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Bundeszahnärztekammer fordert Bundesregierung zum Handeln auf

Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer: „Die Kolleginnen und Kollegen werden gezwungen, mit einer völlig veralteten Gebührenordnung zu arbeiten, in der inzwischen 160 zahnärztliche Leistungen nicht mehr beschrieben sind. Das ist auch gegenüber den Patientinnen und Patienten ein Unding.“

(c) BZÄK/axentis.de

Die letzte, im Kern aufkommensneutrale Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) liegt inzwischen mehr als zehn Jahre zurück, der Punktwert ist seit mehr als 35 Jahren unverändert. Die Forderungen der Zahnärzteschaft nach einer echten Novellierung mit Anpassung des Punktwerts werden von der Politik ignoriert oder abgelehnt. Jetzt reagiert die Bundeszahnärztekammer auf die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Freien Berufen. Anlass ist die geplante Anpassung der Anwaltsgebühren.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nehme zur Kenntnis, dass das Bundesjustizministerium (BMJ) einen Referentenentwurf vorgelegt hat, der eine spürbare Steigerung der Rechtsanwaltsvergütung zum Gegenstand hat (Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts, Referentenentwurf vom 18. Juni 2024), heißt es. Die Anwaltsgebühren wurden seit 2021 nicht mehr erhöht. Das BMJ nehme seine Pflicht wahr, die wirtschaftliche Entwicklung zu beobachten und die Vergütung der Anwaltschaft an diese Entwicklung anzupassen.

Aufforderung an das Bundesgesundheitsministerium

„Die Bundeszahnärztekammer würde es begrüßen, wenn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vergleichbar gewissenhaft arbeiten und die GOZ nicht als Gebührenordnung 2. Klasse behandeln würde“, so die BZÄK. Denn die Begründung des BMJ für die Erhöhung bei den Rechtsanwälten lasse sich 1:1 auf die Zahnärzteschaft übertragen: Ein erheblich gestiegener Kostendruck durch einen Anstieg von Energie- und weiteren Sachkosten sowie die Notwendigkeit einer auskömmlichen Vergütung, um die Niederlassung auch in strukturschwachen Regionen zu gewährleisten. „Die Gebühren der Zahnärzte wurden seit 1988 nicht mehr erhöht, aber das BMG verweigert bis heute die dringend notwendige Anpassung“, so die BZÄK.

Völlig veraltete GOZ

„Die Zahnärzteschaft gönnt den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine Erhöhung der Vergütung, sie leisten als unabhängige Berater und Vertreter ihrer Mandanten einen wichtigen Beitrag. Die Erhöhung macht allerdings deutlich, wie sehr das BMG im Vergleich die Zahnärzteschaft mit Ignoranz straft, die sich tagtäglich für die Gesundheit ihrer Patientinnen und Patienten einsetzt. Über 35 Jahre Nichtanpassung des Punktwerts sind schlichtweg ein Skandal! Die Kolleginnen und Kollegen werden gezwungen, mit einer völlig veralteten Gebührenordnung zu arbeiten, in der inzwischen 160 zahnärztliche Leistungen nicht mehr beschrieben sind. Das ist auch gegenüber den Patientinnen und Patienten ein Unding. Die Bundeszahnärztekammer fordert die Bundesregierung mit Nachdruck auf, dem zahnärztlichen Beruf endlich auch die Anerkennung zukommen zu lassen, die er verdient. Eine Anpassung der GOZ an die wirtschaftliche Entwicklung ist hierfür unerlässlich“, so BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler.

Experten sehen „Politikversagen“

Zuletzt hatte sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags in einer Expertenanhörung zu einem Antrag der Unionsfraktion mit der GOZ und der seit Jahren von der Politik nicht fortgeführten Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) befasst. Die Vertreter der Ärzte- und Zahnärzteschaft betonten ebenso wie die Vertreter der Privaten Krankenversicherung und die unabhängigen Experten, dass eine Novellierung der Gebührenordnungen dringend geboten sei – auch im Interesse der Patientinnen und Patienten. Der Experte Prof. Dr. Jürgen Wasem sah im Nichthandeln der Politik bei GOÄ und GOZ sogar ein eklatantes Politikversagen.

Ein Interview mit Dr. Romy Ermler auch zum Thema Umgang mit der GOZ in der Praxis und zur nicht erfolgenden Novellierung durch die Politik lesen Sie hier: „Wir stehen vor einem großen Wandel, und das darf man durchaus kritisch sehen“

Reference: Politik Abrechnung Praxis

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