In einem einstimmigen Beschluss stellten die Delegierten der Vollversammlung (VV) der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) am vergangenen Wochenende in München fest, dass das aktuelle Konzept der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht ausgereift ist. Die Versammlung forderte den Gesetzgeber auf, die aktuelle Verzögerung bei der Einführung auch vor dem Hintergrund eines bevorstehenden Regierungswechsels zu nutzen, um das Konzept der ePA neu aufzusetzen.
Anschauen, evaluieren, entscheiden
Als Impulsgeber hatte die BLZK Prof. Ulrich Kelber eingeladen. Der Diplom-Informatiker und ehemalige Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung warnte in seinem Vortrag vor einer überstürzten Einführung der ePA: „Ich halte es für falsch, jetzt aufs Gaspedal zu drücken, nur um vor dem Wahltermin mit dem Rollout zu starten. Es darf auch nicht vorab festgelegt werden, dass die ePA direkt nach der Testphase einzuführen ist. Zunächst muss das Ergebnis der Testphase betrachtet werden – nach dem Motto ‚anschauen, evaluieren, entscheiden‘.“ In seinem „Behandlungsplan für die ePA“ empfahl Kelber dringend, Sanktionen für die Praxen auszusetzen, das Arztgeheimnis zu wahren, die Verantwortung für die Datensicherheit auf die Anbieter zu übertragen, Haftungsfragen zu klären und eine Suchfunktion über strukturierte Daten zu ermöglichen.
„500 Zettel bleiben 500 Zettel“
BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl begründete die Notwendigkeit eines Neustarts für die ePA: „Wir Zahnärzte sind technikaffin und würden bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen gerne aufs Gas treten. Aber 500 Zettel bleiben 500 Zettel, egal ob digital oder auf Papier. Die ePA braucht eine klare Struktur mit Suchfunktion. Wie soll ein Zahnarzt sonst beispielsweise die Befunde von Haus- und Fachärzten berücksichtigen?“ Nur wenn die ePA einen klaren Mehrwert für die Praxen in Form von Arbeitsentlastung und Kostenersparnis bringe, werde sie von den Praxen und den Versicherten akzeptiert.
VV-Beschluss umfasst mehrere Forderungen
Der VV-Beschluss umfasste auch die Forderungen nach einer längeren Test- und Übergangsphase sowie nach standardisierten Daten mit Volltextsuche. Zudem müsse bei einer Neu-Aufsetzung der ePA zwingend die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleiben. Die Selektion von Patienten durch einen Algorithmus dürfe unter keinen Umständen möglich sein.
Die Delegierten stimmten zugleich auch geschlossen für die Rückkehr zur Opt-In-Lösung. Das bedeutet, der Versicherte muss aktiv seine Zustimmung zum Erfassen und Verwenden seiner Daten geben. „Wir wollen, dass unsere Patienten auch in Zukunft souverän steuern können, wem sie welche Gesundheitsdaten anvertrauen“, erklärte Wohl abschließend.