ZFA-Ausbildung: Auch die Qualität muss stimmen
Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V., weist auf Lehrgänge zur Ausbildungsbefähigung hin und könnte sich Gütesiegel und eine Förderung durch die Kammern vorstellen. Denn bis zum 30. September 2021 wurden laut Bundeszahnärztekammer bundesweit 14.221 neue Ausbildungsverträge für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) abgeschlossen. Im Vergleich zum Pandemiejahr 2020 sind das bundesweit knapp 12 Prozent mehr.
„Es ist gut, dass die Ausbildungslücke vom vergangenen Jahr überwunden scheint“, bemerkt Sylvia Gabel dazu und erinnert: „Jetzt heißt es aber, neben der Quantität auch auf die Qualität zu achten. Denn um die neuen Auszubildenden für den Beruf zu begeistern und in der Praxis zu halten, müssen wir die Ausbildung verbessern.“
Als einen wichtigen Weg dahin sieht sie den Erwerb der Ausbildungsbefähigung, unter anderem bei den Zahnmedizinischen Fachangestellten, die einen großen Teil der Ausbildungsarbeit übernehmen. „Um junge Menschen gut auszubilden, muss man über die entsprechenden pädagogischen und didaktischen Fähigkeiten verfügen und Wissen über die rechtlichen Grundlagen besitzen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die daran interessiert sind, langfristig gutes Personal auszubilden und zu binden, sollten ZFA zum einen die Möglichkeit bieten, einen Lehrgang zur Ausbildungsbefähigung zu absolvieren. Und zum anderen sollten sie diesen Kolleginnen und Kollegen dann auch die Zeit geben, sich um die Auszubildenden zu kümmern. Ich könnte mir hier gut vorstellen, dass dies von Kammerseite gefördert werden könnte – zum Beispiel mit einem Gütesiegel für gute Ausbildung.“ (Quelle: Verband medizinischer Fachberufe e.V.)
Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer in Karlsruhe
Am 29. und 30. Oktober 2021 kommen die Delegierten der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer zu ihrer regulären jährlichen Sitzung im Rahmen des Deutschen Zahnärztetags zusammen. Getagt wird in Präsenz in Karlsruhe, allerdings ohne Gäste und Presse. Diese können über einen Livestream die Bundesversammlung verfolgen. Diese Bundesversammlung ist die erste unter Leitung des neuen Geschäftsführenden Vorstands der BZÄK mit Präsident Prof. Dr. Christoph Benz und den Vizepräsidenten Dr. Romy Ermler und Konstantin von Laffert, der in einer außerordentlichen BV am 4. und 5. Juni 2021 in Berlin gewählt wurde. Im Interview mit dem Vorstand bei Quintessence News Live geben die drei Auskunft zu den aktuellen Themen und Aufgaben.
Karlsruhe war bereit als Tagungsort für 2020 gewählt worden, die Versammlung musste damals aber wegen der Corona-Lage abgesagt werden. Es gab dann eine Online-BV im Dezember 2020. Die vorgesehenen Wahlen wurden in den Juni 2021 geschoben. Der Wissenschaftliche Kongress des Deutschen Zahnärztetags wird in diesem Jahr als Online-Veranstaltung durchgeführt und steht am 5. und 6- November 2021 unter dem Motto „Herausforderungen“. (Quelle: BZÄK/Quintessence News)
Beteiligung von Landespolitikerinnen ist ein ermutigendes Signal
Eine regionale Steuerung der Gesundheitsversorgung ist aus Sicht der baden-württembergischen Zahnärzteschaft wichtig. Der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) nimmt zu den derzeit laufenden Koalitionsgesprächen in Berlin Stellung und fordert von der künftigen Bundesregierung, die regionalen Kompetenzen bei der Versorgungssteuerung im Gesundheits- und Pflegebereich zu stärken.
Die KZV BW begrüßt die Zielsetzung des Sondierungspapiers von SPD, Grünen und FDP, die medizinische Versorgung flächendeckend in allen Regionen zu erhalten. Wichtig dafür sei es, die regionale Versorgungssteuerung zu bewahren und Zentralisierungsbestrebungen entgegenzutreten. „Zentralismus ist gerade in diesem Feld mit seinen regional sehr unterschiedlichen Strukturen und Versorgungsbedarfen äußerst schädlich. Damit die Angebote der medizinischen Versorgung auch künftig den gegebenen Bedingungen angepasst werden können, müssen die Akteure vor Ort und damit auch die Kompetenzen der Länder gestärkt werden“, so Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der KZV BW.
