Corona-Hygienepauschale läuft am 31. März 2022 aus
Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich nicht auf eine erneute Verlängerung der sogenannten Corona-Hygienepauschale über den 31. März 2022 hinaus verständigen können. „PKV und Beihilfe haben, wie im letzten Beschluss bereits in Aussicht gestellt, einer erneuten Verlängerung der Hygienepauschale nicht zugestimmt“, berichtet die BZÄK auf ihrer Internetseite.
Sie führt dort folgende Alternativen an: Für die Berücksichtigung der coronabedingten Kostensteigerungen (Schutzkleidung, Verbrauchsmaterialen, administrativer Aufwand etc.) stehen zwei alternative Wege zur Verfügung. Der eine Weg ist die Berücksichtigung über den Steigerungssatz nach Paragraf 5 GOZ oder über den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Patienten nach Paragraf 2 GOZ. Dazu hat der GOZ-Ausschuss eine Stellungnahme verfasst, die auf der BZÄK-Seite eingestellt ist.
„Welchen Weg der Zahnarzt wählt, ist seiner unternehmerischen Entscheidung unter Berücksichtigung der individuellen betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten vorbehalten“, heißt es weiter. (Quelle: BZÄK)
CompuGroup Medical plant mit Erwerb von Insight Health bedeutenden Schritt im Datengeschäft
Die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (CGM), eines der weltweit führenden E-Health-Unternehmen, kündigt den Erwerb der Insight Health Gruppe, ein führender Spezialist für Datendienstleistungen im Gesundheitswesen, an. CGM stärke mit der Akquisition die Position des Unternehmens im Bereich der innovativen Datenlösungen, heißt es in der Unternehmensmitteilung.
Die 1999 gegründete Insight Health bietet innovative Lösungen zur Markt- und Versorgungsforschung im deutschen Gesundheitswesen unter der Berücksichtigung höchster Datenschutzkonformität an. Zu den Kunden zählen namhafte Unternehmen der Pharmaindustrie, Apotheken, Ärztevereinigungen, Krankenversicherungen sowie wissenschaftliche und politische Institutionen. Die von Insight Health entwickelten Produkte und Services ermöglichen individuelle und kundenspezifische Marktanalysen auf Grundlage umfangreicher Datenquellen. Diese speisen sich aus der Vollerhebung aller GKV-Rezepte über Apothekenrechenzentren, der Vollerhebung beim pharmazeutischen Großhandel sowie einem Apothekenpanel von rund 5.800 kontinuierlich berichtenden Apotheken. Zudem ist es möglich, präzise Informationen über Mengen und räumliche Verteilung von Rezepten zu beziehen. Die Kunden gewinnen hieraus Erkenntnisse auf Basis aggregierter Daten zu Arzneimitteln, Verordnungen und Abrechnungen nach regionaler Differenzierung, die eine faktenbasierte Grundlage für strategische Entscheidungen im Gesundheitswesen liefert.
Mit dem bevorstehenden Erwerb von Insight Health forciere CGM das Geschäft im Bereich datengetriebener Lösungen, das schon jetzt zu den am schnellsten wachsenden Zukunftsgeschäften des Unternehmens gehört. Bereits heute biete man ein breites Portfolio an Produkten im Datensektor an. „Als im Gesundheitswesen tätige Unternehmen teilen CGM und Insight Health dieselben Ansprüche an den Datenschutz und die Datensicherheit. Die damit einhergehende ethische Verantwortung und die Verpflichtung gegenüber allen bereitstellenden und verwendenden Institutionen ist in der DNA beider Unternehmen fest verankert“, heißt es weiter. Die kartellrechtliche Zustimmung steht noch aus und der Vollzug der Transaktion wird in den nächsten Monaten erwartet. (Quelle: CGM)
Bundesverband Dentalhandel nimmt zwei neue Mitglieder auf
Der BVD Bundesverband Dentalhandel hat die Anträge von Dental Bauer und Dürr Dental auf Mitgliedschaft im BVD einstimmig und ohne Enthaltung angenommen. Wie der Verband Anfang März informierte (siehe unten), hatten beide Unternehmen beschlossen, Mitglied im BVD zu werden.
Präsident Lutz Müller bestätigte die schnelle Beschlussfassung: „Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder sehr herzlich im Verband. Unseren Gremien war es wichtig, hier eine zügige und vor allem positive Resonanz zu zeigen. Dental Bauer als starker Fachhändler und Dürr Dental als bedeutender Hersteller werden die Verbandsarbeit bereichern. Wir waren uns einig, ein starkes Signal zu senden.“ Nach dem Willen des BVD sollen beide Unternehmen zukünftig die Arbeit des Verbandes aktiv mitgestalten, als Fachhändler beziehungsweise Dürr Dental als Kooperatives Mitglied.
In den vergangenen Jahren hatte der BVD große Mitglieder verloren, so Pluradent durch die Umstrukturierung und das folgende Insolvenzverfahren (inzwischen erneut im Schutzschirmverfahren, siehe unten) und die NWD Gruppe Ende 2019 durch Austritt. Von den großen, überregional aktiven Dentalfachhandelsunternehmen war nur noch Henry Schein verblieben, dessen Geschäftsführer Stefan Heine auch dem BVD-Vorstand angehört. (Quelle: BVD/QN)
Komet Custom Made erhält Auszeichnung von CleanImplant Foundation
Die gemeinnützige non-profit Stiftung CleanImplant Foundation hat einem weiteren so genannten White-Label-Produzenten und wichtigen Auftragshersteller von keramischen Dentalimplantaten das Siegel der „Certified Production Quality“ verliehen. Komet Custom Made, Geschäftsbereich der Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG, hat die einwandfreie Produktionsqualität seiner keramischen Implantate mit Auszeichnung unter Beweis gestellt.
Aktuelle REM-Analysen von mehr als 100 verschiedenen marktgängigen Implantatsystemen zeigen, dass dies keine Selbstverständlichkeit ist. „Mehr als die Hälfte aller untersuchten Implantate weist signifikante Verunreinigungen auf,“ so Dr. Dirk Duddeck, Managing Director und Head of Research von CleanImplant. „Diese herstellerseitig durchaus vermeidbaren Kontaminationen auf neuen, steril verpackten Implantaten haben leider klinische Konsequenzen und schaden Behandler wie Patienten. Wir bieten Qualitätsherstellern eine Bühne und informieren Zahnärzte entsprechend“, ergänzt Duddeck.
Erst nach einem aufwendigen, in einem akkreditierten Prüflabor durchgeführten Prüfprozess verleiht die unabhängige Organisation diese Auszeichnung an Auftragsfertiger, die Implantate für verschiedene Handelsmarken herstellen. Die Richtlinien sind angelehnt an die seit vielen Jahren etablierte CleanImplant Konsensus Guideline zur Sauberkeit von Zahnimplantaten. Das Regelwerk ist öffentlich zugänglich und wurde bereits 2019 im Journal of Clinical Medicine veröffentlicht. „Die Zertifizierung durch die CleanImplant Foundation für Keramikimplantate bestätigt die Prozesssicherheit der in unserem Unternehmen installierten, qualitätssichernden Maßnahmen inklusive der validierten Endreinigung und des anschließenden Handlings der Verpackung im Reinraum und bildet einen weiteren Meilenstein in der Sicherstellung der gesamtheitlichen Keramikkompetenz von Komet Custom Made“, so Carsten Cieslik, General Manager von Komet Custom Made. (Quelle: CleanImplant Foundation)
Studie: Belastungen im Berufsalltag
Mitglieder im Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) sind jetzt gebeten, an einer Studie mitzuwirken, die die Belastungen für niedergelassene oder angestellte Zahnärzte in der Pandemie untersuchen will. Das Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universität Düsseldorf will herausfinden, welche besonderen Belastungen und Veränderungen im Berufsalltag durch die Covid-19-Pandemie für Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Praxen aufgetreten sind. Die Ergebnisse könnten dazu beitragen, sich künftig besser auf Pandemien vorzubereiten und die Kommunikation zwischen der Zahnärzteschaft und den politischen Entscheidungsträgern zu verbessern.
