Am 29. August geschlossen: Sächsische Zahnärzte setzen ein Zeichen
Am 29. August 2024 treffen sich Sachsens Zahnärztinnen und Zahnärzte zu einer internen Informations- und Protestveranstaltung. Aus diesem Grund bleiben am Donnerstag die Zahnarztpraxen im Freistaat vielerorts von 14 bis 16 Uhr geschlossen. Eine Notfallversorgung ist während dieser Zeit selbstverständlich gewährleistet. Die Patienten wurden bereits durch Aushänge in den Praxen informiert.
Hintergrund ist, dass immer mehr Praxen ohne Nachfolger schließen. Dies gefährdet die wohnortnahe und flächendeckende zahnmedizinische Versorgung in Sachsen. Unter dem Motto „Praxissterben verhindern – Zahnärztliche Versorgung sichern!“ wollen die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Sachsen ein Zeichen setzen und Politik und Öffentlichkeit auf die Situation aufmerksam machen. (Quelle: IZZ Sachsen)
„Gesundes-Herz-Gesetz“ im Bundeskabinett – und weiter in der Kritik
Mit Verzögerung hat Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach nun doch am 28. August seinen Gesetzentwurf für ein „Gesundes-Herz-Gesetz“ ins Bundeskabinett eingebracht, wo es auch beschlossen werden soll. Die Kritik von Kassen und Ärzteschaft daran ist aber nicht verstummt. So werden die Fokussierung auf den Medikamenteneinsatz, die nicht zielgerichteten Maßnahmen, der fehlende Präventionsansatz und fehlende Impulse für eine geänderte Lebensführung zur Prävention kritisiert. Zudem werde die Verantwortung der Selbstverwaltung in der Gesetzlichen Krankenversicherung und des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ausgehebelt.
So erneuert der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands vor der Kabinettssitzung seine Kritik: Man lehne den derzeit bekannten Entwurf eines Gesundes-Herz-Gesetzes ab.„Mit dem Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) verabschiedet sich die Koalition von dem Leitgedanken der Prävention, Gesundheitsrisiken vorzubeugen und zu vermeiden. Im Interesse von Beitragszahlenden und von Patientinnen und Patienten müssen Arzneimittel und Check-Ups ihre Wirksamkeit auch künftig wissenschaftlich nachweisen. Zudem werden mit dem Gesetzentwurf die über Jahre mit Beitragsgeldern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgebauten Präventionsstrukturen in Deutschland gefährdet. Ausgeschlossen werden muss, dass die Umsetzung zentralen Grundsätzen der GKV widerspricht. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aufgabe, Gesundheitsleistungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten und zu entscheiden, welche Leistungen in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden. Diese Grundsätze dürfen nicht in Frage gestellt werden“, heißt es. Weitere Berichterstattung folgt. (Quelle: GKV-SV/QN)
S2k-Leitlinie zu Okklusionsschienen veröffentlicht
Okklusionsschienen (OS) sind in der Zahnmedizin vielfach im Einsatz, die Zahl der verordneten Schienen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Bislang fehlte jedoch eine strukturierte wissenschaftliche Aufarbeitung zur Differenzierung verschiedener Schienentypen sowie eine systematische Darstellung zu deren Wirkungsweise und Indikationsspektrum. Diese liegt nun seit Mitte August 2024 vor.
An der Erarbeitung der neuen S2k-Leitlinie „Okklusionsschienen zur Behandlung craniomandibulärer Dysfunktionen und zur präprothetischen Therapie“ unter Federführung der DGFDT und der DGZMK waren 39 Fachgesellschaften beteiligt.
Die Leitlinie fokussiert auf die Indikationen zur Behandlung funktioneller Erkrankungen des craniomandibulären Systems (CMS). Ein gesondertes Kapitel beschreibt den Einsatz von Okklusionsschienen zur präprothetischen Austestung/Bestimmung einer therapeutischen Kieferrelation (vor der Neuanfertigung von Zahnersatz).
Darüber hinaus werden die Risiken von OS, Möglichkeiten zur Vermeidung von unerwünschten Nebenwirkungen und deren Herstellungsverfahren dargestellt. Die vollständige Leitlinie in Kurz- und Langfassung ist auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde eingestellt. (Quelle: DGZMK/QN)
vmf warnt vor MFA-Berufsbildern mit reduzierten Ausbildungsinhalten
Vermehrt tauchen derzeit Berichte über neue Berufsbilder auf, die den Aufgabenbereich der Medizinischen Fachangestellten (MFA) betreffen. Der vmf hat dazu ausführlich Stellung bezogen. Patricia Ley, vmf-Vizepräsidentin und Hauptautorin der Stellungnahme erklärt: „Grundsätzlich begrüßen wir jeden Fortschritt, der die Versorgung der Patientinnen und Patienten aufrechterhält und verbessert. Deshalb wird derzeit gemeinsam mit Sozialpartnern und verantwortlichen Institutionen die Novellierung der Ausbildungsordnung für MFA vorbereitet. Ziel ist es, MFA so auszubilden, dass sie qualitativ gute Fach-, Methoden-, Sozial- und Humankompetenzen mitbringen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Delegation von ärztlichen Leistungen und die Weiterentwicklung der Fortbildungen. Die Fachpraktiker-Ausbildung, die auch im Beruf MFA stattfinden soll, sehen wir sehr kritisch. Ein Ausbildungsberuf, der inhaltlich dem der MFA sehr gleicht, jedoch reduzierte theoretische Inhalte vermittelt, wird den Fachkräftemangel nicht lösen und nicht zur Sicherstellung der Patientenversorgung beitragen.“
Ebenso schätzt der vmf die Praxisassistenz mit Schwerpunkt auf Ausbildung beziehungsweise die kaufmännische Praxisassistenz ein. Bei ersterer besteht die Gefahr, dass künftig Personen MFA ausbilden, die selbst keine fachlichen Kompetenzen in den entsprechenden Handlungsfeldern durch eine Berufsausbildung als MFA aufweisen. Für letztere gebe es bereits den Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen. Außerdem können in einer Ausbildungsdauer von neun Monaten keine grundlegenden Kenntnisse der Patientenversorgung vermittelt werden. Für eine Integration von Quereinsteigern sollte vielmehr das gut etablierte System der Umschulung oder die externe Zulassung zur Abschlussprüfung als MFA genutzt werden.
