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Dr. Karl-Georg Pochhammer folgt auf Prof. Montgomery – Mitgliederversammlung der ApoBank beschließt unter anderem Dividende von 7 Prozent

Vertreterversammlung der ApoBank Ende April in Düsseldorf

(c) ApoBank

Dr. med. dent. Karl-Georg Pochhammer ist neuer Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (ApoBank). Der Aufsichtsrat wählte ihn Ende April aus den Reihen seiner Mitglieder als Nachfolger für Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery. Pochhammer, auch stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), ist seit 2011 Mitglied des Aufsichtsrats.

Wie Montgomery aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist Dr. med. dent. Helmut Pfeffer, Vorsitzender des Versorgungsausschusses des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Hamburg. Der erfahrene Banker Gerhard Hofmann und Dr. Thomas Siekmann, früheres Vorstandsmitglied der Bank wurden neu in den Aufsichtsrat gewählt.

Die Bank zahlt zudem ihren Mitgliedern für das Geschäftsjahr 2021, wie schon auf der Bilanzpressekonferenz angekündigt, eine Dividende von 7 Prozent aus. Das beschloss die Vertreterversammlung der Bank in Präsenz am 29. April 2022 in Düsseldorf. Damit stimmten die Vertreterinnen und Vertreter dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu.

Matthias Schellenberg, Vorstandsvorsitzender der ApoBank: „Damit haben wir der Ankündigung zur Gewinnbeteiligung unserer Mitglieder aus dem letzten Jahr Taten folgen lassen. Wir beteiligen unsere Mitglieder nicht nur am Erfolg des Jahres 2021, sondern auch nachträglich am Überschuss des Jahres 2020. Gleichzeitig stärken wir unsere Rücklagen und damit auch unser Kapital – auch im Hinblick auf höhere Kapitalanforderungen in der Zukunft.“

Noch im Frühjahr 2021 galt seitens der Europäischen Zentralbank für die von ihr direkt beaufsichtigten Banken die Forderung, Dividendenzahlungen auszusetzen beziehungsweise stark einzugrenzen. Diese Forderung wurde mittlerweile aufgehoben.

Satzungsänderungen beschlossen

In einem weiteren Beschluss hat die Vertreterversammlung die Nachschusspflicht der Mitglieder ausgeschlossen und Paragraf 40 der Satzung der apoBank entsprechend neugefasst. Hintergrund ist der Wegfall der aufsichtsrechtlichen Anerkennung des aus der Nachschusspflicht resultierenden Haftsummenzuschlags als Ergänzungskapital zum 31. Dezember 2021. „Damit wird die Mitgliedschaft für Interessenten noch attraktiver gestaltet“, heißt es vonseiten der Bank.

Ausblick auf das aktuelle Geschäftsjahr

Auch für das Geschäftsjahr 2022 will die Bank ihre Eigentümerinnen und Eigentümer angemessen am Geschäftserfolg beteiligen. Bei einem insgesamt stabilen Aufwand sollen die Erträge wachsen und damit sowohl das operative Ergebnis als auch der Jahresüberschuss steigen. Jedoch erschweren die Unwägbarkeiten angesichts des Ukraine-Krieges und dessen Auswirkungen auf die Finanz- und Kapitalmärkte die Prognosegenauigkeit. Die Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf sind daher derzeit noch nicht abschätzbar.

Als auf Deutschland fokussiertes Institut bestehe bei der ApoBank keinerlei direktes Geschäft in Russland, Belarus oder der Ukraine. Allerdings könnten Verwerfungen an den Finanzmärkten das Wertpapiergeschäft mit ihren Kundinnen und Kunden belasten.
Für die Bank werde das laufende Geschäftsjahr im Zeichen der weiteren Umsetzung ihrer Transformationsagenda stehen. Schwerpunktmäßig will die Bank die Funktionalitäten der IT-Systeme und Anwendungen im Kundengeschäft weiterentwickeln, ihre Prozesse optimieren und die Kundenzufriedenheit wieder Schritt für Schritt verbessern.