Maier bezeichnete es als ein „ermutigendes Signal“, dass in der Arbeitsgruppe „Gesundheit und Pflege“ von allen drei Parteien Landesministerinnen und -minister vertreten sind. Für die Grünen verhandelt unter anderem der baden-württembergische Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manne Lucha. „Sozialminister Lucha war immer ein starker Fürsprecher der regionalen Zuständigkeiten in gesundheitspolitischen Fragen“, betont Dr. Ute Maier. Ein klares Bekenntnis für eine starke Rolle der Länder müsse aus Sicht der KZV BW zwingend Eingang in den Koalitionsvertrag finden. (Quelle: KZV BW)
SPD-Gesundheitsexpertin Bas jetzt Präsidentin des Deutschen Bundestags
Die Abgeordneten des neu gewählten Deutschen Bundestags haben am 26. Oktober 2021 in Berlin die SPD-Politikerin Bärbel Bas mit fast 80 Prozent Zustimmung zur neuen Bundestagspräsidentin gewählt. Die 53-jährige Politikerin aus dem Ruhrgebiet ist seit 2009 Bundestagsabgeordnete. Von 2009 bis 2014 und 2016 bis 2019 war sie Mitglied des Gesundheitsausschusses. Sie hat ihre berufliche Laufbahn bis 2009 in weiten Teilen bei verschiedenen Krankenkassen absolviert. (Quelle: Deutscher Bundestag)
Vorstand wiedergewählt: BDIZ EDI-Mitgliederversammlung 2021 setzt auf Kontinuität
Die Mitgliederversammlung des BDIZ EDI wählte am 25. Oktober 2021in München den Vorstand für vier weitere Jahre und verjüngte den erweiterten Vorstand. Zuvor hatte sie den Mitgliedern im zehnköpfigen Vorstand bescheinigt, den Verband und die Mitglieder erfolgreich durch die vergangenen vier Jahre gebracht zu haben. Christian Berger (Kempten) und Univ.-Prof. Dr. Dr. Joachim Zöller (Köln) wurden als Präsident und Vizepräsident wiedergewählt. Prof. Dr. Jörg Neugebauer (Landsberg) ist neuer Generalsekretär. Das Ehrenamt wurde bislang von Dr. Detlef Hildebrand (Berlin) ausgeübt, der jetzt auf eigenen Wunsch im erweiterten Vorstand mitarbeitet.
Neu im erweiterten Vorstand ist Dr. Dr. Markus Tröltzsch. Der MKG-Chirurg aus Ansbach bringt Erfahrung in der Online-Fortbildung national und international mit und sitzt seit einigen Jahren der Arbeitsgemeinschaft Praxis und Wissenschaft (APW) in der DGZMK vor. Er tritt an die Stelle von Dr. Dr. Peter Ehrl (Berlin), der nach langjähriger Vorstandstätigkeit nicht wieder kandidieren wollte. Im Amt bestätigt wurden: Dr. Wolfgang Neumann (Philippsthal) als Schatzmeister, Dr. Stefan Liepe (Hannover) als Schriftführer, und die Beisitzer Dr. Renate Tischer (Bad Salzungen), Dr. Freimut Vizethum (Rauenberg) und Dr. Nathalie Khasin (Berlin).
Vollste Zufriedenheit gebe es insbesondere mit der Unterstützung der Praxen während der Pandemie, heißt es. Der Verband hat seit Beginn der Corona-Pandemie mehr als 40 Online-Seminare in den Bereichen zahnärztliche Fortbildung, Unterstützung in der Abrechnung und Rechtsthemen angeboten und dabei mehr als 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer direkt erreicht. Auch bei den Curricula haben die Kooperationspartner BDIZ EDI und Uni Köln reagiert. Inzwischen laufen einige Module online. Seit 2021 bietet der BDIZ EDI wegen der hohen Nachfrage einen Zusatzkurs im Curriculum an.
Als Ziele für die kommenden vier Jahre formulierte Christian Berger, der das Ehrenamt als Präsident im BDIZ EDI seit 2005 bekleidet, eine noch stärkere Fokussierung auf die Bedürfnisse der jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte mit entsprechenden Fortbildungsangeboten des BDIZ EDI. Für Anfang 2022 kündigte er aus aktuellem Anlass eine PAR-Tabelle zusätzlich zur BDIZ EDI-Tabelle an und die Aktualisierung der Analogliste des BDIZ EDI. (Quelle: BDIZ EDI)
2021: Mehr Ausbildungsverträge zur ZFA
Bis zum 30. September 2021 wurden laut Information der BZÄK bundesweit 14.221 neue Ausbildungsverträge für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) neu abgeschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem auf Grund der pandemiebedingten Konjunkturkrise die Ausbildungsleistung in den Zahnarztpraxen rückläufig war, ist im aktuellen Ausbildungsjahr eine deutliche Zunahme von Abschlüssen zu verzeichnen. Im Bundesdurchschnitt war eine Zunahme um 11,8 Prozentpunkte gegenüber 2020 zu verzeichnen. Mit dieser Zunahme liegen die Ausbildungszahlen sogar über dem Niveau des Boom-Jahres 2018.
