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Bundeszahnärztekammer: Behörden sollen bei Dokumentationspflichten, Praxisbegehungen und Registrierung von Röntgeneinrichtungen besser zusammenarbeiten

Die Behörden in den Bundesländern sollten besser zusammenarbeiten, um Arzt- und Zahnarztpraxen von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Das fordert die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gemeinsam mit Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen. Anlass ist die Vorlage des Zwischenberichts des Projekts „Mehr Zeit für Behandlung – Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arzt- und Zahnarztpraxen“ des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) am 23. Oktober 2017 in Berlin.

4,33 Milliarden Euro Bürokratiekosten jährlich

Für (Zahn-)Arztpraxen entstehen Jahr für Jahr Bürokratiekosten in einem Umfang von 4,33 Milliarden Euro. Das Projekt „Mehr Zeit für Behandlung – Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arzt- und Zahnarztpraxen“ des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) soll dazu beitragen, diese Bürokratielast zu erfassen und zu verringern. Der Zwischenbericht zieht jetzt eine erste Bilanz und benennt die nach wie vor bestehenden Herausforderungen.

Von den Projektpartnern wurden gemeinsam Vorschläge unterbreitet, wie man den bürokratischen Aufwand senken könne. Für die Zahnarztpraxen macht die BZÄK unter anderem folgende Vorschläge:

  • Dokumentation der Aufbereitung von Medizinprodukten und Wirksamkeitsnachweis von Desinfektionsmitteln: Die Überwachungsbehörden in den Ländern werden aufgefordert, bei den Anforderungen an die Dokumentation bei der Aufbereitung von Medizinprodukten und der Wirksamkeitsprüfung bürokratiearme Lösungsmodelle umzusetzen. So ist zum Beispiel der Wirksamkeitsnachweis des Herstellers bei Zulassung bindend, Praxen haben nicht erneut einen Wirksamkeitsnachweis zu erbringen.

Praxisbegehungen besser koordinieren

  • Praxisbegehung nach dem Medizinproduktegesetz und dem Infektionsschutzgesetz: Gefordert wird die bessere Koordinierung der Praxisbegehungen durch die unterschiedlichen Überwachungsbehörden. Es reicht, wenn die zuständigen Stellen einmal und abgesprochen in die Praxen kommen.
  • Röntgen: Auch für die Registrierung von Röntgeneinrichtungen sollte in Zukunft nur noch eine Stelle zuständig sein. Ferner sollten zum Beispiel zertifizierte (Online-)Fernlehrgänge bzw. eine Kurssplittung in Präsenz- und Fernstudienzeiten bei der Aktualisierung der Fachkunde zugelassen werden. Dies wäre mit einer erheblichen zeitlichen Entlastung der Praxen verbunden, ohne Standards der Patientensicherheit abzusenken.

„Um vermeidbare Bürokratie abzubauen, müssen Behörden und die Selbstverwaltung bis hin zu den Kassen an einem Strang ziehen. Gesucht haben wir bürokratiearme Best-Practice-Lösungen, die keine Abstriche bei der Patientensicherheit machen. Diese sollten nun auch schnellstmöglich umgesetzt werden. Je eher, desto besser für die Praxen und die Patienten“, so BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Benz.

Projektpartner des Nationalen Normenkontrollrates bei der Zwischenbilanz waren die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). Begleitet wurde das Projekt durch das Bundesministerium der Gesundheit, die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie durch die Geschäftsstelle Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt (GBü).


Foto: Shutterstock, alphaspirit
Reference: BZÄK Politik

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