Fokussierung auf die Heilberufe

„Mit unserem einzigartigen Kundenstamm und dem auch heute hoch aktuellen Geschäftsmodell verfügen wir über alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zukunft in einem Markt im Wandel. Es gilt nun, sich wieder voll und ganz auf unsere Stärken zu konzentrieren – das heißt konkret, alle Aktivitäten auf den Heilberufler auszurichten und unseren Kundinnen und Kunden wieder vollumfänglich den Service zu bieten, den sie zu Recht von uns erwarten. Mit diesem ganz klaren Fokus auf unsere Heilberufler und die Standesorganisationen kehrt die apoBank zurück zu ihren Wurzeln. Denn das macht unsere ganz besondere Stellung aus“, sagte Schellenberg gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern in Düsseldorf.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der diesjährigen Vertreterversammlung wurde seitens der Anteilseigner Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery aus dem Aufsichtsrat der ApoBank verabschiedet. Montgomery war seit 2011 Mitglied des Gremiums und seit 2017 dessen Vorsitzender. „Prof. Montgomery hat sich in den mehr als zehn Jahren mit großer Leidenschaft für das Wohl der apoBank und damit auch in dieser Funktion für alle Angehörigen der Heilberufe eingesetzt. Im Namen der Gremien der ApoBank bedanke ich mich herzlich für die umfangreiche und wertvolle Arbeit, die Professor Montgomery in den letzten, nicht immer einfachen Jahren als Vorsitzender des Aufsichtsrats geleistet hat“, würdigte Matthias Schellenberg die Amtszeit Montgomerys. Ebenfalls aus dem Gremium ausgeschieden ist Dr. med. dent. Helmut Pfeffer, Vorsitzender des Versorgungsausschusses des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Hamburg.

Neues Aufsichtsratsmitglied aus der Banken- und Finanzbranche

Susanne Wegner, Geschäftsführerin der Verwaltungsgesellschaft Deutscher Apotheker mbH, wurde als Mitglied des Aufsichtsrats von der Vertreterversammlung wiedergewählt. Neu im Aufsichtsrat der Bank sind Dr. Thomas Siekmann und Gerhard Hofmann. Hofmann war zuletzt Mitglied des Vorstands des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und zuvor als langjähriger Direktor bei der Deutschen Bundesbank zuständig für Banken und Finanzaufsicht. „Mit diesen Neubesetzungen hat die Vertreterversammlung einer guten Balance zwischen der Kompetenz im Bank- und Finanzwesen sowie im Gesundheitsmarkt im Aufsichtsrat der apoBank Rechnung getragen“, heißt es im Bericht über die Versammlung. Im Vorfeld der Versammlung war von der Europäischen Zentralbank gefordert worden, einen Bankexperten in den Aufsichtsrat aufzunehmen.

Pochhammer neuer Aufsichtsratsvorsitzender

Dr. Karl-Georg Pochhammer ist neuer Aufsichtsratsvorsitzender der ApoBank.
Dr. Karl-Georg Pochhammer ist neuer Aufsichtsratsvorsitzender der ApoBank.
Foto: KZBV/Knoff
Unmittelbar nach der Vertreterversammlung wählte der Aufsichtsrat in seiner konstituierenden Sitzung Dr. med. dent. Karl-Georg Pochhammer zu seinem Vorsitzenden. Pochhammer ist derzeit stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und gehört seit 2011 dem Aufsichtsrat der ApoBank an. Er war damals als Aufsichtsratsmitglied und Vertreter der Zahnärzte auf Dr. Wolfgang Eßer gefolgt. Damit stellt sich mit Blick auf die anstehenden Wahlen zu den Kassenzahnärztlichen Vereinigung sowie der Neuwahl des hauptamtlichen Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung voraussichtlich im März 2023 die Frage, ob er weiterhin für den KZBV-Vorstand zur Verfügung steht oder nicht erneut kandidieren wird. Dann würden zwei der bisherigen Vorstände – auch der KZBV-Vorstandsvorsitzende Eßer will nicht mehr für eine weitere Amtsperiode antreten – ausscheiden.

„Gemeinsam mit dem Vorstandsteam gratuliere ich allen Gewählten und wünsche ihnen alles Gute für ihre zukünftigen Aufgaben. Zugleich freuen wir uns auf eine weiterhin enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Dr. Pochhammer und dem gesamten Aufsichtsrat“, so Matthias Schellenberg.

Alle Beschlüsse der Vertreterversammlung sind hier zusammengefasst.

Quelle: ApoBank/Quintessence News Wirtschaft Menschen Nachrichten

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