Durch gute Versorgung und erfolgreiche Prophylaxe wurde die Zahngesundheit in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verbessert. Leider verschlechtert sich die Befundsituation der Menschen deutlich, wenn sie infolge von Beeinträchtigungen den Zahnarzt nicht wie gewohnt aufsuchen können. In stationären Pflegeeinrichtungen gibt es hierfür oftmals Kooperationsverträge zwischen Zahnarzt und Pflegeeinrichtung.
Um die Abdeckung der Pflegeheime mit Kooperationsverträgen in Westfalen- Lippe noch weiter zu erhöhen, hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) eine neue Informationsbroschüre für Zahnärzte, Pflegeheime und Patienten erstellt.
Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der KZVWL, erläutert: „Zwar fordert die zahnärztliche Versorgung in der Regel eine gute und umfassende apparative Ausstattung, jedoch ist es für manche Patienten mit Beeinträchtigungen nicht einfach, regelmäßig zum Zahnarzt zur Kontrolle zu erscheinen. Kooperationsverträge unterstützen die Zahnärzte, Pflegeheime und Patienten dabei, vor Ort einen orientierenden ersten Befund zu erheben, um dann zu klären, wo und durch wen welche Behandlungen durchgeführt werden können.“ Das große gemeinsame Ziel ist dabei die Verbesserung der zahnmedizinischen Betreuung von pflegebedürftigen Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen.
Die Broschüre kann unter folgendem Link als kostenlose PDF-Datei abgerufen werden.