Viele (Landes-)Zahnärztekammern hatten erfolgreiche Azubi-Kampagnen gestartet. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hatte – auch gemeinsam mit Partnern wie dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) und dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. – intensiv dafür geworben, Schulabsolventinnen und -absolventen für den Beruf ZFA zu interessieren, unter anderem auch auf Social Media. (Quelle: BZÄK)
Knapp die Hälfte der Deutschen würde Daten für medizinische Zwecke zur Verfügung stellen
Die digitalpolitische Strategie der Bundesregierung soll nach dem Sondierungspapier von SPD, Grüne und FDP „neu aufgesetzt“ werden. Dazu gehört auch eine neue Datenstrategie. Wenn es um die Verwendung ihrer Daten geht, sind die Menschen in Deutschland vor allen beim Thema Gesundheitsversorgung aufgeschlossen. So würden 48 Prozent der Deutschen eigene Daten freiwillig für medizinische Diagnosen und Behandlungen zur Verfügung stellen, 42 Prozent für die Gesundheitsforschung sowie 41 Prozent für die Nachverfolgung bei Corona-Verdachtsfällen. Das ergab eine repräsentative Befragung des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed).
„Die Menschen haben ein gutes Gespür dafür, dass beim Thema Gesundheit der Nutzen einer Datenfreigabe die Risiken weit überwiegt“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Bei einer Auswertung der Umfrage nach Altersgruppen wird deutlich, dass junge Menschen besonders aufgeschlossen für die freiwillige Datenverwendung sind: 35 Prozent der Deutschen im Alter zwischen 18 und 29 würden Ihre Daten zur Verfügung stellen. Bei den über 65-Jährigen liegt der Anteil bei 25 Prozent.
Der BVMed spricht sich seit Längerem für einen besseren Zugang der MedTech-Unternehmen zu Gesundheitsforschungsdaten aus. Denn: Rund 70 Prozent der Forschung zu Medizininnovationen findet in Deutschland in den Unternehmen der Gesundheitswirtschaft statt. Forschenden Gesundheitsunternehmen muss deshalb das Antragsrecht auf die Nutzung von Daten aus dem Forschungsdatenzentrum ermöglicht werden, so der BVMed. „Alle Beteiligten sollten den gleichen geregelten Zugang zu Gesundheitsdaten erhalten, damit ein fairer Wettbewerb stattfinden kann“, heißt es in einem entsprechenden Positionspapier des deutschen MedTech-Verbands, das hier heruntergeladen werden kann. (Quelle: BVMed)
2021 schon beim Zahnarzt gewesen?
„Wem für dieses Jahr noch ein Stempel für seinen Zahnarztbesuch für die Kontrolle der Zähne fehlt, sollte schnell einen Termin für eine Vorsorgeuntersuchung vereinbaren“, rät Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e.V. „Wichtig zu wissen ist, dass die Versicherten selbst für ein lückenlos geführtes Bonusheft verantwortlich sind.“ Dank hoher Hygiene-Standards in Zahnarztpraxen ist der Besuch dort für Patienten auch während der Corona-Pandemie sicher. Bisherige Daten zeigen, dass zahnärztliche Behandlungen das Risiko einer Infektion mit Covid-19 nicht erhöhen.
Ein lückenloses Bonusheft erhöht den Zuschuss bei Zahnersatz: Sind im Bonusheft jährliche Besuche bei Zahnärztin oder Zahnarzt über fünf Jahre vermerkt, beträgt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen 70 anstatt 60 Prozent einer medizinisch ausreichenden Versorgung mit Zahnersatz (Regelversorgung). Haben Versicherte über zehn Jahre jedes Jahr eine Zahnarztpraxis besucht, beträgt der Kassenzuschuss sogar 75 Prozent.
Ab dem kommenden Jahr soll das Bonusheft Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) werden und den Patienten erleichtern, ihrer Krankenkasse nachzuweisen, dass sie regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung ihrer Zähne bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt waren. Ein weiterer Vorteil: Eine App kann Patienten daran erinnern, einen Termin für die Vorsorgeuntersuchung bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt zu vereinbaren. Auch entfällt das Nachtragen von Untersuchungen in das Bonusheft, sollte dieses beim Kontrolltermin zu Hause liegen geblieben oder verloren gegangen sein. (Quelle: Initiative proDente)
Konstituierende Sitzung des 20. Deutschen Bundestags am 26. Oktober 2021
Der neu gewählte 20. Bundestag tritt am 26. Oktober 2021 um 11 Uhr zu seiner konstituierenden Sitzung im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes zusammen. Die Sitzung wird mit einer Ansprache des Alterspräsidenten eröffnet. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und die Wahl der Bundestagspräsidentin oder des Bundestagspräsidenten sowie der weiteren Mitglieder des Präsidiums. (Quelle: Deutscher Bundestag)
Dr. Christian Öttl im Spitzentrio des FVDZ
Das langjährige FVDZ-Mitglied Dr. Christian Öttl aus München ist auf der Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) e.V. in Bonn zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt worden. Der 57-jährige gebürtige Münchner, der eine Einzelpraxis in München-Denning betreibt, ist seit vielen Jahren ehrenamtlich im Bundesvorstand tätig und war hier bislang zuständig für Honorierungssysteme und Praxisführung. Er hat im Bereich Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) maßgeblich an Orientierungshilfen im Umgang mit der GOZ gearbeitet – wie beispielsweise den GOZ-Navigator, den es für Zahnärztinnen und Zahnärzte auch als App gibt.
