Auch auf der Herbst-Mitgliederversammlung des Verbands Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) war der kurze Bundestagswahlkampf bis zu den Neuwahlen am 23. Februar 2025 Thema. Die Delegierten aus den Mitgliedsinnungen haben am 22. November 2024 in Berlin dazu ein Forderungspapier mit fünf Kernforderungen verabschiedet.
Schnelle Lösungen und verlässliche Rahmenbedingungen für die zahntechnischen Meisterlabore forderte VDZI-Präsident Dominik Kruchen. So sei es zu begrüßen, dass sich die politisch Verantwortlichen auf einen zeitnahen Wahltermin verständigt haben, um dem deutschen Mittelstand eine lange Hängepartie zu ersparen und klare Perspektiven für die Zukunft zu schaffen.
Die VDZI-Hebst-Mitgliederversammlung verabschiedete einstimmig das Positionspapier „5 für 25 – Positionen des Zahntechniker-Handwerks für die Bundestagswahl 2025“.
Diese fünf Positionen für die Bundestagswahl 2025 sind:
1. Kassenversorgungen müssen auskömmlich werden! Für eine Flexibilisierung des Leistungsrechts der GKV für Zahnersatz.
Zahntechnische Preise im GKV-System werden wesentlich durch sogenannte Bundesmittelpreise bestimmt. Im jährlichen Verhandlungsrahmen können zahntechnische Labore erhebliche kaufmännische Kostensteigerungen nachweisen. Allerdings ist die Steigerungsrate der Bundesmittelpreise über die Höhe der Entwicklung der Grundlohnsumme im GKV-System gedeckelt. In der Konsequenz führt das nicht nur zu kaufmännisch immer defizitäreren Versorgungen im GKV-Bereich, sondern auch zu Kostendruck in der Entlohnung der zahntechnischen Fachkräfte. Über einen längeren Zeitraum wächst daher die Diskrepanz zwischen der Entlohnung für Zahntechniker und anderen Handwerksberufen bzw. dem verarbeitenden Gewerbe. Es bedarf einer gesetzlichen Klarstellung, dass in den Verhandlungen auf Bundesebene über die Fortschreibung des Preisniveaus für Regelleistungen in der Zahnersatzversorgung branchenspezifische Inflations- und Kostenentwicklungen gleichwertig neben § 71 Abs. 1-3 SGB V berücksichtigt werden müssen.
2. Gleich lange Spieße für fairen Wettbewerb! Kriterien für „Praxislabore“ in investorenbetriebenen zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren prüfen.
Ständige Rechtsprechung ermöglicht der Zahnärzteschaft, Zahnersatz im eigenen Praxislabor herzustellen. Für den einzelnen Zahnarzt als freien Heilberufler gelten jedoch enge berufsrechtliche Grenzen. Die Herstellung ist nur im Rahmen persönlicher Anleitung und für den eigenen Patienten möglich. Dies ist erfordert gemäß Rechtsprechung eine „angemessene Entfernung“, d. h. „fußläufig, in Rufweite und jederzeit interventionsfähig“, um in kritischen Situationen in der Praxis als auch im Labor seinen Aufsichts- und Interventionspflichten jederzeit nachkommen zu können. Bei einem investorengetragenen facharztgruppengleichen iZ-MVZ mit angestellten Zahnärzten werden sind diese rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb eines „Praxislabors“ organisatorisch immer anspruchsvoller – ja sind aus Sicht des Zahntechniker-Handwerks gar nicht mehr erfüllbar. Gesetzgeber und Zahnärzteschaft sind aufgefordert, die Rechtslage zu präzisieren und deren Einhaltung zu kontrollieren. Eine Pflicht zur Einstellung eines Zahntechniker-Meisters würde die Qualitätssicherung stärken und für faireren Wettbewerb sorgen.
3. Mehr Mut bei der Entbürokratisierung! Klinische Bewertungen als Anforderung für Gesundheitshandwerke streichen.
Die deutsche Wirtschaft schwächelt im internationalen Vergleich. Dies beeinträchtigt auch das Wachstumspotenzial des handwerklichen Mittelstands. Es braucht einen Entbürokratisierungsschub, bei dem auf überflüssige Dokumentationsanforderungen verzichtet wird. Dies gilt insbesondere für die sogenannten Klinischen Bewertungen von Sonderanfertigern aus der europäischen Medizinprodukteverordnung. Aus Sicht des Zahntechniker-Handwerks ist diese Anforderung vollkommen unverhältnismäßig, faktisch für zahntechnische Betriebe nicht zu erfüllen und bietet keinen fachlichen Mehrwert. Es bedarf einer Novellierung der Medizinprodukteverordnung auf europäischer Ebene, bei der diese Anforderung ersatzlos gestrichen wird.
4. Bessere Ausbildung für die jungen Fachkräfte von morgen! Für mehr Investitionen in das duale Ausbildungssystem.
Das Handwerk will mehr Nachwuchs begeistern. Dafür braucht es Investitionen in die Strukturen der beruflichen Bildung. Berufsschulen, ÜLU-Bildungsstätten und Meisterschulen benötigen schnelleren Zugang zu Fördergeldern, um in einem kompetitiven Bildungsumfeld junge Menschen für eine Ausbildung im Handwerk zu begeistern und darin zu halten. Aufstiegswillige Fachkräfte müssen über Meister-BAföG unterstützt werden. Zahntechnischen Fachkräften mit Interesse an einer Lehrtätigkeit sollte ein Querwechsel über flexible Anerkennungsregeln erleichtert werden. Bestehendes Lehrpersonal benötigt ein hochwertiges Weiterbildungsangebot.
5. Strukturwandel im Handwerk nicht erleiden, sondern kreativ gestalten! Deutschland braucht starke Innungen.
Auch innerhalb der Handwerksorganisation findet ein langfristiger Strukturwandel statt, welcher gerade für die Fachverbände im Handwerk zu einer großen Herausforderung geworden ist. Eine Verschärfung dieser Entwicklung ist durch den sinkenden Organisationsgrad der Betriebe in den Innungen und durch das Ausscheiden einer Generation von Betriebsinhabern absehbar. Für die daraus erwachsenden Strukturprobleme braucht es kreative Lösungen. Im Gesundheitshandwerk ist gerade auch das Verhandeln von sozialrechtlichen Versorgungsverträgen eine Kernaufgabe der Innungen. Im Zahntechniker-Handwerk handelt es sich dabei um kollektivvertragliche Regelungen, welche für die gesamte Zahntechnik gelten. Dies ermöglicht Betrieben, die nicht in der Innung sind, aus den kollektivvertraglichen Regeln wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Um die Solidarität im Handwerk zu stärken, sollten Nicht-Mitglieder an den Strukturkosten der Selbstverwaltung im Gesundheitshandwerk angemessen beteiligt werden.
Das Positionspapier steht auch auf der Internetseite des VDZI zum Download zur Verfügung.