Um Fachpersonal zu gewinnen, müssten vielmehr die bestehenden Berufe gestärkt werden, ebenso wie die Ausbildungspraxen und die Karrieremöglichkeiten. „Wir sind offen für Weiterentwicklungen bereits bestehender Berufe und die Etablierung von neuen Berufszweigen, wie dem Physician Assistant, die einen Mehrwert für die ambulante Versorgung der Patienten bringen und eine akademische Perspektive für MFA bieten“, nennt Patricia Ley als Beispiel.
„Fort- und Weiterbildung muss sich darüber hinaus durch eine entsprechende Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppen des Gehaltstarifvertrags für MFA lohnen“, ergänzt Hannelore König, vmf-Präsidentin und Tarifexpertin. „Voraussetzung für die Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppe I und für diverse Fortbildungscurricula und Aufstiegsfortbildungen ist eine Berufsausbildung als MFA mit bestandener Prüfung vor der Ärztekammer. Die Struktur der Tätigkeitsgruppen hat sich bewährt und findet eine breite Akzeptanz, denn die Übernahme von mehr Verantwortung und arbeitsplatzbezogene Fortbildungen werden auf diese Weise honoriert. Fachpraktiker/-innen, Praxisassistenten/-innen oder Quereinsteiger/innen hätten somit lediglich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.“ (Quelle: vmf)
KBV: Kein Durchbruch bei den Finanzierungsverhandlungen
Bei den Verhandlungen zur Finanzierung der ambulanten Versorgung im Jahr 2025 hat es noch keinen Durchbruch gegeben. Die Beratungen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband am 22. August 2024 im Bewertungsausschuss sei ohne Ergebnis beendet worden, so die KBV.
„Die Verhandlungspartner werden ihre Gespräche in den nächsten Tagen fortsetzen. Mitte September wird dann der Bewertungsausschuss zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen“, heißt es.
Bei den Verhandlungen gehe es im Wesentlichen um die Anpassung des Orientierungswertes im Jahr 2025. Dieser bestimme maßgeblich die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen. (Quelle: KBV)
Xavier Carro Fernandez neuer Group Vice President Commercial EMEA
Xavier Carro Fernandez hat die Position als Group Vice President Commercial EMEA (Europa, Mittlerer Osten und Afrika) bei Dentsply Sirona mit Wirkung zum 1. Juni 2024 übernommen. Er kam im Jahr 2017 als Commercial Lead Implants Iberia zu Dentsply Sirona. Seit Juli 2018 war er als Vice President und General Manager von Dentsply Sirona Iberia für die strategische Ausrichtung und operative Leitung der Region Iberia verantwortlich.
„Bei Dentsply Sirona hatte er zusätzlich zur Position als Vice President und General Manager für Iberia die Leitung des SureSmile Clear Aligner Geschäfts in der EMEA-Region inne. In beiden Positionen haben seine Teams ein Wachstum erzielt, das weit über dem Marktdurchschnitt lag. Sein umfassendes Wissen und Expertise sowie sein tiefes Verständnis für Dentsply Sirona und die Kunden werden ein hohes Maß an Kontinuität bei der weiteren
Xavier Carro Fernandez tritt in der Position als Group Vice President Commercial EMEA die Nachfolge von Gerry Campbell an, der fast 20 Jahre für Dentsply Sirona tätig war. Gerry Campbell werde bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Juni 2025 in Teilzeit weiterarbeiten. (Quelle: Dentsply Sirona)
Kostenlose Teilnahme am 1. Prophy-Day in Hamburg
Der Bundesverband zahnmedizinischer Fachkräfte in der Prävention (BVZP) lädt alle zahnmedizinischen Fachkräfte am 30. August 2024 zum 1. Prophy-Day bei Philips in Hamburg ein. Die Teilnahme ist kostenlos, die Teilnehmerzahl ist limitiert und jeder beziehungsweise jeder erhält ein Willkommensgeschenk. Der Prophy-Day beginnt um 14 Uhr und endet voraussichtlich um 18 Uhr.
Es sind vier Vorträge vorgesehen: „Mundschleimhauterkrankungen: das klinische Chamäleon der Mundhöhle“ von Prof. Dr. Dr. Tom Beikler, „Speichel ist DAS Lebenselixier für Mund und Zähne, um sie ein Leben lang gesund zu erhalten“ (DH Nancy Djelassi, BVZP-Präsidentin), „Mundtrockenheit und Mundhygiene. (K)eine Frage des Alters?!“ (Dr. Ralf Seltmann) und „Dental Home Care: weil Exzellente Mundgesundheit zuhause beginnt!“ Weitere Informationen und Anmeldung beim BVZP (Quelle: BVZP)
Gewalt in Praxen: Gespräch im Justizministerium
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) haben sich am 21. Augsut in Berlin zu einem Gespräch getroffen. Gassen hatte gefordert, auch niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten und ihre Praxisteams in eine geplante Strafrechtsreform einzubeziehen, die Gewalt zum Beispiel gegen Notärzte schärfer bestrafen soll. Eine konkrete Einigung gebe es nicht, berichtet das „Deutsche Ärzteblatt“.
„Ob das Treffen zwischen Gassen und Buschmann zu Änderungen der Reformpläne führt, ist offen. Bundesjustizministerium und KBV teilten heute auf Anfrage von gestern gleichlautend mit, man sei sich einig, dass es besonders wichtig sei, dass ‚niedergelassene Ärzte bei solchen Gewalterfahrungen der konsequenten Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit staatlicher Vollzugsorgane vertrauen‘ könnten“, heißt es im Bericht. Die KBV soll jetzt eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme zur Situation in den Praxen durchführen. Eine Online-Befragung läuft bereits seit 19. August und noch bis zum 2. September 2024.