Die Umfrage zu dieser Studie wird in Kooperation mit dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) durchgeführt. Wer FVDZ-Mitglied ist und niedergelassen oder angestellt in einer Praxis arbeiten (und seine E-Mailadresse beim FVDZ hinterlegt haben), kann sich ab Mittwoch, 30. März 2022, online an der Studie beteiligen. Der Link zur Studie wird per E-Mail zugeschickt. Die Umfrage findet anonymisiert und unter Wahrung aller relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen statt. Über die Ergebnisse werde der FVDZ nach der Auswertung und Erstveröffentlichung der Ergebnisse berichten. Quelle: FVDZ aktuell vom 29. März 2022
DAK bietet Informationen für ukrainische Geflüchtete
Wie kann ich mich krankenversichern, was muss ich für die medizinische Versorgung bezahlen, welche Leistungen erhalte ich? Um auch ukrainischen Geflüchteten eine schnelle Hilfe und Orientierung zu bieten, hat die DAK auf ihrer DAK-Website nun auch Informationen in ukrainischer Sprache hinterlegt. (Quelle: DAK)
Neuer Höchststand: Immer mehr Corona-Krankschreibungen
Noch nie waren so viele Menschen wegen Corona arbeitsunfähig wie aktuell. Zu diesem Ergebnis kommt eine am 29. März 2022 veröffentlichte Auswertung des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) unter Barmer-versicherten Erwerbstätigen. Demnach waren in der Woche vom 13. Februar bis 19. Februar 52.100 bei der Kasse versicherte Beschäftigte wegen einer Covid-19-Infektion arbeitsunfähig. Zu den Spitzenzeiten der ersten Wellen waren es bis zu 25.100 Krankengeld-Anspruchsberechtigte, die krankgeschrieben waren. Das entspricht einer Steigerung von 108 Prozent. Im vergangenen Jahr waren es pro Woche durchschnittlich 10.430 Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld. Aktuell ist Brandenburg am stärksten betroffen. Hier liegt die Anzahl der Krankschreibungen wegen Corona in der fünften Welle deutlich über dem Bundesdurchschnitt (221 vs.139 je 10.000 Krankengeld-Anspruchsberechtigten).
Deutliche regionale Unterschiede bei Corona-AU
Wie aus der Analyse weiter hervorgeht, gibt es massive regionale Unterschiede bei den Krankenschreibungen aufgrund einer Covid-19-Infektion. Auf Platz zwei und drei hinter Brandenburg befanden sich Bayern und Berlin mit 189 beziehungsweise 164 je 10.000 Versicherten, die aufgrund einer Corona-Infektion krankgeschrieben waren. Schleswig-Holstein bildet das Schlusslicht. Es lag mit 72 je 10.000 Krankgeschriebenen deutlich darunter. Lediglich Hamburg und Bremen hatten mit 81 beziehungsweise 93 je 10.000 Versicherten ähnlich geringe AU-Zahlen in diesem Zeitraum. (Quelle: Barmer/bfig)
Kinder mit KLG-Spalten: Dentsply Sirona arbeitet mit der FDI und Smile Train
In seiner Nachhaltigkeitsstrategie „Beyond: Taking action for a brighter world“ hat Dentsply Sirona sein Engagement für Kinder mit Kiefer-Lippen-Gaumen-Spalte weiter gestärkt. Mit einer wegweisenden Partnerschaft soll deren Behandlung vorangebracht, die Gesundheit der Kinder verbessert und ihnen die Möglichkeit für ein glücklicheres Leben geschenkt werden. Das Unternehmen ist eine Zusammenarbeit mit der FDI World Dental Federation und Smile Train eingegangen, der weltweit größten Organisation im Bereich Kiefer-Lippen-Gaumen-Spalten. Im Rahmen dieser Partnerschaft sollen weltweite Standardprotokolle für die digitale Behandlung der Kiefer-Lippen-Gaumen-Spalte entwickelt werden, um diesen Patienten einen besseren Zugang zu digitalen Behandlungen zu verschaffen und die Versorgung eines von 700 Babys voranzubringen, das weltweit mit einer Lippen- oder Gaumenspalte geboren wird, heißt es.
Neben diesen neuen Protokollen setzen sich die Partner für den Aufbau und die Bereitstellung der notwendigen Strukturen zur klinischen Aus- und Weiterbildung von Fachleuten für die Mundgesundheit auf der ganzen Welt ein. Die einzigartige Partnerschaft umfasst außerdem die Erstellung und Umsetzung von Online-Kursen und Webinaren, um die Fachleute für die Mundgesundheit überall auf der Welt mit dem Thema der digitalen Behandlung der Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte vertraut zu machen. (Quelle: Dentsply Sirona)
Pluradent jetzt im Schutzschirmverfahren
Auf Antrag der Pluradent GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Offenbach am 25. März 2022 ein Schutzschirmverfahren eingeleitet. Das teilt das Unternehmen am 28. März 2022 mit.
„Vor dem Hintergrund struktureller Marktveränderungen hat sich Pluradent als ein führender deutscher Dentalfachhändler entschieden, die bereits Anfang des Jahres eingeleitete Restrukturierung des deutschen Geschäfts im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens abschließend umzusetzen und sich aktiv auf die Konsolidierung im europäischen Dentalfachhandel vorzubereiten. Nach Abschluss des Schutzschirmverfahrens soll der Zusammenschluss von Pluradent mit einem europäischen Marktteilnehmer erfolgen und damit ein führender Anbieter im europäischen Dentalhandelsmarkt geschaffen werden, dessen Gesellschafter und Management über langjährige Erfahrung im Dentalmarkt verfügen“, heißt es. Erst im Februar 2020 hatte die alte Pluradent Insolvenz in Eigenregie angemeldet und das Verfahren mit der Übernahme durch die Deutsche Mittelstandsholding bereits im August 2020 abgeschlossen.
„Der Geschäftsbetrieb der Pluradent GmbH & Co. KG geht trotz des eingeleiteten gerichtlichen Sanierungsverfahrens ohne Einschränkungen weiter. Unser Ziel ist es, das Unternehmen zu sanieren“, betont Rechtsanwalt Martin Mucha von der Kanzlei GRUB BRUGGER, Stuttgart. Der erfahrene Sanierungsexperte Mucha sei für die Dauer des Verfahrens als Generalbevollmächtigter in das Unternehmen eingetreten und unterstützt die Geschäftsführung bei der Restrukturierung. Im Schutzschirmverfahren setzt das zuständige Amtsgericht keinen Insolvenzverwalter, sondern einen sogenannten Sachwalter ein. Dieser überwacht das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Als vorläufige Sachwalterin wurde Rechtsanwältin Kappel-Gnirs von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm Insolvenzverwalter Partnerschaft in Frankfurt bestellt. (Quelle: Pluradent)
AG Nachhaltigkeit der Bundeszahnärztekammer nimmt Arbeit auf
Auf Beschluss der Bundesversammlung beschäftigt sich die BZÄK verstärkt mit dem Thema Nachhaltigkeit. Nach Mitarbeit im Workshop des Fraunhofer Instituts zum Thema Ressourcenschonung im Gesundheitswesen wurden Gespräche mit Handel und Industrie auf der Internationalen Dental-Schau (IDS) geführt und eine Einladung zu dem Thema in den Arbeitskreis Dentalindustrie ausgesprochen. Derzeit erarbeitet die Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit konkrete Handreichungen für die Praxen. Für die wissenschaftliche Begleitung konnte Julian Fisher, der sich bereits in mehreren europäischen und internationalen Projekten zum Thema Nachhaltigkeit in der Zahnmedizin engagiert, gewonnen werden. (Quelle: BZÄK)
Mectron und ITI vereinbaren dreijährige Zusammenarbeit
Mectron s.p.a., Erfinder und Hersteller des Knochenchirurgiegeräts Piezosurgery, und das International Team for Implantology (ITI), eine führende akademische Organisation zur Förderung evidenzbasierter Ausbildung und Forschung in der Implantologie, gaben Ende März 2022 bekannt, dass sie eine langfristige Sponsoring-Vereinbarung unterzeichnet haben.
Als erster Sponsoring-Partner einer neuen Initiative des ITI, die darauf abzielt, längerfristige Beziehungen zu einer kleinen Anzahl von Unternehmen aus der Branche aufzubauen, wird mectron für einen Zeitraum von zunächst drei Jahren enger mit dem ITI zusammenarbeiten. Die Vereinbarung umfasst dabei in erster Linie ITI-Kongresse und -Symposien sowie die Bereitstellung von Schulungsmaterial für die ITI-Gemeinschaft in ihrem Fachgebiet. Mectron gehört damit ab sofort zu einer ausgewählten Gruppe von Unternehmen, die als Industriepartner des ITI gelten.
