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Worauf Patienten bei der Auswahl einer ZZV achten sollten – Stiftung Warentest nicht immer auf dem neuesten Stand

Cerec, Laser, DVT, Vector-Technologie, PACT – die Zahnmedizin hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt und bietet den Patienten eine hochwertige und ästhetisch ansprechende Versorgung. Allerdings müssen die Patienten vieles aus eigener Tasche bezahlen. Die Einnahmen einer Zahnarztpraxis resultieren inzwischen im Durchschnitt zu 50,2 Prozent aus privatärztlich verrechneten Kosten.  Zum Vergleich: bei Hautärzten sind es 45,9 Prozent, bei Orthopäden 41,9 Prozent und bei Allgemeinmedizinern nur 14,5 Prozent. (Quelle Statistisches Bundesamt, Destatis, 2017, Kostenstrukturstatistik)

Viele Patienten haben noch alte ZZV

Gespräche über Versorgungsvarianten und deren Kosten werden einfacher, wenn der Patient eine private Zahnzusatzversicherung hat, die seinen Eigenanteil auf ein Minimum reduziert. Viele Jahre lang gab es nur Zusatzversicherungen mit Kostenerstattung für Kronen, Brücken und Prothesen. Und viele Patienten haben vielleicht noch so eine „alte“ Zahnersatz-Versicherung.

Doch der Markt der Zahnzusatzversicherungen hat sich in den vergangenen drei bis fünf Jahren ebenfalls rasant entwickelt. Die nach wie vor hohe Nachfrage nach Zahnzusatzversicherungen hat die Versicherer veranlasst, ihre Zahntarife deutlich zu verbessern. Das sind gute Nachrichten – für Patienten ebenso wie für Zahnarztpraxen.

Bestandteile einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung

Qualitativ hochwertige Zahntarife beinhalten mindestens folgende drei Leistungsbereiche:

  1. Zahnersatz. Dazu zählen Inlays, Kronen, Brücken, Implantate einschließlich augmentativer Leistungen und Prothesen. Erstattet werden inklusive der Kassenleistung zwischen 80 Prozent und 100 Prozent der Gesamtkosten, berechnet nach GOZ bis maximal zum Höchstsatz.
  2. Zahnbehandlung. Erstattet werden Kunststoff- und Kompositfüllungen, Wurzel- und Parodontitisbehandlungen sowie sonstige konservierende Leistungen zum Erhalt der natürlichen Zähne. Viele Tarife übernehmen bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten.
  3. Professionelle Zahnreinigung. Je nach Tarif werden zwei Mal pro Jahr jeweils bis zu 80 Euro pro Zahnreinigung erstattet oder es werden bis zu 200 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Damit werden Patienten zusätzlich motiviert, die professionelle Zahnreinigung regelmäßig in Anspruch zu nehmen.

Zusätzlich: Laser, Sedierung, DVT

In einigen neuen Zahnzusatzversicherung finden sich in den Versicherungsbedingungen auch ausdrücklich Regelungen zur Kostenerstattung von Laserbehandlungen bei Wurzelkanal-, Parodontitis- und Kariesbehandlungen (zum Beispiel bei Bayerische und Württembergische).

Lachgas-Sedierung, Hypnose und sonstige besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung werden oft bis zu 200 Euro pro Jahr bezuschusst, was besonders für Angstpatienten hilfreich ist (zum Beispiel bei Union, Bayerische, Janitos, Stuttgarter).

Unter der Rubrik „vorbereitende diagnostische Maßnahmen, die in Zusammenhang mit einer versicherten Zahnersatzmaßnahme oder Zahnbehandlung anfallen“ nennen einige Versicherer in ihren neuen Zahntarifen ausdrücklich auch DVT (zum Beispiel Union, Versicherungskammer Bayern).

Am Vergleich kommt keiner vorbei

Kassenpatienten stehen inzwischen theoretisch rund 220 Zahnzusatzversicherungen zur Verfügung. In der Praxis kommt es bei der Suche nach dem passenden Zahntarif allerdings primär auf den Zahnzustand an. Versicherer stellen in den Anträgen unterschiedliche Fragen zu den Zähnen. Es passiert, dass der eine Versicherer den Antrag ablehnt, ein anderer nimmt ihn ohne Wenn und Aber an.  Fachleute, die sich auf Zahnzusatzversicherungen spezialisiert haben (zum Beispiel www.todentta.de als Vergleichsportal für leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen), kennen die Annahmerichtlinien der Versicherer und finden den Zahntarif, der den aktuellen Gebisszustand am besten absichert.

