Die Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) zur Behandlung von obstruktiver Schlafapnoe („Schlafbezogene Atmungsstörung“) soll für Erwachsene ab 1. Januar 2022 Bestandteil der GKV-Versorgung werden. Damit steht für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten, die an dieser Krankheit leiden, künftig eine weitere wichtige Option als Zweitlinientherapie zur Verfügung, wenn eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.
Die Unterkieferprotrusionsschiene kann von Vertragszahnärzten auf Grundlage einer ärztlichen Indikationsstellung und Überweisung patientenindividuell nach Ausschluss zahnmedizinischer Kontraindikationen hergestellt und angepasst werden. Ärzte und Zahnärzte gestalten die Versorgung abgestimmt und arbeitsteilig. Das bringt eine besonders hohe Qualität der Behandlung mit sich, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).
Die KZBV und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich einvernehmlich auf die Bewertung entsprechender neuer Leistungen geeinigt. Darüber hinaus wurden Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen festgelegt, also Gebührennummern des Bewertungsmaßstabes zahnärztlicher Leistungen (Bema) zur Abrechnung der vertragszahnärztlichen Leistungen, die in Praxen künftig herangezogen werden können. Für die komplexe Umsetzung in der Versorgung mussten in getrennten Verfahren zunächst ärztliche, zahnärztliche und zahntechnischen Leistungen bewertet werden.
Erste sektorenübergreifende Behandlung
Martin Hendges, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Mit diesem wichtigen Verhandlungserfolg haben wir mit den Kassen gemeinsam die Grundlage dafür gelegt, dass die Schienentherapie in Kürze als erste sektorenübergreifende vertragsärztlich-vertragszahnärztliche Behandlungsform in die Versorgung kommt. Dabei können individuelle Therapiebedarfe festgestellt und berücksichtigt werden, was eine patientengerechte Versorgung gewährleistet. Hervorheben möchte ich die klare Evidenzlage und die darauf basierende Regelung, dass nur zahntechnisch individuell angefertigte und adjustierbare Schienen die Anforderungskriterien für eine abgesicherte Therapie erfüllen.“
Um einen möglichst reibungslosen Start in die Versorgung zu gewährleisten, wurden die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme frühzeitig informiert, so dass ab 1. Januar die Abrechnung der neuen Leistungen in den Systemen möglich gemacht werden kann.
Beschlüsse im G-BA
Nach fachlichen Beratungen unter maßgeblicher Mitwirkung der KZBV hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im November 2020 mit Wirkung vom 24. Februar 2021 die Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe als Zweitlinientherapie in die ambulante vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. In fokussierten Beratungen wurden im Mai 2021 die notwendigen vertragszahnärztlichen leistungsrechtlichen Regelungen in der Behandlungsrichtlinie Zahnärzte beschlossen, die im Juli in Kraft getreten sind.
Als stimmberechtigte Trägerorganisation hatte sich die KZBV im G-BA erfolgreich dafür eingesetzt, dass Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte eng in die Versorgungsstrecke hinsichtlich des Ausschlusses zahnmedizinischer Kontraindikationen, der Anfertigung und Anpassung der Schiene, der Schieneneingliederung sowie der Einstellung des Protrusionsgrades eingebunden werden. Nach Ausschluss der Kontraindikationen verantworten Vertragszahnärzte die Anfertigung und Anpassung der Schiene. Diese erfolgt in Abstimmung mit den verordnenden Vertragsärzten, die eine entsprechende Qualifikation haben müssen und die für die Indikationsstellung verantwortlich sind.
Es gibt insgesamt sechs neue Leistungspositionen im Bema – UP1 bis UP 6 –, die den Bereich von initialer Untersuchung und Beurteilung der Behandlungsmöglichkeit mit UPS (als Einzelleistung abrechenbar) bis zur Kontrolle und Reparaturen abdecken, wie Hendges auf der KZBV-Vertreterversammlung in Düsseldorf darstellte. Zusätzlich sind Leistungen zum Beispiel für das Konsil mit dem verordnenden Schlafmediziner abrechenbar. Hendges zeigte sich in Düsseldorf überzeugt, dass mit der neuen Richtlinie und den Bema-Positionen eine angemessene Vergütung für eine Therapie auf dem Stand der Wissenschaft für die Praxis und die Patienten etabliert werden konnte.
BEL-Verhandlungen ebenfalls abgeschlossen
Die entsprechenden zahntechnischen Leistungen im BEL wurden vom Verband der Zahntechniker-Innungen (VDZI) mit dem GKV-SV verhandelt. Die Verhandlungen auf Bundesebene wurden am 26. November 2021 abgeschlossen und müssen jetzt auf Landesebene mit den Kassen umgesetzt werden.