„Diese globale ITI-Initiative basiert auf einem modularen Sponsoring-Konzept, das es uns ermöglicht, auf die individuellen Bedürfnisse unserer Sponsoren einzugehen“, so Charlotte Stilwell, Präsidentin des ITI. „Sie verkörpert ein längerfristiges, für beide Seiten vorteilhaftes Engagement mit sorgfältig ausgewählten Unternehmen, die ähnliche bildungsbezogene und wissenschaftliche, evidenzbasierte Grundsätze wie das ITI vertreten. Wir freuen uns sehr, Mectron an Bord begrüßen zu dürfen.“ (Quelle: Mectron)
DZR spendet für Opfer des Kriegs in der Ukraine
Das Deutsche Zahnärztliche Rechenzentrum (DZR) spendet gemeinsam mit ihren Schwesterunternehmen der Dr. Güldener Gruppe 50.000 Euro für die Nothilfe in der Ukraine an das Aktionsbündnis Katastrophenhilfe. „Der verheerende Krieg in der Ukraine macht uns sehr betroffen. Unsere Solidarität und unser Mitgefühl gelten den Menschen vor Ort und jenen, die ihre Heimat fluchtartig verlassen mussten“, teilt die DZR-Geschäftsführung mit. „Wir hoffen, dass wir mit unserer Spende einen kleinen Teil zur Milderung der Kriegsfolgen für die Betroffenen beitragen können.“ Das Aktionsbündnis Katastrophenhilfe ist ein Zusammenschluss der Organisationen Caritas international, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Katastrophenhilfe und UNICEF Deutschland. (Quelle: DZR)
Ablauf der bisherigen Testverpflichtungen für Praxispersonal
Die bisherigen Testverpflichtungen für Praxispersonal und Besucher einer Zahnarztpraxis sind ab dem 20. März 2022 weggefallen. Eine bundesrechtliche Verpflichtung, wie sie § 28b Absatz 2 IfSG in alter Fassung vorgesehen hatte, ist nunmehr nicht mehr vorgesehen.
Gleichwohl haben die Bundesländer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Vorlagepflicht für Impf-, Genesenen-, oder Testnachweise auch für Zahnarztpraxen vorzugeben. Ob und wie davon regional Gebrauch gemacht werden wird, hängt unter anderem von den relevanten Zahlen des Infektionsgeschehens vor Ort ab. Informationen sind bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslands erhältlich, so die Bundeszahnärztekammer. (Quelle: BZÄK)
Krankschreibung per Telefon bis Ende Mai möglich, andere Sonderregelungen enden
Vertragsärzte können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege weiterhin telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankschreiben. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat diese Corona-Sonderregelung am 18. März 2022 bis zum 31. Mai verlängert. Viele andere Sonderregelungen laufen Ende März aus. So müssen Patienten für Folgeverordnungen von Heilmitteln oder häuslicher Krankenpflege ab 1. April wieder in die Praxis kommen. Die Sonderregelung, wonach das Ausstellen nach telefonischer Anamnese möglich ist, wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nicht verlängert.
Einige der vielen Corona-Sonderregelungen haben eine längere Laufzeit. So können die Untersuchungen U6, U7, U7a, U8 und U9 auch bei einer Überschreitung der für sie jeweils festgelegten Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten durchgeführt und abgerechnet werden. Dies gilt nach Ablauf am 31. März drei Monate fort – also bis 30. Juni. Derzeit wird im G-BA auf Antrag der KBV über eine weitere Verlängerung beraten.
Die wichtigsten Sonderregelungen und bis wann sie genutzt werden können, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Übersicht zusammengestellt. (Quelle: KBV)
Mundhygieneprodukte für die Ukraine
Mehreren Millionen Menschen in der Ukraine mangelt es aktuell an Gegenständen der täglichen Grundversorgung. Zur Unterstützung aller Betroffenen sendet das Berliner Familienunternehmen One Drop Only deshalb insgesamt 19.000 Stück der Halazon Zahncreme für Erwachsene und 3.500 Kinderzahncremes nach Iwano, in das Zentrallager der Caritas in der Ukraine. Von dort aus werden die Produkte gezielt an alle Orte verteilt, an denen die Artikel der Mundhygiene besonders dringend benötigt werden.
„Krieg ist furchtbar. Die täglich steigende Anzahl an Flüchtenden verdeutlicht das katastrophale Ausmaß der aktuellen Zustände in der Ukraine. Wir sehen es hierbei als eine Selbstverständlichkeit an, allen Betroffenen und Opfern dieser schrecklichen Ereignisse mit vereinten Kräften zu helfen. Gemeinsam mit unserem Partnerunternehmen möchten wir einen Beitrag auf humanitärer Ebene leisten und der Knappheit an Hygieneartikeln der Grundversorgung in der Ukraine mit unserer Sachspende aktiv begegnen“, erklärt Roberto D’Amati, geschäftsführender Gesellschafter bei One Drop Only. (Quelle: One Drop Only)
FDI-Weltzahnärztekongress 2022 in Mumbai wird abgesagt
Der Weltverband der Zahnärzte (FDI) bedauert, dass der Weltzahnärztekongress (WDC) 2022, der vom 29. September bis 2. Oktober 2022 in Mumbai, Indien, stattfinden sollte, nicht stattfinden kann.
„Leider hat unser Mitglied und Mitveranstalter, die Indian Dental Association (IDA), die Entscheidung getroffen, sich von der Organisation des Kongresses zurückzuziehen, was zur Absage der Veranstaltung geführt hat. Die FDI hat nicht die Zeit, die Kapazitäten und die Ressourcen, um den WDC unabhängig von unserer Mitgliedsorganisation zu organisieren“, heißt es in der Meldung des FDI vom 19. März 2022.
Das FDI World Dental Parliament, einschließlich aller Geschäftssitzungen, soll allerdings stattfinden. Weitere Informationen, einschließlich der Daten, Zeiten und des Veranstaltungsortes, werden zu gegebener Zeit an alle Beteiligten weitergegeben.
Bei Fragen zur Rückerstattung der Anmeldegebühren steht das IDA-Veranstaltungsteam per E-Mail zur Verfügung. Allgemeine Fragen zum Kongress beantwortet Laetitia Reymond, FDI-Kongressdirektorin, Kontakt per E-Mail. (Quelle: FDI)
Ärzte machen sich für Bonus auch für MFA stark
In der Anhörung zum Entwurf des Pflegebonusgesetzes im Bundesgesundheitsministerium am 18. März 2022 haben sich Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung für einen Bonus auch für Medizinische Fachangestellte und Fachpersonal im ambulanten Bereich stark gemacht. Man unterstütze daher auch den Vorschlag der Unionsparteien, einen Bonus von mindestens 500 Euro auch Praxismitarbeitende zu zahlen, so der KBV-Vorstand. Eine Würdigung des außerordentlichen Engagements in Pandemiezeiten sei überfällig, so der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.
„Gerade die Medizinischen Fachangestellten waren und sind erheblichen Belastungen ausgesetzt. Seit Beginn der Corona-Pandemie vollbringen sie Höchstleistungen in der Patientenversorgung und bei der Impfkampagne. Das Signal der Bundesregierung, an einem Coronabonus ausschließlich für Pflegekräfte festzuhalten, wertet die Leistungen anderer Berufsgruppen ab und demotiviert viele Fachkräfte. Die Bundesärztekammer fordert daher den Gesetzgeber erneut auf, die Medizinischen Fachangestellten bei der Verteilung der Corona-Prämien zu berücksichtigen und ihnen eine Corona-Prämie in vergleichbarer Höhe zu zahlen“, heißt es in der Stellungnahme der BÄK. (Quellen: KBV/BÄK)
Regionen Hamburg und Berlin: W&H sucht Verstärkung
Das weltweit aktive, familiengeführte Dentalunternehmen W&H aus Österreich sucht für seine deutsche Niederlassung zwei Mitarbeiter im Außendienst – für die Region Hamburg und für die Region Berlin. Die Aufgabe umfasst neben dem klassischen Außendienst auch Präsentationen und Schulungen. Weitere Informationen zum Unternehmen und zu den ausgeschriebenen Stellen gibt es auf der Website. (Quelle: W&H)
ZFA-Aufstiegsfortbildungen in Bayern beliebter denn je
Trotz der Corona-Pandemie haben im Jahr 2020 bayernweit mehr Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) eine Aufstiegsfortbildung erfolgreich absolviert als im Vorjahr. Die von der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) gemeldete Steigerungsrate liegt bei 5 Prozent. Deutschlandweit würden inzwischen fast ein Drittel (32 Prozent) aller Teilnehmer/-innen an ZFA-Aufstiegsfortbildungen ihre Weiterbildung im Freistaat abschließen.
