Patienten können ihr E-Rezept ab sofort mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken in ganz Deutschland einlösen. Diese neue Option war Anfang Juli 2023 in den Apotheken gestartet, nun sind die technischen Voraussetzungen dafür in allen Softwaresystemen bundesweit geschaffen. Gesetzlich Versicherten stehen damit drei Optionen zum Einlösen eines E-Rezepts zur Verfügung: Gesundheitskarte, E-Rezept-App oder Papierausdruck mit Rezeptcode.
Der neue Weg mittels eGK macht sich bereits in den Zahlen bemerkbar: Im August wurden erstmalig mehr als 100.000 E-Rezepte wöchentlich in Apotheken eingelöst. Seitdem gehen die Zahlen stetig nach oben. „Wir sehen eine deutliche Zunahme der eingelösten E-Rezepte und liegen jetzt insgesamt bei mehr als drei Millionen. Es steigen nun auch mehr Ärztinnen und Ärzte auf das E-Rezept um. Das ist gut – aber insgesamt brauchen wir mehr Tempo, denn es gilt, die Zeit bis zur verpflichtenden Einführung zu nutzen. Das Feedback aus Praxen und Apotheken zeigt, dass das E-Rezept und der eGK-Weg zuverlässig funktionieren. Es gibt also keinen Grund mehr, mit der Nutzung des E-Rezeptes zu warten“, betont gematik-Geschäftsführer Dr. Markus Leyck Dieken.
Schulungs- und Informationsangebote für Ärzte
Begrüßenswert sei, dass es viele Schulungs- und Informationsangebote für Ärzte gibt, um sich auf das E-Rezept vorzubereiten, so Leyck Diecken. So bietet die gematik beispielsweise mit Kassenärztlichen Vereinigungen eine Veranstaltung am 20. September 2023: Verschiedene Hersteller demonstrieren virtuell das Verschreiben eines E-Rezepts mit der jeweiligen Software und erklären die notwendigen Anpassungen für Praxen. Auch für Apotheken werden Schulungsangebote der jeweiligen Hersteller bereitgestellt, um Apotheker mit dem Einlöseweg mittels eGK vertraut zu machen.
So funktioniert das Einlösen mittels Gesundheitskarte
Der Arzt stellt in der Praxis oder per Video ein E-Rezept aus. Diese Verordnung wird am Praxiscomputer eingegeben und im sicheren Datennetz des Gesundheitswesens gespeichert. Der Patient kann nun wählen, wie das E-Rezept in der Apotheke seiner Wahl eingelöst werden soll: mittels elektronischer Gesundheitskarte, E-Rezept-App oder Ausdruck.
Beim Einlösen mit der Gesundheitskarte müssen Versicherte in der Apotheke nur ihre Gesundheitskarte in ein Kartenlesegerät einstecken. Mehr wird nicht benötigt, weder ein Zettel noch eine PIN oder ein anderer Nachweis. So können auch E-Rezepte für Angehörige komfortabel eingelöst werden. Das Rezept wird nicht auf der eGK gespeichert: Die eGK dient als Schlüssel, damit die Apotheke die Rezepte des Versicherten abrufen kann. Die Apotheke sieht somit sofort alle noch einlösbaren Rezepte.
Weitere Informationen zum E-Rezept gibt es unter www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/apotheken und www.das-e-rezept-ist-da.de/