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Fundierte Empfehlungen zum „Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern“

Es gibt erstmals eine S1-Leitlinie zum Thema Aerosol-übertragbare Erreger in der Zahnarztpraxis. Als wissenschaftliche Dachorganisation der Zahnmedizin hat die DGZMK sich dafür stark engagiert.

Erstmals ist nach den Regularien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) eine S1-Leitlinie mit Hinweisen zum Schutz der zahnmedizinischen Fachkräfte und Patienten vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 und anderen Aerosol-übertragbaren Erregern bei gleichzeitiger Gewährleistung der zahnmedizinischen Grundversorgung der Bevölkerung erstellt worden.

Federführend durch die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) wurden in Zusammenarbeit mit einer Expertengruppe Handlungsempfehlungen erarbeitet mit dem Ziel, Zahnärzten und zahnmedizinischem Fachpersonal notwendige Maßnahmen zum Selbst- und Fremdschutz zu vermitteln.

Die Leitlinie mit dem Titel „Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern“ bietet aktuelle Informationen und Bewertungen unter anderem zum Tragen von MNS und FFP-Masken, zu Gesichtsvisieren, zum Einsatz von Mundspülungen vor Behandlung und zum Umgang mit infizierten oder an Covid-19 erkrankten Patienten. Beleuchtet wird auch der aktuelle Stand zum Thema Aerosolbildung.

Die Leitlinie kann auf der Internetseite der DGZMK heruntergeladen werden.

Titelbild: Wirkung der Absaugung auf das Wasserspray eines zahnärztlichen Winkelstücks, aus Troeltzsch M et al. Krankheitsübertragung und Ansteckungsgefahr in der zahnärztlichen Praxis am besonderen Beispiel von SARS-CoV-2. Quintessenz 2020;71(7):782-791 (Copyright: Quintessenz Verlag)
Quelle: DGZMK Praxis Team Praxisführung

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