Die Referentin Zahnärztliches Personal der BLZK, Dr. Silvia Morneburg, bewertet die neue Fortbildungsstatistik als starkes Signal inmitten der Corona-Pandemie. „Bayern setzt damit ein deutliches Zeichen gegen den Bundestrend rückläufiger Fortbildungszahlen bei ZFA. Zugleich unterstreichen die Zahlen die Attraktivität der angebotenen Weiterbildungsgänge“, betont sie. Laut der jüngsten Statistik der Bundeszahnärztekammer war die Zahl der ZFA-Fortbildungsteilnehmer/-innen im Jahr 2020 deutschlandweit um 21 Prozent zurückgegangen.
Gleichbleibend hohe Zahlen bei ihren Aufstiegsfortbildungen verbuchte die BLZK auch im zweiten Pandemiejahr. 2021 verteilten sich die Abschlüsse in Bayern wie folgt:
- Zahnmedizinische/-r Prophylaxeassistent/-in (ZMP): 192
- Dentalhygieniker/-in (DH): 43
- Zahnmedizinische/-r Verwaltungsassistent/-in (ZMV): 152
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Förderung von Fachkräften mit einem Meisterbonus in Höhe von 2.000 Euro pro erfolgreich abgeschlossener Aufstiegsfortbildung. „Damit diese Fortbildungen ein dauerhafter Erfolg bleiben, müssen auch die Zahnarztpraxen ihren Beitrag leisten, Fachkräfte im Beruf zu halten“, so die beiden BLZK-Referenten für Zahnärztliches Personal, Dr. Silvia Morneburg und Dr. Peter Maier. (Quelle: BLZK-Info)
Krieg in der Ukraine: FVDZ-Bundesvorstand fordert Schutz medizinischer Einrichtungen
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hat sich mit einer Resolution zum Krieg in der Ukraine den Forderungen des Weltverbandes der Zahnärzte (World Dental Federation – FDI) zum Schutz des medizinischen Personals und medizinischer Einrichtungen angeschlossen. Der erweiterte Bundesvorstand des FVDZ macht darin seine Besorgnis über den Krieg und dessen Folgen für die Bevölkerung und die medizinische Versorgung deutlich.
Der FVDZ erklärt sich solidarisch mit der Gemeinschaft der Heilberufe und den nationalen Zahnärzteverbänden in der Ukraine. Medizinische Einrichtungen und medizinisches Personal dürfen nicht zu militärischen Zielen werden. „Wir unterstützen die Forderung der FDI, alle Beschäftigten im Gesundheitswesen vor militärischen Angriffen zu schützen. Das muss selbstverständlich auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte gelten“, betonte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader bei der Sitzung des erweiterten Bundesvorstands Mitte März.
„Angriffe auf die Zivilbevölkerung und medizinische Einrichtungen sind völlig inakzeptabel und verstoßen gegen die Genfer Konvention. Wir erklären uns solidarisch mit den ukrainischen Kolleginnen und Kollegen und bieten Hilfestellung, wo sie gewünscht ist. Dazu gehört die Unterstützung von Hilfsprojekten und Spendenaufrufen ebenso wie das Angebot, nach Deutschland Geflüchtete zahnmedizinisch zu behandeln – unabhängig von deren Versicherungs- oder Versorgungsstatus.“ (Quelle: FVDZ)
Pflegebonusgesetz: Eine Frage der Wertschätzung
Pflegekräfte in Krankenhäusern und Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen sollen erneut Sonderzahlungen aus Bundesmitteln erhalten. So sieht es der Entwurf für ein Pflegebonusgesetz vor. Der persönliche Einsatz und das Engagement von Zahnmedizinischen und Medizinischen Fachangestellten (ZFA und MFA) in der Pandemie bleibt dabei unberücksichtigt. „Für diese erneut vertane Chance, der Arbeit der Zahnmedizinischen und Medizinischen Fachangestellten in der Pandemie die angemessene Anerkennung entgegenzubringen, haben wir kein Verständnis“, sagt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen.
„Der Arbeitsalltag dieser wichtigen Berufsgruppen war und ist im laufenden Pandemiegeschehen von einer hohen Arbeitsbelastung, erschwerten Arbeitsbedingungen, einem erhöhten Infektionsrisiko, Personalknappheit und krankheitsbedingten Ausfällen geprägt. Trotzdem waren und sind die Zahnmedizinischen Fachangestellten auch unter diesen Umständen für ihre Patientinnen und Patienten da und haben dazu beigetragen, die zahnmedizinische Versorgung in den letzten beiden Jahren aufrechtzuerhalten. Wie sehr die Praxisteams sich zu ihrer Verantwortung bekennen, verdeutlicht die überwältigende Bereitschaft der hessischen Zahnarztpraxen, sich in der Coronapandemie zusätzlich zu ihrem Normalbetrieb als Zahnärztliche Schwerpunktpraxis zu engagieren. Ohne das persönliche Engagement der Zahnmedizinischen Fachangestellten wäre dies nicht möglich. Genau wie andere in Gesundheitsberufen Tätige verdienen sie deshalb ebenfalls einen Sonderbonus. Die Frage, welchen Wert wir als Gesellschaft unserer Gesundheit beimessen, entscheidet sich auch anhand der Wertschätzung gegenüber dieser Berufsgruppe.“ (Quelle: KZV Hessen)
ICX-Webinar: Sofortversorgung an einem Tag?
Medentis medical lädt für den 27. April 2022 von 17 bis 18 Uhr zu einem ICX-Webinar mit Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Florian Draenert, München, ein. Thema ist die Sofortversorgung an einem Tag mit dem innovativen ICX-System. Die Anmeldung kann direkt per E-Mail in der Praxis des Referenten erfolgen.
Am 22. Juni 2022 wird es auch noch eine Präsenzveranstaltung zu diesem Thema angeboten. (Quelle: Medentis medical)
Infos zur Behandlung von Flüchtlingen aus der Ukraine
Die Zahnärzte in Deutschland sind bereit, Flüchtlinge aus der Ukraine schnell und unbürokratisch in Deutschland zu versorgen. Auf einer Sonderseite im Internet hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hilfreiche Informationen für Zahnarztpraxen zusammengefasst. Das Angebot wird in den kommenden Wochen und Monaten bei Bedarf fortlaufend ergänzt und aktualisiert werden, heißt es.
Am 9. März 2022 hatte die Vertreterversammlung der KZBV eine Resolution zum Krieg in der Ukraine beschlossen, der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer hatte an die Zahnärztinnen und Zahnärzte appelliert, Geflüchtete schnell und unbürokratisch zu behandeln. (Quelle: KZBV)
Prof. Klaus König (†): großer Forscher und Förderer der Prävention
Bereits am 12. Februar 2022 verstarb Prof. Dr. Klaus Georg Gustav König in seiner Wahlheimat im niederländischen Nijmegen. Das teilt die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung in einem Nachruf mit. Prof. König widmete sich in seinem wissenschaftlichen Leben mit Leidenschaft der Zahnerhaltung. Insbesondere der Präventivzahnmedizin galt sein Interesse, der er auch nach seiner Emeritierung als hoch geschätzter Experte und Ratgeber erhalten blieb, heißt es im von Prof. Stefan Zimmer und Prof. Joachim Klimek gezeichneten Nachruf der Gesellschaft.
