Zahnarzt- und Arztpraxen sollten jetzt das von ihren Anbietern zur Verfügung gestellte Update für ihre KIM-Anwendung einspielen. Darauf weisen die Gematik und die Kassenärztliche Bundesvereinigung hin.
Der sichere Kommunikationsdienst in der Telematikinfrastruktur wird unter anderem für den sicheren Versand von Behandlungsplänen für die Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE), Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO) und Parodontalerkrankungen (PAR) im Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) genutzt. Dieses ist seit 1. Januar 2023 für alle Zahnarztpraxen Pflicht.
Aktuelles KIM wichtig für das EBZ
Das EBZ, das in der Regel schnelle digitale Genehmigungen von Heil- und Kostenplänen zum Beispiel für Zahnersatz durch die Krankenkassen erlaubt, wurde gemeinsam von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, den Krankenkassen und den Softwareherstellern entwickelt und gilt als eine der wenigen für Zahnarztpraxen wirklich hilfreichen Anwendungen der Telematikinfrastruktur. Um das EBZ zu nutzen, benötigen die Praxen unter anderem eine sichere KIM-Adresse und das entsprechende KIM-Modul in ihrer Praxisverwaltungssoftware.
Austausch mit den Kassen über KIM
„Das neue Verfahren ist so aufgesetzt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte einen elektronischen Antragsdatensatz direkt über das sichere Mail-Verfahren „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) an die Kasse übermitteln. Diese spielt einen ebenfalls elektronischen Antwortdatensatz via KIM zeitnah zurück an die Praxis. Das PVS verarbeitet die Daten automatisch und ordnet diese der entsprechenden Patientenkartei zu. Änderungen, etwa bei der Höhe des Bonus oder der Festlegung des Festzuschusses bei Zahnersatz, werden direkt berücksichtigt – die gesamte digitale Prozesskette ist somit geschlossen!“, heißt es dazu auf der Internetseite der KZBV.
Die KZBV stellt für Zahnarztpraxen auch eine Handreichung in Form eines Leitfadens mit den wichtigsten Informationen zu KIM in der Praxis zur Verfügung. In diesem Jahr beginnt zudem die (freiwillige) Anbindung der gewerblichen Dentallabore an die Telematikinfrastruktur mit eLABZ, der Austausch mit den Zahnarztpraxen soll dann auch über KIM laufen können.
Informationen der Gematik zu KIM und zu zugelassenen Anbietern
Die Gematik weist darauf hin, dass mit dem Update auf KIM 1.5 Verbesserungen verbunden sind: „Die KIM-Version 1.5 bietet wichtige Aktualisierungen und praktische neue Features im Vergleich zur Vorgängerversion! Denn mit KIM 1.5 können Sie Dateien mit einer Größe von bis zu 500 MB sicher und digital versenden“, so die Info auf Social Media.
ie Gematik hat zudem eine umfangreiche Informationsseite mit Grafiken, Checklisten und Videos zu KIM für die Praxis zusammengestellt. Eine Zusammenstellung der zugelassenen KIM-Anbieter gibt es auf dem Fachportal der Gematik.
Auf Informationen und Updates der Anbieter achten
Praxen sollten daher darauf achten, ob ihnen vom PVS-Anbieter oder dem KIM-Anbieter Updates für KIM angezeigt/angeboten werden, wenn sie noch KIM 1.0 verwenden, und diese Updates dann einspielen beziehungsweise einspielen lassen. Die meisten PVS-Anbieter im zahnärztlichen Bereich informieren auf ihren Websites über KIM 1.5 und haben bereits entsprechende Updates zur Verfügung gestellt, mit den Quartalsupdates eingespielt oder über die Updates durch ihre TI-Dienstleister informiert.
Eventuell anfallende Kosten für die Praxis sind über die vom Bundesgesundheitsministerium festgesetzte TI-Pauschale abgedeckt, die seit 1. Juli 2023 gilt.