Eine Meldung der Bild-Zeitung (online) auf der Grundlage eines Briefs des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu einem Bericht über den Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen vom 2. Januar 2019 (23.07 Uhr) sorgt aktuell für Diskussionen. Unter dem Titel „Regierung bestätigt: Verdacht auf Abzocke mit Zahnspangen“ zitiert der Beitrag aus einem der „Bild“ vorliegenden Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums, indem über die Ergebnisse des vom BMG beim IGES-Institut in Auftrag gegebenen Gutachtens zu kieferorthopädischen Behandlungen berichtet wird.
Danach gebe es „keine ausreichende Evidenz für den patientenrelevanten Nutzen kieferorthopädischer Leistungen“, woraus „Bild“ schlussfolgert „Zahnspangen nutzen häufig wohl vor allem dem Geldbeutel der Ärzte“. Laut Bild bestätigten die Ergebnisse des Gutachtens „alle Zweifel am Sinn der Kieferorthopädie“. Es gebe keine Studie zu den langfristigen Auswirkungen der kieferorthopädischen Therapien auf die Mundgesundheit. Das Ministerium wolle daher in einigen Wochen ein Expertengespräch durchführen, so „Bild“. Die Krankenkassen müssten den Nutzen der Behandlungen bewerten, so das Schreiben.
Gutachten bis heute nicht veröffentlicht
Das Gutachten selbst lag allerdings bis heute nicht veröffentlicht vor, es war weder der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) noch dem Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) oder der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) vor, wie Nachfragen ergaben. In Auftrag gegeben worden war es von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach der im Mai 2018 geäußerten Kritik des Bundesrechnungshofs am BMG wegen mangelnder Aufsicht und Kontrolle zu den kieferorthopädischen Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Vonseiten der KZBV hieß es: „Sobald das Gutachten vorliegt, werden wir es umgehend prüfen und anschließend eine Stellungnahme veröffentlichen. Auch eine Einladung oder ein Termin für ein angekündigtes Experten-Gespräch liegt uns zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.“ Es sei zu vermuten, dass das Gutachten auch den Krankenkassen noch nicht vorliege.
BMG veröffentlicht Klarstellung und verschickt Gutachten gleich mit
Das BMG hat inzwischen auf den „Bild“-Bericht reagiert und nicht nur eine Klarstellung veröffentlicht, sondern auch das Gutachten gleich mit verschickt. An der Notwendigkeit kieferorthopädischer Leistungen zweifele man nicht, so das BMG. Allerdings sieht das Ministerium hinsichtlich der Konsequenzen aus dem Gutachten zum Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen jetzt den Gemeinsamen Bundesausschuss am Zug.
In der Klarstellung heißt es es: „Das Gesundheitsministerium zweifelt nicht an der Notwendigkeit kieferorthopädischer Leistungen. In seinem Auftrag wurde gleichwohl eine Meta-Studie vom IGES-Institut zu dem Thema erstellt. Darin kommen die Studien-Autoren zu dem Ergebnis, dass die Datengrundlage derzeit nicht ausreicht, um diese Frage abschließend zu bewerten. Dass Zahnspangen die Morbidität (Karies, Parodontitis, Zahnverlust, etc.) verringern, kann zwar nicht belegt werden, ist aber laut IGES auch nicht ausgeschlossen. Dafür konstatieren die Studien-Autoren, dass sich Zahnfehlstellungen sowie die Lebensqualität der Patienten durch diese Behandlung verbessern. Prinzipiell bewertet den Nutzen einer Therapie nicht der Gesetzgeber, sondern der Gemeinsame Bundesausschuss. Das BMG wird mit den beteiligten Organisationen den weiteren Forschungsbedarf und Handlungsempfehlungen erörtern.“
Kernthesen des Gutachtens
Zudem hat das BMG die folgenden Kernthesen des IGES-Gutachtens zusammengefasst.
