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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – März 2024

(c) Quintessence News

KZVB fordert Entbudgetierung auch für Zahnärzte

Medienberichten zufolge will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit seinem „Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz“ (GVSG) die von Hausärzten erbrachten Leistungen künftig vollumfänglich vergüten. Zudem soll eine jährliche Versorgungspauschale eingeführt werden. Damit würden bei den Hausärzten Budgetdeckel komplett abgeschafft. Die meisten zahnmedizinischen Leistungen unterliegen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dagegen weiterhin einer strikten Budgetierung.

Altersstruktur der niedergelassenen Zahnärzte in Bayern
Altersstruktur der niedergelassenen Zahnärzte in Bayern
(c) KZVB
Dazu erklärt Dr. Rüdiger Schott als Vorsitzender des Vorstands der KZVB: „Mit dem GVSG muss auch im Bereich der Zahnmedizin die Budgetierung abgeschafft werden. Das ist nicht nur ein Gebot der Gleichbehandlung, sondern elementar für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen ist kaum noch ein junger Kollege oder eine Kollegin dazu bereit, eine Praxis zu gründen oder zu übernehmen. Fast ein Viertel der Zahnärzte in Bayern ist jedoch über 60 und wird in den kommenden fünf Jahren das Ruhestandsalter erreichen. Schon heute schließen viele Praxen im ländlichen Raum ohne einen Nachfolger. Das Praxissterben hat also bereits begonnen und lässt sich nur noch stoppen, wenn der Nachwuchs wieder Rechts- und Planungssicherheit bekommt. Eine wohnortnahe zahnmedizinische Versorgung ist Teil der Daseinsfürsorge und gerade in einem Flächenstaat wie Bayern wichtig. Immobile und ältere Patienten können nicht 30 Kilometer und mehr in die nächste größere Stadt fahren, wenn sie Zahnschmerzen haben. Wenn Herr Lauterbach die Zahnärzte in seinem Gesetz vergisst, werden in den kommenden fünf Jahren über Jahrzehnte gewachsene Versorgungsstrukturen zusammenbrechen.“

 

Zahntechnik plus 2024

Die Themenwelt „Moderne Technologien zwischen Faszination und Wirklichkeit“ (Zahntechnik plus 2024 – Branchentreff mit umfassendem Programm) ist Teil des umfangreichen Kongressprogramms der Zahntechnik plus 2024, die vom 3. bis 4. Mai 2024 im Congress Center Leipzig stattfindet. Mit fünf parallel verlaufenden Programmsäulen und insgesamt mehr als 60 Vorträgen möchte der Kongress eine besondere Vielfalt bieten und den Teilnehmern eine individuelle Fortbildung ermöglichen.

Die Kongressteilnehmer können je nach Interesse aus drei verschiedenen Themenwelten, dem Expertise-Kongress der Fachgesellschaft für Zahntechnik (FZT e.V.), Ausstellervorträgen und Workshops sowie einem eigenen Tagesprogramm für Auszubildende wählen. (Quelle: Leipziger Messe GmbH)

 

Bundesrat billigt Krankenhaustransparenzgesetz

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 entschieden, gegen das Krankenhaustransparenzgesetz keinen Einspruch einzulegen. Das Gesetz war vom Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossen worden. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hatte empfohlen, das Gesetz ohne Änderungen zu bestätigen. Das Gesetz kann nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in der praktischen Umsetzung oder bei der nächsten Novellierung des Gesetzes dafür zu sorgen, dass das Transparenzverzeichnis tatsächlich alle Kriterien und Informationen enthält, die für Patienten und Angehörige wesentlich sind und dass diese in einer für Laien verständlichen und zugänglichen Weise aufbereitet sind. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet.

 

Digital-Gesetz: „Safety first“ muss auch in Zukunft gelten

Mitte März hat die Gematik ein neues Verfahren zur Einlösung elektronischer Rezepte freigegeben: mit Card-Link können Versicherte die elektronische Gesundheitskarte mit dem Handy auslesen. Erstmals sollen Apps von Drittanbietern auf die Telematikinfrastruktur zugreifen können, die nicht von der Gematik zugelassen sind. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat diesen Beschluss gegen alle Stimmen der anderen Gematik-Gesellschafter durchgedrückt.

BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler: „Die BZÄK hält das CardLink-Verfahren grundsätzlich für nützlich, klar ist aber, dass es dieselben Sicherheitsanforderungen erfüllen muss wie jede Anwendung in der TI. Die Leistungserbringer hatten dazu konkrete Forderungen formuliert, die das BMG nicht aufgriff. Angesichts dieser Risikobereitschaft kann man nur hoffen, dass die Expertise des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) auch in Zukunft angemessen berücksichtigt werden.“ Bisher muss die Gematik bei ihren Spezifikationen das Einvernehmen mit BSI und BfDI herstellen. Das neue Digital-Gesetz sieht dagegen vor, dass BSI und BfDI künftig nur noch „ins Benehmen“ gesetzt werden müssen. (Quelle: Klartext 03/24 der BZÄK)
 

Verena Dreßler ist neue General Managerin der D-A-CH-Region bei Septodont

Verena Dreßler
Verena Dreßler
Foto: Septodont
Das französische Unternehmen Septodont, einer der führenden Anbieter und Innovatoren im dentalpharmazeutischen Bereich, hat Verena Dreßler mit Wirkung zum 1. Februar 2024 zur neuen General Managerin für Deutschland, Österreich und Schweiz ernannt. Sie wechselt nach Stationen in internationalen Fast-Moving-Consumer-Goods-Bereichen (FMCG schnelllebige Konsumgüter) und führenden Healthcare-Unternehmen in diese neue Rolle. Die erfahrene Managerin setzt auf regionale Präsenz, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit PartnerInnen sowie innovative Potenzial-Maximierung, um das Unternehmen stark und sicher in die Zukunft zu führen.

„Septodont hat sich seit seiner Gründung zum führenden Pionier in der Dentalpharmazie entwickelt. Diese Kompetenz werden wir für die D-A-CH-Region weiter ausbauen und in den nächsten Jahren insbesondere das Geschäft der regenerativen Zahnmedizin und die Industriekompetenz vorantreiben“, sagt die neue General Managerin. „Dabei werden die Intensivierung der Zusammenarbeit der D-A-CH-Länder in Umsetzung der gemeinsamen Unternehmensstrategie und der Ausbau des bereits bestehenden Partner- und Außendienst-Netzwerks eine bedeutende Rolle spielen. Und wir werden unseren Kundinnen und Kunden helfen, noch besser und nachhaltiger mit unseren Produkten zu arbeiten“, so Verena Dreßler weiter.

Die Diplom-Betriebswirtin war zuvor 25 Jahre als Senior Executive und General Managerin im Gesundheitswesen, der Pharma-, der Dental- und FMCG-Branche in den Bereichen Marketing, Vertrieb, Geschäftsentwicklung und Unternehmenstransformation tätig, heißt es in der Unternehmensmitteilung. Verena Dreßler sieht ihre Stärken vor allem in der Entwicklung und Umsetzung wachstumsfördernder Unternehmensstrategien sowie in zielgerichteten, nachhaltigen Produkt- und Servicelösungen. (Quelle: Septodont)
 

Neue Homepage der KZV Saarland ist online

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland hat ihren neuen Internet-Auftritt nun online gestellt. Unter der bekannten Adresse „www.kzv-saarland.de“ präsentiert sich das Informationsangebot der KZVS nun in modernisierter Fassung.

Nicht nur das Design der Homepage wurde dabei modernisiert, auch die Funktionen wurden technisch überarbeitet, heißt es. Gleichzeitig habe die KZVS die bislang bereitgestellten Informationen und Dateien aktualisiert, damit der Blick für die wesentlichen Informationen frei ist. Eine schlanke Struktur ermöglicht eine einfache und schnelle Nutzung der Homepage und ihrer Informationsangebote. Auch die Nutzung auf mobilen Endgeräten wurde optimiert.

Die KZVS hoffe, mit der neuen Homepage dem Informationsbedarf der Zahnarztpraxen, der Patientinnen und Patienten sowie der Öffentlichkeit noch stärker gerecht werden zu können. (Quelle: KZV Saarland)
 

Demokratie und Pluralismus als Fundament für ein menschliches Gesundheitswesen

Mehr als 200 Verbände und Organisationen aus dem Gesundheitswesen haben am 18. März 2024 die gemeinsame Erklärung „Demokratie und Pluralismus als Fundament für ein menschliches Gesundheitswesen“ veröffentlicht. Darunter sind neben der Bundeszahnärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde viele weitere Verbände und Fachgesellschaften aus der Zahnmedizin. Die vollständige Erklärung kann auf der Internetseite der Bundesärztekammer abgerufen werden. (Quelle: BZÄK)
 

„Dentaler Nobelpreis“ für Prof. Dr. Andrej M. Kielbassa

Prof. Dr. med. dent. Dr. h. c. Andrej M. Kielbassa
Prof. Dr. med. dent. Dr. h. c. Andrej M. Kielbassa
(c) Kielbassa
Für einen Zahnmediziner ist es wie ein Ritterschlag: Die Auszeichnung mit dem Distinguished Scientist Award durch die International Association of Dental Research honoriert das Gesamtwerk eines Wissenschaftlers und seine Verdienste um einen bestimmten Bereich der Zahnmedizin. In der Kategorie Pharmacology/Therapeutics/Toxicology Research Award wurde diese Ehre in diesem Jahr Prof. Dr. med. dent. Dr. h. c. Andrej M. Kielbassa, Direktor des Zentrums für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie an der Fakultät für Zahnmedizin der Danube Private University (DPU) in Krems, zuteil.

