Am 09. Mai fand das gemeinsame Frühjahrsfest von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) in Berlin statt. In den Beiträgen stand das im Oktober vergangenen Jahres beschlossene GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) im Zentrum der Kritik. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sollte mit dem GKV-FinStG kurzfristig das vorhandene 17-Milliarden-Minus in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeglichen werden.
KZBV-Vorstandsvorsitzender Martin Hendges verwies in seinem Statement vor rund 350 geladenen Gästen aus Politik und Selbstverwaltung darauf, dass der Gesundheitsminister mit diesem Gesetz „einen Bereich der zahnärztlichen Versorgung getroffen hat, der die Bekämpfung der großen Volkskrankheit Parodontitis zum Inhalt hat. Kostendämpfung, die sich gegen Prävention und notwendige Versorgung richtet und damit zu Lasten der Gesundheit der Versicherten geht, darf nicht Inhalt verantwortungsvoller und patientenorientierter Gesundheitspolitik sein.“
Anteilige Kassenausgaben gesenkt
Die Zahnärzteschaft habe in den vergangenen Jahrzehnten durch eine konsequente Präventionsorientierung nicht nur die Mundgesundheit in Deutschland nachhaltig verbessert, sondern auch einen großen Beitrag zur Stabilität der Kassenfinanzen geleistet, sagte Hendges. Während in anderen Versorgungsbereichen die Ausgabenanteile stetig gewachsen seien, habe die Zahnärzteschaft seit dem Jahr 2000 die anteiligen Kassenausgaben um ein Drittel gesenkt.
Der KZBV-Vorstandsvorsitzende verwies darauf, dass dieses Gesetz nicht nur dramatische Folgen für die Versorgungsstrukturen gerade im ländlichen und strukturschwachen Raum zur Folge haben werde. Besonders fatal seien die Auswirkungen der Budgetierung für die erst kürzlich eingeführte, moderne und präventionsorientierte Parodontitis-Therapie: „Die Leidtragenden dieser Politik werden die Patientinnen und Patienten sein, denn ohne die nötigen finanziellen Mittel werden wir sie mit der neuen Therapie nicht flächendeckend versorgen können. Das ist Sparen auf Kosten von Prävention und Sparen auf Kosten der Gesundheit unserer Patienten und konterkariert den einstimmigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, der nicht nur in großem Konsens aller Beteiligten, sondern auch mit Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit getroffen wurde.“
Hendges forderte die Gesundheitspolitiker der Koalition daher auf, die Budgetierung schnellstmöglich wieder abzuschaffen und die erfolgreichen Bemühungen der KZBV für eine präventionsorientierte, moderne Zahnmedizin zum Wohle der Patientinnen und Patienten zu unterstützen. Hendges kündigte an, dass sich die Zahnärzteschaft für diese Ziele in den nächsten Monaten mit Nachdruck und öffentlich wahrnehmbar einsetzen wird.
Versorgung auf dem Land drohen weitere Gefahren
Zugleich warnte er in seinem Statement erneut vor den Gefahren von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) für die Patientenversorgung. Das von der KZBV in Auftrag gegebene IGES-Gutachten ebenso wie die aktuelle Datenanalyse der KZBV belegen, dass sich iMVZ vornehmlich in wirtschaftlich starken, städtischen Ballungsgebieten niederlassen – und damit die Versorgung auf dem Land den Kürzeren zieht. Hendges: „Niemand darf bei diesem Thema weiter die Augen verschließen. Es ist höchste Zeit, den unverkennbaren Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und die Ausbreitung investorengetragener MVZ wirksam einzudämmen.“ iMVZ sollten im zahnärztlichen Bereich nur innerhalb eines sehr begrenzten Einzugsbereiches des Trägerkrankenhauses gegründet werden dürfen, und nur dann, wenn diese Krankenhäuser auch schon vorher an der zahnärztlichen Versorgung beteiligt waren. Somit forderte Hendges neben einer räumlichen vor allem eine fachliche Begrenzung für iMVZ. „Um es ganz klar zu sagen: Renditedruck und Profitgier haben dort, wo es um die Gesundheit von Menschen geht, keinen Platz. Das, was hier aktuell passiert, muss dringend enden!“, appellierte er.
Ein Lichtstreifen am Horizont
Beim Thema Digitalisierung wünschte sich Hendges, dass man hier weiter vorankomme, „und zwar so, wie uns das beim ‚Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren‘ gelungen ist.“ Dieses Leuchtturmprojekt der Zahnärzteschaft sehe er als „Blaupause für alles, was wir auch von den neuen Digitalisierungsgesetzen der Regierung erwarten: Versorgung spürbar voranbringen, Praxisalltag verbessern, Bürokratie reduzieren.“
Insgesamt sei sich die Zahnärzteschaft der hohen Verantwortung für die Patientinnen und Patienten „absolut bewusst“, betonte Hendges, gleiches gelte für die Gemeinwohlorientierung. „Wer uns kennt, der weiß, dass wir Zahnärztinnen und Zahnärzte dieses Selbstverständnis auch in der Selbstverwaltung leben.“ Aus diesem Grund stehe für den gesamten KZBV-Vorstand an erster Stelle, die Mundgesundheit in Deutschland kontinuierlich zu verbessern, sei es bei der Prävention im Bereich Kinderkaries, bei der Versorgung von Pflegebedürftigen oder bei der Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis.“
Ambulante Nah- und Grundversorger stärken statt schwächen
BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz verwies in seinem Beitrag ebenfalls auf die fatalen Auswirkungen des GKV-FinStG auf die Patientengesundheit wegen der letztendlich gedeckelten PAR-Behandlungsstrecke – es könne nicht sein, dass es eine Paro-Triage geben müsse. Aber auch die geplante Krankenhausreform hätte Auswirkungen auf den ambulanten Bereich. „Denn wer kümmert sich dann um die Nah- beziehungsweise Grundversorgung direkt vor Ort?“ so Benz. „Es kann nur auf eine Stärkung der ambulanten Nah- und Grundversorger, sprich Ärzte- und Zahnärzteschaft in Niederlassung, hinauslaufen. Denn nur sie sind in der Fläche ausreichend vorhanden, nur sie können die Gatekeeper-Funktion übernehmen, um Patientinnen und Patienten an Spezialisten bis hin zu den hochspezialisierten Unikliniken zu ver- und überweisen.“
Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Sabine Dittmar (SPD), MdB, merkte an, dass sich in die vergangenen 20 Jahren die Mundgesundheit sehr verbessert hätte, damit verschiebe sich der Bedarf in Richtung Prävention und Beratung. Zum GKV-FinStG und Paro sollen die Abrechnungsdaten genau evaluiert werden, dann werde weitergeredet. Das BMG wolle zukünftig dazu beitragen, die Mundgesundheit zu verbessern.
Die bessere Mundgesundheit gebe es aber auch auf Grund der guten Versorgungsstruktur, das wolle man unterstützen. Zu iMVZ gebe es jetzt eine bessere Informationsgrundlage. Die wolle man nutzen.