Trotz seiner bundespolitischen Aufgaben ist und bleibt Dr. Christian Öttl dem FVDZ Bayern verbunden. Er ist im FVDZ-Bezirksverband München Stadt und Land beheimatet und nimmt als Gast und Vertreter des Bundesvorstands an den Landesvorstandssitzungen des FVDZ Bayern teil. Seine langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeiten als Delegierter und Referent der Bayerischen Landeszahnärztekammer – aktuell als Referent für Fortbildung – sowie als Delegierter der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns – hier seit 2016 auch als stv. Vorsitzender der Vertreterversammlung – beweisen sein großes Engagement für den Berufsstand. „Christian Öttl ist ein wichtiger Pfeiler der Standespolitik für die Kolleginnen und Kollegen in Bayern und deutschlandweit“, sagt Dr. Thomas Sommerer. „Er unterstützt die Zahnarztpraxen seit vielen Jahren mit seiner Erfahrung und seinem Wissen“, ergänzt Dr. Jens Kober. (Quelle: FVDZ Bayern)
Webinare und Lernmodule – spannende Themen im Herbst
Auf der neuen Fortbildungsseite von CP GABA finden Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihre Teams spannende Fortbildungsthemen, die als Webinare oder Lernmodule verfügbar sind, live oder on-demand. Auch über alle Angebote für CE-Fortbildungen informiert die Seite.
Den Anfang im Herbst macht das Thema Karies. Prof. Dr. Elmar Hellwig, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, differenziert am 21. Oktober, was bei Kariesprävention wissenschaftlich erwiesen und was Illusion ist. Dr. Karolin Höfer, Uniklinik Köln, befasst sich am 17. November mit dem Thema der frühkindlichen Karies. Beide Webinare werden jeweils mit einem Fortbildungspunkt akkreditiert.
• Donnerstag, 21. Oktober 2021, 19.30 bis ca. 20.30 Uhr: Prof. Dr. Elmar Hellwig „Kariesprävention – Was ist wissenschaftlich erwiesen, was ist Illusion?“ Anmeldung hier
• Mittwoch, 17. November 2021, 19 bis ca. 20 Uhr: Dr. Karolin Höfer „Klinisches Erscheinungsbild und Ursachen der frühkindlichen Karies – Einfluss zahnärztlicher Prophylaxe und Fluoridierungsmaßnahmen“, Anmeldung hier
Lernmodul – sprechende Zahnmedizin: Durch die neuen Behandlungsrichtlinien im Bereich Parodontologie bekommt die sprechende Zahnmedizin mehr Gewicht. Dr. Johan Wölber, Universitätsklinikum Freiburg, erklärt, was beim Gespräch mit dem Patienten zu beachten ist. Das On-demand-Lernmodul ist hier erreichbar.
Die überarbeitete Webseite bietet Interessierten auch viele weitere Informationen, wie beispielsweise Patienten-Informationen mit Videos an, um die Arbeit in der Praxis zu erleichtern. (Quelle: CP Gaba)
FVDZ hat neuen Vorstand gewählt
Am letzten Tag seiner in Präsenz durchgeführten Hauptversammlung hat der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) in Bonn am 9. Oktober 2021 einen neuen Geschäftsführenden Bundesvorstand (GV) gewählt. Der Bundesvorsitzende Harald Schrader aus Schwarzenbek (Schleswig-Holstein) wurde mit großer Mehrheit für weitere zwei Jahre im bestätigt. Für Schrader ist es die vierte Amtsperiode. An seiner Seite werden als stellvertretende Bundesvorsitzende künftig Dr. Gudrun Kaps-Richter, Heilbronn (Baden-Württemberg), und Dr. Christian Öttl, München (Bayern), agieren. Dr. Peter Bührens hatte nicht erneut kandidiert.
Dem nun verkleinerten Vorstandsteam gehören außerdem als Beisitzer an: Dr. Jeannine Bonaventura, St. Wendel (Saarland), für die Ressorts „Europa“ und „Studierende“, Priv. Doz. Dr. Thomas Wolf, Bern (Schweiz), für das Ressort „Wissenschaft“, Dr. Frank Wuchold, Erfurt (Thüringen), für das Ressort „Ökonomie“ und Drs. (NL) Hub van Rijt (Nordrhein) für das Ressort „Haushalt“. Als „Neuer“ im BV wurde Dr. Kai-Peter Zimmermann, Worms (Rheinland-Pfalz), für das Ressort „Digitalisierung und IT“ gewählt. Darüber hinaus bestätigten die Delegierten Dr. Konrad Koch (Westfalen-Lippe) mit großer Mehrheit als Versammlungsleiter.
