Bei der Frist für die Anbindung der Arzt- und Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) gibt es Bewegung: Die Gesundheitspolitiker der Großen Koalition haben sich laut Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf eine Verlängerung der Frist um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2019 geeinigt. Das erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der Zeitung.
Bis 31. Dezember 2018 Vertrag unterschreiben
„Niedergelassene Ärzte bekommen ein halbes Jahr mehr Zeit, ihre Praxen an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen. Dass es länger dauert, haben nicht die Ärzte zu verschulden, sondern Lieferengpässe der Industrie.“
Allerdings müssen die noch nicht an die TI angebundenen Praxen bis zum 31. Dezember 2018 die erforderlichen Komponenten bestellt und einen entsprechenden Vertrag unterschrieben haben. Die im Gesetz angedrohten Sanktionen in Form von Honorarabzügen werden dann nicht umgesetzt.
Insgesamt müssen 150.000 Praxen angebunden werden, Stand Juli 2018 waren es allerdings erst 21.000 Arztpraxen und ca. 8.000 Zahnarztpraxen, so Sabine Zude, Geschäftsführerin der CGM Dentalsysteme GmbH, auf einer Pressekonferenz des Unternehmens am 27. September 2018 in Leipzig. Die CompuGroup sei nach wie vor der einzige Anbieter, der alle Komponenten aus einer Hand anbieten könne.
Dritter Anbieter noch nicht am Start
Erst seit September ist mit der Telekom ein zweiter Anbieter für die nötigen Komponenten am Markt, ein dritter Anbieter sollte im Oktober mit seinem Konnektor an den Start gehen, das sei aber noch nicht sicher, hieß es aus TI-Kreisen.
Vonseiten der Ärzte- und Zahnärzteschaft war die Fristverlängerung schon lange immer wieder gefordert worden. Das Problem liege nicht bei den Ärzten und Zahnärzten, sondern bei der Industrie, die nicht liefern könne. Bis zum Herbst dieses Jahres war die CompuGroup das einzige Unternehmen, das die TI-Anbindung umsetzen konnte.