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„Der Berufsstand hält zusammen und kommt seiner ethischen Verpflichtung nach“ – behandlungsbereite Praxen stehen auf kzvb.de

Das von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns Ende vergangener Woche angekündigte Modell für einen „Notdienst unter der Woche“ läuft an. Alle Praxen, die daran teilnehmen, werden ab sofort auf kzvb.de veröffentlicht.

Die KZVB reagiert damit auf die Meldungen einiger Praxen, dass sie aufgrund fehlender persönlicher Schutzausrüstung (Mundschutz, Handschuhe) beziehungsweise Desinfektionsmittel sowie wegen Ausfällen beim Praxispersonal bereits jetzt oder in Kürze nicht mehr behandlungsfähig seien. In einem Sonderrundschreiben wurden alle Praxen gebeten, die noch behandlungsfähig sind, dies der KZVB mitzuteilen. Praxen, die den Betrieb vorübergehend einstellen müssen, sollten dies ebenfalls an die KZVB melden.

„Innerhalb von zwei Tagen sind rund 1.000 Praxen dieser Aufforderung gefolgt. Das erfreuliche Ergebnis: Rund 80 Prozent dieser Praxen verfügen weiterhin über die notwendige Ausstattung (Mundschutz, Handschuhe, Schutzbrille und Desinfektionsmittel) und nehmen am Notdienst unter der Woche teil“, heißt es in der Meldung der KZVB vom 24. März 2020.

„Wir danken den Kolleginnen und Kollegen für dieses klare Signal in einer noch nie dagewesenen Krisensituation. Der Berufsstand hält zusammen und kommt seiner ethischen Verpflichtung nach. Wir können die Versorgung der Patienten in Bayern dadurch weiter aufrechterhalten“, erklärt Christian Berger, Vorsitzender des Vorstands der KZVB und Präsident der BLZK.

Patienten sollen sich zunächst beim Hauszahnarzt melden

Aufgrund der begrenzten Vorräte an Mundschutz, Handschuhen und Desinfektionsmitteln sowie zur Vermeidung unnötiger Sozialkontakte bittet die KZVB darum, aufschiebbare Behandlungen auf die Zeit nach Ende der Schulschließung zu verschieben. Die Entscheidung darüber trifft in jedem Einzelfall der behandelnde Zahnarzt gemeinsam mit dem Patienten.

Patienten, die einen Zahnarzttermin brauchen, werden gebeten, zunächst telefonisch ihren Hauszahnarzt zu kontaktieren. Sollte diese Praxis den Betrieb unterbrochen haben, können Schmerzpatienten eine der Praxen aufsuchen, die sich für den Notdienst unter der Woche gemeldet hat. Auch diese Praxen sollen vor einer Behandlung telefonisch kontaktiert werden.

Für SARS-CoV-2-Patienten Gesundheitsamt Ansprechpartner

Der zahnärztliche Notdienst unter der Woche ist vor allem für Notfälle und Schmerzpatienten gedacht. Angesichts der Corona-Pandemie bittet die KZVB darum, die Notdienstpraxen nicht mit aufschiebbaren Behandlungen zu belasten. Patienten, die unter Quarantäne stehen, und/oder infiziert sind, wenden sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt. Dort werden Listen spezieller Schwerpunktzentren erstellt.

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Titelbild: Natali_Mis/Shutterstock.com
Quelle: KZVB Praxisführung Politik Team

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