Damit wird Kielbassas Beitrag zu unserem heutigen Verständnis der Mechanismen zahnmedizinischer Therapeutika gewürdigt: insbesondere seine Rolle bei der Erforschung der De- und Remineralisation von Zahnschmelz und Dentin, der Wirkung von Speichelersatzstoffen oder der mikroinvasiven Kunststoffinfiltration von initialen Schmelzläsionen. Angesichts von mehr als 500 Veröffentlichungen als Autor und Co-Autor sowie mehr als 14.000 Zitierungen stellt diese Aufzählung allerdings nur einen Bruchteil seines Wirkens dar.

 

Gesundheitsausschuss: Bundestagspräsidentin Bas kündigt die Einleitung eines Ordnungsgeldverfahrens an

In der Sitzung des Ältestenrats am 14. März 2024 hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas angekündigt, ein Ordnungsgeldverfahren gemäß § 44e Abs. 2 des Abgeordnetengesetzes wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung des Bundestages durch den Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler in Höhe von 1.000 Euro einzuleiten.

In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am 13. März 2024 hatte der Abgeordnete Kay-Uwe Ziegler (AfD) den Platz der amtierenden Ausschussvorsitzenden Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), eingenommen und sich geweigert, trotz der umgehenden Aufforderung des Ausschusssekretariates, den Platz wieder zu räumen. (Quelle: Deutscher Bundestag)
 

Außergewöhnlicher Vorfall im Gesundheitsausschuss

Vor der Sitzung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags am 13. März 2024 kam es zu einem außergewöhnlichen Vorfall, wie verschiedene Medien berichteten. „Der AfD-Abgeordnete Kay-Uwe Ziegler habe den Stuhl der amtierenden Vorsitzenden Dr. Kirsten Kappert-Gonther gekapert und ein Schild mit der Aufschrift Ausschussvorsitzender vor sich aufgestellt, berichteten Teilnehmer der Sitzung. Die Abgeordneten der anderen Fraktionen hätten daraufhin ihre Plätze nicht eingenommen“, heißt es im Bericht der Ärzte Zeitung.

Der AfD stünde nach der zu Beginn der Legislaturperiode erfolgten Aufteilung auch der Vorsitz im Gesundheitsausschuss zu. Allerdings ist es der Partei seit zwei Jahren nicht gelungen, einen Kandidaten für die Wahl zu benennen, der auch die Mehrheit der Ausschussmitglieder bekommen hätte. Die AfD hatte ein Schreiben dazu veröffentlicht und verteilt und erklärt, nach ihrer Rechtsauffassung sei Ziegler der rechtmäßige Ausschussvorsitzende.

Wie der „Spiegel“ berichtet, kritisierten die Abgeordneten der anderen Parteien das Verhalten der AfD scharf. Kappert-Gonther habe die Situation souverän gemeistert, heißt es. Sie selbst schrieb auf „X“ (früher Twitter) zu einem Tweet des grünen Gesundheitsexperten Janosch Dahmen: „Ein unfassbarer Vorgang, Heute hat die AfD mal wieder ihr demokratiefeindliches Gesicht gezeigt. Diese Verachtung der vorhandenen demokratischen Regeln und Gepflogenheiten ist eine Gefahr für unsere Demokratie.“

Die nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses, in der es unter anderem um eine Expertenanhörung zum Thema Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und mögliche Regulierungen für Investoren ging, startete mit Verspätung. (Quellen: Ärzte Zeitung/Spiegel)
 

Neuer Vorstand der BZK Tübingen

Am 6. März 2024 trafen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Bezirkszahnärztekammer Tübingen zu einer außerordentlichen Vertreterversammlung. Hintergrund dieser Versammlung war der überraschende Tod des bisherigen Vorsitzenden, Dr. Dr. Heinrich Schneider, im Dezember 2023. Zentrales Thema auf der Tagesordnung war die Neuwahl des Vorsitzenden des Vorstands sowie die Besetzung eines neuen Mitglieds im Vorstand. Die Wahl war aus satzungsrechtlichen Gründen notwendig geworden, um die Kontinuität und Effektivität der Arbeit der BZK Tübingen sicherzustellen.

Der Vorstand der BZK Tübingen mit der neuen Geschäftsführerin (von links): Dr. Martin Braun, Dr. Bernd Stoll, Susanne Traulsen, Dr. Anke Bleicher, Dr. Markus Steybe und Dr. Herbert Martin.
Der Vorstand der BZK Tübingen mit der neuen Geschäftsführerin (von links): Dr. Martin Braun, Dr. Bernd Stoll, Susanne Traulsen, Dr. Anke Bleicher, Dr. Markus Steybe und Dr. Herbert Martin.
Foto: IZZ BW
Mit einer Mehrheit von 17 von 29 Stimmen wurde Dr. Markus Steybe aus Friedrichshafen zum neuen ersten Vorsitzenden gewählt. Steybe war seit 2022 stellvertretender Vorsitzender und hatte nach dem Tod von Dr. Dr. Schneider das Amt des Vorsitzenden kommissarisch übernommen.