Der Verband diskutierte auf seiner HV mit Blick auf mögliche neue Regierungskoalitionen in Berlin unter anderem die Themen Bürokratie, GOZ und Telematik/Digitalisierung und fasste dazu verschiedene Beschlüsse. Zudem ging es um neue Strukturen der Verbandsarbeit, die stärker in Projektgruppen erfolgen soll, und der Mitgliedsbeiträge. Außerdem stimmten die Delegierten dem Antrag aus dem Landesverband Rheinland-Pfalz zu, den früheren Vorstandsvorsitzenden der KZV Rheinland-Pfalz, Dr. Peter Matovinovic, aus dem Verband auszuschließen. Ein ausführlicher Bericht folgt. (Quelle: FVDZ/QN)
Bürgertestungen ab 11. Oktober nicht mehr kostenlos
Auf einen kostenlosen PoC-Antigen-Schnelltest haben seit Montag, 11.Oktober 2021, nur noch bestimmte Personengruppen Anspruch. Der Bund stellt dann das Angebot von generellen Bürgertests ein. Wer sich künftig ohne Krankheitssymptome testen lassen will, muss selbst zahlen. Doch es gibt Ausnahmen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die Informationen dazu zusammengestellt.
Personen, für die keine Möglichkeit besteht, einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben nach der geänderten Coronavirus-Testverordnung (TestV) auch weiterhin die Möglichkeit, sich kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen. Dazu zählen beispielsweise Kinder unter zwölf Jahren oder Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Für Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2021. Wer nach dem Ende der allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober eine Testung in Anspruch nehmen möchte, muss seine Berechtigung laut TestV nachweisen können, beispielsweise mit einem Ausweis oder durch ein ärztliches Zeugnis. Bei Vorliegen einer temporären Impfunfähigkeit kann die Gültigkeit zeitlich eingeschränkt werden.
Die neue Regelung betrifft nur die Bürgertestungen. Für alle anderen präventiven Tests, auf die Personen nach der TestV (§§ 2 bis 4 und 4b) Anspruch haben, werden nach wie vor die Kosten übernommen. Dazu gehören Testungen von Kontaktpersonen, von Personal in Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen, von Personen vor einer ambulanten Operation oder einem Krankenhausaufenthalt oder bei einem Ausbruch in Pflegeheimen. Weiterhin werden präventiv Patienten/Bewohner und Besucher in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Reha- und Pflegeeinrichtungen von den jeweiligen Einrichtungen selbst getestet, um dort eine Verbreitung des Coronavirus zu verhindern.
Asymptomatische Personen, die keinen Anspruch aus einem der in der Testverordnung genannten Gründen haben, müssen die Testkosten grundsätzlich selbst tragen. (Quelle: KBV)
GOZ, Bürokratie, Vorstandswahlen: FVDZ-Hauptversammlung in Bonn
Vom 7. bis 9. Oktober 2021 hält der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) mit 161 Delegierten aus den 17 Landesverbänden seine diesjährige Hauptversammlung in Bonn ab. Nach einer hybriden Veranstaltung im vergangenen Jahr tagt man in diesem Jahr wieder in Präsenz. Neben den Berichten des Vorstands und diversen internen Themen wie Satzungsänderungen stehen voraussichtlich am Samstag die turnusmäßigen Neuwahlen des Bundesvorstands an.
Als eines der gesundheitspolitischen Kernthemen des Verbands steht die Zukunft der Gebührenordnung auf der Agenda – ein Thema, das durch die je nach Koalitionsverhandlung mögliche Einführung einer Bürgerversicherung eine besondere Brisanz erhält, so der Verband. Weiterer Schwerpunkt ist das Thema Bürokratieabbau. Dabei geht es um die Frage, bis zu welchem Punkt Normen, Regeln und Vorschriften sowie die Dokumentation ihrer Einhaltung sinnvoll sind und wann daraus Selbstzweck wird. Dazu ist zu einer Diskussionsrunde mit Politikern geladen. Grußworte sollen unter anderem der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Wolfgang Eßer, der Direktor des PKV-Verbands, Dr. Florian Reuther, und der neue Präsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr. Christoph Benz, halten. Er ist als einziges Mitglied des neuen geschäftsführenden BZÄK-Vorstands Mitglied im FVDZ.
Parallel tagt der zahnärztliche Nachwuchs des Verbandes: Das FVDZ Studierendenparlament wird die Gelegenheit nutzen, seine Vorstellungen über die zukünftige Berufsausübung in die Debatte einzubringen. (Quelle: FVDZ/QN)
KIM kommt in Fahrt: Mehr als 50.000 KIM-Adressen bei CGM bestellt
Mehr als 50.000 KIM-Adressen wurden von der CompuGroup Medical (CGM) bis August dieses Jahres bereits an Arzt- und andere Heilberufspraxen vergeben. „Die Zahl zeigt: Kommunikation im Medizinwesen (KIM) als Kommunikationsstandard innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) erfreut sich einer extrem hohen Akzeptanz – ebenso wie die CGM als kompetenter KIM-Anbieter“, teilt das Unternehmen mit.
