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Das E-Rezept freut erstmal nur die Versandapotheken, die Versorgungssicherheit bei Medikamenten bleibt reines Wahlversprechen – die Kolumne von Dr. Uwe Axel Richter

(c) Mike Mareen/Shutterstock.com

„Die Einführung des E-Rezepts kommt zum 1. Januar 2021, die Einführung des E-Rezepts kommt nicht zum 1. Januar 2021, die Einführung des E-Rezeptes kommt zum …“. Stoppen wir das Spiel an dieser Stelle und belassen den im Herbst nur noch spärlich vorhandenen Blumen lieber ihren bunten Schmuck. Denn auch mit ihrer Hilfe wird sich – mal wieder – die Frage nicht beantworten lassen, wann denn genau eine gesetzlich vorgegebene digitale „Innovation“ das deutsche Gesundheitswesen beglücken und natürlich besser machen wird.

Angesichts der vielfältigen Probleme rund um die Realisierung einer funktionsfähigen TI-Infrastruktur verwundert es immer noch, mit welcher Verve seitens des Bundesgesundheitsministeriums nach wie vor verpflichtende Digitalisierungstermine in Gesetze gegossen werden, deren Verfallsdatum bei der Verabschiedung bereits Makulatur ist. Stichtage, die eher an Prognosen erinnern. Oder an gegebene politische Versprechen?

Und so reiht sich auch das E-Rezept in die typischen Abläufe ein. Das sollte nämlich bereits zum 1. Juli 2021 bundesweit eingeführt werden, nach kurzfristiger Verschiebung im Frühsommer soll es nun zum 1. Januar 2022 kommen. Dazu hätte aber der bundesweite Rollout ab 1. Oktober 2021 starten müssen.

Ausnahmsweise sind nicht die Ärzte und Zahnärzte schuld

Dass daraus nichts wurde, liegt laut Gematik mal wieder an der Unwilligkeit von Ärzten und Zahnärzten – Stopp – ach nein, diesmal „nur“ an der noch vielfach fehlenden Möglichkeit, E-Rezepte auch ausstellen zu können. Und an den Patienten oder besser den Krankenkassen. Ja, den Krankenkassen, die nämlich viele ihrer Versicherten – wie viele es genau sind, lässt sich mangels konkreter Zahlen nur spekulieren – noch nicht mit der neuesten Generation der elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet haben. Diese muss über eine NFC-Schnittstelle samt PIN verfügen, damit die Gematik-App für das E-Rezept überhaupt vom Patienten genutzt werden kann.

Dumm nur, dass die zwingend notwendige Testphase für das E-Rezept bestenfalls als kursorisch bezeichnet werden kann. Zu spät gestartet und viel zu wenige Praxistests lautet die Kurzversion der Geschichte. Und das lag, so zu lesen in der Apotheker Zeitung Nr. 40, „vor allem an der fehlenden Bereitschaft und Begeisterung der Ärzte in der Testregion Berlin-Brandenburg“. Und fügte hinzu, „… an der Trägheit des Berufsstands, der sich auf die Anbieter der Praxissoftware übertrug“.

Tests bis Ende November verlängert

Aus Sicht der Apotheker eine durchaus nachvollziehbare Bewertung, aber aus Sicht der Ärzte- und Zahnärzteschaft? Wohl eher nicht, denn wo bitte ist der Vorteil? Der war bereits bei den bisherigen Softwarevorgaben aus Berlin, die massiv in die Praxissoftware wie auch die Aufwände und Abläufe der Praxen eingegriffen haben, unternehmerisch nur schwer erkennbar. Das E-Rezept macht da keine Ausnahme. Entsprechend hält die Pressemeldung der Gematik fest, dass die Tests um zwei weitere Monate bis Ende November verlängert werden. Um hinzuzufügen: „An der bundesweit verpflichtenden Einführung des E-Rezeptes zum 1. Januar 2022 ändert sich nichts“.

Versandapotheken in den Startlöchern

Aber wie ist das Wort „verpflichtend“ denn nun zu verstehen? In der derselben Pressemeldung lässt sich der Geschäftsführer der Gematik, Dr. med. Markus Leyck Dieken, vormalig unter anderem Vorsitzender der Geschäftsführung der Teva ratiopharm Gruppe, diesbezüglich mit dem Satz zitieren: „Je nach technischer Ausstattung werden Praxen und Apotheken nach und nach in der Lage sein, E-Rezepte auszustellen beziehungsweise einzulösen“. Wie beruhigend. Versandapotheken, allen voran DocMorris, werden ob dieses zeitlich nicht definierten Umstands sicher not amused sein, wird doch die Ernte der hartnäckig im Bundesgesundheitsministerium gesäten Lobbyfrüchte erneut in die Zukunft verschoben.