Eine BMJ-Sprecherin habe gegenüber dem „Deutschen Ärzteblatt“ erklärt: „Ein wichtiger Aspekt ist es dabei, dass die Strafverfolgungsbehörden bundesweit gleich agieren, wenn seitens der Praxen Fälle von erfahrener oder angedrohter Gewalt zur Anzeige gebracht werden. Hierbei bedarf es einer evidenten Faktengrundlage zur Strafverfolgungspraxis.“ (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)
Erleichterung wegen verschobenem „Gesundes-Herz-Gesetz“
Der BKK Dachverband zeigt sich erleichtert, dass das „Gesunde-Herz-Gesetz“ noch nicht im Bundeskabinett behandelt wurde und so noch Chancen „auf dringend nötige Korrekturen“ bestünden. Das Gesetz war von vielen Seiten stark kritisiert worde.
Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbands, betont: „Diese Entscheidung verdeutlicht die Vielzahl an offenen Baustellen und die weitreichenden Auswirkungen, die dieses Gesetz mit sich bringt: seien es die fragwürdigen Regelungen zu den Disease-Management-Programmen (DMP), die nicht mitgedachten Versorgungspfade, das Aushebeln der Selbstverwaltung oder die Finanzierung der Medikamentengabe zulasten der Bewegungs- und Ernährungskurse – der Entwurf ist ein Flickenteppich. Lieber jetzt einen Schritt zurückgehen und einen ganzheitlichen Ansatz entwickeln, als mit der Brechstange Pillen auf Staatsrezept verteilen.“
Massenscreening-Programme ohne klaren Nutzen, evidenzbefreite Medikamentengaben und Check-Ups ohne klare Anbindung an sinnvolle Patientenpfade seien aus Sicht des BKK Dachverbands ungeeignet, um die Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankten und Risikopatientinnen und -patienten zu verbessern – es ist ein Herumdoktern. Klemm: „Wir erinnern nochmal an die Worte des Gesundheitsministers auf dem Bewegungsgipfel im März: ‚Es gibt kein Medikament, das gleichzeitig vor Herzinfarkten, Krebs, Demenz und Depressionen schützt. Nur Sport kann das.‘ Aber nur vier Monate nach seinem Sport-Plädoyer plane der Gesundheitsminister, die Mittel der Krankenkassen für Sportkurse zu zweckentfremden und für mehr Arzneimittel zu opfern.
„Konkrete Vorhaben zur Verhaltens- und Verhältnisprävention vermisst man im Gesetzesentwurf. Wir fordern den Gesetzgeber auf, diese Punkte ernsthaft zu prüfen und evidenzbasierte Maßnahmen zu schaffen, die wirklich zur Verbesserung der Herz-Kreislauf-Gesundheit beitragen. Etwas Anderes kann sich unser Gesundheitssystem nicht leisten“, so Klemm. (Quelle: BKK Dachverband)
FDP im Osten will mehr Niederlassungsförderung für Zahnärzte
Die FDP-Vorsitzenden in den Ost-Bundesländern fordern in einem Papier zur Zukunft der Gesundheitsversorgung in Ostdeutschland unter anderem mehr Studienplätze für Medizin und Zahnmedizin und eine Niederlassungsförderung für Ärzte, Zahnärzte und Paotheker in den strukturschwachen und ländlichen Regionen. Dazu soll es auch einen Ausbildungsgipfel Ost mit Bundesgesundheitsminister Lauterbach und den Länderministern geben. Im Papier wird auch ein Bürokratieabbau gefordert, der die Heil- und Pflegeberufe entlasten soll.
Insgesamt sollen die Akteure vor Ort wieder mehr Spielraum bekommen, die Selbstverwaltung soll gestärkt werden: „Darüber hinaus entsprechen starre Vorgaben aus dem Bund häufig nicht den komplexen Realitäten in der Versorgung vor Ort. Wir wollen daher durch eine Ordnungspolitik der langen Linien den Akteuren vor Ort Handlungsspielräume für Innovationen und Kooperationen eröffnen. Die Selbstverwaltung muss so gestärkt werden, dass diese vor Ort von ihrer Möglichkeit, mit innovativen Konzepten von Bundesvorgaben abzuweichen, Gebrauch machen können“, heißt es im Papier.
Unterzeichner der Initiative sind Thomas L. Kemmerich, Vorsitzender der FDP im Thüringer Landtag, Zyon Braun, Vorsitzender der FDP Brandenburg. Dr. Anita Maaß, Vorsitzende der FDP Sachsen, Andreas Silbersack, FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Sachsen-Anhalt, und René Domke, Fraktionschef der FDP im Landtag Mecklenburg-Vorpommern. (Quelle: FDP aktiv)
Zwei Lauterbach-Gesetze nicht im Bundeskabinett
Zwei von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach präferierte und angekündigte Referentenentwürfe werden heute (21. August 2024) nicht in der Sitzung des Bundeskabinetts behandelt: Das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) und das umstrittene und von vielen Seiten kritisierte „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG). Das habe sich schon am Vorabend abgezeichnet, auffällig gewesen sei auch, dass Lauterbach – anders als sonst üblich – keine Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung angesetzt hatte, berichtet „Apotheke adhoc“. Ein Streitpunkt beim Apothekengesetz waren die sogenannten Apotheken ohne Apotheker, also Filialen, die nur von Pharmazeutisch-technischen Assistenten betreut werden sollten. Beim GHG wurde unter anderem die Fixierung auf den Einsatz von Medikamenten bei zu hohem Cholesterinspiegel kritisiert. Warum die Gesetze nicht wie erwartet auf der Agenda stehen, sei nicht erklärt worden. Laut BMG gebe es noch regierungsinternen Beratungsbedarf. (Quelle: Apotheke adhoc)
Neuer Code für maschinenlesbare medizinische Infos
Im November 2023 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die erste Version der deutschen Übersetzung von SNOMED CT veröffentlicht. „SNOMED CT gilt derzeit als die umfassendste, mehrsprachige, klinische, weltweit führende Terminologie im Gesundheitswesen. Es soll die medizinische Fachsprache maschinenlesbar abbilden, wodurch es zu einem Bindeglied zwischen Medizinern und Analytikern wird. Es ist vergleichbar mit der ICD-Klassifikation, welche genutzt wird, um ein international einheitliches genormtes Verständnis von Diagnosen zu definieren. SNOMED CT ermöglicht es, medizinische Begriffe in verschiedenen Computersystemen international eindeutig abzubilden. Damit schafft SNOMED CT die Voraussetzung für den elektronischen Austausch von Gesundheitsdaten“, so das Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (BIFG), das dazu ein ePaper zusammengestellt und veröffentlicht hat.