Keine Weiterentwicklung bei Stiftung Warentest

Verbraucher neigen häufig dazu, sich bei Stiftung Warentest zu informieren. Aktuell wurden in „Finanztest“ Ausgabe 05/2018 wieder einmal Testergebnisse veröffentlicht. Schade, dass die Bewertungskriterien die gleichen sind wie 2014 und 2016. Bewertet werden nur Zahnersatz-Leistungen für Kronen, Inlays und Implantate. Wichtige Leistungen für zahnerhaltende Maßnahmen wurden außen vor gelassen. Begründung: „Meist geht es um Behandlungen, die nicht oft vorkommen oder nicht so teuer sind“ (Finanztest Seite 79). Im Zahlenbericht des Verbandes der privaten Krankenversicherung liest man dagegen, dass bereits 34,3 Prozent der erbrachten Zahnleistungen auf Zahnbehandlungen entfallen (Zahlenbericht 2016). Gar so selten kommen sie also nicht vor.

Zahnersatz-Erstattung eher oberflächlich beleuchtet

Auch im Hinblick auf Zahnersatz-Erstattung wird nur an der Oberfläche gekratzt. Begrenzung auf Laborpreisliste, Höhe Zahnstaffel und anderes werden nicht konkret bewertet. Dieses Bewertungsraster führt dazu, dass ein Tarif mit eigener Laborpreisliste und maximal 4.000 Euro Erstattung in den ersten vier Jahren (zum Beispiel Hanse Merkur) die gleiche Bewertung, nämlich „sehr gut (0,5)“ erhält wie ein Tarif ohne Laborpreisbegrenzung und mit 5.000 Euro Erstattung in den ersten vier Jahren (zum Beispiel Bayerische). Ein Tarif mit 90 Prozent Erstattung des Eigenanteils und insgesamt maximal 8.100 Euro innerhalb von vier Jahren bekommt ebenso ein „sehr gut (1,0)“ (Versicherungskammer Bayern und Union) wie der Premiumtarif der ERGO Direkt mit 90 Prozent Erstattung inklusive Kassenleistung und maximal 2.000 Euro in vier Jahren.

Ohne individuelle Tarifsuche wird es schwierig

Von den 70 „sehr guten“ Zahntarifen bei Stiftung Warentest versichern rund ein Drittel PA-Patienten gar nicht und etwa ebenso viele bieten entweder gar keinen Versicherungsschutz für fehlende, noch nicht ersetzte Zähne oder sie verlangen höhere Beiträge oder reduzieren die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren. Daher ist eine individuelle Tarifsuche für Kassenpatienten unumgänglich.

Gabriele Bengel, Esslingen

Gabriele Bengel Todentta (Foto: Die Fotografen in Esslingen)

Gabriele Bengel war viele Jahre bei einer privaten Krankenversicherung für Vertrags- und Leistungsfallmanagement verantwortlich und hat in der Tarifentwicklung mitgewirkt. Außerdem war sie Mitglied im Verwaltungsrat einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie hat detaillierte Kenntnisse über das Gesundheitssystem und ist anerkannte Spezialistin auf dem Gebiet der Zahnzusatzversicherungen.


Gabriele Bengel ist Mitbegründerin und Geschäftsführerin der to:dent.ta GmbH, die im Internet ein Vergleichsportal bietet, das nur leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen anzeigt, die strenge Qualitätskriterien erfüllen (Top-Dental-Tarife unter www.todentta.de). Außerdem bietet das Unternehmen Patienten und Zahnarztpraxen an, gezielt die Zahnzusatzversicherung zu vermitteln, die optimal zum Zahnzustand und dem individuellen Zahn-Risiko passt. Kontakt zur Autorin unter gabriele.bengel@todentta.de.


Titelbild: Shutterstock/Victor Moussa
Quelle: Quintessence News Patientenkommunikation Team Wirtschaft

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