Der Dienst ermöglicht einen unmittelbaren Austausch medizinischer Dokumente zwischen den Gesundheitseinrichtungen. Durch ein zentrales Adressbuch ist sichergestellt, dass sensible Informationen garantiert den richtigen Empfänger erreichen. Außerdem ist der Datentransfer hoch verschlüsselt, weshalb die Kommunikation mit den sensiblen Gesundheitsdaten per se sehr sicher ist. Darüber hinaus entlastet die Kommunikation über KIM sowohl das Praxisteam als auch die Patientinnen und Patienten, die medizinische Dokumente nicht länger in Papierform von A nach B tragen müssen.
Sowohl Arzt- und Zahnarztpraxen als auch Krankenkassen müssen künftig an KIM teilnehmen, da zum Beispiel der Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkassen in Kürze ausschließlich digital über die TI – und damit über KIM – stattfinden wird. Neben der CGM, die einer der größten Anbieter von KIM-Dienstleistungen ist, gibt es weitere Anbieter, unter denen die Praxen wählen können. Eine Liste gibt es im Fachportal der Gematik, weitere Informationen für die Zahnarztpraxis auf der Internetseite der KZBV. (Quelle: Pressemeldung der CGM/Quintessence News)
Dürr Dental im Finale des Wettbewerbs „Entrepreneur Of The Year 2021“
Welche Unternehmen bringen mit ihren Visionen, Ambitionen und ihrem Engagement die deutsche Wirtschaft voran und wie gestalten sie die neue Arbeitswelt? Die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY kürt in diesem Jahr zum 25. Mal die besten inhabergeführten Unternehmen Deutschlands. Die Pandemie, die digitale Transformation sowie die Konvergenz ganzer Branchen stellen die Wirtschaft vor Herausforderungen. Unternehmer, die erfolgreich durch diese stürmischen Zeiten steuern, leisten ganz besondere Arbeit.
Mit dem „EY Entrepreneur Of The Year“ werden diese Leistungen hervorgehoben und sichtbar gemacht. Nach den Beurteilungskriterien Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells, Innovation, Transformation, Mitarbeiterführung und gesellschaftliche Verantwortung wählt eine unabhängige Jury namhafter Experten die Preisträger. Die Gewinner werden in Berlin am 4. November 2021 bekannt gegeben. Zudem werden Ehrenpreise für außergewöhnliches unternehmerisches und gesellschaftliches Engagement verliehen.
36 Unternehmen haben es in diesem Jahr ins Finale des Wettbewerbs geschafft, darunter auch die Dürr Dental SE, die innovative Systemlösungen für Zahnmediziner weltweit herstellt. „Wir freuen uns außerordentlich, dass wir es im Jubiläumsjahr zu unserem 80-jährigen Firmenbestehen in das Finale dieses hochkarätigen Wettbewerbs geschafft haben und unser aktuelles unternehmerisches Handeln ausgezeichnet und bestätigt wird.“, kommentiert Martin Dürrstein, CEO des Unternehmens, das Erreichen der Finalrunde. „Als Familienunternehmen sind wir unabhängig, flexibel und schnell. Dies sind einige der Erfolgsfaktoren, die Dürr Dental gerade in der Pandemie-Zeit geholfen haben, spontan und erfolgreich auf international veränderte Marktanforderungen zu reagieren.“
Verliehen werden die Auszeichnungen in den Kategorien „Familienunternehmen“, „Innovation“, „Nachhaltigkeit“ sowie „Junge Unternehmen“. Einer der Gewinner wird Deutschland beim EY World Entrepreneur Of The Year 2022 in Monaco vertreten. (Quelle: Dürr Dental)
Eine Zahnärztin, ein Zahnarzt im neuen Bundestag
Im jetzt neu gewählten Deutschen Bundestag mit aktuell 735 Sitzen sind nach jetzigem Stand eine Zahnärztin und ein Zahnarzt vertreten. Die gebürtige Thüringerin Dr. Christina Baum (Jahrgang 1956) ist über die Landesliste Baden-Württemberg für die AfD neue Bundestagsabgeordnete geworden. Sie hat in Leipzig und Erfurt Zahnmedizin studiert. Bereits 1985 stellte sie einen Ausreiseantrag, der im Juni 1989 genehmigt wurde. Ihre Assistenzzeit absolvierte sie in der Praxis ihres Mannes, mit dem sie seit 1992 gemeinsam in Lauda-Königshofen niedergelassen ist. Seit 2013 ist sie in der AfD aktiv und wurde 2016 in den Landtag Baden-Württemberg gewählt.
Dr. Marlon Bröhr (Jahrgang 1974) ist im Wahlkreis 200 Mosel/Rhein-Hunsrück als Direktkandidat für die CDU gewählt worden. Er studierte Zahnmedizin in Aachen und war von 2002 bis 2006 als Zahnarzt in Kastellaun niedergelassen. Dort war er von 2007 bis 2014 Bürgermeister, bevor er 2014 zum Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises gewählt wurde. Das Amt übte er seit Mai 2015 aus.