Die Fähigkeit, Daten sinnvoll auszutauschen und zu verarbeiten, ist im Gesundheitswesen von größter Bedeutung, sei es innerhalb eines Krankenhauses, zwischen verschiedenen Gesundheitssektoren oder zwischen Gesundheitssystemen in verschiedenen Ländern. „Dazu leiste SNOMED CT einen wichtig Beitrag, aber es gibt auch Grenzen“, so das BIFG.
Das ePaper stellt die Terminologie im Detail vor, beleuchtet die Vor- und Nachteile und zeigt die Erfahrungen anderer Länder, in denen SNOMED CT schon eingesetzt wird. (Quelle: BIFG)
Niveau des Haushalts des Bundesgesundheitsministerium für 2025 bliebt gleich
Die sehr langwierigen Verhandlungen der Koalitionspartner SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP über den Bundeshaushalt 2025 sind offiziell beendet. Damit steht auch der Haushalt für Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach fest. Der nach dem Ende der Corona-Pandemie schon für 2024 wieder deutlich geschrumpfte Betrag wird demnach für 2025 auf ähnlichen Niveau bleiben. Der Einzelplan 15 des Bundeshaushalts 2025 umfasst Ausgaben von 16,44 Milliarden Euro gegenüber 16,71 Milliarden Euro in diesem Jahr. An Einnahmen werden 106,18 Millionen Euro (2024: 104,32 Millionen Euro) veranschlagt. Dickster Punkt ist der Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds in Höhe von 14,5 Milliarden Euro für die Aufwendungen der Kassen für „gesamtgesellschaftliche Aufgaben“. Der Zuschuss reiche aber nicht aus, kritisieren nicht nur die Krankenkassen hartnäckig, so würden die Beiträge der Bürgergeldempfänger ganz überwiegend nicht dadurch gedeckt. Zur Pflegeversicherung wird es erneut keinen Bundeszuschuss geben, obwohl Kassen, Experten und Pflegeverbände vor einer Kostenexplosion und hohen Defiziten der Pflegekassen warnen. (Quelle: Bundestags-Drucksache 20/12400/QN)
KBV: Erste Runde der Vergütungsverhandlungen enttäuschend
„Enttäuscht“ zeigten sich die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, am 14. August 2024 nach der ersten Runde im Bewertungsausschuss. Die erste Verhandlungsrunde im Bewertungsausschuss am 14. August wurde ohne Ergebnis beendet. Die KBV fordert eine Anhebung des Orientierungswerts (OW) um knapp 6 Prozent. Die Krankenkassen haben eine Anhebung um 1,6 Prozent angeboten. Der Sitzung vorausgegangen waren bereits zahlreiche vorbereitende Treffen auf der Arbeitsebene von KBV und GKV-Spitzenverband.
„Wie ein roter Faden zieht sich durch, dass die Kassenseite die ärztliche Leistung überhaupt nicht berücksichtigen will im Rahmen der Anhebung des Orientierungswertes (OW). Sie verweist auf hohe finanzielle Belastungen, die ihr durch Krankenhausreform und andere gesetzgeberische Maßnahmen aufgebürdet würden. Doch das kann und darf nicht das Problem der Praxen sein und geht schon mal gar nicht. Immerhin scheint es eine Annäherung bei den sogenannten technischen Leistungen zu geben, worunter unter anderem die Personalkosten der Medizinischen Fachangestellten fallen“, sagten die Vorstände.
Die Finanzierungsverhandlungen werden in dieser Woche fortgesetzt. “Der Rahmen dafür ist – anders als bei Tarifverhandlungen – einem gesetzlich engen Korsett unterworfen. Im entsprechenden Paragrafen des Sozialgesetzbuches V (SGB V) ist geregelt, welche Faktoren für die Anpassung des OW berücksichtigt werden können“, heißt es. (Quelle: KBV)
Voraussetzungen für selbstständige Tätigkeit im Notdienst geklärt
Nach rechtlichen Auseinandersetzungen war der sozialversicherungsrechtliche Status von sogenannten Pool-Ärzten im vertragszahnärztlichen Notdienst ungeklärt. Nun meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einenDurchbruch bei der Lösungssuche für die versicherungsrechtliche Statusbeurteilung im ärztlichen Bereitschaftsdienst: Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben in einem Dialogprozess mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund Voraussetzungen geschaffen, wann beim vertragsärztlichen Notdienst von einer selbstständigen Tätigkeit auszugehen ist.
„Demnach sind drei Voraussetzungen für die Ausgestaltung des vertragsärztlichen Notdienstes im Sinne einer selbstständigen Tätigkeit zu erfüllen. So rechnen Ärztinnen und Ärzte wie bei der Behandlung der Versicherten in einer eigenen Praxis die von ihnen konkret erbrachten Leistungen nach der Gebührenordnung mit eigener Abrechnungsnummer selbst ab und werden entsprechend ihrer tatsächlich erbrachten Leistungen vergütet. Im Rahmen des Bereitschaftsdienstes nutzen sie die von den KVen zur Verfügung gestellten Ressourcen wie Personal, Technik und Räumlichkeiten. Dafür zahlen sie einen angemessenen Beitrag. Zudem können sich Ärztinnen und Ärzte durch selbst gewählte und qualifizierte Personen vertreten lassen“, so der KBV-Vorstand.
