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Es gibt immer wieder Stimmen, denen zufolge sich die Vernetzung der Praxen mittels der Telematikinfrastruktur (TI) – für die stellvertretend immer die elektronische Gesundheitskarte genannt wird – aus logistischen Gründen verzögert. Als Hersteller der notwendigen technischen Ausstattung versichert die CompuGroup Medical (CGM) mit Sitz in Koblenz: Das Unternehmen ist in der Lage, alle Zahnarzt- und Arztpraxen, die die Anbindung an die TI rechtzeitig bei der CGM bestellen, pünktlich bis zum 31. Dezember 2018 anzuschließen und damit die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte zu ermöglichen.
Einmalige Chance für bessere Kommunikation
„Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland mithilfe der TI bietet die einmalige Chance, die medizinische Versorgung zum Wohl der Patienten signifikant zu verbessern, indem die Kommunikation zwischen den behandelnden Stellen untereinander und mit den Patienten beschleunigt und transparenter gestaltet wird“, so Uwe Eibich, CEO der CGM Deutschland AG.
Stand Juni 2018 nutzen 27.000 Praxen die TI – und damit die Online-Prüfung der eGK – bereits täglich, und mehr als 30.000 Praxen (davon mehr als 9.000 Zahnarztpraxen) haben sich bereits für die Anbindung entschieden. Die CGM wird sich mit ganzer Kraft dafür einsetzen, die TI-Anbindung und den Service für die bereits angeschlossenen Praxen weiterhin zügig und zuverlässig sicherzustellen. Die Erfahrungen aus den bereits vollzogenen Anbindungen und den im Betrieb – in wenigen Fällen – auftretenden Problemen werden stetig analysiert und in die Arbeit einbezogen, um einen möglichst schnellen und für die Praxis reibungslosen Anschluss an die TI zu gewährleisten.
Verstärkung in Service und Support
Darüber hinaus wird sich die CGM Dentalsysteme in den Bereichen Service und Support verstärken. Beide Bereiche werden um mehr als 20 Prozent aufgestockt, nicht zuletzt, da ein weiteres stark unterschätztes Projekt die Praxen stark verunsichert und zu einem enormen Mehraufwand in den Bereichen Service und Support geführt hat: die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).