Die Frage unverhältnismäßiger Bürokratielasten stellt sich neben der nationalen Ebene zunehmend auch auf europäischer Ebene. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) richtet deshalb ihren Appell an die Politik, den Zahnärztinnen und Zahnärzten durch Beseitigung unnötigen bürokratischen Ballasts mehr Zeit für Patienten einzuräumen.
„Gerade verhältnismäßig kleine freiberufliche Einheiten wie Zahnarztpraxen sind durch bürokratische Vorgaben, wie etwa Melde- und Dokumentationspflichten, übermäßig stark belastet. Dadurch werden sie von ihrer eigentlichen Aufgabe, nämlich der Heilung und Förderung der Gesundheit ihrer Patienten, abgehalten“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.
Positionspapier zur Europawahl
In ihrem Positionspapier für die Europawahl fordert die BZÄK daher, dass sich auch das Europäische Parlament für eine stärkere Entbürokratisierung einsetze. Der europäische Gesetzgeber müsse sich der (unternehmerischen) Folgen bewusst sein, die bürokratische Vorgaben speziell für freiberufliche Einheiten wie Zahnarztpraxen hätten. Jedes neue EU-Gesetz sollte daher vor seiner Verabschiedung auf seine bürokratischen Auswirkungen für die Betroffenen hin geprüft werden. Das Ergebnis dieser Prüfung solle gemeinsam mit dem jeweiligen Rechtsakt veröffentlicht werden.
Ohne die Sicherheit der Patienten zu vernachlässigen, dürften kleinere Einheiten wie zahnärztliche Praxen per se nicht mit großen Versorgungseinrichtungen wie Krankenhäusern gleichgesetzt werden. Hier sei eine Differenzierung dringend erforderlich.
Mehr Freiheit für den freien Beruf des Zahnarztes
Eine „Flut von Verordnungen“ hatte der Präsident des Deutschen Zentrums für orale Implantologie e. V. (DZOI), Dr. Helmut B. Engels, aktuell angeprangert, nachdem bei einer Gutachter-Tagung des Fachverbandes die DSGVO auf der Tagesordnung stand. Jetzt begrüßte der in Bonn-Bad Godesberg praktizierende Zahnmediziner das Ziel des von der Bundeszahnärztekammer erarbeiteten Positionspapiers zur Europawahl 2019. „Ich unterstütze diesen Aufruf nachdrücklich“, so DZOI-Präsident Engels: „Um bei diesem aktuellen Beispiel zu bleiben: Wenn wir DSGVO-konform praktizieren wollen, dürften wir unsere Patienten noch nicht mal mehr namentlich im Wartezimmer aufrufen, sondern müssten Nummern vergeben. Wir setzen nur noch Verordnungen um: Fortbildungsordnung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, RKI-Empfehlungen für Hygiene, QM Qualitätsmanagement, MPG Medizinproduktegesetz und jetzt auch noch die DSGVO. Statt den freien Beruf des Zahnarztes auszuüben, ertrinken wir in einer Flut von Vorschriften.“
Fachverbände wie das Deutsche Zentrum für orale Implantologie e. V. versuchen ihren Mitgliedern mit Fortbildungsangeboten und Expertenmeinungen bei den steigenden bürokratischen Anforderungen zu helfen. „Es wundert mich allerdings nicht, dass immer mehr Kolleginnen und Kollegen lieber als angestellte Zahnärzte arbeiten.“
Quellen: BZÄK/DZOI