„Die vereinbarten Eckpunkte werden nun in Gesetzesform gegossen, können aber unabhängig davon ab sofort angewendet werden. Damit haben wir Sicherheit und Klarheit geschaffen. Zum einen für die KVen, die den ärztlichen Bereitschaftsdienst bundesweit organisieren, zum anderen für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, die sich mit großem Engagement am Dienst beteiligen. Damit ist es zudem gelungen, einen für Patientinnen und Patienten wichtigen Baustein der Versorgung außerhalb der Praxisöffnungszeiten weiterhin sicherzustellen“, so der KBV-Vorstand. (Quelle: KBV)
RKI-Papiere: Kubicki fordert, Lauterbach müsse persönliche Konsequenzen ziehen
Während der Corona-Pandemie galt er als einer der härtesten politischen Kritiker starker Corona-Beschränkungen und hinterfragte immer wieder die wissenschaftliche Fundierung und den zu erwartenden Nutzen der Maßnahmen. Jetzt hat der FDP-Bundestagsabgeordnete und Vizepräsident des Deutschen Bundestags Wolfgang Kubicki die veröffentlichten Protokolle des Robert-Koch-Instituts (RKI) nach eigenen Angaben geprüft und erklärt auf seiner Homepage: „Ich habe mir also die Protokolle des RKI-Krisenstabes näher angeschaut, insbesondere den Zeitraum von Januar 2021 bis ins späte Frühjahr des Jahres 2022. Und nach der Durchsicht schon dieses begrenzten Zeitraumes stellen sich Fragen, die möglicherweise nicht so leicht von der Hand gewischt werden können und sollten. Es betrifft zum einen den Kernbereich des parlamentarischen Fragerechts. Und es wirft zum anderen die Frage auf, welche Rolle die Spitze des Robert Koch-Institutes bei der Hinzuziehung als „sachkundige Dritte“ im Verfahren „Bundesnotbremse“ vor dem Bundesverfassungsgericht gespielt hat. Nicht zuletzt müssen wir die ernsthafte Frage stellen, welches Amtsverständnis Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit Blick auf die Grundrechte hatte.“
In seiner ausführlichen Bewertung und Stellungnahme zu den Papieren unter Bezug auf die von ihm gestellten Anfragen und erhaltenen Antworten kommt Kubicki unter anderem zu dem Schluss, dass sich Lauterbach als Bundesgesundheitsminister über die wissenschaftlichen Empfehlungen des RKI hinweggesetzt habe, auch um eine politische Entscheidung pro Impfpflicht zu befördern.
„Aber klar ist für mich schon jetzt: Einem Bundesminister, der die Wahrheit biegt und Grenzen der Wahrheit überschreitet, um ein persönliches politisches Ziel zu erreichen, dabei auch schwerste Grundrechtseingriffe billigend in Kauf nimmt, kann ich keine parlamentarische Zustimmung mehr geben. Wem die Beachtung der rechtsstaatlichen Ordnung, die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger und unsere Verfassung etwas bedeutet, kann diesen Minister in seinem Treiben nicht mehr unterstützen. Karl Lauterbach hat dem Ansehen der Bundesregierung durch sein unverantwortliches Verhältnis zur Wahrheit schweren Schaden zugefügt und Zweifel an der Lauterkeit staatlichen Handeln genährt. Er muss persönliche Konsequenzen ziehen.“ (Quelle: Wolfgang Kubicki, MdB)
Privatzahnärzte können SMC-B für Telematikanbindung beantragen
Auch Zahnärztinnen und Zahnärzte, die rein privatzahnärztlich tätig sind, können jetzt einen sogenannte SMC-B-Karte (Institutionskarte) bestellen, um sich mit der Telematik-Infrastruktur verbinden zu können. Einer der Hintergründe ist, dass auch die Privaten Krankenversicherungen die Anbindung an die Gesundheits-TI forcieren, um ihren Versicherten zum Beispiel das E-Rezept oder eine elektronische Patientenakte zugänglich zu machen, ohne ein Parallelsystem zu installieren. Auch weitere Gesundheitsberufe werden jetzt an die TI angebunden, so (freiwillig) die zahntechnischen Labore, Physiotherapeuten etc. Wie das Bestellen der Karte funktioniert, hat die Gematik in einem Info-Blatt zusammengestellt. (Quelle: Gematik/QN)
GKV: Präsident des BAS sieht dringenden Handlungsbedarf
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn hat Ende Juli seinen Tätigkeitsbericht für 2023 vorgelegt. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Aufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen. Der Präsident des Amts, Frank Plate, mahnt in seinem Vorwort zum Bericht unter anderem Handlungsbedarf bei der Finanzierung der Krankenkassen an: „Wie bereits im Jahr 2021 wurden die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, dem Gesundheitsfonds auch im Jahr 2023 Mittel aus ihren Finanzreserven zuzuführen. Grundlage für die Ermittlung des abzuführenden Betrags, der sich auf rund 2,5 Milliarden Euro belief, waren die von den Krankenkassen für das Geschäftsjahr 2021 vorgelegten endgültigen Rechnungsergebnisse. 68 der insgesamt 95 Krankenkassen mussten Mittel aus ihren Finanzreserven an den Gesundheitsfonds zahlen. […] Aber nicht nur die Finanzsituation des Gesundheitsfonds stand im vergangenen Jahr erneut im Fokus, sondern auch die Finanzentwicklung der von uns beaufsichtigten Krankrenkassen hatten wir eng im Blick. Bereits zu Beginn dieses Jahres erhoben einige Kassen einen höheren Zusatzbeitrag, Inzwischen gewinnt die Finanzentwicklung weiter deutlich an Dynamik und entwickelt sichs ogar noch ungünstiger als bisher angenommen. Die langfristige Sicherung der Finanzen der GKV bleibt also ein vordringliches Ziel der Politik.“ (Quelle: BAS)
Medical Instinct geht mit neuem Führungsteam in die Zukunft
Nach 15 Jahren legt Medical Instinct die Zukunft in jüngere Hände. Jan Worlitz bleibt aber weiter einer der Geschäftsführer des Implantat-Herstellers aus Bovenden. Das teilte das Unternehmen Anfang August mit. „15 erfolgreiche Jahre auf dem internationalen dentalen Implantat-Markt sind ein guter Zeitpunkt, um zurückzublicken – und gleichzeitig die Weichen für die Zukunft zu stellen“, erklärt Medical-Instinct-Gründer Worlitz. Neue Hauptgesellschafterin und Geschäftsführerin ist Theresia Seibt. Worlitz bleibt auch weiterhin geschäftsführender Gesellschafter, trete aber aus gesundheitlichen Gründen einen Schritt zurück, heißt es.