König wurde am 22. September 1931 in Nürnberg geboren. Er studierte in Würzburg Zahnmedizin und wurde dort promoviert, bevor er seine wissenschaftliche Karriere an der Universität Zürich fortsetzte. Dort gehörte er zu dem geradezu legendären Team um Prof. Hans Rudolf Mühlemann, mit dem er zusammen mit Prof. Thomas M. Marthaler 1961 seine Ideen zur Kariesprävention vorstellte. Bereits 1969 wurde Prof. König an die Katholische Universität Nijmegen berufen, der er bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2002 treu blieb. Auch danach blieb er der Zahnmedizin als hoch geschätzter Experte und Ratgeber fast bis zu seinem Tode erhalten, heißt es. (Quelle: DGZ)
BDIZ EDI und Partnerverbände: Hilfe für die Ukraine
Als europäisch ausgerichteter Berufsverband nimmt der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) gemeinsam mit seinen assoziierten Partnerverbänden zu den Kriegshandlungen in der Ukraine Stellung.
Der BDIZ EDI und seine assoziierten Partnerverbände aus Großbritannien (ADI UK), Spanien (SEI), Polen (OSIS EDI), Serbien (USSI EDI), Portugal (SPCO) Mazedonien (EDI Macedonia), die Niederlande (EDI Netherlands) und Indien (EDI India) sowie befreundete Verbände aus Frankreich, Italien, Griechenland, Ungarn, Tschechien, Slowakei und Österreich verurteilen den völkerrechtswidrigen Einmarsch in die Ukraine aufs Schärfste.
„Unsere Gedanken sind bei den Bürgerinnen und Bürgern der Ukraine – darunter auch Mitglieder (Zahnärztinnen und Zahnärzte) im BDIZ EDI. Die medizinische Lage im Kriegsgebiet ist verheerend. Menschen sterben durch Kriegshandlungen, aber auch durch fehlende medizinische Versorgung. In der Ukraine fehlt es an medizinischen Gütern und an Gütern des täglichen Bedarfs“, heißt es in der am 10. März 2022 veröffentlichten Stellungnahme.
Dr. Dr. Markus Tröltzsch, Vorstandsmitglied im BDIZ EDI, organisiert und unterstützt bereits regionale Hilfstransporte in die Ukraine. „Unseren Mitgliedern in der Ukraine, die vor Ort medizinisch und organisatorisch helfen, bieten wir unsere Unterstützung an. Sie können sich bei Bedarf an uns wenden, wir helfen gerne bei jeder Art und Möglichkeit“, so Dr. Dr. Tröltzsch.
Der BDIZ EDI unterstützt auch ausdrücklich die Spendenaktion der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ) und deren Schirmherrin, die Bundeszahnärztekammer. (Quelle: BDZI EDI)
TU Dresden beruft Dr. Stephen Gilbert auf die Professur für Medical Device Regulatory Science
Dr. Stephen Gilbert besetzt ab März 2022 die neue „Else Kröner Professur für Medical Device Regulatory Science“ am Else Kröner Fresenius Zentrum für Digitale Gesundheit der Technischen Universität Dresden. Der gebürtige Nord-Ire wechselt aus der Wirtschaft zurück in die Wissenschaft und wird mit seinem Know-how auf diesem Gebiet die fächerübergreifende Forschung der Dresdner Hochschulmedizin verstärken.
Erstmalig wird in Deutschland an einer medizinischen Fakultät erforscht, wie innovative Medizinprodukte schneller in der Patientenversorgung ankommen können. „Mein klares Forschungsziel ist es, regulatorische Anforderungen besonders für Software als Medizinprodukt und Künstliche Intelligenz in Medizinprodukten weiter voranzubringen. Es ist essenziell, mit technologischen Entwicklungen Schritt zu halten. Deshalb müssen innovative Ansätze für die Gesundheitsversorgung der Zukunft mit innovativen Ansätzen für die Regulierung einhergehen. Medizinprodukte schneller in die Patientenversorgung zu bringen, schneller auf technologische Veränderungen zu reagieren und gleichzeitig die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, ist das Ziel“, so die Einschätzung von Professor Gilbert.
Gerade für diese KI-basierten Medizinprodukte ist der gesetzliche Rahmen zu starr. Um mit den technologischen Entwicklungen Schritt zu halten, müssen auch die Ansätze für die Zertifizierung von Medizinprodukten innovativer werden. Der frisch berufene Professor verfügt durch seine vorherige Tätigkeit als Clinical Evaluation Director über weitreichende Praxiserfahrung im Bereich der Zertifizierung von Medizinprodukten sowie umfassende Kenntnisse im Medizinprodukterecht. Durch seine vielseitige Karriere ist er darüber hinaus bestens geeignet für das interdisziplinäre und innovative Forschungsumfeld am EKFZ für Digitale Gesundheit. „Ich freue mich sehr auf die Arbeit in diesem exzellenten Forschungsumfeld der Dresdner Hochschulmedizin“, so Gilbert. (Quelle: EKFZ/TU Dresden)
eAU: Unklare Situation nach Aussagen Lauterbachs
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hatte im Interview „Im PraxisCheck“ am 3. März 2022 mehrfach geäußert, dass er sowohl das E-Rezept als auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als TI-Anwendungen gestoppt habe. Aus seiner Sicht sollten die Anwendungen schneller weiterentwickelt und eingeführt werden, die für Ärzte und Patienten einen echten Nutzen haben. Er stehe zudem im Austausch mit dem Geschäftsführer der Gematik.
Jetzt hat der Geschäftsführer der Gematik, Dr. Markus Leyck Dieken, Lauterbach am 8. März 2022 via Twitter widersprochen. Beide Anwendungen liefen wie geplant weiter, es gebe keinen Stopp durch den Minister. Beim E-Rezept ist die Testphase bereits seit Januar 2022 verlängert worden, einen Termin für die verpflichtende Anwendung gibt es noch nicht.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte laut Ärztenachrichtendienst mitgeteilt, dass das Bundesarbeitsministerium einen Antrag gestellt habe, die verpflichtende Ausweitung der eAU auf die Arbeitgeber zum 1. Juli 2022 auf den 1. Januar 2023 zu verschieben. Weitere Informationen habe es nicht gegeben, so der änd am 8. März. Weitere Informationen sind derzeit weder auf der Internetseite des BMG, noch bei der Gematik, deren Gesellschafter neben dem BMG (51 Prozent) auch die Kassenärztliche und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, die Apotheker und Krankenhausgesellschaften und der GKV-Spitzenverband sind, noch bei den Spitzenverbänden selbst zu finden. (Quellen: änd.de/QN)
BVD: Dental Bauer und Dürr Dental wollen Mitglied werden
Mit der angekündigten Neuausrichtung des Bundesverbands Dentalhandel e.V. (BVD) verschafft sich der Verband frische Attraktivität. Dental Bauer und Dürr Dental wollen Mitglied im Bundesverband Dentalhandel werden und haben einen Aufnahmeantrag gestellt. BVD-Vizepräsident Stefan Heine zeigte sich über die beiden Aufnahmeanträge hocherfreut: „Der gesamte BVD freut sich über die anstehende Verstärkung. Gerade mit Dental Bauer als starkem Fachhändler und Dürr Dental als bedeutendem Hersteller konnten wir wichtige Unternehmen von unseren Ideen im Verband und einer Mitgliedschaft überzeugen.“ Präsident Lutz Müller stimmte dem zu: „Es zeigt damit deutlich den Wunsch nach einem BVD als zeitgemäßen Interessensverband. Ich gehe davon aus, dass beiden Anträgen zugestimmt wird und wir in Kürze beide als neue Mitglieder begrüßen können.“
Jörg Linneweh, Geschäftsführer Dental Bauer GmbH & Co. KG, teilte zur Antragstellung mit: „Die aufskizzierte Neuausrichtung des BVD hat uns überzeugt. Deshalb möchten wir bereits in dieser Phase die Interessenvertretung des deutschen Dentalfachhandels auch proaktiv mitgestalten. Dental Bauer bewertet für alle Beteiligten das Zusammenspiel zwischen Fachhändlern und handelstreuen Lieferanten als sehr wichtig. Ein generationenübergreifender Input wird diese Neufokussierung dynamisieren.“
Diese Aussage wird von Martin Dürrstein, Vorstandsvorsitzender Dürr Dental SE, bestätigt: „Dürr Dental möchte Mitglied im BVD werden, weil wir als fachhandelstreuer Hersteller die Zusammenarbeit mit den Fachhändlern für sehr wichtig halten und uns zu dieser auch ausdrücklich bekennen wollen.“ Vertriebschef DACH & BeNeLux Hans Schneider: „Wir freuen uns auf die Mitarbeit und den Austausch mit den Kollegen.“ Dürr Dental hat laut BVD einen Antrag auf Aufnahme als Kooperatives Mitglied gestellt. (Quelle: BVD e.V.)