- Eine abschließende Einschätzung ist nicht möglich: „Da insgesamt nur wenige Untersuchungen zur Mundgesundheit identifiziert werden konnten, die zudem vornehmlich auf Surrogatendpunkten beruhen, lässt sich keine abschließende Einschätzung vornehmen, ob und welche langfristigen Auswirkungen die angewendeten kieferorthopädischen Therapieregime auf die Mundgesundheit haben.
- Die Studienlage ist unvollständig: „Zwar konnte eine hohe Anzahl an Studien und Dokumenten in den Recherchen gefunden werden, das identifizierte Material ist zur Beantwortung der zugrunde liegenden Fragen jedoch nur bedingt geeignet.“
- Ein patientenrelevanter Nutzen (bezogen auf Morbidität, also Karies, Zahnausfall, etc.) ist zwar nicht belegt. Das heißt aber NICHT, dass es ihn nicht gibt …: „Insgesamt lassen die identifizierten Studien in Bezug auf die diagnostischen und therapeutischen kieferorthopädischen Maßnahmen keinen Rückschluss auf einen patientenrelevanten Nutzen zu. Dies ist insbesondere durch die Heterogenität der Studien in Bezug auf die betrachteten Populationen, die angewendeten Interventionen und die Studiendesigns bedingt und darauf zurückzuführen, dass morbiditätsrelevante Endpunkte wie Zahnverlust, Karies oder Parodontitis und Parodontose i. d. R. erst mehrere Jahre nach der Behandlung auftreten und somit sehr lange Beobachtungszeiten erfordern.“
- Die Lebensqualität verbessert sich nach abgeschlossener kieferorthopädischer Behandlung: „Hier zeigte sich, dass Patientinnen und Patienten mit einer abgeschlossenen kieferorthopädischen Behandlung eine höhere Lebensqualität berichteten als nicht behandelte Studienteilnehmerinnen oder Patienten, die sich aktuell kieferorthopädischen Maßnahmen unterzogen.“
- Zahnfehlstellungen werden durch die Behandlung verbessert: „Unabhängig von den genutzten Indizes zeigten sich hier durch die Anwendung von kieferorthopädischen Apparaturen Verbesserungen.“
BDK weist Vorwürfe zurück
Der BDK wies die im Bild-Beitrag erhobenen Vorwürfe der Abzocke bei KfO-Behandlungen „in aller Deutlichkeit zurück“. Der BDK verweist insoweit auf das Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie zum medizinischen Nutzen kieferorthopädischer Behandlung aus dem Mai 2018 (www.dgkfo.de).
Das Bundesgesundheitsministerium habe das IGES-Institut damit beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, dessen Ergebnisse „die Grundlage [bilden sollen], um die kieferorthopädische Versorgungslage, Behandlungsnotwendigkeiten und –ziele sowie Qualitätsindikatoren und –kontrollen auswerten zu lassen bzw. zu entwickeln.“ Dabei sollte das IGES-Institut auch „eventuelle weiterer Forschungsbedarfe und den voraussichtlichen Zeithorizont für weitere Studien, um die Evidenz und den Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen“ zu belegen, darstellen, so der BDK.
Verweis auf Probleme für Langzeitstudien
„Wenn also das Gutachten zu dem Ergebnis kommen sollte, die Studienlage sei nicht ausreichend, werden die Vorschläge des Instituts zu weiteren Forschungsvorhaben geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden müssen. Dabei werden auch die ethischen Probleme von placebokontrollierten Langzeitstudien, die für eine hohe Evidenz erforderlich wären, zu berücksichtigen sein“, so der BDK-Vorsitzende Dr. Hans-Jürgen Köning.
KfO ist und bleibt wesentlicher Bestandteil
Der BDK werde das Gutachten, sobald es veröffentlicht ist, prüfen und bewerten. „Die Kieferorthopädie ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Zahnheilkunde und der vertragszahnärztlichen Versorgung, mit der notwendigen Zielsetzung, Zahn- und Kieferfehlstellungen zu korrigieren und damit einen Beitrag zur Mundgesundheit der Bevölkerung zu leisten“, bekräftigte Köning.