0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
2171 Aufrufe

Bayerische Landeszahnärztekammer fordert auf Vollversammlung Neustart für elektronische Patientenakte

Von links: BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl mit Prof. h.c. Ulrich Kelber und BLZK-Vizepräsidentin Dr. Barbara Mattner.

(c) BLZK

In einem einstimmigen Beschluss stellten die Delegierten der Vollversammlung (VV) der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) am vergangenen Wochenende in München fest, dass das aktuelle Konzept der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht ausgereift ist. Die Versammlung forderte den Gesetzgeber auf, die aktuelle Verzögerung bei der Einführung auch vor dem Hintergrund eines bevorstehenden Regierungswechsels zu nutzen, um das Konzept der ePA neu aufzusetzen.

Anschauen, evaluieren, entscheiden

Als Impulsgeber hatte die BLZK Prof. Ulrich Kelber eingeladen. Der Diplom-Informatiker und ehemalige Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung warnte in seinem Vortrag vor einer überstürzten Einführung der ePA: „Ich halte es für falsch, jetzt aufs Gaspedal zu drücken, nur um vor dem Wahltermin mit dem Rollout zu starten. Es darf auch nicht vorab festgelegt werden, dass die ePA direkt nach der Testphase einzuführen ist. Zunächst muss das Ergebnis der Testphase betrachtet werden – nach dem Motto ‚anschauen, evaluieren, entscheiden‘.“ In seinem „Behandlungsplan für die ePA“ empfahl Kelber dringend, Sanktionen für die Praxen auszusetzen, das Arztgeheimnis zu wahren, die Verantwortung für die Datensicherheit auf die Anbieter zu übertragen, Haftungsfragen zu klären und eine Suchfunktion über strukturierte Daten zu ermöglichen.

„500 Zettel bleiben 500 Zettel“

BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl begründete die Notwendigkeit eines Neustarts für die ePA: „Wir Zahnärzte sind technikaffin und würden bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen gerne aufs Gas treten. Aber 500 Zettel bleiben 500 Zettel, egal ob digital oder auf Papier. Die ePA braucht eine klare Struktur mit Suchfunktion. Wie soll ein Zahnarzt sonst beispielsweise die Befunde von Haus- und Fachärzten berücksichtigen?“ Nur wenn die ePA einen klaren Mehrwert für die Praxen in Form von Arbeitsentlastung und Kostenersparnis bringe, werde sie von den Praxen und den Versicherten akzeptiert.

VV-Beschluss umfasst mehrere Forderungen

Der VV-Beschluss umfasste auch die Forderungen nach einer längeren Test- und Übergangsphase sowie nach standardisierten Daten mit Volltextsuche. Zudem müsse bei einer Neu-Aufsetzung der ePA zwingend die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleiben. Die Selektion von Patienten durch einen Algorithmus dürfe unter keinen Umständen möglich sein.

Die Delegierten stimmten zugleich auch geschlossen für die Rückkehr zur Opt-In-Lösung. Das bedeutet, der Versicherte muss aktiv seine Zustimmung zum Erfassen und Verwenden seiner Daten geben. „Wir wollen, dass unsere Patienten auch in Zukunft souverän steuern können, wem sie welche Gesundheitsdaten anvertrauen“, erklärte Wohl abschließend. 

Quelle: Bayerische Landeszahnärztekammer Telematikinfrastruktur Praxis Praxisführung Dokumentation Politik Nachrichten

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
31. Jan. 2025

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Januar 2025
20. Jan. 2025

Start der ePA zunächst nur in ausgewählten Testpraxen

Neues Problem mit Cyberangriff auf eHBA-Anbieter D-Trust – vor Rollout sollen Sicherheitsprobleme ausgeräumt sein
20. Jan. 2025

eLABZ: Erster Datenaustausch erfolgreich umgesetzt

Software Service Stadermann und Dampsoft ebnen den Weg zur digitalen Vernetzung von Dentallaboren und Zahnarztpraxen
8. Jan. 2025

„ePA für alle“: Digitalisierungsdebakel verhindern

Kammern und Kassenzahnärztliche Vereinigungen aus Nordrhein-Westfalen kritisieren Sicherheitslücken und überhastete Umsetzung
10. Dez. 2024

Schutz der IT-Infrastruktur ist so essenziell wie Zähneputzen

„Digitale Zahnarztpraxis“ bringt neue Herausforderungen – Johannes Benedikt Teltscher gibt Tipps für die Sicherheit von Daten und IT
9. Dez. 2024

Hans Muff und die ePA: (k)ein digitales Weihnachtsmärchen

Nicht die ePA ist das Problem, sondern die Art und Weise, mit der das Projekt durchgezogen wird – die Kolumne von Dr. Uwe Axel Richter
4. Dez. 2024

Sicher und standardisiert kommunizieren via TI und KIM

VDZI und GKV-SV einigen sich auf Anforderungen für den elektronischen Datenaustausch zwischen Zahnarztpraxis und Dentallabor
25. Nov. 2024

Unsicherheit über Roll-out der „ePA für alle“

PVS-Anbieter müssen nicht zum 15. Januar 2025 alle Anwendungen für PVS bereitstellen – Lauterbach: alle bekommen ihre ePA