„Medical Instinct hat sich in der Vergangenheit immer sehr flexibel an die Marktsituation angepasst und möchte das auch in Zukunft gewährleisten. Dazu sind Veränderungen notwendig, da sich der Markt ebenfalls sehr stark verändert hat“, so Worlitz. Er sei sehr froh, mit Theresia Seibt eine kompetente und mutige Unternehmerin gefunden zu haben. Sie besitze umfangreiche Managementerfahrung und kenne durch ihre Ausbildungshistorie die Herausforderungen, denen sich eine Zahnarztpraxis heute stellen muss. Weitere Verstärkung erhält das Unternehmen durch den erfahrenen Vertriebsprofi Dominik Rackelmann, der das Exportgeschäft weiter ausbauen wird.
Die Staffelübergabe stehe für Wachstum und Wertekontinuität. Glaubwürdigkeit, Vertrauen und Transparenz seien die Basis für die partnerschaftliche Geschäftsbeziehungen von Medical Instinct. Sie sei aber auch ein klares Bekenntnis zur Sicherung und Ausbau der Arbeitsplätze sowie dem Standort Deutschland. „Made in Germany“ werde weiterhin für die implantologischen High-Tech-Produkte des Unternehmens gelten.
„Ich freue mich darauf, Medical Instinct im Sinne dieser Werte weiterzuentwickeln“, so Theresia Seibt. „Gemeinsam mit Jan Worlitz wird es auch weiterhin unser Anspruch sein, der beste und leistungsfähigste Partner im Implantologie-Segment zu sein und unseren Kunden zu ermöglichen, sich auf das Wichtigste konzentrieren zu können: ihre Patienten.“ (Quelle: Medical Instinct)
Lauterbach kündigt höhere Beiträge zur Krankenversicherung an
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat bei einem Besuch in Sachsen und im Gespräch mit Ärzten und Vertretern des Gesundheitswesens eingeräumt, dass seine Reformen Kosten verursachen werden. Das berichtet die Leipziger Volkszeitung. Er habe bei seinen Gesprächen immer wieder auf die von ihm auf den Weg gebrachten und geplanten Gesetzte verwiesen. „‚Was wir machen, kostet wirklich mehr Geld‘“, erklärt der Bundesgesundheitsminister. Deshalb müssten wahrscheinlich die Beiträge zur Krankenversicherung steigen. Einen Zeitpunkt nennt er an diesem Dienstag aber nicht“, so der Bericht der LVZ.
Die Ärzte, die mit Lauterbach im Gespräch waren, berichteten deutlich von der schwierigen Situation für die haus- und fachärztliche Versorgung der Menschen in Sachsen und kritisierten unter anderem die Überbürokratisierung und die nicht kostendeckenden Honorare. (Quelle: LVZ)
ICX Aligner-Einführungskurs auf Mallorca im Oktober
Für alle, die sich für das ICX-Aligner-System von Medentis Medical (Bad Neuenahr) interessieren, bietet das Unternehmen jetzt einen Einführungskurs auf Mallorca an. Vom 10. bis 12. Oktober 2024 findet dieser neue Kurs im Rahmen des ICX-Curriculums im ICX-Fortbildungszentrum in Port d’Andratx statt.
Ziele des Einführungskurses sind, die Kieferorthopädie mit transparenten Alignern kennenzulernen und selbstständig die klassischsten Fälle erfolgreich behandeln zu können.
„Nutzen Sie diese einzigartige Gelegenheit, sich mit ICX-Aligner vertraut zu machen. So können Sie Ihren Patienten nicht nur ein strahlendes Lächeln schenken, sondern auch Ihr Fachwissen erweitern und Ihre Praxis weiterhin modern gestalten“, heißt es in der Ankündigung. Weitere Informationen und Anmeldung auf der Veranstaltungsseite. (Quelle: Medentis medical)
App statt Zahnarzt – neue Kooperation der Barmer
Bei Problemen im Mund und an den Zähnen erstmal die App fragen? Das Angebot gibt es jetzt seit Ende Juli für die Versicherten der Barmer. Die aktuell mit mehr als 8,5 Millionen Versicherten zweitgrößte deutsche gesetzliche Krankenkasse stellt diesen in Kooperation mit der Dentinostic GmbH Neuss die gleichnamige App kostenfrei zur Verfügung. Benutzerkonto bei der Barmer reicht.
Die von der Zahnärztin und Fachzahnärztin für Oralchirurgie Dr. med. dent. Tina Mandel und Dirk Mandel unter der Firmierung Healthyverse GmbH in Neuss entwickelte und vermarktete App ist seit gut einem Jahr in den einschlägigen App-Stores verfügbar. Die Nutzer müssen sich registrieren, einen Fragebogen zu ihren Beschwerden ausfüllen und einen Film ihrer Mundsituation mit dem Smartphone aufnehmen.
Auf dieser Grundlage wird von den für die App tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten – neben Mandel unter anderen auch ZA Christian Berger, Präsident des BDIZ EDI und früherer Zahnärztekammerpräsident und KZV-Chef in Bayern und der frühere nordrheinische Zahnärztekammerpräsident Dr. Johannes Szafraniak – ein persönlicher Arztbericht mit Befund/Diagnose und Therapieempfehlungen erstellt. In der Regel soll der in nicht mehr als vier Stunden vorliegen. Auch Verordnungen für Medikamente können über die App ausgestellt werden.
Für normale Nutzer, die nicht Barmer-Versicherte sind, wird dafür eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Zahnärzte in Höhe von mindestens 32,50 Euro fällig. (Quelle: QN, weitere Berichterstattung folgt)
Kein „Expertise“ mehr beim Kongress „Zahntechnik plus“
Die Fachgesellschaft für Zahntechnik (FZT e.V.) beendet ihre Kooperation mit dem VDZI und der Messe Leipzig GmbH im Rahmen des Branchentreffs „Zahntechnik plus“. Das teilte der neue Generalsekretär der Gesellschaft, Daniel Kirndörfer, am 2. August 2024 auf der Facebook-Seite der FZT mit.
„Der Vorstand hatte das vierjährige Engagement der FZT im Rahmen des Branchentreffs ‚Zahntechnik plus‘ analysiert und neu bewertet. Die Vielzahl an Foren bei ‚Zahntechnik plus‘ verhindert für Teilnehmer, Referenten und Industrie das gemeinsame Kongresserlebnis. Die Mitglieder und Industriepartner der FZT beklagten, dass sich der Expertise-Jahreskongress im Rahmen von ‚Zahntechnik plus‘ nicht mehr nach FZT anfühlen würde“, heißt es in dem Post.