Zu seiner Stellvertreterin wurde Dr. Anke Bleicher aus Tübingen gewählt. Sie erhielt das Vertrauen der Versammlung mit 22 von 29 Stimmen. Des Weiteren wurde Dr. Martin Braun aus Pfullingen als neues Mitglied in den Vorstand gewählt. Die BZK Tübingen hat zudem seit Anfang des Jahres mit Susanne Traulsen eine neue Geschäftsführerin. (Quelle: IZZ BW)


Ehrennadel in Silber der BZÄK: Posthume Ehrung für Dr. Dr. Heinrich Schneider

Dr. Torsten Tomppert (links) überreicht die posthume Ehrung an Dr. Friedrich Schneider, den Bruder des Verstorbenen.
Dr. Torsten Tomppert (links) überreicht die posthume Ehrung an Dr. Friedrich Schneider, den Bruder des Verstorbenen.
Foto: IZZ BW
Am 20. Dezember 2023 starb der engagierte Zahnarzt und Berufspolitiker Dr. Dr. Heinrich Schneider. Posthum wurde ihm nun von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Landeszahnärztekammer (LZK) Baden-Württemberg die Ehrennadel in Silber verliehen, eine Auszeichnung, die seine langjährigen und herausragenden Verdienste um den Berufsstand würdigt. Die Verleihung erfolgte auf Initiative des Vorstands der BZK Tübingen. Schneider war 22 Jahre lang stellvertretender Vorsitzender der BZK Tübingen und seit 2022 ihr erster Vorsitzender.

Am Rande der außerordentlichen Vertreterversammlung der BZK Tübingen am 6. März 2024 überreichte Dr. Torsten Tomppert, in seiner Funktion als Präsident der LZK, die Ehrennadel der deutschen Zahnärzteschaft in Silber an Dr. Friedrich Schneider, den Bruder des Verstorbenen. Tomppert würdigte dabei die zahlreichen Ämter und Verantwortungen, die Dr. Dr. Heinrich Schneider auf Landes- und Bundesebene innehatte. Er beschrieb ihn dabei als einen geradlinigen Menschen, der stets seine Meinung offen äußerte, „auch wenn es nicht immer opportun war“, so Tomppert. (Quelle: IZZ BW)
 

Bedeutung der PKV für das Gesundheitswesen hat weiter zugenommen

Die wichtige und zunehmende Rolle der Privaten Krankenversicherung (PKV) für das Gesundheitswesen zeigen die aktuellen Zahlen zum Mehrumsatz der Privatversicherten, die das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) in seiner neuen Studie berechnete. Danach lag der Mehrumsatz der Privatversicherten im Jahr 2022 bei 12,33 Milliarden Euro und damit 650 Millionen Euro höher als im Jahr davor. Der größte Teil des Mehrumsatzes entfiel auf den ambulant-ärztlichen Bereich mit 6,95 Milliarden Euro, ein Plus von 210 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Im Durchschnitt lag der Mehrumsatz für jede Arztpraxis bei 63.000 Euro im Jahr. Dies entspricht einer Steigerung von 4.000 Euro gegenüber 2021. Privatversicherte, die 10,3 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen, tragen mit 20,4 Prozent zur Finanzierung der Arztpraxen bei. Zuwächse bei den Mehrumsätzen verzeichnen auch die stationäre Versorgung (+340 Millionen Euro), der Arzneimittelsektor (+180 Millionen Euro) und der Hilfsmittelbereich (+30 Millionen Euro).

Die neue Studie zeigt zugleich, dass der Kostenanstieg in der PKV unter dem in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt. Von 2012 bis 2022 stiegen die Leistungsausgaben je Versicherten in der GKV um +48,4 Prozent, in der PKV dagegen um +41,6 Prozent. Aus den Zahlen wird einerseits deutlich, dass beide Kostenträger vor der Herausforderung von steigenden Gesundheitsausgaben stehen. Anderseits verweisen die höheren Anstiege in der GKV auf die Wirkungen der ausgabensteigernden Gesetzgebung dort in den vergangenen Jahren.

