Am 14. März 2019 hat der Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Wie sich die enthaltenen Regelungen auf die zahnärztliche Versorgung in Deutschland auswirken, dazu gibt Dr. Karl-Heinz Schnieder, Fachanwalt für Medizinrecht von der Kanzlei kwm-Rechtsanwälte in Münster, auf der IDS 2019 eine Einschätzung.
Mehr zum TSVG lesen Sie im ausführlichen Beitrag KfO mehrkostenfähig, Grenzen für Z-MVZ von Krankenhäusern.