0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1942 Views

Krankenkassen fördern kommunale Präventionsangebote mit insgesamt 46 Millionen Euro

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterstützt in den kommenden vier Jahren kommunale Projekte aus dem Bereich Gesundheitsförderung für sozial und gesundheitlich benachteiligte Menschen mit 46 Millionen Euro. Gefördert werden Maßnahmen insbesondere für Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen, ältere Menschen sowie Kinder und Jugendliche aus sucht- und/oder psychisch belasteten Familien, so eine Pressemeldung des GKV-Spitzenverbands.

Das Vorhaben ist Teil eines größeren, Anfang 2019 gestarteten Förderprogramms des „GKV-Bündnisses für Gesundheit“, das von allen 109 gesetzlichen Krankenkassen getragen wird. Ging es im ersten Teil des Programms um den Aufbau von gesundheitsförderlichen Strukturen in sozial benachteiligten Kommunen, richtet sich dieses zweite Angebot nun an alle Kommunen. Für beide Angebote zusammen stellt die GKV insgesamt fast 90 Millionen Euro zur Verfügung.

„Die Zusammenarbeit mit den Kommunen ist für die Krankenkassen zentral, um Menschen zu erreichen, die einen großen Bedarf an präventiven Angeboten haben. Gerade um einen Beitrag zur Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit zu leisten, soll das neue Förderprogramm vor allem gezielt auf alleinerziehende Eltern, Kindern aus sucht- und psychisch-belasteten Familien sowie Menschen mit Behinderungen fokussiert werden“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands.

Zielgruppen, Antragsberechtigte, Fördersummen

Das aktuelle Angebot für Kommunen stellt auf Personengruppen ab, die oft schlechtere Gesundheitschancen als die Allgemeinbevölkerung haben und daher stärker unterstützt werden sollen. Es werden Maßnahmen finanziert, die gesundheitsförderliche Lebensbedingungen für diese Zielgruppen schaffen sowie ihre Gesundheit und Gesundheitskompetenz fördern sollen. Hierbei können Kommunen mit lokalen Kooperationspartnern wie Sportvereinen, Beratungsstellen, Nachbarschaftseinrichtungen oder Wohlfahrtsverbänden kooperieren.

Einen Antrag stellen können alle Kommunen – Kreise und kreisfreie Städte – in Deutschland. Bei den Stadtstaaten erfolgt eine Förderung auf der Bezirksebene. Die GKV geht von 422 antragsberechtigten Kommunen aus. Für die kommenden vier Jahre kann jede Kommune, die ein qualitativ hochwertiges und interessantes Konzept einreicht, bis zu 110.000 Euro für ihre Vorhaben erhalten. Allerdings setzt diese Förderung auch einen Eigenanteil der Kommune voraus, der zeitlich abgestuft bei 20 beziehungsweise 30 Prozent liegt.

Programmbüros beraten interessierte Kommunen

Zentrale Anlaufstelle ist das Programmbüro des „GKV-Bündnisses für Gesundheit“ im jeweiligen Bundesland. Das Programmbüro informiert über die Förderkriterien und -bedingungen; außerdem hilft es interessierten Kommunen dabei, ihr Vorhaben zu skizzieren. Die Adressen der Programmbüros der Bundesländer finden Interessierte auf der Internetseite vom „GKV-Bündnis für Gesundheit“ (www.gkv-buendnis.de). Alle relevanten Informationen zum Förderprogramm sind dort ebenfalls in der Förderbekanntmachung zu finden unter www.gkv-buendnis.de/foerderprogramm/fo-erderangebote/.

Titelbild: shutterstock.com/KPG Payless2
Reference: GKV-Bündnis für Gesundheit Politik Nachrichten Prävention und Prophylaxe

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
26. Nov 2024

Ausgezeichnete Aktion für pflegende Angehörige

1. Preis beim PraxisAWARD 2024 geht nach Sachsen-Anhalt
25. Nov 2024

Lauterbachs „Revolution“ wird zum Trauerspiel

Von fehlenden Mathekenntnissen, geschassten Ministerinnen, Krankenhauspleiten und Risiken für die Praxen – die Kolumne von Dr. Uwe Axel Richter
25. Nov 2024

Unsicherheit über Roll-out der „ePA für alle“

PVS-Anbieter müssen nicht zum 15. Januar 2025 alle Anwendungen für PVS bereitstellen – Lauterbach: alle bekommen ihre ePA
25. Nov 2024

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – November 2024
22. Nov 2024

ZFA-Tarifrunde ist gestartet

vmf: ZFA-Durchschnittsgehalt liegt unterhalb der Angemessenheitsschwelle der Europäischen Mindestlohnrichtlinie
18. Nov 2024

Die Anliegen der aktiven Zahnärzteschaft vertreten

Die verkleinerte Bundesversammlung sollte nun auch jünger und repräsentativer für die Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Praxis werden
18. Nov 2024

„Wir müssen gemeinsam agieren“

Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer beschließt Verkleinerung – neue Weiterbildungsordnung, GOZ und Resolutionen
18. Nov 2024

Etablierung eines positiven, vertrauensvollen Arbeitsumfelds

BZÄK-Statement zur Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Zahnarztpraxen