Der Mehrumsatz der Privatversicherten beziffere die zusätzlichen Finanzmittel, die nur deshalb ins Gesundheitssystem fließen, weil die Leistungen für diese Patienten nicht den begrenzten und teils budgetierten Vergütungssystemen der GKV unterliegen. Der Mehrumsatz der Privatversicherten sei in der Realität sogar noch deutlich höher als vom WIP berechnet werden konnte, da manche Rechnungen nicht zur Erstattung eingereicht würden und damit nicht in die Analyse einflössen. (Quelle: WIP)

Weltfrauentag 2024: W&H setzt Zeichen gegen Diskriminierung

Zum internationalen Weltfrauentag rief W&H in den sozialen Medien dazu auf, Witze und Humor reflektiert zu betrachten. Mit dem Hashtag #discriminationisnotfunny möchte das Medizintechnikunternehmen gegenüber Witzen, die marginalisierte Gruppen betreffen, sensibilisieren. Denn oft sind Frauen das Ziel von untergriffigem Humor – auch im Arbeitsalltag. Witze auf Kosten von Kolleginnen seien bei W&H ein No-Go. Ganz egal, ob es Kommentare übers Gendern, das Aussehen von Frauen, ihre Interessen oder – der Klassiker – Blondinenwitze sind.

Daniela Malata
Daniela Malata
Foto: W&H
„Die klare Botschaft der W&H-Kampagne: Sprache prägt unser Handeln und Denken. „Humor ist ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Gleichzeitig wissen wir, wie wichtig der verantwortungsvolle Umgang damit ist“, betont Daniela Malata. People have Priority – so lautet der Slogan des Medizintechnikunternehmens. Dieser Leitgedanke fasst die Aktion des Unternehmens gut zusammen. Diskriminierung habe bei W&H keinen Platz, ganz egal ob aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe oder der Religion. Im Gegenteil: „In der W&H-Gruppe legen wir Wert auf ein offenes und respektvolles Miteinander“.

„Wir haben das klare Ziel, unternehmensintern keinen Stillstand zuzulassen, sondern den Fortschritt in Bezug auf Gleichberechtigung und Inklusion voranzutreiben. Konkrete Maßnahmen dazu sind beispielsweise unser transparentes Gehaltsschema, Schulungen und Entwicklungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeiten, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherstellen“, so Daniela Malata. Das Medizintechnikunternehmen setzt sich für MINT-Bildung bei Mädchen und Frauen ein und trägt damit zur Diversifizierung ihrer Ausbildungswege und Berufswahl bei. Auch was das Thema Frauen in Führungspositionen betrifft, liegt W&H weit über dem Durchschnitt. Laut Frauen.Management.Report 2023 beträgt der Frauenanteil in der Geschäftsführung in den 200 umsatzstärksten Unternehmen in Österreich nur 10,5 Prozent. In der W&H-Gruppenleitung herrscht hingegen Geschlechtergleichstand. „Wir möchten Frauen dazu ermutigen, ihren eigenen Weg zu gehen. Wir sind fest davon überzeugt, dass ein gestärktes Selbstbewusstsein und sichtbare Erfolge von Frauen einen nachhaltig positiven Einfluss auf kommende Generationen haben“, betont sie. (Quelle: W&H)
 

Internationaler Frauentag: Dentsply Sirona engagiert sich für mehr Inklusion in der Zahnmedizin 

Die Förderung von Frauen in der Zahnmedizin ist für Dentsply Sirona seit vielen Jahren ein wichtiges Thema und ein Eckpfeiler innerhalb seiner Nachhaltigkeitsstrategie „BEYOND: Taking action for a brighter world“. Daher habe das Unternehmen den Internationalen Frauentag auch in diesem Jahr wieder aus vollem Herzen unterstützt und möchte dazu beitragen, dem diesjährigen Motto „Inspire Inclusion“ weltweit viel Aufmerksamkeit zu verschaffen, heißt es in der Meldung zum Internationalen Frauentag am 8. März. Das Unternehmen bekräftigt dazu seinen Einsatz für mehr Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion sowohl intern als auch extern.

„Seit den Anfängen des Internationalen Frauentags vor über einhundert Jahren hat die Welt einen weiten Weg zurückgelegt, aber wir haben noch einiges vor uns“, sagt Andrea Frohning, SVP, Chief Human Resources Officer bei Dentsply Sirona. „In einer Zeit, in der sich immer mehr Frauen dafür entscheiden, Zahnärztin zu werden, müssen wir alle dafür sorgen, dass unsere Branche ihnen gleiche Chancen bietet, ihre Expertise schätzt und ihre Leistungen anerkennt.“ 

Das Unternehmen unterstütze Initiativen, die die Inklusion fördern und den Anteil von Frauen bei Fortbildungsprogrammen, Veranstaltungen und der Umsetzung klinischer Studien erhöhen wollen. Dies würde auch das tatsächliche Geschlechterverhältnis in der Dentalbranche besser abbilden.

Der neu aufgelegte „Smart Integration Award“ von Dentsply Sirona ist eine solche Initiative. Mit dem Preis werden innovative Zahnärztinnen und Zahntechnikerinnen für ihre visionären Ideen in der digitalen Zahnmedizin ausgezeichnet. Dazu gehören digitale klinische Workflows, deren Auswirkungen auf Patienten, Gesellschaft und Fortbildung sowie Methoden, die die zahnärztliche Praxis nachhaltiger machen. 