Das Kassengeschäft mit den Generika

Apropos Ernte: Die ist im Pharmamarkt so eine Sache. Zahnärztinnen und Zahnärzte haben ob ihrer zurückhaltenden Verordnung von Medikamenten daran zwar nur einen sehr geringen Anteil. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die Usancen in diesem sehr speziellen Geschäft, welches selbst in der Fachöffentlichkeit nur wenig bekannt ist. Allein knapp fünf Milliarden Euro pressen die Krankenkassen mittlerweile durch die Rabattverträge zusätzlich zu all den anderen preisreduzierenden Regularien hauptsächlich aus dem Generikamarkt, dessen Details einer in Teilen absurden Überregulierung ich Ihnen lieber erspare.
An dieser Stelle sei deshalb an die Lieferengpässe einiger Generika zu Beginn der Coronapandemie erinnert und die entsprechenden Ansagen von Politikern samt den entsprechenden wohlgesetzten Formulierungen à la „Deutschland muss wieder die Apotheke der Welt werden“ in den Wahlprogrammen, um die Versorgungssicherheit vor allem mit Generika und Arzneimitteln zu verbessern. Wie die Situation jedoch wirklich ist, zeigt eine unglaubliche Datenpanne auf, über die Apotheke adhoc als Erste vor wenigen Tagen berichtete.

Ein halber Cent pro Tablette …

Für den Generikamarkt, und hier insbesondere den Rabattvertragsmarkt, war es schlicht der Super-Gau – man kann es nicht anders bezeichnen. In einem Markt, indem die Geheimniskrämerei seitens der gesetzlichen Krankenkassen nahezu pathologische Züge annimmt, damit die Pharma-Wettbewerber in den Ausschreibungen für ihre Wirkstoffe bis an die Grenzen des wirtschaftlich vertretbaren gehen sollen, versandte die AOK die Ergebnisse einer Ausschreibung an konkurrierende Bieter. Und die konnten nun sehen, für welchen Preis der indische Pharmakonzern Glenmark für den Wirkstoff Buprenorphin den Zuschlag erhalten hat. Halten Sie sich fest: 99 Prozent unter dem Herstellerabgabepreis. Ein halber Cent pro Tablette! Für ein Generikum, dessen Wirkstoffe in China eingekauft, in Indien zu einem Pharmazeutikum verarbeitet, als Arzneimittel verpackt und per Schiff nach Europa verfrachtet wird. Zu diesen Preisen kann man in Europa und speziell in Deutschland noch nicht einmal den Beipackzettel produzieren.

Versorgungssicherheit nicht mehr als ein Wahlversprechen

Wie passt das zusammen mit dem wohlfeilen Wunsch, die Versorgungssicherheit hier in Deutschland zu verbessern? Für Politiker offensichtlich hervorragend, wie Jens Spahn anlässlich des diesjährigen Deutschen Apothekertags kurz vor Wahl ausführte. Zitat: Man könne ja über eine Verstetigung der Regeln und die Preisbildung bei Generika reden – aber ohne das Preisniveau anzuheben. „Die Einsparungen will ich schon behalten“.

Politik liefert – zulasten der Ortsapotheken und Patienten

Noch nicht einmal zehn Tage hat es gedauert, bis eines der wohlklingenden Wahlversprechen, nämlich die Versorgungssicherheit auch bei Generika zu erhöhen oder gar zu gewährleisten, an den politischen Gegebenheiten zerschellte. Und nun? Man könnte doch stattdessen die Lagerhaltung bei den Apotheken …?
Besser nicht, denn die müssen sich ja bald mit den Marktanteilsverschiebungen durch das E-Rezept herumschlagen. Aber immerhin, der Apothekenversandhandel – vor allem, wenn in den Niederlanden beheimatet – wird sich freuen können: Dann nämlich, wenn denn das E-Rezept endlich bundesweit ausgerollt und verpflichtend geworden ist. Sage noch einer, dass die Politik nicht liefern würde.

Dr. Uwe Axel Richter, Fahrdorf


Foto: Verena Galias
Dr. med. Uwe Axel Richter (Jahrgang 1961) hat Medizin in Köln und Hamburg studiert. Sein Weg in die Medienwelt startete beim „Hamburger Abendblatt“, danach ging es in die Fachpublizistik. Er sammelte seine publizistischen Erfahrungen als Blattmacher, Ressortleiter, stellvertretender Chefredakteur und Chefredakteur ebenso wie als Herausgeber, Verleger und Geschäftsführer. Zuletzt als Chefredakteur der „Zahnärztlichen Mitteilungen“ in Berlin tätig, verfolgt er nun aus dem hohen Norden die Entwicklungen im deutschen Gesundheitswesen – gewohnt kritisch und bisweilen bissig. Kontakt zum Autor unter uweaxel.richter@gmx.net.

 

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