Die „neue“ elektronische Patientenakte (ePA) rückt näher – ab 15. Januar 2025 soll sie für alle gesetzlich Versicherten (rund 73 Millionen Menschen) zur Verfügung stehen. Auch die privaten Krankenversicherungen wollen die ePA, ebenso wie das elektronische Rezept, ihren Versicherten zugänglich machen und arbeiten derzeit an Lösungen. Wer als Versicherter die ePA nicht haben möchte, muss aktiv widersprechen (Opt-out-Regelung).
Für die sogenannten Leistungserbringer gibt es diese Opt-out-Regelung nicht, sie müssen die ePA befüllen. Idealerweise geht das direkt aus dem digitalen Praxisverwaltungssystem (PVS). Damit kommt auch eine weitere Herausforderung auf die Anbieter von PVS zu, die nun auch mit Sanktionen rechnen müssen, wenn sie die Anwendungen der Telematikinfrastruktur nicht zeitgerecht bereitstellen können.
Vier Wochen Testphase in zwei Modellregionen
Noch ist bei der ePA vieles mit Fragezeichen versehen, es sind umfangreiche Programmierungen und Sicherheitsarchitekturen erforderlich. Wie sich das zeitlich gestalten soll und was wann verfügbar sein wird, ist auf der Informationsseite des Bundesgesundheitsministeriums dargestellt. Auf den diversen Gesundheits- und Digital-Health-Kongressen Ende Juni wurden nun von Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums erste Details zum praktischen Vorgehen mitgeteilt. So soll es ab dem 15. Januar 2025 in den Testregionen Hamburg und Franken eine vierwöchige Testphase geben, bevor die ePA bundesweit ausgerollt wird. Susanne Ozegowski, Leiterin der Abteilung Digitalisierung und Innovation im Bundesgesundheitsministerium (BMG), erklärte beim Hauptstadtkongress in Berlin: „Sofern in den ersten vier Wochen keine Bugs oder andere Probleme auftauchen, wollen wir danach mit dem bundesweiten Roll-out beginnen.“
Zunächst nur aktuelle Befunde einpflegen
Konkretisiert wurde auch der Umfang der Daten, die von den Praxen in die ePA eingestellt werden sollen. Es müssen zunächst nur aktuelle Befunde eingepflegt werden – als PDF oder sogenanntes Medizinisches Informationsobjekt (MIO). Das erste MIO in der Zahnmedizin ist das Bonusheft. E-Rezepte etc. werden künftig automatisch in der ePA hinterlegt, der elektronische Medikationsplan als MIO muss ebenfalls eingepflegt werden.
Informationsseite der Gematik mit Videos und Fallbeispielen
Die Gematik bietet auf ihrer Webseite nun weitere Informationen für (Zahn-)Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser zur neuen ePA an. Eine übergreifende Themenseite gibt Überblick zu allgemeinen Informationen; in zwei neuen Videos werden Funktionsweise und Vorteile sowie die Medikationsliste in der ePA für alle näher beleuchtet. Wie das Zusammenspiel von E-Rezept und der ePA für Alle einen Praxis-, Apotheken- und Patientenalltag zukünftig unterstützen kann, zeigt zudem eine fiktive Patientengeschichte zum Durchklicken.
Informationsangebot soll ausgebaut werden
Für Praxen und Apotheken soll damit ein zusätzliches Informationsangebot geschaffen werden. Unterlagen wie Checklisten und Praxisbeispiele können kostenfrei heruntergeladen werden, heißt es. Die Informationen für verschiedene Nutzergruppen sollen zudem kontinuierlich ergänzt werden, die Webseite werde schrittweise ausgebaut.
Konkretes Befüllen der ePA hängt vom PVS ab
Aktuelle Informationen zur ePA stellt auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf einer eigenen Themenseite zur Verfügung. Wie die KBV erklärt, hängt das konkrete Vorgehen aber vom PVS in der Praxis ab. „Voraussetzung für die ePA – wie für alle kommenden Anwendungen – ist, dass die Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen ist. Darüber hinaus ist ein PVS-Modul für die ePA notwendig“, so die KBV. Dass das wieder alles mit heißer Nadel gestrickt werden wird – die Krankenkassen hatten deswegen in der Gesetzgebungsphase zum Digitalgesetz schon ein Verschieben der ePA auf Mitte 2025 gefordert –, zeigt folgender Hinweis: „Die neue Softwareversion 3.0 für die ‚ePA für alle‘ soll ab Januar 2025 bereitstehen.“
Auch die Gematik schreibt: „Die konkrete Benutzung der neuen ePA ist abhängig von der Menüführung im Primärsystem. Der Hersteller des Systems oder auch der IT-Dienstleister können den technischen Umgang mit der neuen ePA näher erläutern.“
KZBV stellt Broschüre zur Verfügung
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) stellt ebenfalls Informationen für die Zahnarztpraxen zur Verfügung. Kern ist die 2023 aktualisierte Broschüre der KZBV, die auch als PDF heruntergeladen werden kann. Auch Zahnarztpraxen müssen seit Juli 2021 die ePA in der Versorgung unterstützen. Sofern eine Praxis dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist die zuständige KZV verpflichtet, die Vergütung aller vertragszahnärztlichen Leistungen pauschal so lange um 1 Prozent zu kürzen, bis die Praxis die ePA unterstützt, heißt es auf der KZBV-Themenseite.
PKV informiert zu ihren ePA-Angeboten
Der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) treibt die Nutzung des E-Rezepts und einer elektronischen Patientenakte ebenfalls voran. Die Versicherte können sich jetzt für ihre Gesundheits-ID registrieren und eine Krankenversichertennummer erhalten, ohne die sie die digitalen Anwendungen nicht nutzen können. Alle Informationen dazu für die Leistungserbringer hat der PKV-Verband zusammengestellt.
Nachdem beim E-Rezept die Hauptlast der Aufklärung der Patientinnen und Patienten in den Praxen und Apotheken gelandet war, sollen die Menschen nun besser über die „ePA für alle“ informiert werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat Ende Juni mit den Krankenkassen eine Informationskampagne gestartet, für die es eine eigene Informationsseite gibt.