Dentsply Sirona leitet darüber hinaus ein globales Programm zur Förderung weiblicher Referenten mit dem Namen „First to 50“, das darauf abzielt, erfolgreiche Zahnärztinnen sichtbarer zu machen, zum Beispiel als Rednerinnen auf Kongressen und anderen Veranstaltungen. Das Programm bietet dafür strukturierte Rednerschulungen für alle Erfahrungsstufen. Im Laufe der Jahre ist „First to 50“ stetig gewachsen: Seit der Einführung des Programms habe sich die Zahl der Teilnehmerinnen pro Jahr mehr als verdoppelt.

Intern sei man bestrebt, bis zum Jahr 2025 die globale Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern und die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen. So habe das Unternehmen unter anderem erfolgreich Schulungen zur Beseitigung von Vorurteilen bei der Einstellung sowie Mentoring-, Coaching- und Führungsprogramme umgesetzt. (Quelle: Dentsply Sirona)


Honorarkürzung wegen TI-Verweigerung: BSG weist Klage ab

Der 6. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel hat sich am 6. März 2024 mit zwei Verfahren zu den Honorarkürzungen für eine ärztliche Praxis wegen Nichtanbindung an die Telematikinfrastruktur und der Erstattung der Betriebskosten der TI befasst. Erfolgreich waren die Kläger nicht. Der Kläger zum Thema Betriebskosten zog die Klage zurück. Die Revisionsklage wegen der Honorarkürzungen wurde von den Kasseler Richtern abgewiesen.
„Die Honorarkürzung für das Quartal 1/2019 erfolgte zu Recht. Die Verpflichtung der Klägerin zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur stellte in der Anfang 2019 geltenden Ausgestaltung des Regelungskonzepts keinen unverhältnismäßigen Eingriff in ihre ärztliche Berufsfreiheit dar“, heißt es im Terminbericht des BSG. Damit folgt das Gericht seiner bisherigen Rechtsprechung und den Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit, die bislang stets eine Rechtmäßigkeit der Honorarkürzungen für Vertrags(zahn)ärzte bei Nichtanbindung an die TI/bewusster Nicht-Nutzung von gesetzlich verpflichtenden TI-Anwendungen bejaht hat.

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) kommentierte das so: „Honorarkürzungen für TI-Verweigerer sind rechtens“. Die Verhandlung sei mit Spannung erwartet worden, da die Entscheidung „Signalwirkung für alle Praxisinhaber hat, die bisher den Anschluss an die TI verweigern“. „Wir können nur auch allen niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten empfehlen, sich an die TI anzuschließen“, sagte Dr. Christian Öttl, Bundesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), nach den ersten Verlautbarungen aus dem Gerichtssaal. „Die Honorarkürzung als Sanktionsmittel gegen die Praxen sehen wir allerdings weiterhin nicht als probates Mittel, um Ärztinnen und Ärzte von der TI-Anbindung zu überzeugen.“ Zum ausführlichen Bericht geht es hier. (Quelle: QN)

 

Krisen und Kriege: Lauterbach will Gesundheitswesen besser wappnen

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach will das deutsche Gesundheitswesen krisenfester machen – für Pandemien, aber auch für Katastrophen oder militärische Konflikte. Das kündigte er in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ am Freitag (1. März 2024) an. Er kündigte einen entsprechenden Gesetzentwurf für Sommer dieses Jahres an. Das Ziel: »Im Krisenfall muss jeder Arzt, jedes Krankenhaus, jedes Gesundheitsamt wissen, was zu tun ist. Wir brauchen klare Zuständigkeiten – etwa für die Verteilung einer hohen Zahl an Verletzten auf die Kliniken in Deutschland.«

Man arbeite mit dem Verteidigungs- und Innenministerium bereits am Gesetzentwurf. Im Sanitätsdienst der Bundeswehr grummelt es allerdings derzeit, da Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius über eine Neustrukturierung der Streitkräfte nachdenkt. Dabei könnte der Sanitätsdienst seine Eigenständigkeit mit einem eigenen Inspekteur verlieren (siehe unten). (Quelle: NOZ)
 

