Die Zahl der elektronischen Gesundheitsakten nimmt zu, für die gesetzlich vorgeschriebene elektronischen Patientenakte (ePA) fehlen aber noch die Vorgaben. In einem entsprechenden „Letter of Intent“ haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) jetzt auf einheitliche Standards und eine zielgerichtete Aufgabenverteilung für die Umsetzung der elektronischen Patientenakte verständigt.
Demnach ist als gemeinsame Grundlage für eine solche Akte das Modell der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) vorgesehen. Diese soll zunächst technische Anforderungen und Schnittstellen für die Hersteller von Konnektoren und ePAs definieren.
Breite Akzeptanz, keine unnötige Bürokratie
Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Wir wollen die Digitalisierung im Gesundheitswesen gemeinsam voranbringen. Digitale Lösungen müssen dabei immer einen nachhaltigen und erkennbaren Nutzen für alle Beteiligten haben. Eine elektronische Patientenakte, die diesem Anspruch gerecht werden soll, muss daher auf breite Akzeptanz stoßen und unnötige Bürokratie beseitigen. Dafür bedarf es zunächst der Definition einheitlicher Schnittstellen, Standards und Bedienoberflächen für den Datenaustausch.“
Der Selbstverwaltung müsse es möglich sein, Standards und Formate sowohl für die vertrags(zahn)ärztliche sowie auch für die sektorenübergreifende Versorgung verpflichtend vorzugeben. Für die Digitalisierung im Sinne von Patienten und Praxen sei diese Einigung bei der weiteren Umsetzung der ePA deshalb ein starkes Signal, so Pochhammer
Künftig drei Bereiche für die ePA
Vorgesehen ist nach dem Letter of Intent, dass die ePA in drei Bereiche unterteilt wird: Einen Standard-Bereich für die gleichartige Ablage von medizinischen Informationen aus der Versorgung, einen Kassen-Bereich für die von den Krankenversicherungen bereitgestellten Informationen für die Versicherten, sowie einen Versicherten-Bereich für alle Daten, die von den Versicherten bereitgestellt werden. Die technischen und semantischen Anforderungen an die medizinischen Daten werden von KZBV und KBV in Absprache mit den anderen Organisationen auf Basis internationaler Standards festgelegt.
Aufforderung an das BMG
Die Unterzeichner des Letter of Intent fordern das Bundesministerium für Gesundheit auf, die vereinbarten Vorgehensweisen durch entsprechende Rechtsgrundlagen zu unterstützen. Die elektronische Patientenakte soll allen Versicherten bis zum Jahr 2021 zur Verfügung stehen und ist integraler Bestandteil der Telematikinfrastruktur.
Der Letter of Intent zur ePA sowie auch weitere Informationen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen sind hier abrufbar.