Das von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach geplante „Gesundes-Herz-Gesetz“ sei ein wichtiger und guter Schritt. Erfolgreich könne er werden, wenn ein konsequenter Präventionsansatz greift. So kommentiert die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) den vorliegenden Referentenentwurf für das Gesetz.
Biologisch hängen viele Volkskrankheiten miteinander zusammen, so die BZÄK. Gerade Parodontitis stehe in Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen, eben auch kardiovaskulären. Menschen, die an schwerer Parodontitis leiden, haben ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Schlaganfall.
Erhöhtes Risiko für KHK und Herzinfarkt
„Bei schwerer, unbehandelter Parodontitis zeigen sich Veränderungen der Arterien, die das Risiko für koronare Herzerkrankungen und Herzinfarkt erhöhen. Das Bluthochdruckrisiko ist bei einer (mittel)schweren Parodontitis um 22 Prozent erhöht, bei einer schweren Parodontitis sogar um 49 Prozent. Das Risiko, an einer Erkrankung der Herzkranzgefäße zu sterben, ist z.B. für Diabetikerinnen und Diabetiker mit schwerer Parodontitis um den Faktor 2,3 erhöht – im Vergleich zu Diabetespatienten und -patientinnen ohne oder mit nur schwach ausgeprägter Parodontitis. Je früher eine Parodontitis behandelt wird, desto besser“, so Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer. „Eine Vernetzung unterschiedlicher Fachrichtungen ist gerade im Sinne der Prävention hilfreich.“
Patientenaufklärung wichtig
Studienergebnisse legen nahe, dass Patientinnen und Patienten mit Zahnfleischerkrankungen über ihr kardiovaskuläres Risiko aufgeklärt werden sollten, um Bluthochdruck durch gesunde Ernährung und körperliche Aktivität zu verringern.
Aufklärung und Prävention nicht durch Silodenken ausbremsen
Da an Parodontitis rund 35 Millionen Menschen in Deutschland leiden, sei es sinnvoll, im „Gesundes-Herz-Gesetz“ auch an die Zahnmedizin zu denken. Aufgrund der Wechselwirkungen zwischen den Erkrankungen sei eine stärker interdisziplinär ausgerichtete Betrachtung angezeigt. Die Bundeszahnärztekammer plädier daher dafür, Aufklärung und Prävention nicht durch Silodenken auszubremsen.
Für den übergreifenden Austausch sensibilisieren
„Nicht nur biologisch, auch bei den Risikofaktoren beider Erkrankungen gibt es Parallelen. Das gilt zum Beispiel für ungesunden Lebensstil, Stress, Zuckerkonsum, Adipositas, Rauchen. Im Falle einer Parodontitis muss die Diagnose mit den zuständigen mitbehandelnden Ärztinnen und Ärzten – zum Beispiel der Fachrichtungen Kardiologie oder der Inneren Medizin) geteilt werden. Vice versa muss die Zahnarztpraxis über Herz-Kreislauf-Erkrankungen der Patientinnen und Patienten informiert werden. Die Sensibilisierung zum übergreifenden Austausch zwischen der Fachärzteschaft gibt die Möglichkeit, die jeweilige Behandlungsstrecke anzupassen beziehungsweise in die Wege zu leiten. So wird sowohl zur Prävention als auch zur Früherkennung beigetragen“, so Dr. Romy Ermler, BZÄK-Vizepräsidentin.