KZV NR wählt Vorstand vorab: Andreas Kruschwitz ab Januar 2023 Vorstandsvorsitzender
Die Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Nordrhein hat am 2. März 2022 die 11. Vertreterversammlung fortgesetzt, um die laut Satzung schon jetzt turnusgemäße Wahl des Vorstands der für die Amtsperiode 2023 bis 2028 durchzuführen.
Den Geschäftsbereich Außen übernimmt ab 2023 das aktuelle Vorstandsmitglied Zahnarzt Andreas Kruschwitz (Jahrgang 1957), Bonn. Er löst in knapp zehn Monaten den langjährigen KZV-Vorsitzenden Dr. Ralf Wagner ab. Im Anschluss an die Wahl der beiden anderen Vorstände wurde Kruschwitz zudem mit großer Mehrheit auch als Nachfolger von Dr. Ralf Wagner zum KZV-Vorsitzenden ab 2023 gewählt. Er ist unter anderem verantwortlich für die Kontakte zu Krankenkassen, Politik und Ministerien, Vergütungsverträge, Vertragswesen, Vertreterversammlung, Beirat und die Öffentlichkeitsarbeit.
Zahnarzt Lothar Marquardt (Jahrgang 1954), Krefeld, wurde ohne Gegenstimme als stellvertretender KZV-Vorsitzender bestätigt. Er ist weiterhin für den Geschäftsbereich Innen zuständig, der unter anderem die Bereiche Innere Verwaltung, Finanz, Statistik, Register/Zulassung, Kieferorthopädie und Prüfwesen umfasst.
Den Vorstand komplettiert ab 2023 Zahnarzt Dr. Thorsten Flägel (Jahrgang 1974), Würselen, der ebenfalls mit großer Mehrheit gewählt wurde. Er übernimmt dann den Geschäftsbereich Sicherstellung und damit unter anderem die Bereiche Abrechnung, Honorarberichtigung, Disziplinarwesen, Gutachterwesen, EDV, QM und QS.
Auch zwei Frauen hatten für die Vorstandsposten kandidiert, so der Verband der Zahnärztinnen plus, Dr. Sonia Mansour MSc. und Dr. Anke Klas, Vorsitzende des VZÄplus. Sie war bereits vor sechs Jahren angetreten. Klas hatte 10 Prozent der Stimmen erreicht. (Quellen: KZV NR und VZÄ+)
Forderung: Bessere Chancen für Ärztinnen in Führungspositionen
„Führen im Krankenhaus ist immer noch männlich – das muss sich ändern", fordert Dr. Dr. Galina Fischer, Sprecherin des Ausschusses „Ärztinnen“ im Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands, anlässlich des internationalen Frauentags am 8. März. „Wir fordern Arbeitgeber auf, Karrierechancen von Ärztinnen besser zu unterstützen. Bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen auf Führungsebene müssen Arbeitgeber umdenken und innovative Impulse aufnehmen“, so Fischer weiter. "Dazu gehören flexible Arbeits(zeit)modelle und dazu gehört, Teilzeit, Jobsharing und Homeoffice auch auf Führungsebene zu ermöglichen. Letztendlich profitieren davon alle Ärztinnen und Ärzte.“
Trotz der seit Jahren konstanten Entwicklung der Arztzahlen hin zu einem dominierenden Ärztinnenanteil liegt der Anteil von Chefärztinnen laut der jüngsten DÄB-Studie „Medical Women on Top“ bei 13 Prozent immer noch auf sehr niedrigem Niveau. (Quelle: Hartmannbund)
12. März 2022, Düsseldorf: Gut gerüstet für Praxisabgabe und Ruhestand
„Meine Praxis in gute Hände“ – am 12. März 2022 veranstaltet der Autor des gleichnamigen Buchs, Thomas Kirches, gemeinsam mit Ko-Autoren in Düsseldorf wieder ein Seminar für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihre Praxis abgeben möchten und/oder sich auf den Ausstieg aus dem Berufsleben frühzeitig vorbereiten wollen. Das Seminar findet von 9.30 bis 17 Uhr statt, für die Teilnahme gibt es 6 Fortbildungspunkte. Da krankheitsbedingt Plätze frei geworden sind, ist eine kurzfristige Teilnahme noch möglich. Weitere Informationen, Kontaktdaten und Anmeldung bei DentBeratung. (Quelle: DentBeratung)
Unterstützung für die Ukraine: FVDZ Bayern bittet die Kolleginnen und Kollegen in Bayern um Spenden
Als größter Landesverband im Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) unterstützt der FVDZ Bayern Hilfsaktionen für die Menschen im Kriegsgebiet in der Ukraine. Er ruft alle bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte auf mitzuhelfen, die Not durch Sach- und Geldspenden lindern zu helfen. Dringend benötigt werden Hilfsgüter, Nahrungsmittel, Medikamente, medizinische Materialien und vieles mehr – wie aufgelistet. Wer sich informiert, findet in fast jeder Region die Möglichkeit, Sachspenden zu leisten. Konkret möchte der FVDZ Bayern auf die Hilfstransporte des Kollegen Dr. Dr. Markus Tröltzsch aus Ansbach hinweisen. Mithilfe seiner internationalen Organisation „greenviu“ schickt er am 11. März 2022 einen weiteren Hilfstransport mit einem 40-Tonner der Spedition Roth in die Ukraine.
Folgende medizinischen Güter werden besonders benötigt:
- Verbandsmaterial und Verbandspäckchen
- Notfalldecken
- Intubationsmaterial wie z.B. Laryxtuben
- Infusionsbesteck und Lösungen, z.B. NaCl
- Verbandsmittel für Brandwunden
- Desinfektionslösungen und Verbände für infizierte Wunden
- Insulin
- Antibiotika
- Analgetika
- Lokalanästhesie (Lösung, Spritzen, Kanülen)
Bitte beachten, dass die Güter nicht verfallen sind. Die Güter sollten in Kisten verpackt und beschriftet mit dem Inhalt – idealerweise in englischer Sprache – hier abgegeben werden: Roth Transporte, Gutenbergstraße 20, 91560 Heilsbronn; Abgabezeit Montag bis Donnerstag 17 bis 19 Uhr.
Der FVDZ Bayern unterstützt auch die Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ) und deren Schirmherrin, die Bundeszahnärztekammer, die dazu aufrufen, für die Ukraine zu spenden. Die HDZ ist eine seriöse Einrichtung, die seit Jahren in vielen Krisengebieten der Welt aktiv ist. Mehr dazu auch auf der Internetseite des HDZ. (Quelle: FVDZ Bayern)
Vertragsärzte sagen Flüchtlingen bestmögliche Versorgung zu
Auf das Schärfste haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenärztliche Vereinigungen den brutalen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine verurteilt. „Der barbarische Überfall ist durch nichts zu rechtfertigen und bringe unvorstellbares Leid über die Menschen in der Ukraine“, heißt es in einer Resolution, die die Delegierten der Vertreterversammlung am 4. März 2022 einstimmig verabschiedeten.
Zugleich versichern KBV und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) den zu erwartenden Flüchtlingen, ihnen „mit der gesamten Struktur des KV-Systems und der damit verbundenen Unterstützung der Niedergelassenen“ zur Verfügung zu stehen, um „die Betroffenen mit der gesamten vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Kompetenz bestmöglich und unbürokratisch zu versorgen“. Der Bundesregierung wurde angeboten, „sie in jeder möglichen Hinsicht zu unterstützen“. In diesem Zusammenhang bittet die Vertreterversammlung den Gesetzgeber, „bundesweit die notwendigen Rahmenbedingungen zum Versicherungsschutz der Geflüchteten zu schaffen“.
Am Vorabend der VV hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach in der KBV-Veranstaltung „Im PraxisCheck“ geäußert, dass er im Austausch mit dem Innenministerium und dem Auswärtigen Amt sei, um die medizinische Versorgung der Flüchtlinge koordinieren zu können. Der entsprechende Rechtsrahmen werde geschaffen. Zudem werde auch die Finanzierung der Hilfe unbürokratisch organisiert.