Selbstverwaltung der Ärzte und Zahnärzte schreibt an Verteidigungsminister

Auf die Pläne von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius, den Sanitätsdienst der Bundeswehr umzustrukturieren und als eigenständige Organisationseinheit aufzugeben, haben jetzt Vertreter der Ärzte und Zahnärzteschaft reagiert. „Die Bundesärzte- und -zahnärztekammern, die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Gemeinsame Bundesausschuss und der Marburger Bund haben nun in einem Schreiben an den Verteidigungsminister den Wert eines in eigenständigen Strukturen unter durchgehend sanitätsfachlicher Leitung arbeitenden Sanitätsdienstes verteidigt und vor seiner Zerstörung gewarnt“, berichtet die „Ärzte Zeitung“. Unter Bezug auf das der Zeitung vorliegende Schreiben vom 1. März 2024 heißt es weiter: „Der Sanitätsdienst mit seinen leistungsfähigen Krankenhäusern und die zivile Gesundheitsversorgung seien auf Zusammenarbeit angewiesen, um die Aus-, Fort- und Weiterbildung in allen hoch spezialisierten Berufsfeldern darstellen zu können“. (Quelle: Ärzte Zeitung)
 

Nur noch 44.052 niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte

Die Zahl der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte sinkt weiter. Waren es Mitte der 2000er-Jahre noch 55.000, verzeichnete die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) zum Jahresende 2023 nur noch 44.052. Zum Ende des 1. Halbjahrs 2023 waren es noch 44.488. Damit ging die Zahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Deutschland gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Prozent zurück.

Regional gibt es bereits deutliche Versorgungsengpässe, und dies nicht nur in den östlichen Bundesländern. Neben regionalen Maßnahmen und Unterstützung durch die Länder ist auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit für die Niederlassung ein wichtiger Faktor. Die KZBV fordert daher erneut Bundesgesundheitsminister Lauterbach und die Ampelfraktionen auf, endlich adäquate Rahmenbedingungen für die bewährten inhabergeführten Praxisstrukturen und effektive Anreize für die Niederlassung zur Sicherstellung der wohnortnahen, flächendeckenden Versorgung zu schaffen. Hierzu zählt vor allem die sofortige Abschaffung der strikten Budgetierung, so die KZBV. (Quelle: KZBV/QN)
 

„eArztbrief“: Keine Kürzung der TI-Pauschale aufgrund Verzögerungen bei der Industrie

Arztpraxen müssen ab 1. März 2024 eine Software für das Erstellen von elektronischen Arztbriefen installiert haben. Sonst droht ihnen eine Kürzung der monatlichen TI-Pauschale. Nun hat das Bundesgesundheitsministerium klargestellt, dass es keine Kürzungen gibt, wenn für das Praxisverwaltungssystem keine entsprechende Software verfügbar ist. Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit. Der eArztbrief ist die erste Anwendung der Telematikinfrastruktur, die Ärzte und Psychotherapeuten durch den schnellen und sicheren Austausch von medizinischen Informationen einen Mehrwert bringen und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten unterstützen kann, so die KBV, die dazu weitere Informationen zur Verfügung stellt.

Verzögerungen bei der Industrie hätten nicht zur Folge, dass Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten die TI-Pauschale gekürzt werde, betonte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einem Schreiben an die KBV. Diese hatte Ende Januar an das Ministerium appelliert, die Frist zu verschieben. Der Grund: Viele Praxen haben keine Möglichkeit, bis zum 1. März die geforderte Software einzuspielen.

Einen offiziellen Aufschub gewähre das BMG zwar nicht. Allerdings drohe Vertragsärztinnen und Vertragsärzten keine Kürzung der TI-Pauschale, „wenn sie das eArztbrief-Modul nicht nutzen können, weil der Anbieter dieses nicht von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bestätigen lässt“, heißt es in dem Schreiben. Um eine Strafe zu vermeiden, reiche es aus, die aktuelle Software schnell einzuspielen, wenn der Anbieter sie bereitstellt. „Solange der Software-Anbieter die aktuelle Version noch nicht bereitgestellt hat, droht demnach keine Kürzung der TI-Pauschale“, stellt das BMG heraus.

Dass noch nicht alle Anbieter ihr Software-Modul von der KBV haben zertifizieren lassen, sei aus Sicht des Ministeriums nicht „nachvollziehbar“. Es kündigte an, Gespräche mit den PVS-Herstellern führen zu wollen, um schnell eine Lösung zu finden. (Quelle: KBV)
 

Olaf Sauerbier (Voco) neuer erster Vizepräsident der International Dental Manufacturers

Auf der diesjährigen Generalversammlung der International Dental Manufacturers (IDM) am 23. Februar 2024 anlässlich des Midwinter Meetings in Chicago (USA), wurde Dr. Kiyotaka Nakao (Japanese Dental Trade Association JDTA und Präsident und CEO der GC Corporation) zum neuen Präsidenten der IDM gewählt.
Samantha Cheetham (Australian Dental Industry Association, ADIA) ist nun die Präsidentin elect für die neue Amtszeit. Olaf Sauerbier, stellvertretender Vorsitzender des Verbands der Deutschen Dental-Industrie (VDDI), Geschäftsführer der Voco GmbH und derzeitiger FIDE-Präsident (The Federation of the European Dental Industry e.V.), wurde zum Ersten Vizepräsidenten gewählt. Ein weiteres Mitglied des IDM-Vorstands ist Past President Fred Freedman (Dental Trade Alliance DTA), der den Verband in den vergangenen zwei Jahren als Präsident geleitet hat.