Die Konsequenz sei, dass die FZT ihren Jahreskongress 2026 „in gewohnter Qualität und Zielsetzung“ wieder selbst ausrichten werde. „Die wissenschaftliche Leitung übernehmen in bewährter Manier Prof. Dr. Florian Beuer und unser Ehrenpräsident Ralf Suckert.“
Über die Details und den genauen Termin werde man die Mitglieder und Industriepartner auf dem Laufenden halten. Man bedanke sich beim VDZI und der Messe Leipzig GmbH für die Zusammenarbeit und wünsche „Zahntechnik plus“ auch in Zukunft viel Erfolg.
Der Kongress „Zahntechnik plus“ fand erstmals Mitte März 2022 – noch unter Corona-Bedingungen – im schönen Kongresszentrum am Leipziger Zoo statt. In diesem Jahr zog man für die zweite Ausgabe Anfang Mai – auch um mehr Platz für die Industriepartner zu haben – auf das neue Leipziger Messegelände. Parallel zum von der FZT organisierten Fachkongress gab es Angebote und Foren speziell für Auszubildende und zu Themen rund um die Laborführung und Zahntechnik. (Quelle: FZT/QN)
Deutliche Worte von TK-Chef Jens Baas
Deutlich wurde auch der Chef der Techniker Krankenkasse, Dr. Jens Baas, im Interview mit dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) am 1. August 2024. „Wir werden Anfang 2025 auf breiter Front deutliche Beitragssatzsteigerungen in der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung sehen. Die aktuelle Schätzung von bis zu 0,6 Prozentpunkten mehr halte ich für absolut realistisch, wodurch dann im Schnitt ein Beitrag von fast 17 Prozent erreicht wird. Das galt noch vor ein paar Jahren als eine völlig abstruse Größenordnung. Damit ist aber nicht Schluss. Wir bewegen uns bis zum Ende des Jahrzehntes ungebremst auf einen Beitragssatz von 20 Prozent zu – wenn es keine Gegenmaßnahmen gibt. Die Politik kann nicht immer nur Gesetze machen, die zu höheren Ausgaben führen. Es muss endlich auch darum gehen, wie wir die steigenden Kosten in den Griff bekommen.“
Er beschrieb auch die von fast allen Seiten kritisierte Vorgehensweise und Gesprächskultur von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach. Man sei zwar häufig im Gespräch und Lauterbach habe mit seiner Grundaussage, „dass viele Dinge im Gesundheitswesen grundlegend erneuert werden müssten, leider Recht“. Das Problem sei aber, „dass Karl Lauterbach oft nicht so agiert, dass politische Mehrheiten auf allen notwendigen Ebenen zustande kommen.“ Das politische Handwerk sollte besser sein, so Baas, sich nur mit Wissenschaftlern zu unterhalten, greife zu kurz, so Baas, und wird deutlich: „Natürlich sprechen wir regelmäßig miteinander. Aber ich habe oft das Gefühl, dass Gespräche erst stattfinden, wenn der Minister für sich bereits eine Entscheidung getroffen hat, um seine Ideen dann zu begründen. Das ist aus meiner Sicht die falsche Reihenfolge“. (Quelle: RND)
Neuregelungen zum Start des neuen Ausbildungsjahrs
Am 1. August beginnt offiziell das neue Ausbildungsjahr. Dazu sind einige Neuerungen in Kraft getreten. Wer trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet, hat ab 1. August 2024 Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Ziel der Ausbildungsgarantie ist es, allen jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Ausbildung zu ermöglichen. Wer jedoch trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet, hat ab 1. August 2024 Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Arbeitsagenturen und Jobcenter können jungen Menschen – die etwa in Regionen wohnen, in denen es wenig Ausbildungsplätze gibt – eine außerbetriebliche Ausbildung anbieten. Sie können zudem – auf Antrag vor Antritt des Praktikums – Fahrt- und Unterkunftskosten für ein- bis sechswöchige Berufsorientierungspraktika übernehmen.
Bisher konnten nur sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche sowie jene, die eine Ausbildung abbrechen, eine außerbetriebliche Ausbildung antreten. Die Bundesregierung weitet den Anspruch nun aus. Eine außerbetriebliche Berufsausbildung findet bei einem Bildungsträger statt. Ziel ist jedoch der Übergang in eine betriebliche Ausbildung. Sollte ein Wechsel klappen, sollen die Jugendlichen durch denselben Träger weiter betreut werden.
Einen Mobilitätszuschuss können Auszubildende erhalten, die umziehen mussten, da ihre Ausbildung weitab von zuhause stattfindet. Seit 1. April 2024 übernimmt die Bundesagentur für Arbeit (BA) im ersten Ausbildungsjahr die Kosten für zwei Familienheimfahrten pro Monat. Die Auszubildenden können das Geld bei ihrer Agentur für Arbeit oder ihrem Jobcenter beantragen. Diese finanzielle Unterstützung soll es Jugendlichen erleichtern, eine Ausbildung aufzunehmen, auch wenn der Ausbildungsbetrieb in einer anderen Region liegt.
Mehr Informationen zu den neuen Angeboten und rund um die Ausbildung gibt es auf einer Themenseite der Arbeitsagentur. (Quelle: Bundesregierung)
Verbesserungen beim BAföG ab 1. August 2024
Mit einer Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes treten zum 1. August 2024 Verbesserungen und neue Fördermöglichkeiten für Studierende und Auszubildende in Kraft.
- Die Grundbedarfsätze des BAföG werden um 5 Prozent angehoben.
- Die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende und Schülerinnen und Schüler wird von 360 auf 380 Euro angehoben.
- Junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten haben bei Aufnahme eines Studiums nun einen Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro. Sie wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
- Die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und der Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise -partner der Geförderten werden um insgesamt 5,25 Prozent angehoben. Ebenso werden die Freibeträge, die bei der Darlehensrückzahlung gelten, um nun insgesamt 5,25 Prozent erhöht.
- Der Freibetrag für eigenes Einkommen der Geförderten wird so angepasst, dass sie bis zum Umfang eines sogenannten Minijobs hinzuverdienen können, ohne dass es auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird.