Zugleich lobte der Minister die kollektive Bereitschaft der Niedergelassenen sich der dramatischen Lage durch den Ukraine-Krieg zu stellen. Er sei beeindruckt, wie schnell und deutlich die Ärzteschaft reagiert habe. (Quelle: KBV)
Ukraine: ApoBank-Stiftung stellt 200.000 Euro für Soforthilfe und die Förderung medizinischer Projekte bereit
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) möchte einen Beitrag dazu leisten, dass die Menschen in der Ukraine möglichst schnell dringend benötigte medizinische Hilfe erhalten. Dafür stellt die ApoBank-Stiftung zunächst 100.000 Euro humanitärer Soforthilfe zur Verfügung. Die Mittel fließen direkt den Hilfswerken der Heilberufler zu, die vor Ort aktiv sind und bedarfsgerecht unterstützen können. Dazu gehören Ärzte der Welt, Apotheker ohne Grenzen und das Hilfswerk Deutscher Zahnärzte.
In einem zweiten Schritt werde die Bank im Rahmen der Stiftungsarbeit weitere 100.000 Euro für die Förderung von Hilfsprojekten bereitstellen, die einen Beitrag zur medizinischen Versorgung oder der Bereitstellung von Medikamenten für die ukrainischen Kriegsopfer leisten. Alle hierfür in Frage kommenden deutschen Hilfsorganisationen können Spendenanträge stellen. Diese werden in einem beschleunigten Bewilligungsverfahren bearbeitet, um ebenfalls möglichst zeitnah helfen zu können.
„Die Situation in der Ukraine entwickelt sich zu einer humanitären Katastrophe. Als Standesbank der Heilberufe ist es uns ein besonderes Anliegen, Hilfe zu leisten und die Not vor Ort zumindest ein Stück weit zu lindern“, sagt Matthias Schellenberg, Vorstandsvorsitzender der ApoBank. „Im Sinne unserer Mitglieder und Kundinnen und Kunden möchten wir mit dieser zweistufigen Hilfe jenen Heilberuflern zur Seite stehen, die aktuell vor Ort wertvolle Hilfe leisten und daher den akuten Bedarf am besten einschätzen können.“ Mehr Informationen über die Spendenaktion zur Unterstützung von Hilfsprojekten hat die Bank auf einer eigenen Themenseite zusammengestellt. (Quelle: ApoBank)
German Board of Orthodontics lädt zum virtuellen Jahreskongress ein
Am 26. März 2022 lädt das German Board of Orthodontics (GBO) zum virtuellen Jahreskongress via Zoom ein. Thema der ganztägigen Veranstaltung ist „Patienten-orientierte Kieferorthopädie über Generationen, Disziplinen und Technologien“. Die Themen reichen von Dysgnathie-Operationen über Aligner-KfO bis zur Behandlung Erwachsener, präsentiert von einem internationalen Referententeam. Einer der namhaften Gäste ist Prof. Jean Delaire, der anlässlich des Kongresses den „GBO Lifetime Award“ erhalten wird.
Der Kongress beginnt um 9 Uhr und wird bis ca. 16 Uhr dauern. Anmeldungen und weitere Informationen auf der Website des GBO. (Quelle: GBO)
Ärzteschaft und Krankenhausträger fordern: Krieg in der Ukraine beenden, humanitäre Hilfe ausbauen
Die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sind tief besorgt wegen eines möglichen Kollapses der medizinischen Versorgung in der Ukraine. Die massiven Angriffe zerstörten auch die medizinische Gesundheitsversorgung in den betroffenen Gebieten und gefährdeten die Gesundheit und das Leben auch der nicht unmittelbar von den Kämpfen betroffenen Bevölkerung. „Die Bombardierung von Krankenhäusern ist ein weiterer Beleg für das rücksichtslose und menschenverachtende Vorgehen auch gegen die Zivilbevölkerung“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung vom 2. März 2022.
Die BÄK und die DKG stehen im Kontakt mit der Bundesregierung, um humanitäre Hilfsangebote in Deutschland zu koordinieren, insbesondere geht es um die Aufnahme und bundesweite Verteilung von Verletzten und anderen Patientinnen und Patienten, für die in der Ukraine keine medizinische Versorgung mehr möglich ist. Um möglichst schnell medizinische Hilfe in der Ukraine sowie in den Flüchtlingslagern der Anrainerstaaten leisten zu können, rufen Bundesärztekammer und Deutsche Krankenhausgesellschaft zu Spenden auf (siehe unten). Benötigt werden Mittel für Verbandsmaterialien, Medikamente, medizinische und technische Ausrüstung sowie psychologische Unterstützung.
Die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordern die russische Führung auf, diesen völkerrechtswidrigen Krieg sofort zu beenden. Bis zu einem vollständigen Ende der Kampfhandlungen müssen insbesondere Einrichtungen der medizinischen Infrastruktur, wie Krankenhäuser, Arztpraxen und Apotheken vor Zerstörung geschützt werden. Transportmöglichkeiten und Fluchtkorridore für verletzte und traumatisierte Menschen sind zu sichern beziehungsweise einzurichten. (Quelle: BÄK)
KZV Westfalen-Lippe: Opposition hat Klage eingereicht
„Die Fraktion Zukunft für Zahnmedizin in der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe hat beim Sozialgericht Münster Klage gegen die schon am 22. Januar 2022 in einer a.o. Vertreterversammlung erfolgte Wahl des Vorstandes der KZVWL für die Jahre 2023 bis 2028 eingereicht. Ziel der Klage der Fraktion ZfZ ist es, per Richterspruch die Unwirksamkeit der Beschlussfassung durch die a.o. Vertreterversammlung feststellen zu lassen.“ Das erklärte die Fraktion in einer Pressemitteilung vom 28. Februar 2022, die auch bei ADP-Medien veröffentlicht wurde. Die Klage richte sich „absolut nicht gegen die augenblicklichen verantwortlichen Amtsinhaber im Vorstand. Die Kläger hätten aber gerne eine eindeutige Positionierung zu dem geplanten Vorgehen vor und in der VV vom Vorsitzenden des Vorstandes, Herrn Dr. Holger Seib und seinem Stellvertreter gehabt“, heißt es. (Quelle: ZfZ/ADP-Medien)
Practice Pink-Kampagne: Unterstützung im Kampf gegen Brustkrebs
Die rosa Schleife steht als weltweites Symbol für mehr Wissen und Aufklärung über Brustkrebs und ist ein Zeichen der Solidarität mit Brustkrebspatientinnen. Ganz im Zeichen der rosa Schleife steht die Aktion „Practice Pink“ der Henry Schein Dental Deutschland GmbH, zu deren Abschluss das Unternehmen im Januar 2022 eine Spende in Höhe von 5.000 EUR an den Verein Brustkrebs Deutschland e.V. übergeben hat. Brustkrebs Deutschland e.V. ist ein gemeinnütziger, unabhängiger Verein, gegründet 2003 in München. Unter dem Motto „Prognose Leben“ hilft der Verein Betroffenen und Angehörigen mit umfassenden Informationen zu Prävention und Früherkennung, aktuellen Therapiemöglichkeiten, organisiert Veranstaltungen, Aktionen, Kooperationen oder berät mit einfachen Alltagstipps, die das Leben in dieser Zeit erleichtern können.
„Wir bedanken uns ganz herzlich für die großzügige Spende von Henry Schein und das langjährige Engagement. Mit der Spende ist es uns möglich, weiterhin Informationsmaterial, wie zum Beispiel Duschanhänger zum Abtasten der Brust, kostenfrei zur Verfügung zu stellen und Brustkrebspatientinnen Wohlfühlpäckchen in der schweren Zeit der Brustkrebserkrankung zuzusenden", freut sich Renate Haidinger, Gründerin und 1. Vorsitzende bei Brustkrebs Deutschland e.V.
