Seit dem 1. Januar 2019 gelten neue Festzuschüsse für Zahnersatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die höheren Beträge wurden auf Grundlage der Ergebnisse der Vergütungsverhandlungen zwischen den jeweiligen Vertragspartnern Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) berechnet, vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen und am 28. Dezember 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Dabei wurden die zahnärztlichen Leistungen aufgrund der Anhebung des bundeseinheitlichen durchschnittlichen Punktwertes für Zahnersatz entsprechend der Vereinbarung zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband ab dem 1. Januar 2019 in Höhe von 0,9297 Euro (+ 2,64 Prozent gegenüber dem Durchschnittswert 2018) berechnet.
BEL-II-Preise angepasst
Die Berechnungen für die zahntechnischen Leistungen basieren auf der Vereinbarung der bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise zwischen dem VDZI und dem GKV- Spitzenverband vom 8. Oktober 2018 (Anpassung der BEL II-Preise zum 1. Januar 2019: + 2,54 Prozent).
Die Kosten für das Verbrauchsmaterial Praxis und die Kosten für die Prothesenzähne wurden analog zur den Veränderungen der Preise der zahntechnischen Leistungen (+2,54 Prozent gegenüber dem Jahr 2018) angepasst.
Die KZBV stellt auf ihrer Internetseite eine aktualisierte Abrechnungshilfe für die Festzuschüsse zur Verfügung, dort finden sich auch weitere Informationen rund um die Zahnersatz-Festzuschüsse.