0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1769 Views

Besitz von bis zu 25 Gramm in den eigenen vier Wänden von bis zu 50 g Cannabis erlaubt

(c) Aerial Mike/Shutterstock.com

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 das Cannabisgesetz gebilligt. Anträge auf Einberufung des Vermittlungsausschusses fanden keine Mehrheit.

Legaler Besitz und Konsum begrenzter Mengen

Das Gesetz sieht eine Teillegalisierung von Cannabis vor. Es erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm (g), in den eigenen vier Wänden von bis zu 50 g Cannabis. Auch der Anbau von drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung wird legal, wobei das dabei geerntete Cannabis nur für den Eigenverbrauch bestimmt ist und nicht weitergegeben werden darf.

Verbot gilt weiter für Minderjährige

Für Minderjährige bleiben Besitz und Konsum von Cannabis verboten. In ihrer Gegenwart dürfen auch Erwachsene kein Cannabis zu sich nehmen. Ein Konsumverbot besteht zudem in Sichtweite von Schulen und Kindertagesstätten sowie in Fußgängerzonen vor 20 Uhr.

Anbauvereinigungen statt legalem An- und Verkauf

Ebenfalls verboten bleiben der An- und Verkauf von Cannabis. Wer jedoch nicht selbst Pflanzen anbauen möchte, kann dies in Anbauvereinigungen tun. Diese sind als eingetragene nichtwirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften organisiert und dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben. Minderjährigen ist die Mitgliedschaft untersagt. Volljährige dürfen nur in einer einzigen Anbauvereinigung Mitglied sein und müssen aktiv am Anbau mitwirken. Eine passive Mitgliedschaft, die einzig auf den Erwerb von Cannabis gerichtet ist, sieht das Gesetz nicht vor.

Inkrafttreten

Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, können überwiegende Teile des Gesetzes nach Ausfertigung und Verkündung zum 1. April 2024 in Kraft treten.

Reference: Politik Bunte Welt

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
3. Apr 2025

„Wir müssen wahrnehmen, wie die neue Generation tickt“

Dental Minds #25 mit Prof. Dr. Dietmar Oesterreich über Angebote und Sichtbarkeit für angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte und Versorgungsprobleme auf dem Land
3. Apr 2025

„Unsere Arbeit muss von Ethik geprägt sein, nicht von Kosmetik“

Differentialindikation im Fokus – vielseitiger Austausch und starke Resonanz: Der Karl-Häupl-Kongress 2025
3. Apr 2025

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – April 2025
3. Apr 2025

Mehr Honorar- und Versorgungssicherheit im ländlichen Bayern

AOK Bayern und KZVB vereinbaren Vergütung für 2025 – Versicherte bekommen Zuschuss zur PZR
1. Apr 2025

FDI: Mundgesundheit in elektronische Gesundheitsakten integrieren

Vereinheitlichung zahnärztlicher und medizinischer Gesundheitsakten in Consensus Statement skizziert
31. Mar 2025

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – März 2025
31. Mar 2025

Weniger Bürokratie, Bedarfsplanung bei den Ländern

Arbeitspapier zu Gesundheit und Pflege mit vielen Absichtserklärungen – erste Reaktionen
26. Mar 2025

Junge Menschen für den Ausbildungsberuf ZFA begeistern

KZV Westfalen-Lippe: Innovative Kooperation für den ländlichen Raum – Bad Berleburg als Modellregion