Practice Pink ist eine von Henry Schein weltweit durchgeführte Kampagne, bei der Spenden für Organisationen gesammelt werden, die sich für an Krebs erkrankte Patienten engagieren. Henry Schein Dental Deutschland unterstützt den Verein Brustkrebs Deutschland e.V. bereits seit mehreren Jahren. Bei der alljährlich im Oktober und November stattfindenden Kampagne rund um ausgewählte Verbrauchsmaterialien in Pink geht es darum, Zahnarztpraxen über die Produkte für das Thema Krebsvorsorge zu sensibilisieren. Darüber hinaus wird ein Teil der Erlöse aus dem Verkauf der Kampagnenprodukte an den Verein gespendet. Die Brustkrebs-Kampagne ist ein Teil von Henry Schein Cares, dem weltweiten Programm zur sozialen Verantwortung der Firma. Unter dem Motto „Helping Health Happen“ unterstützt Henry Schein weltweit Aktivitäten, die eine bessere medizinische Versorgung von benachteiligten Bevölkerungsgruppen ermöglichen. (Quelle: Henry Schein)
5. DGAZ-Symposium muss umziehen: in Präsenz am 11. März 2022 im Lindner Hotel Köln
Bereits etliche Anmeldungen verzeichnet das Symposium „Pflegebedarf beginnt nicht im Seniorenheim“ der Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ) am 11. März 2022 in Köln. Da an der Uniklinik Köln leider noch immer keine Präsenzveranstaltungen stattfinden dürfen, sind die Veranstalter auf einen externen Veranstaltungsort ausgewichen.
„Wir freuen uns nun sehr, dass wir im Lindner Hotel eine mindestens ebenso schöne und angemessene Location finden konnten“, erklärt DGAZ-Vorstandsmitglied und Mit-Organisator des Symposiums, Dr. Dirk Bleiel. Die neue Adresse lautet: Ballsaal des Lindner Hotel City Plaza, Magnusstraße 20, 50672 Köln. Alle bereits angemeldeten Teilnehmer wurden schriftlich über die Verlegung informiert. Alle Informationen zu Lage, Anreise, Parken und Ansprechpartner finden sich hier.)
Da vor Ort die 2G+-Regel verpflichtend ist, werden alle Teilnehmer herzlich gebeten, Impfnachweise oder einen aktuellen Testnachweis mitzubringen. (Quelle: DGAZ)
FVDZ Bayern: Reißleine ziehen bei der Telematikinfrastruktur
Die Befürchtungen zur Sicherheit der Telematikinfrastruktur (TI) hätten sich bewahrheitet, so der Landesverband Bayern des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte zu den bekanntgewordenen Datenschutzproblemen bei Konnektoren der Firma Secunet. Seit Jahren fordere die Landesversammlung des FVDZ Bayern vom Gesetzgeber, hochsensible Patientendaten nicht auf zentrale Server zu speichern.
Für den Vorstand des FVDZ Bayern sei eine Speicherung von Patientendaten unverantwortlich. Der Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung sei ein Gau mit Ankündigung. Obwohl die Spezifikationen von Gematik und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eindeutig geregelt sind, Patientendaten nicht zu speichern, ist genau dies passiert. „Das leitet die Götterdämmerung der Telematikinfrastruktur ein“, sagt Dr. Thomas Sommerer, kommissarischer Landesvorsitzender. Auch Dr. Jens Kober kommissarischer Landesvorsitzender, fordert Konsequenzen: „Hier kann man schon nicht mehr von Pleiten, Pech und Pannen sprechen. Zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass personenbezogene Gesundheitsdaten, trotz Sicherheitsvorkehrungen, immer wieder gehackt wurden. Der für die Patienten entstandene Schaden ist irreparabel!“
Der FVDZ Bayern fordert die zuständigen Stellen auf, die Verstöße aufzuklären. Gefragt sei jetzt auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz. Als Konsequenz aus dem Vorfall fordert der bayerische Landesverband im FVDZ die Abkehr von einer Telematikinfrastruktur, die den Sicherheitsanforderungen im Umgang mit Datenschutz von Patientinnen und Patienten, aber auch den der Praxen nicht gerecht wird. (Quelle: FVDZ Bayern)
Zahl des Monats: 714
714 acht- und neunjährige Kinder sind seit Januar 2021 deutschlandweit für die laufende „Deutsche Mundgesundheitsstudie VI (DMS 6)“ zahnmedizinisch untersucht worden. Die DMS 6 setzt sich aus mehreren Modulen zusammen, die für den Zeitraum 2021 bis 2023 geplant sind. Im Fokus steht unter anderem die Kieferorthopädie.
Bei den teilnehmenden Kindern sollen die Mundgesundheit sowie die Zahn- und Kieferstellungen ermittelt werden, um aus den Ergebnissen der Studie kieferorthopädischen Versorgungsbedarf ableiten zu können. Die DMS 6 soll eine umfassende Datenbasis für evidenzbasierte Grundsatzentscheidungen in der gesundheitspolitischen Diskussion und für die Gestaltung künftiger Versorgungskonzepte liefern. (Quelle: Institut der deutschen Zahnärzte (IDZ)/KZBV)
Solidarität der Ärzteschaft in Deutschland mit ukrainischer Bevölkerung
Zu dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt: „Die Bundesärztekammer verurteilt die militärische Aggression und den völkerrechtswidrigen Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine in aller Deutlichkeit. Unsere Gedanken sind bei den Ukrainerinnen und Ukrainern, den Leidtragenden dieses Angriffskriegs. Das gilt insbesondere auch für die Ärztinnen und Ärzte, die im Kriegsgebiet ihr Leben aufs Spiel setzen, um anderen zu helfen. Die Bundesärztekammer ruft die russische Regierung dazu auf, dieses Blutvergießen umgehend zu beenden. Für humanitäre Unterstützung befindet sich die Bundesärztekammer im Austausch mit der Bundesregierung.“
Die Bundesärztekammer und den ukrainischen Ärzteverband verbinde eine über viele Jahre gewachsene, enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Im Zentrum dieses Austauschs stand die Unterstützung beim Aufbau von Strukturen der ärztlichen Selbstverwaltung in der Ukraine. Unter Vermittlung der Bundesärztekammer wurde der ukrainische Ärzteverband schließlich auch in den Weltärztebund aufgenommen. „Auch vor dem Hintergrund dieser besonderen Verbindung gehört unseren Kolleginnen und Kollegen in der Ukraine und aller ihrer Landsleute unsere volle Solidarität. Es macht uns tief betroffen zu sehen, dass sie um Leib und Leben fürchten müssen und ihr Lebensumfeld durch Krieg und Aggression auf Jahrzehnte zerstört wird“, so Reinhardt. (Quelle: BÄK)
Stiftung HDZ und BZÄK rufen zu Spenden für die Ukraine auf
Die Menschen in der Ukraine sind auf der Flucht vor dem Krieg – im Land selbst und in die Nachbarstaaten. Hunderttausende in der Ukraine sind ohne Strom und Wasser, es werden zudem Hilfsgüter, Nahrungsmittel, Medikamente, medizinische Materialien und vieles mehr gebraucht. „Wir haben Kontakt zu unseren Partnern vor Ort, den Salesianern Don Boscos, aufgenommen. Sie sind in vier Großstädten in der Ukraine vertreten. Auch in der schwer umkämpften Hauptstadt Kiew sind sie präsent. Unsere Partner brauchen dringend Unterstützung bei der Versorgung der Flüchtlinge und Menschen in Not. Wir wollen helfen! Und haben dafür bereits 10.000 Euro Soforthilfe bereitgestellt“, so der Vorsteher der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ), Dr. Klaus Sürmann.
„Wir alle sind erschüttert über den aggressiven Angriff auf die Ukraine. Unsere Solidarität ist bei allen Menschen dort“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Prof. Dr. Christoph Benz. „Neben den europäischen und internationalen strategischen und politischen Maßnahmen ist nun auch schnelle konkrete Hilfe für die Menschen wichtig. Vor Ort – und auch für die Menschen, die zu uns flüchten.“
Daher rufen die Stiftung HDZ und die Bundeszahnärztekammer auf, die Hilfe für die Menschen in der Ukraine und die von dort Geflüchteten mit Spenden zu unterstützen. Spenden können auch direkt auf das Spendenkonto der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte bei der ApoBank, IBAN DE2830060 6010004444000, BIC (SWIFT-Code): DAAEDEDD, Stichwort: Ukraine. Eine Spendenbescheinigung wird bei genauer Adressangabe ausgestellt. Zur Steuerbegünstigung bis 300 Euro kann als vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV der Kontoauszug vorgelegt werden.
Möglich ist eine Spende auch direkt über die Internetseite des HDZ – entweder über eine Sepa-Überweisung oder mit einem Überweisungsträger zum Herunterladen. (Quelle: BZÄK/HDZ)