Die Generalversammlung beinhaltete auch ein Treffen mit dem derzeitigen Präsidenten und dem Geschäftsführer der World Dental Federation, fdi, zu einem gemeinsamen Meinungsaustausch. Auch die Entwicklung des Minamata-Übereinkommens zum schrittweisen Verzicht auf Amalgam wurde besprochen. Weitere Themen waren die neue IDM-Website, die Vereinsfinanzen, Berichte der IDM-Mitgliedsverbände in ihren Regionen und die zukünftige Aufgabenverteilung innerhalb des Verbands. Das nächste IDM-Treffen findet im September dieses Jahres in Istanbul statt. (Quelle: IDM/QN)
 

Mitglieder der ApoBank erhalten ab sofort Sonderkonditionen

Ab dem 1. März 2024 bietet die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) ihren Mitgliedern Sonderkonditionen auf ausgewählte Produkte an: Sie erhalten aktuell 3 Prozent für Festgelder mit Laufzeit von einem Jahr – das sind laut Bank 0,25 Prozentpunkte zusätzlich. Zudem können die rund 112.000 Anteilseigner, größtenteils niedergelassene Heilberuflerinnen und Heilberufler, ab sofort auch einmalig fünf Stunden Praxisberatung zum Preis von zwei in Anspruch nehmen.

Neben einer Dividende, die die Eigentümer am Geschäftserfolg der apoBank beteiligt, habe die Mitgliedschaft auch noch einen ideellen Wert: Das genossenschaftliche Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe" präge die ApoBank seit ihrer Gründung vor mehr als 120 Jahren, heißt es. Entsprechend richte sie ihre Aktivitäten auf die wirtschaftliche Unterstützung der Heilberuflerinnen und Heilberufler aus. „Jedes einzelne Mitglied trägt als Eigentümer der Bank dazu bei und ist Teil einer Gemeinschaft mit einem branchenspezifischen Netzwerk und besonderem Know-how im Gesundheitsmarkt.“ Dazu dienten beispielsweise auch die deutschlandweiten exklusiven Fachveranstaltungen für Mitglieder.

Bereits ab 1.500 Euro können Angehörige der Heilberufe Mitglied der Bank werden. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft gibt es auf der Website oder vor Ort in den Filialen. (Quelle: ApoBank)
 

Breit geführte Debatte über den Einfluss von Investoren

Unter Bezug auf die erfolgreichen Proteste aus Fankreisen gegen den Einstieg von Investoren in die Deutsche Fußball Liga (Vertretung der Profi-Mannschaften der 1. und 2. Bundesliga in Deutschland) fordert die Bundeszahnärztekammer die Politik auf, endlich zu handeln und die Aktivitäten von Investoren in der ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung zu beschränken.

BZÄK-Vizepräsident Konstantin von Laffert: „Beim Fußball geht es um Sport, wohingegen es in der Medizin um die Gesundheit, letzten Endes um Menschenleben geht. Trotz mittlerweile nachweislich mehr unerwünschter Ereignisse in amerikanischen Private-Equity-Kliniken hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch immer keine verbindliche Regelung zur Einhegung von Investoren-MVZ vorgelegt. Um in dieser Legislaturperiode noch eine Gesetzesregelung zu erreichen, müssen die Verantwortlichen jetzt handeln, um die weitere Vergewerblichung der Zahnheilkunde zu stoppen!“ (Quelle: BZÄK)
 

MDR-Debatte im EU-Parlament: „Lösungen so schnell wie möglich vorantreiben“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die klaren Aussagen in der Debatte des Europäischen Parlaments (EP) am 1. März 2024 zu notwendigen Verbesserungen der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) begrüßt. „Die EP-Debatte zeigt überdeutlich die Erkenntnis der Parlamentarier, dass die MDR über das Ziel hinausgeschossen ist und dringend nachgebessert werden muss. Auch die Unterstützung des Vorschlags, die Rezertifizierung von Bestandsprodukten abzuschaffen, ist ein gutes Signal. Nach den EP-Wahlen im Juni müssen die Lösungen so schnell wie möglich vorangetrieben werden“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Die diskutierte dritte MDR-Änderungsverordnung sieht unter anderem die Fristverlängerung für IVD-Richtlinienzertifikate sowie die Verpflichtung zur frühzeitigen Anwendung einzelner Module der EUDAMED-Datenbank vor, um negative Folgen für die Patientenversorgung abzuwenden. Außerdem soll die Bewertung der MDR vorgezogen werden. (Quelle: BVMed)

 

Reference: Nachrichten Politik Wirtschaft Praxis Telematikinfrastruktur Menschen

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