„Speziell für ältere und pflegebedürftige Menschen ist die jetzt getroffene Einigung zur neuen PAR-Richtlinie von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband eine gute Nachricht“, so die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ), Prof. Dr. Ina Nitschke.
Die neue, gesonderte Richtlinie zur PAR-Therapie für spezielle Patientengruppen erleichtere diesen vulnerablen Patientengruppen den Zugang zu entsprechenden Leistungen und erlaube eine bessere Honorierung für notwendige Behandlungsschritte, besonders in der aufsuchenden Betreuung, so Nitschke weiter.
Barrierearmer Zugang zur PAR-Therapie
Der barrierearme Zugang zur Parodontitistherapie in der vertragszahnärztlichen Versorgung sei für Ältere und Pflegebedürftige eine Öffnung hin zu mehr Lebensqualität, stellt die DGAZ-Präsidentin heraus. Den entscheidenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 6. Mai 2021 gefasst. Endlich gebe es Anspruch auf eine modifizierte und speziell auf die Bedürfnisse dieser Versichertengruppe zugeschnittene Behandlungsstrecke zur Parodontitisbehandlung ohne bürokratisches und oft überforderndes Antrags- und Genehmigungsverfahren, so die DGAZ-Präsidentin
Wesentliche Erleichterung für die Patienten
Besonders für Menschen, deren Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Mundhygiene nicht oder nur eingeschränkt vorhanden sei, stelle die neue PAR-Richtlinie eine wesentliche Erleichterung dar. Das gelte besonders für Patientinnen und Patienten, bei denen eine Behandlung nur unter Narkose möglich sei oder die nicht mehr über die volle Kooperationsfähigkeit verfügten. Auch dem erstmals honorierten Aufklärungs- und Therapiegespräch komme eine wichtige Bedeutung zu, betont Nitschke.