0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
3949 Aufrufe

DSGVO: Sachgerechte Auslegung des VDZI findet immer breitere Zustimmung

Dentallabore sind im Verhältnis zum Zahnarzt keine Auftragsverarbeiter im Sinne des Artikels 28 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In dieser Ansicht stimmten der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI), die Spitzenorganisation des Handwerks sowie maßgebliche Datenschutzbehörden, wie etwa der Hessische Datenschutzbeauftragte und das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, überein, so der VDZI.

Unterschiedliche Auffassungen bei einigen zahnärztlichen Organisationen

In den vergangenen Wochen hätten einige regionale zahnärztliche Organisationen gegenüber ihren Mitgliedern die Auffassung vertreten, zwischen Zahnarzt und dem gewerblichen zahntechnischen Labor läge eine Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten vor mit der Folge, dass zwischen beiden Parteien ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden müsse.

Der VDZI habe hingegen stets eine gegenteilige Auffassung vertreten und sich dabei um eine zügige Verständigung mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der deutschen Zahnärzteschaft bemüht. Dieser Prozess konnte leider noch nicht abgeschlossen werden.

Austausch mit den Datenschutzbehörden

Parallel dazu waren Innungen und VDZI bemüht, mit den Datenschutzbehörden der Länder in dieser Frage Übereinstimmung herzustellen. In der Zwischenzeit stimmen der VDZI, die Spitzenorganisation des Handwerks sowie maßgebliche Datenschutzbehörden, wie etwa der Hessische Datenschutzbeauftragte und das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, in der Auffassung überein, dass Dentallabore im Verhältnis zum Zahnarzt keine Auftragsverarbeiter im Sinne des Artikel 28 DSGVO sind.

Definition des Auftragsverarbeiters trifft nicht zu

Der Auftragsverarbeiter wird nach Artikel 4 Satz 1 Nummer 8 DSGVO wie folgt legaldefiniert:

„Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

8. „Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;“

Aus der Sicht des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht liegt Auftragsverarbeitung im datenschutzrechtlichen Sinne nur in Fällen vor, in denen eine Stelle von einer anderen Stelle im Schwerpunkt mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt wird.

Nur Beauftragung mit fachlichen Dienstleistungen

Die Beauftragung mit fachlichen Dienstleistungen anderer Art, das heißt mit Dienstleistungen, bei denen nicht die Datenverarbeitung im Vordergrund steht beziehungsweise bei denen die Datenverarbeitung nicht zumindest einen wichtigen (Kern-)Bestandteil ausmacht, stellt keine Auftragsverarbeitung im datenschutzrechtlichen Sinne dar.

Werkvertrag für Erstellung eines Werkstücks

Zweck der Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt und gewerblichem Labor ist die eigenverantwortliche Herstellung eines zahntechnischen Werkstücks durch das Labor. Der zugrundeliegende Werkvertrag wird zwischen Zahnarzt und Labor geschlossen. Insofern geht es hier primär um die Erstellung eines Werkstücks und nicht um den Sachverhalt der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag und nach Weisung des Zahnarztes. Diese erfolgt nur zur Erfüllung der Pflichten aus dem Werkvertrag, so der VDZI.

Soweit eine Weitergabe von und der Umgang mit solcher Art von Daten aus einer Beauftragung zur Herstellung des Werkstücks folgt, ist dieser Datenaustausch nur ein notwendiges Beiwerk, das heißt, er dient als notwendiges Mittel zur Erfüllung des eigentlichen Vertragszwecks.

Zudem verfolgt das Labor in seinem unternehmerischen Tun andere und eigene Geschäftszwecke. Es ist selbst Verantwortlicher und stellt eine eigene rechtliche Einheit dar.

Kein arbeitsteiliges Zusammenwirken

Insofern liegen in den Vertragsbeziehungen zwischen Zahnarzt und Labor keine Auftragsverarbeitung und auch kein arbeitsteiliges Zusammenwirken zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter zum Zwecke der Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor.

Gespräche mit Datenaufsichtsbehörden gehen weiter

Der VDZI wird mit den Innungen weiterhin daran arbeiten, dass alle Datenaufsichtsbehörden und die Organisationen der Zahnärzteschaft bald diese Auffassung teilen, um für alle Beteiligten die Rechtsklarheit herstellen.

Titelbild: Fertigung einer CAD/CAM-Krone (Foto: proDente e.V.)
Quelle: VDZI Unternehmen Dentallabor Praxisführung

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
5. Nov. 2024

Erfolgreicher Generationenwechsel im Labor

Gibt es einen Königsweg für die Unternehmensnachfolge? Wie die Pietz Zahntechnik aus Öhringen das Thema angeht
22. Okt. 2024

Green Dental Award 2025: be the change

Prämiert werden nachhaltige Produktideen sowie Service- und Logistiklösungen – Verleihung während der IDS 2025
16. Okt. 2024

„Wir arbeiten für Menschen, nicht für Modelle“

ZTM Stefan Kloos zu Gast in Folge #44 von „Dental Lab Inside – der Zahntechnik-Podcast“
10. Okt. 2024

Zahntechnik-Auszubildende fit gemacht für die Zukunft

Youth Tooth Summercamp 2024: Flemming Dental verbindet Ausbildung in der Zahntechnik mit Teamgeist und Spaß
8. Okt. 2024

Die Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsklausel – ein Leitfaden

RA Dr. Justin Doppmeier zur Zumutbarkeitsklausel, im Regelfall zulässige Bindungsdauern und Freistellung vs. Urlaub
13. Sept. 2024

Zahntechnik von Bürokratie befreien, iMVZ überprüfen

Parlamentarischer Abend der Gesundheitshandwerke in Berlin
29. Aug. 2024

„Wenn es echtes Miteinander auf Augenhöhe gibt, ist das unglaublich befreiend“

Dr. Susanne Woitzik bei Dental Minds #17: Zufriedene Teams – das Personal stärkengerecht einsetzen
9. Aug. 2024

Die klare und empathische Kommunikation ist wichtig

Bundesligaschiedsrichter Deniz Aytekin über Führung und Fehlerkultur – Dentagen Partnertreff beschritt neue Wege