Neben den beiden Zahnmedizinern sitzen 15 Mediziner im neu gewählten Bundestag – einige von ihnen zum wiederholten Mal, wie Prof. Karl Lauterbach (SPD) oder Prof. Andrew Ullmann (FDP), Kanzleramtsminister Dr. Helge Braun (CDU) oder Dr. Janosch Dahmen (Grüne). (Eine Aufstellung hat die Ärzte Zeitung zusammengestellt, Zugang nach Registrierung).
Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg (FDP), in der vergangenen Legislaturperiode der einzige Zahnarzt im Deutschen Bundestag, ist nicht wieder über die Landesliste der Hamburger FDP ins Parlament eingezogen und engagiert sich jetzt weiter in der Hamburger Lokalpolitik. Zudem hat er angekündigt, seinem Hobby, der Schauspielerei, wieder nachgehen zu wollen. (Quelle: Quintessence News)
Diabetes mellitus Typ 2: Forscher plädieren für primäre Gewichtsabnahme
Vor dem Hintergrund neuer Forschungsergebnisse plädieren Forscher und Mediziner beim virtuellen Jahrestreffen der European Association for the Study of Diabetes (EASD), in der Diabetes-Therapie bei Patienten mit zentraler Adipositas stärker auf eine drastische Gewichtsreduktion zu setzen. Eine Hilfe und Alternative zu bariatrischen Operationen, die nur für wenige Patienten infrage komme, könnten dabei neue Antidiabetika sein – Semaglutid 2,4 mg als auch Tirzepatid 15 mg. Mit diesen Präparaten hätten Adipositas-Patienten in ähnlichen Dimensionen wie nach einer OP abnehmen können, berichtet die „Ärzte Zeitung“ vom Kongress.
Mit einer deutlichen Gewichtsabnahme werde nicht nur die Diabetes-Erkrankung langfristig bis hin zur Chance auf Remission positiv beeinflusst. Sie wirke, anders als eine rein auf den Blutzucker bezogene Therapie, auch auf mit der Adipositas assoziierte Erkrankung wie Hypertonie, Fettleber, Schlafapnoe, Arthrosen und Hyperlipidämie, zitiert der Beitrag die Forscherin Prof. Ildiko Lingvay von der University of Texas. Die Forscherinnen machen sich stark dafür, diese Adipositas-Frühtherapie zur Kontrolle eines Typ-2-Diabetes in die Leitlinien aufzunehmen und auch den Kostenträgern die Vorteile dieser Therapie gegenüber der späteren kostspieligen Therapie eines fortgeschrittenen Diabetes zu verdeutlichen. Auch Ärzte und Personal sollten entsprechend geschult werden. (Quelle: Ärzte Zeitung)
Prof. Khoury zum ersten Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft für Oral- und Kieferchirurgie gewählt
Die Arbeitsgemeinschaft für Oral und Kieferchirurgie (AGOKi) innerhalb der DGZMK ist das wissenschaftliche Forum der an Zahn-, Mund-, und Kieferchirurgie interessierten Kolleginnen und Kollegen – unabhängig von einem mono- oder doppelapprobierten Ausbildungsgang, ob sie nun allgemeine Zahnärztinnen/Zahnärzte, Fachzahnärztinnen/-zahnärzte für Oralchirurgie oder doppelapprobierte Ärztinnen/Ärzte sind. Die Mitgliederversammlung hat dieses Jahr wegen Covid 19 online stattgefunden. Dabei wurde Prof. Dr. Fouad Khoury (Olsberg und Münster) einstimmig als erster Vorsitzender und Nachfolger von Prof. Dr. Dr. Franz-Josef Kramer (Bonn) gewählt. Im Vorstand wurden ebenfalls Prof. Dr. Dr. Marco Kesting (Erlangen) als zweiter Vorsitzender, Prof. Dr. Dr. Benedicta Beck-Broichsitter (Berlin) als Schriftführerin, Prof. Dr. Susanne Nahles (Berlin) als Kassenführerin, sowie PD Dr. Dietmar Weng (Starnberg) und Prof. Dr. Christian Mertens (Heidelberg) als Beisitzer im Amt bestätigt.
Die jährliche Tagung der AGOKi findet jedes Jahr in Bad Homburg am Christi-Himmelfahrt-Donnerstag und darauffolgendem Freitag zusammen mit dem Interdisziplinären Arbeitskreis Oralpathologie und Oralmedizin statt. Dabei werden nicht nur die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse aus dem Bereich der Oral- und MKG Chirurgie/Medizin vorgestellt, sondern auch viele andere chirurgische und medizinische Themen diskutiert, in der Form von Übersichtsreferaten oder Disputatio.
