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DGZS-Jahrestagung diskutierte Richtlinie und erste Leitlinie – zahnärztliche Schlafmedizin im Aufschwung

(c) Orthos

Am 29. und 30. Oktober 2021 kamen beim virtuellen Symposium der Deutschen Gesellschaft für zahnärztliche Schlafmedizin (DGZS) Experten aus diesem neuen Spezialgebiet unter dem Motto „Deutschland atmet auf“ zusammen. Im Fokus standen der G-BA Beschluss zur Erstattungsfähigkeit von Unterkieferprotrusionsschienen (UPS) sowie die neue Leitlinie zur Schienentherapie bei Erwachsenen (Registernummer: 083-045 ).

„Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte sollten eine UPS-Therapie durchführen können“

Dr. Dagmar Norden, Mitglied des DGZS-Vorstands aus Oldenburg, wies zunächst auf die hohe Prävalenz und die gravierenden Folgen von Schlafstörungen in der Bevölkerung hin. Neben Herzkreislauferkrankungen bis hin zum Schlaganfall sind alltägliche Probleme wie Tagesmüdigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten und auch die Belastung für die Partnerschaft zu nennen. Daher sollten Praxen schon bei der Anamnese Schlafprobleme und Schnarchen abfragen (Anamnesebogen) sowie sekundäre Symptome wie morgendlichen Kopfschmerz und Mundtrockenheit beachten. Von diesen Symptomen Betroffene müssen dann einer interdisziplinären Therapie zugeführt werden: Schlafmedizinerinnen und -mediziner stellen die genaue Diagnostik und machen den Therapievorschlag mit UPS oder einer Kombinationstherapie.

Mit Inkrafttreten des G-BA-Beschlusses (Gemeinsamer Bundesausschuss) ab Januar müssen Praxisteams vermehrt mit dieser Patientengruppe rechnen. „Der Bedarf an UPS wird steigen, deshalb sollten alle Behandelnden in der Lage sein, eine Schienentherapie fachgerecht durchzuführen“, so Dr. Horst Kares, Saarbrücken, Koordinator der neuen Leitlinie. Um diesen Bedarf zu decken, brauche es mehr spezialisierte Praxen, äußerten Vorstand und Vortragende unisono. Denn schon die korrekte Bissregistrierung ist eine Herausforderung für Mensch und Material, wie Dr. Dr. Jörg Schlieper, Hamburg, darlegte. Auch die Kenntnis über die verschiedenen Schienentypen und deren individuelle Einstellung sei essenziell. Daher hat die Fachgesellschaft das DGZS/APW-Curriculum „Zahnärztliche Schlafmedizin“ neu aufgelegt und ruft zur Teilnahme auf.

Spezialisierung als Chance

Dr. Claus Klingeberg, erster Vorsitzender der DGZS aus Aerzen, stellte in seinem Beitrag heraus, dass die Spezialisierung auf diese neue Therapierichtung wettbewerbliche und wirtschaftliche Vorteile für Praxen mit sich bringe, wie sich zum Beispiel in den USA zeige. Ein Netzwerk aus Schlafmedizinern, HNO-Ärzten und Pneumologen (den Überweisern) müsse zwar peu à peu aufgebaut werden, aber es lohne sich. „Machen Sie auf sich aufmerksam: Schreiben Sie Schlaflabore an, informieren Sie die Krankenkassen, halten Sie Vorträge!“, so sein Apell.

G-BA-Beschluss aus zahnärztlicher und zahntechnischer Sicht

Mit dem Beschluss des G-BA im Februar 2021 wurde die Erstattungsfähigkeit für UPS bei Schlafapnoe (OSAS) als Zweitlinientherapie nach CPAP-Behandlung verabschiedet. Aktuell werden die Abrechnungsziffern festgelegt. Patienten, die unter „normalem Schnarchen“ leiden, können UPS zudem als Selbstzahlerleistung anfragen. Insgesamt begrüßen alle Beteiligten den Beschluss, da er einen Rahmen für die Therapie gebe und so die Versorgungsqualität verbessere. Auch stellt der GB-A klar: Sogenannte „Boil and Bite-Schienen“, also konfektionierte Schienen, die der Patient selbst anpasst, sind keine Option. Die anspruchsvolle Therapie muss in (zahn-)ärztlicher Hand liegen.

Oliver Handwerk, Laborleiter des kieferorthopädischen Fachlabors Orthos aus Frankfurt am Main, bewertete den Beschluss aus zahntechnischer Sicht positiv, hat aber zwei Wünsche: Eine vereinfachte Abrechnung sowie eine Möglichkeit der zahntechnischen Zertifizierung für Labore – denn genau wie in den Praxen brauche es spezielles Know-how bei der laborseitigen Fertigung. So arbeite Orthos seit mehr als zehn Jahren mit UPS und berate bei der Auswahl des passenden Geräts sowie der Umsetzung des kompletten Workflows.

Leitlinie noch 2021

Angelehnt an den GB-A-Beschluss hat die DGZS gemeinsam mit anderen Fachgesellschaften wie der DGSM eine S1-Leitlinie auf den Weg gebracht, die zeitnah erscheinen wird. Neben Anamnese und Anforderungen an die Schienen ist der sogenannte „Klinische Algorithmus“ für UPS das Herzstück der Leitlinie, den Autor Kares vorstellte. Bei Indikationsstellung für eine UPS geht der Algorithmus von der Aufklärung über die Abformung und 3-D-Justierung, die Auswahl der Bauart und zahntechnische Herstellung bis hin zur Eingliederung in die Startposition. Besonders wichtig: Es dürfen nun keine Schmerzen oder Funktionseinschränkungen vorliegen. In der Eingewöhnungs- und der folgenden Titrationsphase sollte engmaschig kontrolliert und gegebenenfalls nachjustiert werden. Ebenso sind in der folgenden Therapiephase Recalls – auch beim Schlafmediziner – unerlässlich.

Kieferorthopädisches Fachlabor als Platinsponsor

Hauptsponsor der Tagung war das kieferorthopädische Fachlabor Orthos, das mit der Marke SchlafHarmonie Zahnarztpraxen bei der Umsetzung von Anti-Schnarchschienen unterstützt. Der Orthos-Seminarservice bietet Webinare und Präsenzseminare an. Beim letzten Termin in diesem Jahr in Frankfurt am Main am 20. November sind noch wenige Plätze frei.

Quelle: Orthos/DGZS Zahnmedizin Kieferorthopädie Interdisziplinär Fortbildung aktuell

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