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GKV-Spitzenverband äußert sich kritisch zu DVPMG und Gematik – Gesetz wird seinem Ziel nicht gerecht

(c) ANDREI ASKIRKA/Shutterstock.com

Die grundsätzliche Intention des Gesetzgebers, mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) die Digitalisierung und Vernetzung des Gesundheitswesens zu dynamisieren, begrüßt der GKV-Spitzenverband ausdrücklich – allerdings wird auch das neue Digitalgesetz dieser Zielsetzung nicht gerecht, so der Spitzenverband der 103 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.

Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hatte Kritik an den Vorgaben des DVPMG geübt, vor allem an neuen Unsicherheiten hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Verantwortung der Zahnärztinnen und Zahnärzte durch neue Anwendungen und Weiterentwicklungen der Telematikinfrastruktur (TI) und an den erneut viel zu kurzen Fristen, die im Gesetz vorgegeben werden.

Kritik an der Gematik – zunehmend unternehmerisch tätig

Dr. Doris Pfeiffer
Dr. Doris Pfeiffer
Foto: GKV-Spitzenverband
Besonders problematisch beurteilt der GKV-Spitzenverband die zunehmende Ausweitung der Aufgaben der Gematik. Ursprünglich gegründet, um einen einheitlichen Rahmen durch Festlegung von Standards und Spezifikationen vorzugeben, beschränkten sich die Aktivitäten der Gematik zunehmend nicht mehr nur auf organisatorische und systemische Aspekte der Digitalisierung des Gesundheitssystems. „Die Gematik schafft sich immer mehr direkte Schnittstellen und Zugänge zu den Versicherten und kann so direkten Einfluss auf die Art und Weise nehmen, wie die Versicherten die Digitalisierung des Gesundheitssystems erleben, ihre Gesundheit verstehen, welche Pfade beschritten und Produkte genutzt werden. Sie wird damit in die Lage versetzt, wesentliche Akteure wie die Ärzte und Krankenkassen, zu umgehen“, mahnt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Damit würde die Gematik zukünftig immer mehr selbst unternehmerisch tätig, statt neutral zu gestalten. „Eine Gematik, die praktisch als staatliche Unterbehörde die auf den Markt zu bringenden Anwendungen nicht nur prüft und zertifiziert, sondern gleichzeitig eigene Produkte entwickelt und vermarktet, ist schlicht abzulehnen“, so Pfeiffer weiter.

Einfacher Zugriff auf das E-Rezept – gut, aber zeitlich unrealistisch

Die Krankenkassen sollen ab Januar 2022 ein technisches Verfahren anbieten, mit dem Versicherte barrierefrei auf das E-Rezept zugreifen können, etwa über ein Smartphone, ohne dafür ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) einsetzen zu müssen. Dieser Ansatz, der etwa erlaubt, auch mit den Apps der Krankenkassen Zugriff auf das E-Rezept zu ermöglichen, ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes zu begrüßen – er wird vom Gesetzgeber allerdings mit einer unrealistischen Frist versehen. „Die hierfür notwendigen – und gesetzlich vorgesehenen Festlegungen der Gematik existieren gar nicht, bisher hat die Gematik für deren Erstellung noch nicht einmal einen Auftrag erhalten“, erläutert Dr. Doris Pfeiffer.

Digitale Identitäten – Verfahren zur Erprobung zentral ermöglichen

Bis 2023 sollen Versicherte neben ihrer eGK auch eine digitale Identität zur Verfügung gestellt bekommen. Spätestens ab Juli 2022 sollen die Krankenkassen in diesem Zusammenhang ein Verfahren zur Erprobung der sicheren digitalen Identität bereitstellen.

Da die digitalen Identitäten interoperabel von der Gematik festgelegt werden, ist es aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes weder effizient noch zweckdienlich, dass jede Krankenkasse separat ein Verfahren zur Erprobung bereitstellen muss. Stattdessen sollte ein zentrales Verfahren zur Verfügung gestellt beziehungsweise den Krankenkassen eine Zusammenarbeit ermöglicht werden.

ePA – stationäre Lösung zeitaufwendig und teuer

Die Krankenkassen sollen zudem verpflichtet werden, ihren Versicherten ab 2022 eine elektronische Patientenakte (ePA) nicht nur über ein Smartphone oder Tablet zur Verfügung zu stellen, sondern zusätzlich auch über einen stationären Computer. „Dieser Termin ist unmöglich haltbar, wenn man betrachtet, welche Aufgaben im ePA-Kontext noch von den Krankenkassen zu erfüllen sind. Die Bereitstellung eines Zugangs auf einem stationären Desktop bedeutet, dass eine Reihe von Betriebssystemen unterstützt werden muss vor dem Hintergrund der notwendigen Sicherheitszulassung eine in der knappen Zeit nicht zu bewältigende Herausforderung“, so Dr. Doris Pfeiffer.

Die einfache Übertragung der mobilen Apps auf die stationären Betriebssysteme ist nicht möglich, da die Architekturen der mobilen Plattformen vollständig anders funktionieren. Ganz davon abgesehen, dass geeignetes Entwicklungspersonal für derart komplexe und sicherheitskritische Anwendungen kurzfristig nicht in ausreichender Menge auf dem Markt verfügbar sein und die Bereitstellung für die Kassen immense Kosten verursachen wird.

Reference: Politik Telematikinfrastruktur Nachrichten

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