- Es wird ein sogenanntes Flexibilitätssemester eingeführt, das allen Studierenden einmalig die Möglichkeit gibt, ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester weiter BAföG zu erhalten. Damit ist es zum Beispiel möglich, sich ganz auf die Abschlussarbeit zu konzentrieren, auch wenn die formale Regelstudienzeit leicht überschritten wird.
- Ein Fachrichtungswechsel kann künftig ohne negative Folgen für den BAföG-Anspruch auch noch etwas später im Studium vorgenommen werden.
Zudem wird der bürokratische Aufwand bei der Beantragung und Bewilligung des BAföG reduziert. Dies soll beispielsweise durch angemessene Pauschalierungen und Verzicht auf Anrechnungsregelungen geschehen. (Quelle: Bundesregierung)
Fast drei Viertel fühlen sich „ausgebrannt“
Fast drei Viertel aller Zahnärztinnen und Zahnärzten – 74,4 Prozent – fühlen sich „ausgebrannt“, zumal sie immer mehr Patientinnen und Patienten von Praxen übernehmen müssen, die aufgeben beziehungsweise ihre Arbeitszeit reduzieren. Dies geht aus der aktuellen Umfrage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hervor. Für die KZBV ein eindeutiger Beweis für schlechte politische Rahmenbedingungen. Sie fordert daher dringend notwendige niederlassungsfördernde Maßnahmen von der Politik, damit das bewährte Versorgungsniveau aufrechterhalten werden kann. Denn hierfür bilden die selbstständig und freiberuflich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihre Arbeit laut Umfrage durchweg als sinnvoll und nützlich empfinden, das Fundament. (Quelle: KZBV)
KV Westfalen-Lippe lädt ein zum Tag der Patientensicherheit
„Sichere Diagnose. Richtige Behandlung. Gemeinsam für Diagnosesicherheit“ — so lautet der Aufruf des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V. (APS) zum diesjährigen Welttag der Patientensicherheit am 18. September. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), die bereits seit 2015 Informationsveranstaltungen rund um diesen wichtigen Aktionstag organisiert, hat das Thema Diagnosesicherheit aufgegriffen und für dieses Jahr ein Programm zusammengestellt, das der Devise folgt: Mitmachen, Mitdenken und Netzwerken.
Im Auftaktvortag stehen die immer noch sehr hohen Zahlen an jährlich neu auftretenden Sepsisfällen und die Frage „Wie kann eine bestmögliche Früherkennung gelingen?" im Mittelpunkt. Antworten darauf liefert Dr. med. Ruth Hecker. Die Initiatorin der bundesweiten Kampagne „Deutschland erkennt Sepsis“ zeigt, wie durch das Vermitteln von Wissen zum Thema Sepsis die Patientensicherheit in Deutschland gestärkt und Leben gerettet werden können.
Anschließend können Teilnehmende sich in einem von vier verschiedenen Workshops mit Kolleginnen austauschen. Den Abschluss bildet das Thema Organspende. Die Leiterin des Westdeutschen Zentrums für Organtransplantation und Ideengeberin der Kampagne „NRW entscheidet sich“, Dr. med. Ebru Yildiz, beleuchtet in ihrem Vortrag viele Aspekte der Patientensicherheit. Ihre Kernforderung: Es braucht mehr Menschen, die sich mit dem Thema Organspende auskennen und Patienten und Angehörige gleichermaßen kompetent und empathisch beraten können. Programm und Anmeldung (Quelle: KVWL)
Die Reise zu einem gesunden Lächeln
Die EFP und CP Gaba/Colgate Palmolive starten ein neues Projekt in der Aufklärung der Bevölkerung zur Mundgesundheit. „The journey to a healthy smile“ ist das Motto der Initiative, die zur Bedeutung der Mundgesundheit und der Mundhygiene für die Gesamtgesundheit sensibilisieren will. Regelmäßiges Zähneputzen mit fluoridhaltiger Zahnpasta, die Verwendung einer Mundspülung und die Reinigung der Zahnzwischenräume mit Interdentalbürsten seien einfache, aber wirkungsvolle Gewohnheiten, die Zahnfleisch und Zähne schützen können.
Prof. William Papaioannou, Experte des Projektausschusses der European Federation of Periodontology (EFP), sagte: „Als Verband und als Fachleute für Mundgesundheit haben wir haben wir die Macht, Leben zu verändern, indem wir unsere Patienten zu einem gesünderen Lächeln und besseren allgemeinen Gesundheit. Gemeinsam können wir ihren Weg zu einem gesunden Lächeln maßgeblich beeinflussen zu einem gesunden Lächeln beitragen und ihre Lebensqualität erheblich steigern.“
Ziel der Initiative ist es, das Bewusstsein für Mundgesundheit zu fördern, die Öffentlichkeit über Gingivitis und Parodontitis aufzuklären, Risikofaktoren und die allgemeinen gesundheitlichen Auswirkungen der Zahnfleischgesundheit zu erklären und praktische Tipps zu geben, wie gesundes Verhalten in die tägliche Routine eingebaut werden kann. Die Kampagne wird Aufklärungsvideos und -materialien zur Verfügung stellen, mit denen die Angehörigen der Gesundheitsberufe ihre Patienten zu positiven Veränderungen in verschiedenen Stadien ihrer Reise motivieren können.
„Wir sind stolz darauf, mit der Europäischen Föderation für Parodontologie an dieser Initiative zusammenzuarbeiten", sagte Irina Laura Chivu-Garip, Colgate-Palmolive Head of Scientific Affairs Angelegenheiten für Europa. „Indem wir die Erkenntnisse der Verhaltenswissenschaft nutzen, wollen wir die Menschen zu lebenslangen gesunden Gewohnheiten zu inspirieren, die letztlich die Mundgesundheit verbessern und die allgemeine Gesundheit und das Wohlbefinden zu verbessern. Diese Zusammenarbeit unterstreicht unser Engagement zur Förderung der Gesundheitskompetenz und zielt darauf ab, medizinische und zahnmedizinische Fachkräfte und ihre Patienten in die Verfolgung von Gesundheitszielen einzubinden, indem wir evidenzbasierte Ansätze nutzen“. (Quelle: EFP)