Durch die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte künftig immer häufiger sogenannte qualifizierte elektronische Signaturen (QES) mit ihrem eZahnarztausweis erzeugen. Insbesondere Arbeitsprozesse im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und des elektronischen Rezepts (E-Rezept) sind betroffen.
Beide Anwendungen werden prinzipiell ab 1. Januar 2022 in Zahnarzt- und Arztpraxen gesetzlich vorgeschriebene Pflichtanwendungen. Allerdings hat das Bundesgesundheitsministerium am 20. Dezember 2021 angekündigt, die in ihrem Umfang und den Ergebnissen unzureichende Testphase für das E-Rezept über den 31. Dezember 2021 hinaus fortsetzen zu lassen. Die flächendeckende Einführung des E-Rezepts soll dann später erfolgen. Auch bei der eAU sind noch nicht alle Anwender mit den nötigen technischen Voraussetzungen ausgerüstet, sodass diese übergangsweise auf das Papierverfahren ausweichen können.
Für beide Anwendungen können Zahnärzte dann ein erleichtertes Verfahren nutzen: die Komfortsignatur. Die Komfortsignatur vereinfacht das digitale Signieren von Dokumenten. „Dabei stecken Zahnärzte ihren eZahnarztausweis in ein Kartenterminal und geben mit der einmaligen Eingabe ihrer PIN das Ausstellen von bis zu 250 Signaturen innerhalb eines bestimmten Zeitraums (maximal 24 Stunden) frei. Muss dann im Laufe des Tages ein Dokument signiert werden, müssen Zahnärzte dies nur noch mit einem einfachen Mausklick bestätigen. Die Komfortsignatur kann so eingerichtet werden, dass auch bei regelmäßigen Wechseln der Behandlungsräume der eZahnarztausweis nicht mitgeführt werden muss“, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).
Konkrete Anwendungsbeispiele aus dem Alltag
Um den Umgang mit der Anwendung zu erläutern, hat sie die neue Praxisinformation „Die Komfortsignatur in der vertragszahnärztlichen Versorgung – Die wichtigsten Informationen für Zahnarztpraxen“ veröffentlicht. Diese beschreibt allgemeinverständlich, welche Signatur-Varianten es gibt, wie die neue Komfortsignatur genau funktioniert und wie sie sicher verwaltet wird. Zudem geben konkrete Anwendungsbeispiele Hilfestellungen für verschiedene Praxisformen beim Einsatz der Komfortsignatur im Alltag. Die Praxisinformation im PDF-Format kann auf der Website der KZBV kostenfrei abgerufen werden.
TI-Praxisinformationen und Leitfäden speziell für Zahnarztpraxen
Die KZBV hat in den vergangenen Monaten eine Serie von Praxisinformationen und Spezialleitfäden veröffentlicht, die inhaltlich ganz auf die Bedarfe der Zahnärzteschaft ausgerichtet ist. Folgende weitere Ausgaben sind bisher erschienen:
- Telematikinfrastruktur – ein Überblick
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Leitfaden für die Anwendung in der Zahnarztpraxis
- Das elektronische Rezept – Leitfaden für die Anwendung ‚E-Rezept‘ in der Zahnarztpraxis
- Die elektronische Patientenakte (ePA) – Leitfaden für die Anwendung in der Zahnarztpraxis
- Elektronischer Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung – Leitfaden für die Anwendungen eMP/AMTS in der Zahnarztpraxis
- Notfalldatenmanagement – Leitfaden für die Anwendung NFDM in der Zahnarztpraxis
- Kommunikation im Medizinwesen – Leitfaden für die Anwendung „KIM“ in der Zahnarztpraxis
- Datenschutz & IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis – Leitfaden
- Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile in der vertragszahnärztlichen Versorgung – Die wichtigsten Informationen für Zahnarztpraxen
Alle Publikationen sind jeweils kostenfrei als PDF-Datei auf der Website der KZBV verfügbar und sollen Praxen die Anbindung an die TI und den Umgang mit der Digitalisierung erleichtern. Das Informationsangebot der KZBV wird bei Bedarf fortlaufend aktualisiert und erweitert.