Der Vorstand der AGOKI wünscht, wie in den früheren Jahren, mehr chirurgisch interessierte Zahnärztinnen und Zahnärzte als Tagungsteilnehmer begrüßen zu können. Insbesondere möchte der Vorstand sowohl Klinikassistentinnen/-assistenten, als auch niedergelassene Kolleginnen und Kollegen ermutigen, Beiträge für Vorträge und Poster Session für die nächste Jahrestagung am 26./27. Mai 2022 einzureichen. Mehr Informationen unter https://www.ag-kiefer.de. (Quelle: AGOKi)
Zahnärztliche Patientenberatung mit 31.400 Patientenanfragen
31.400 Patientinnen und Patienten haben sich im Jahr 2020 an die zahnärztlichen Patientenberatungsstellen in Deutschland gewandt. Drei Viertel der Beratungsanliegen ließen sich bereits durch qualifizierte Wissensvermittlung im Beratungsgespräch abschließend klären. Weitere Informationen zur Zahnärztlichen Patientenberatung sowie auch der aktuelle Jahresbericht können unter www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de oder auf der Website der KZBV abgerufen werden. (Quelle: KZBV)
Neue Regelungen für im Ausland versicherte Patienten
Ab 1. Oktober gelten neue Regelungen für die vertragszahnärztliche Behandlung von Patientinnen und Patienten, die im Ausland krankenversichert sind. Diese hatte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit dem GKV-Spitzenverband in einer eigenständigen „Vereinbarung zur Behandlung von Patienten im Rahmen über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland“ festgelegt. Das neue Verfahren wird als Anlage 18 Bestandteil des Bundesmantelvertrags Zahnärzte. Alle wichtigen Informationen zum Verfahren sowie eine Kurzübersicht über wesentliche Abläufe finden sich auf der Website der KZBV. (Quelle: KZBV)
Hygienepauschale nochmals verlängert
Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich auf eine weitere Verlängerung der sogenannten Corona-Hygienepauschale ab 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2021 verständigt. Das von den Organisationen getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat die ursprünglich bis zum 30. September 2021 befristete Regelung erneut um drei Monate verlängert. Die Pauschale kann weiterhin zum Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung berechnet werden. „Die Beteiligten sind sich einig, dass die Empfehlung zur Hygieneziffer nach der GOZ-Nr. 3010 analog mit dem Beschluss Nr. 47 letztmalig verlängert wurde“, heißt es in der Meldung der BZÄK zur Verlängerung. (Quelle: BZÄK)
eAU gilt ab 1. Oktober – Übergangsfrist bis Ende 2021
Ab dem 1. Oktober müssen Arzt- und Zahnarztpraxen grundsätzlich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse übermitteln. Allerdings sind noch nicht alle Arzt- und Zahnarztpraxen und Krankenkassen technisch so weit, dass die Übermittlung über die Telematikinfrastruktur möglich ist. Daher gilt auch für Zahnarztpraxen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2021. Bis dahin können Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiter im Papierverfahren mit den Formularen 1a-d ausgestellt werden. Ab dem 1. Juli 2022 sollen dann die Krankenkassen auch den Arbeitgebern – also auch Zahnarztpraxen – die für sie bestimmten Daten der eAU digital zum Abruf zur Verfügung stellen. Mehr Informationen zur eAU auch auf der Internetseite der KZBV. (Quelle: KZBV)
Testphase zum E-Rezept wird verlängert, bundesweite Einführung zum 1. Januar 2022 bleibt
Die Tests rund um das E-Rezept, die seit Juli 2021 in Berlin-Brandenburg laufen, werden – weiterhin auf diese Region beschränkt – um zunächst zwei Monate bis Ende November verlängert. Das hat die Gesellschafterversammlung der Gematik am 29. September 2021 beschlossen. Wie sich eine anschließende bundesweite Einführungsphase gestaltet, wird im Rahmen der weiteren Testphase entschieden. An der bundesweit verpflichtenden Einführung des E-Rezepts zum 1. Januar 2022 ändere sich nichts, so die Gematik.
Der Grund für die Verlängerung der Testphase in der Fokusregion: Ab dem 1. Oktober 2021 wird aufgrund des Quartalsbeginns ein deutlicher Anstieg der Zahl angepasster Primärsysteme erwartet. Bislang haben noch nicht alle Anbieter der Praxis- bzw. Apothekenverwaltungssysteme das für das E-Rezept notwendige Update bereitstellen können.
Außerdem hätten noch nicht alle Versicherten die neueste Generation der elektronischen Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle und dazugehöriger PIN. Karte und PIN der jeweiligen Krankenkasse sind jedoch Voraussetzungen, um die E-Rezept-App der Gematik in vollem Umfang nutzen zu können, also Rezepte in der App zu empfangen und zu verwalten. Dem Bundesgesundheitsministerium liegen seit wenigen Tagen Zusagen weiterer großer Krankenkassen vor, die sich nun ebenfalls aktiv an der Testphase beteiligen werden.
Die Gematik habe die technischen Voraussetzungen für das E-Rezept fristgerecht umgesetzt und bereitgestellt, und die bisherige Testphase zeige: „Das E-Rezept funktioniert“, so Gematik-CEO Dr. Markus Leyck Dieken. „Die Einführung ist ein anspruchsvolles Vorhaben mit vielen Beteiligten.“ Weitere Informationen auf der Internetseite zum E-Rezept. (Quelle: Gematik)