Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) begrüßen die Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, den Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen auszusetzen.
Söder hatte am 7. Februar 2022 angekündigt, die entsprechende Regelung im Infektionsschutzgesetz bis auf Weiteres nicht umzusetzen. Auch die CDU hatte nach Söders Ankündigung gefordert, die einrichtungsbezogenen Impfpflicht noch einmal zu überprüfen.
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hatte in seinem Auftritt vor der Bundespressekonferenz am 8. Februar 2022 dieses Vorgehen und den bayerischen Alleingang allerdings scharf kritisiert. Es sei ein völlig falsches Signal, den Eindruck zu erwecken, das Verhindern des Protestes gegen die Maßnahmen sei der Politik wichtiger als der Schutz der vulnerablen Menschen, betonte Lauterbach mehrfach.
Lauterbach kritisiert bayerischen Vorstoß als falsches Signal
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei keine Schikane gegen das Personal, es gehe um den Schutz der Menschen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen und in den Kliniken, so Lauterbauch. Es sei für ihn beim medizinischen Personal auch keine wirklich vertretbare Position, den westlichen Wissensstand nicht zu akzeptieren und zu sagen „ich glaube nicht an die Impfung“. Man müsse auch als Arzt für die Medizin stehen, die man bei seinen Patienten anwende.
Man erwarte in der Politik von der Bevölkerung, dass sie die Eingriffe in ihre Freiheiten akzeptiere und die Maßnahmen mittrage, und vermittle nun den Eindruck, dass die Gesetze für Ministerpräsidenten nicht gelten und die Politik den Protest gegen die einrichtungsbezogene Impfflicht wichtiger nehme als den Schutz der vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Dies sei nicht akzeptabel. Er hoffe, dass man hier noch zu einer Lösung komme.
Bayerische Zahnärzte verweisen auf angespannte Personalsituation
Vonseiten der bayerischen Zahnärzte heißt es zur Ankündigung Söders: „Die Personalsituation in den bayerischen Zahnarztpraxen ist bereits heute angespannt. Jede zahnmedizinische Fachanstellte, die wegen der Impfpflicht den Beruf aufgibt, ist eine zu viel. Zudem haben wir bewiesen, dass unsere Schutz- und Hygienemaßnahmen auch unter Pandemiebedingungen greifen. In Bayern ist kein Fall einer Infektionsweitergabe von einem Zahnarzt auf den Patienten dokumentiert“, so Christian Berger, Präsident der BLZK und Vorsitzender des Vorstands der KZVB.
Die beiden Körperschaften teilten die Auffassung des Ministerpräsidenten, dass eine einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht ohne eine allgemeine Impfpflicht eingeführt werden dürfe. Sonst laufe man Gefahr, dass Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen in andere Branchen abwandern. Dadurch würde sich die Patientenversorgung verschlechtern.
Anfang des Jahres hatten sich auch die zahnärztlichen Körperschaften in Sachsen an den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer mit ähnlichen Sorgen hinsichtlich des Personals und gegebenenfalls vorgezogener Praxisschließungen durch ältere Kolleginnen und Kollegen gewandt.
FVDZ Bayern für Überarbeitung
Vonseiten des Landesverbands Bayern des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) kam ebenfalls Kritik an der Impfpflicht. Für den FVDZ Bayern handele es sich dabei um einen Schnellschuss, der die niedergelassenen Zahnärzte vor bürokratische und personelle Probleme stellen und damit die Patientenversorgung beeinträchtigen werde. Der Verband fordert die politisch Verantwortlichen auf, die Sanktionen auszusetzen, bis entschieden ist, wie der Bundestag mit der allgemeinen Impfpflicht verfahren wird.
„Das Gesetz ist mit heißer Nadel gestrickt und zeigt einmal mehr das Dilemma, in dem die Corona-Debatte steckt“, sagt Dr. Thomas Sommerer, kommissarischer Landesvorsitzender des FVDZ Bayern. Es stellt sowohl die Betroffenen – Arzt- und Zahnarztpraxen – und die ausführenden Behörden – in diesem Fall die Gesundheitsämter – unter enormen Zugzwang. Dr. Jens Kober ergänzt: „Einen Tag vor Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes erhielten die Betroffenen Kenntnis von dessen Inhalt. Zeit, angemessen zu reagieren, blieb nicht.“
Bayerischer Gesundheitsminister verschaffte sich Eindruck
Auch der Bayerische Staatsminister für Gesundheit, Klaus Holetschek, habe sich im Austausch mit den bayerischen Gesundheitsberufen ein Bild gemacht. In einer Schaltkonferenz habe Christian Berger (FVDZ) als Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) und Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) für die bayerischen Zahnärzte das Wort ergriffen und auf die jetzt bereits angespannte Personalsituation in den bayerischen Zahnarztpraxen aufmerksam gemacht. „Jede zahnmedizinische Fachangestellte, die wegen der Impflicht den Beruf wechselt, ist eine zu viel“, hatte Berger festgestellt, so der FVDZ. Hinter diese Aussage stellt sich der FVDZ Bayern uneingeschränkt. Die Zahnärzte in Bayern hätten gerade in der Pandemie bewiesen, dass hohe Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Zahnarztpraxen herrschen.
Allgemeine Impfpflicht als Lösung
Der FVDZ Bayern fordert ebenso wie der bayerische Gesundheitsminister von der Bundesregierung einen umsetzbaren Vorschlag zur allgemeinen Impfpflicht. Holetschek hatte angekündigt, Betretungsverbote und Sanktionen in Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Bayern nicht sofort zu vollziehen.