Erste Projektfinanzierungs- und Beteiligungsgesellschaft AG (Firmengruppe Dr. Güldener) erhöhen, dem Mehrheitseigner der Gruppe. Zur Güldener-Gruppe gehört unter anderem das Deutsche Zahnärztliche Rechenzentrum (DZR), einer der größten Abrechnungs- und Factoringdienstleister im zahnärztlichen Bereich.

Die ApoBank ist bereits an verschiedenen Abrechnungsdienstleistern für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker beteiligt. Im Juni dieses Jahres hatte sie ihre Anteile an der ZA Zahnärztliche Abrechungsgesellschaft auf 25 Prozent reduziert. (Quelle: Bundeskartellamt/Quintessence News)

Aufsuchende Versorgung: 919.000 Besuche 2017

Rund 919.000 Besuche von Zahnärztinnen und Zahnärzten wurden im Jahr 2017 in der aufsuchenden Versorgung geleistet – also bei Pflegebedürftigen in Einrichtungen und in häuslicher Pflege. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um rund 2,4 Prozent, so die Kassenzahnärztlich

Quelle: Quintessence News Politik Telematikinfrastruktur Nachrichten Wirtschaft Menschen

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