Mit der Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) wurde die Parodontitis-Behandlung in der vertragszahnärztlichen Versorgung im vergangenen Jahr grundlegend neu ausgerichtet. Millionen von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten, die an dieser weit verbreiteten Volkskrankheit leiden, können in Zahnarztpraxen seitdem nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand zahnmedizinischer Erkenntnisse behandelt werden.
Um dem weiterhin großen Informationsbedarf zu den neuen Leistungen gerecht zu werden, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihre bewährte Patienteninformation „Parodontitis – Erkrankungen des Zahnhalteapparats vermeiden, erkennen, behandeln“ in einer inhaltlich grundlegend überarbeiteten und ergänzten Neuauflage veröffentlicht, die ab sofort online und gedruckt verfügbar ist. Die Broschüre ist seit vielen Jahren die mit Abstand am häufigsten nachgefragte Publikation, so die KZBV.
Informationen über Ursachen, Auswirkungen und Risikofaktoren
Laienverständlich und wissenschaftlich abgesichert erläutert die Publikation Ursachen und Auswirkungen von parodontalen Erkrankungen, informiert über Risikofaktoren, gibt Tipps zur Vorsorge und Früherkennung und geht umfassend auf die neuen Behandlungsmöglichkeiten ein. Versicherte erhalten zudem einen Überblick, welche Leistungen ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Die wissenschaftliche Beratung für die Neuauflage hat Prof. Dr. Bettina Dannewitz, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie übernommen.
Die Patienteninformation „Parodontitis – Erkrankungen des Zahnhalteapparats vermeiden, erkennen, behandeln“ kann in Deutsch sowie in den Hauptmigrantensprachen Türkisch und Russisch auf der Website der KZBV als PDF-Datei kostenfrei heruntergeladen oder als gedrucktes Einzelexemplar bestellt werden. Praxen können zudem Sets mit gedruckten Exemplaren zum Selbstkostenpreis über den Webshop der KZBV bestellen.
Für Zahnärzte: KZBV-Sonderwebsite zur neuen PAR-Richtlinie
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte stellt die KZBV auf einer Sonderwebsite ein multimediales Informationsangebot zur PAR-Richtlinie bereit. Über das Portal finden sich zahlreiche Informationen, um die Richtlinie zielgerichtet in der Versorgung umzusetzen. Im Zentrum der Kampagne stehen drei Videos, die die neue Behandlungsstrecke, Abrechnungsmodalitäten, standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe sowie Regelungen für die Behandlung vulnerabler Gruppen erläutern. Zu den angebotenen Materialien zählen zudem ein Katalog wichtiger Fragen und Antworten, detaillierte Erläuterungen von Fachinhalten, Formulare und Ausfüllhinweise, Musterbeispiele sowie Statements, Artikel und Presseunterlagen. Das Kommunikationsangebot der KZBV zum Thema PAR wird mit der überarbeiteten Patientenbroschüre zur Auslage und Weitergabe in der Praxis jetzt um einen wichtigen Baustein ergänzt.
Die neuen PAR-Leitlinien in der Praxis
Die Umsetzung der neuen wissenschaftlichen Leitlinien für die Therapie parodontaler Erkrankungen, die Grundlage der neuen PAR-Behandlungsstrecke sind, ist auch Thema in der Fachzeitschrift „Parodontologie“. In den Ausgaben ab 3/2021 werden die Leitlinien erläutert und die Behandlung an Praxisbeispielen dargestellt. Für Abonnenten ist der Zugang zur digitalen Ausgabe kostenfrei, Interessierte können kostenfrei ein Probeheft anfordern.
Hintergrund: Die neue PAR-Behandlungsstrecke
Die Parodontitis ist der Hauptgrund für den Verlust von Zähnen bei Erwachsenen. Auf Grundlage der neuen Behandlungsrichtlinie kann sie mit umfassenden und am individuellen Bedarf ausgerichteten Maßnahmen bekämpft werden. Dazu gehört unter anderem eine individuelle Mundhygieneunterweisung, ergänzt um ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch. Darüber hinaus wurde der Parodontale Screening Index als echtes Screeninginstrument ausgestaltet und an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Ein wesentlicher Therapieschritt ist auch die unterstützende Parodontitistherapie, um die Ergebnisse der antiinfektiösen und gegebenenfalls chirurgischen Behandlung zu sichern.